Hamburg, im Mai 2009. – Vermieter und Verwalter beklagen es oft: Mit dem Ende des Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters beginnen die Auseinandersetzungen um Schönheitsreparaturen, Schäden, die der Mieter an der Mietsache verursacht hat, Nebenkosten-Endabrechnungen und nicht gezahlte Mieten. Und damit der Streit um die als Sicherheit für solche Fälle hinterlegte Kaution. Bei den einschlägigen Mietrechtsverfahren geht es mittlerweile bei nahezu 20 Prozent aller Fälle um das Thema Mietkaution. Dies hat Professor Dr. Michael Bernecker, Leiter des Deutschen Instituts für Marketing (DIM) in Köln, in einer aktuellen Studie zum Thema Mietsicherheit ermittelt. Insgesamt, so schätzt der Immobilienexperte, landen jährlich rund 50.000 Streitfälle in Sachen Mietkaution vor dem Richter.
Das ist nicht nur ärgerlich, es kostet auch viel Zeit und eine Menge Geld bis der Vermieter zu seinem Recht kommt. Ein innovatives Angebot für private Mietverhältnisse schafft in solchen Fällen nun Abhilfe. Das Produkt heißt Mietbürgschaft und ersetzt das herkömmliche Kautionskonto. Es stellt sicher, dass berechtigte Forderungen des Vermieters schnell und unbürokratisch beglichen werden. Dies ermöglicht die Hamburger Firma EUROKAUTION Service EKS GmbH. EUROKAUTION vermittelt die Mietbürgschaft zwischen Mieter und einem namhaften Versicherer. Und regelt im Streitfall im Auftrag und für Rechnung der Versicherung alle Ansprüche, die üblicherweise durch Mietkautionen abgesichert sind. Die Höhe der abgesicherten Summe beträgt bei Privatmietverträgen bis zu drei Nettomonatsmieten, höchstens jedoch 12.000 Euro.
Für den Vermieter ist die Mietbürgschaft kostenfrei, die Prämien werden vom Mieter entrichtet. Zudem ersparen sich Vermieter und Verwalter den administrativen Aufwand, der üblicherweise bei der Einrichtung und Verwaltung der Kautionskonten anfällt. So entfällt für den Vermieter neben dem Formularaufwand und den Zinsabrechnungen auch die Mehrarbeit, die entsteht, wenn der Mieter die Kaution in mehreren Teilzahlungen leistet. Auch muss der Vermieter bislang die Kaution häufig in zwei Schritten zurückzahlen, einen Teil nach Beendigung des Mietverhältnisses und einen weiteren, nachdem die letzte Nebenkostenabrechnung vorliegt. Die Mietbürgschaft befreit den Vermieter von dieser aufwendigen und kostenintensiven Verwaltungsarbeit. Nach Erhalt der Mietbürgschaft steht ihm die Kaution sofort und in voller Höhe zur Verfügung.
Durch EuroKaution erhält der Vermieter für seine Forderungen im Auftrag und für Rechnung des Versicherers Zahlung auf erstes Anfordern.



