Die Kautionsversicherung ersetzt die Überweisung der Kaution bei Mietbeginn an den Vermieter. Ebenso wie die Kautionszahlung dient die Kautionsversicherung der Absicherung von eventuellen Ansprüchen des Vermieters.
Die Kautionsversicherung stellt den Kunden dagegen nicht von Ansprüchen des Vermieters etwa wegen Mängeln der Mietsache oder rückständigen Schönheitsreparaturen frei.
Wer die Mietkaution aus liquiden Mitteln erbringen kann und will, benötigt keine Mietkautionsversicherung. Diese ist als Alternative zur Finanzierung der Kaution durch einen Dispositions- oder Ratenkredit gedacht.






