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Vermieter / Verwalter > So funktioniert's

Sicher, solide, mühelos

Ablauf der Kautionsbürgschaft von EuroKaution

 
  • Ihr neuer Mieter überreicht Ihnen die Bürgschaftsurkunde der EuroKaution.
  • Sie bewahren die Bürgschaftsurkunde bei Ihren Unterlagen auf.
  • Nach Ablauf des Mietverhältnisses geben Sie die Urkunde einfach an den Mieter oder an EuroKaution zurück. Zinsberechnungen, Kautionsrückzahlungen, Verrechnungen mit Nebenkosten etc. entfallen ebenso wie jegliche weiteren Auseinandersetzungen mit den ehemaligen Mietern.
  • Im Leistungsfall tritt die Absicherung durch unseren Risikoträger Grundeigentümer-Versicherung VVaG in Kraft:
    Sollten nach Auszug des Mieters Forderungen Ihrerseits bestehen – wegen fehlender Nebenkostenerstattungen, wegen fälliger Instandsetzungsarbeiten oder Mietzahlungen –, gewährleistet die Grundeigentümer-Versicherung VVaG zuverlässig die Zahlungen auf erstes Anfordern.

 
  • Ihr Mieter überreicht Ihnen die Bürgschaftsurkunde der EuroKaution.
  • Sie nehmen die Bürgschaftsurkunde zu Ihren Unterlagen und zahlen dem Mieter im Gegenzug die einst hinterlegte Bürgschaft aus.
  • Nach Ablauf des Mietverhältnisses geben Sie die Urkunde einfach an den Mieter oder an EuroKaution zurück. Zinsberechnungen, Kautionsrückzahlungen, Verrechnungen mit Nebenkosten etc. entfallen ebenso wie jegliche weiteren Auseinandersetzungen mit den ehemaligen Mietern.
  • Im Leistungsfall tritt die Absicherung durch unseren Risikoträger Grundeigentümer-versicherung VVaG in Kraft.
    Sollten nach Auszug des Mieters Forderungen Ihrerseits bestehen – wegen fehlender Nebenkostenerstattungen, wegen fälliger Instandsetzungsarbeiten oder Mietzahlungen –, gewährleistet die Grundeigentümer-versicherung VVaG zuverlässig die Zahlungen.

 
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