Ansprüche des Vermieters auf Mietkaution?
Welche Ansprüche des Vermieters sichert die Mietkaution ab?
Die Mietkaution dient dazu, finanzielle Ansprüche des Vermieters Mietkaution abzusichern, die aus dem Mietverhältnis entstehen können. Das bedeutet: Der Vermieter kann über die Mietkaution alle Geldforderungen gegenüber dem Mieter geltend machen – nicht nur offene Mietzahlungen. Welche Ansprüche sichert die Mietkaution ab, ist eine wichtige Frage, die sich viele Vermieter stellen.
Was fällt unter diese Ansprüche des Vermieters auf Mietkaution?
Die Kaution sichert nicht nur die Zahlung der Miete ab. Welche Ansprüche sichert die Mietkaution ab? Sie kann auch verwendet werden für:
- Schadensersatz bei Beschädigung der Wohnung oder Mietsache,
- Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung,
- voraussichtliche Nachzahlungen, wenn noch keine Abrechnung vorliegt,
- gerichtliche Kosten, wenn der Vermieter vor Gericht obsiegt und ein Kostenerstattungsanspruch tituliert wurde.
Der Vermieter entscheidet selbst, welche seiner Ansprüche er mit der Mietkaution ausgleicht – auch dann, wenn die Kaution als Bürgschaft hinterlegt wurde.
ACHTUNG – Nur Geldforderungen sind abgesichert
Wichtig: Die Kaution darf nur zur Absicherung von Geldforderungen verwendet werden.
Will der Vermieter z.B. Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen geltend machen, muss der Mieter zuvor entweder die Durchführung endgültig verweigert haben oder der Vermieter muss ihn mit Fristsetzung und ggf. Ablehnungsandrohung zur Erfüllung aufgefordert haben. Erst wenn der Mieter die Renovierung verweigert oder nicht fristgerecht durchführt, kann der Vermieter den Anspruch in einen Geldanspruch auf Schadensersatz umwandeln und mit der Mietkaution verrechnen.
Die Kaution darf nicht zurückbehalten werden, um Druck auf den Mieter auszuüben, z.B. ihn zur Renovierung zu zwingen. Der Vermieter kann seine Ansprüche nur dann mit der Mietkaution verrechnen, wenn er sie innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB) geltend macht. Danach verjähren sie, falls sich der Mieter darauf beruft.
Rückgabe der Kaution
Die Rückzahlung erfolgt in der Form, in der die Kaution gestellt wurde. Bei einer Bürgschaft wird z. B. die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben – etwa an die Firma Eurokaution.
Im Streitfall kann grundsätzlich nur die Bürgschaftsfirma (z. B. R+V Allgemeine Versicherungs AG oder Baloise) auf Rückgabe klagen. Der Mieter kann selbst verlangen, dass der Vermieter ihm die Bürgschaftsurkunde zurückgibt. Da der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter besteht, vertreten einige die Auffassung, dass der Mieter einen direkten Anspruch auf Rückgabe der Urkunde an sich selbst hat.
Wann die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution oder Mietkautionsbürgschafts-Urkunde ist – erfahren Sie hier.
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