Gesundheitsbranche
Lassen Sie sich von der vier- bis fünfstelligen Summe einer gängigen Mietkaution nicht abschrecken: …
Die meisten von uns haben schon mal eine Wohnung angemietet und kennen vielleicht den Prozesses. In der Regel fordert der Vermieter einen Bonitätsnachweis um sich für einen Mieter zu entscheiden, denn Sie möchten einschätzen ob der neue Mieter in der Lage ist die Miete zu bezahlen und zuverlässig ist. Unternehmer gehen ein vergleichbares Risiko ein, wenn Sie waren auf Rechnung verkaufen – sie erhalten erst Ihr Geld, wenn die Leistung schon beim Kunden erbracht wurde. Das gleiche gilt für Banken bei der Kreditvergabe. In unserem kurzen Praxisgeber geht es vor allem um die Bonität von Mietern im Privatbereich und gewerbliche Mieter.
Bei den gewerblichen Mietern (Unternehmern) erfahren Sie wie Sie eine Selbstauskunft für das eigene Unternehmen bekommen und wie man die Bonität verbessern kann.
Bonität bezeichnet die Fähigkeit, finanzielle Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen, und gibt Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mieter, Unternehmen oder eine Privatperson ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Für Kreditgeber, Banken und andere Finanzinstitute, wie aber auch Vermieter spielt die Bonität eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, ob ein Kredit oder sogar ein Mietobjekt vergeben wird.
Um eine Auskunft über einen Bonität zu erhalten, muss als erstes ein berechtigtes Interesse vorliegen und es darf auch nicht jeder einer Bonitätsprüfung anfragen.
Bei der Bewertung der Bonität von Unternehmen werden die unter Punkt: genannten geschäftsrelevanten Daten herangezogen, während bei Privatpersonen persönliche finanzielle Angaben im Fokus stehen. Dazu gehören unter anderem die Zahlungshistorie, bestehende Kreditanfragen, laufende Kredite sowie das Einkommen. Auch der Kauf auf Rechnung im Onlinehandel kann den Bonitätsscore beeinflussen: Regelmäßige Zahlungsverzögerungen wirken sich dabei negativ aus.
Anhand von verschiedenen Faktoren wird ein umfassendes Konstrukt über die finanzielle Situation von dem angefragten Unternehmen erstellt. Folgende geschäftsrelevante Daten spielen dabei einen große Rolle: Eigenkapital, Vermögen, eventuell vorhanden Schulden und Umsätze.
Weitere geschäftsrelevante Daten, die in die Bewertung mit einfließen sind:
Um ein detailliertes Verständnis der Zahlungsfähigkeit zu erhalten, werden unterschiedliche Informationen und Quellen berücksichtigt. Neben öffentlich zugänglichen Daten, wie Einträgen aus Handels- oder Schuldnerregistern, werden auch spezifische Informationen genutzt, etwa Hinweise auf Zahlungsausfälle, Anfragen für Kredite oder Berichte von Inkassodiensten. Zusätzlich sind Aspekte wie das Gründungsdatum des Unternehmens, die gewählte Rechtsform, die Branche, Jahresabschlüsse, Finanzberichte und die Zahlungsmoral in Geschäftsbeziehungen von Bedeutung. Creditreform ergänzt diese Datengrundlage durch eigene Nachforschungen und Befragungen von Unternehmen und aktualisiert die Informationen kontinuierlich.
Die Speicherdauer variiert je nachdem welches Institut Sie erstellt hat.
Wir arbeiten mit der Schufa für private Mietkautionsversicherungen und der Creditreform für gewerbliche Mietkautionsbürgschaften zusammen.
In der Regel werden die Daten zu Personen bis zu 3 Jahren gespeichert. Es besteht ein Rechtsanspruch, wenn Informationen zur Ihrer Bonität falsch oder sogar unberechtigt gespeichert wurden – Rechtsanspruch auf eine sofortige Löschung.
Im Unternehmensbereich werden die Daten zur Bonitätsprüfung laufen aktualisiert. Nach 3 Jahren werden Einträge zu Inkasso- und Insolvenzverfahren gelöscht.
Unsere Rechtsabteilung hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Hilfe bei der Löschung von falsch oder unberechtigt gespeicherten Daten benötigen.
Der Einfluss einer Bonitätsprüfung kann unterschiedliche Auswirkungen haben. Kredite oder Darlehen werden leichter an Verbraucher oder Unternehmer vergeben und man wird seltener zur Vorkasse gebeten. In dem Fall bei einer Mietkautionsbürgschaftsanfrage, bekommt man eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt, die man seinem Vermieter übergibt – anstatt die Mietkaution in Bar zu hinterlegen.
Bestimmte Geschäftsbeziehungen werden durch eine gute Bonität erst möglich. Des weiteren kann eine gute Bonität zu besseren Konditionen, oder Zinssätzen führen.
Bei unserer gewerblichen Mietkautionsbürgschaft steht der Jahresbeitrag in Abhängigkeit zum Bonitäts-Score von der Creditreform – umso besser der Score, um so geringer der Jahresbeitrag.
Bei Privatanfragen gibt es nur ein Ja oder Nein – der Jahresbeitrag für eine Mietkautionsversicherung errechnet sich aus 4,7 % der Kautionssumme. Zum Kautionsrechner
Eine niedrige Bonität weist auf eine begrenzte Zahlungsfähigkeit hin und führt häufig zu Problemen. Unternehmen und Privatpersonen stoßen in solchen Fällen auf Hürden, sei es bei der Beantragung von Krediten, dem Abschluss von Leasingverträgen oder dem Kauf auf Rechnung. Unternehmen riskieren zudem, potenzielle Investoren und Geschäftspartner zu verlieren, die das Vertrauen in ihre Zuverlässigkeit verlieren. Bei einer Mietkautionsversicherung führt eine schlechte Bonität leider dazu, dass kein Vertrag zustande kommt. Da Mietkautionsbürgschaften zu den risikoreichsten Geschäften zählen, unterliegen sie besonders strengen Bonitätsprüfungen.
Es kann vorkommen das bei guter Bonität der Antrag zur Mietkautionsversicherung abgelehnt wird – zum Beispiel, weil das Unternehmen in den Augen der Versicherungsgesellschaft noch zu jung ist. Es kann aber auch eine ungünstige wirtschaftliche Lage oder Branche sein. Mangelnde Sicherheiten könnten ebenfalls ein Grund sein oder aber auch haueigene Richtlinien.
Ja, der Bonitäts-Score hat im gewerblichen Bereich der Mietkautionsversicherung eine entscheidende Bedeutung, da er den Jahresbeitrag direkt beeinflusst. Weil das Risiko eines Zahlungsausfalls in die Konditionen einfließt, wirkt sich eine schlechte Bonität unmittelbar aus. Ein niedriger Score erhöht das angenommene Ausfallrisiko, was wiederum dazu führt, dass die Zinsen steigen können.
NEIN im privaten Mietkautionsversicherung Bereich.
Die geschäftlichen und finanziellen Möglichkeiten hängen eng mit der Bonität zusammen, weshalb es wichtig ist, aktiv daran zu arbeiten. Daher empfehlen wir Ihnen, regelmäßig eine Selbstauskunft einzuholen, um Ihre Bonität stets im Blick zu behalten. Auf diese Weise können Sie nicht nur mögliche unberechtigte Einträge rechtzeitig erkennen und entfernen lassen, sondern auch gezielt Maßnahmen ergreifen, um Ihre Bonität zu verbessern. Es lohnt sich, die eigene Kreditwürdigkeit eigenständig zu pflegen und regelmäßig zu überprüfen, da dies langfristig viele Vorteile mit sich bringt.
Einmal im Jahr haben Privatpersonen und Unternehme das Recht, kostenlos eine Selbstauskunft zu erfragen. Dies machen Sie Online und die Bearbeitungszeit dauert ca.4 Wochen.
Unternehmen können sich bei der Creditreform zusätzlich gegen Entgelt einen Alert einstellen um die eigen Bonität kontinuierlich zu überwachen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Bonität Ihres Unternehmens zu verbessern, und jede davon erfordert aktives Handeln. Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Rechnungen immer pünktlich bezahlt werden, da dies die Basis für eine positive Kreditwürdigkeit bildet. Außerdem hilft es, bestehende Schulden abzubauen, ohne gleichzeitig neue Kredite aufzunehmen, da dies Ihre finanzielle Stabilität erhöht. Darüber hinaus stärkt ein effizientes Forderungsmanagement das Eigenkapital, was sich ebenfalls positiv auf Ihre Bonität auswirkt. Damit Sie genau wissen, welche Schritte notwendig sind, haben wir Ihnen in diesem Beitrag einige praktische Tipps zusammengestellt.
Möglicherweise wurden Sie als gewerblicher Kunde der Eurokaution bei der Beantragung einer Mietkautionsbürgschaft abgelehnt. Dies kann mehrere Gründe haben, auf die Sie aber Einfluss nehmen können. Dies gilt nicht nur für die Mietkautionsbürgschaft sondern auch für andere Lebensbereiche, in denen Ihre Bonität gefragt ist.
Die Einhaltung von Zahlungsfristen ist sehr wichtig. Eine konstante Zahlungsweise ohne Verzug trägt erheblich zur einer guten Bonität bei, auch wenn Sie eine Kautionsbürgschaft bei der Eurokaution beantragen.
Wenn Sie zum Beispiel hohe Schulden haben wirken sich diese Schulden negativ auf den sogenannten „Score“ aus. Privatpersonen und insbesondere Unternehmen sollten ihre Schulden fortwährend reduzieren (tilgen) um die Bonität zu verbessern und darauf achten, ein angemessenes Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital (Schulden) zu bewahren.
Aktualisieren Sie den Status Ihrer Bonität (Verhältnis zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten regelmäßig. Dazu gehören auch die Zusammenstellung von Jahresabschlüssen, Einkommensteuererklärungen, Einkommensteuerbescheiden und Bilanzen. Können Sie diese Unterlagen nur vereinzelt vorlegen, kann dies ein Grund dafür sein, dass ihr Antrag auf Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft abgelehnt wird.
Als Gewerbetreibender / Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, sowohl bei der Schufa, als auch bei der Creditreform eine Selbstauskunft anzufordern. Gerade Unternehmen / Firmen sind gut beraten, regelmäßig eine eigene Selbstauskunft bei der Creditreform zu beantragen. Dadurch wird erkannt, welche Daten – und gegebenenfalls falsche Daten gespeichert sind. Sie können dann falsche oder völlig veraltete Einträge beanstanden und ihre aktualisierten Daten, Zahlen und Fakten zur Verfügung stellen.
Die Creditreform bewertet, ob die Branche, in der Sie tätig sind mit Risiken verbunden ist. Wenn Sie also in einer Branche tätig sind die höhere Ausfallraten hat, begegnen Sie dieser negativen Auswirkung mit Transparenz, indem Sie der Creditreform (Crefo) Daten weitergeben.
Arbeiten mit bonitätsstarken Partnern zusammen? Befinden sich also unter Ihren Kunden / Vertragspartnern solche Personen oder Unternehmen, die gute Geschäftszahlen haben? Diese Daten sammelt die Creditreform und diese Informationen können sich positiv auf Ihre Bonität auswirken, auch bei der Beantragung einer Mietkautionsbürgschaftsversicherung bei er Eurokaution. Denn die positive Bewertungen Ihrer Geschäftspartner fließt ebenfalls in die Bewertung Ihrer Bonität ein.
Sofern Sie eine ständige Beziehung zu einer Bank unterhalten spricht dies für Kontinuität und Stabilität. Auch dieser Umstand ist geeignet, Ihre Bonität zu verbessern. Vermeiden Sie das häufige wechseln bzw. den Austausch von Banken. Wechseln von Banken sollte vermieden werden. Gleichermaßen gilt dies für die Mietkautionsbürgschaften. Im Falle eines Umzugs bleiben Sie im besten Falle bei der Eurokaution. Denn die Eurokaution bietet die Marktführer unter den Mietkautionsversicherern an (R+V Versicherung, Allianz Trade, Baloise).
Die grundsätzliche Struktur der Creditreform hat sich seit eigentlich 1879 kaum geändert. Von Bedeutung ist, dass die Creditreform ein lokaler Verein ist. Ein Unternehmen ist Mitglied in diesem lokalen Verein. Betriebskommanditgesellschaften führen die Geschäfte dieser eingetragenen Vereine. Alle Vereine Creditreform sind unter dem Dach des Verbandes der Vereine Creditreform e. V. mit Sitz in Neuss zusammengeschlossen. Die Creditreform „Düsseldorf“ hat demnach (fast) nichts zu tun mit der Creditreform „Baden-Baden“.
Creditreform nutzt Branchenvergleiche, um die Leistung eines Unternehmens im Kontext seiner Branche zu bewerten. Dies umfasst Kennzahlen wie Umsatz, Gewinnmargen und Kapitalstruktur im Vergleich zu Wettbewerbern
Das Alter des Unternehmens und die Anzahl der Mitarbeiter können ebenfalls Einfluss auf das Rating haben. Etablierte Unternehmen mit stabilen Mitarbeiterzahlen werden oft positiver bewertet
Die gewählte Rechtsform (z.B. GmbH, AG) kann ebenfalls Auswirkungen auf die Bonitätsbewertung haben, da unterschiedliche Rechtsformen unterschiedliche Haftungs- und Risikostrukturen mit sich bringen
Eine positive Auftragslage signalisiert Stabilität und Wachstumspotenzial, was sich positiv auf das Bonitätsrating auswirkt
Beantragen Sie eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft über die Eurokaution, so ist von Bedeutung, dass Sie diszipliniert und transparent und mit proaktiver Kommunikation mit der Creditreform als Auskunftei zusammenarbeiten.
Denken Sie immer daran, dass die Creditreform im Zuge der Beantragung Ihrer gewerblichen Mietkautionsbürgschaft mit automatisierten Datenverarbeitungsprozessen arbeitet. So schafft es die Creditreform, zügig auf Veränderungen in Ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu reagieren (digitale Erfassung von Informationen über außergewöhnliche Belastungen oder andere relevante Faktoren).
Beachten Sie bitte auch: die Creditreform beobachtet Daten von Insolvenzen und den Zusammenhang zu einzelnen Personen. Waren Sie zum Beispiel vormals Geschäftsführer oder Gesellschafter einer in Insolvenz geratenen Gesellschaft, so ist dies bei der Creditreform ein Negativfaktor gegen den Sie allerdings vorgehen können.
Wir melden uns werktags binnen 24 Stunden persönlich bei Ihnen. Übrigens: Sie können auch eine bereits hinterlegte Barkaution von ihrem Vermieter zurückholen und diese sinnvoll für Ihr Unternehmen einsetzen.
Lassen Sie sich von der vier- bis fünfstelligen Summe einer gängigen Mietkaution nicht abschrecken: Nutzen Sie jetzt die EuroKaution Kautionsversicherung für Gewerbetreibende! Sie ist die moderne und clevere Alternative zur üblichen Bankbürgschaft: Statt eine Bankbürgschaft bei Ihrem Vermieter zu hinterlegen, geben Sie ihm eine Bürgschaftsurkunde von EuroKaution und damit die Garantie, dass er abgesichert ist. Gegenüber einer Bankbürgschaft belasten Sie mit der Kautionsbürgschaft von EuroKaution jedoch nicht Ihren Kreditrahmen und können obendrauf noch Steuervorteile nutzen. Das dadurch eingesparte Geld können Sie für beliebige Investitionen gewinnbringend einsetzen.
Hier erfahren Sie mehr zur Gewerbe Mietkautionsbürgschaft.
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Wissenswertes rund um die Bankbürgschaft – die Alternative zur Barkaution Ob privat oder gewer…
Nachdem der Umzug abgeschlossen ist – die Möbel sicher im Transporter verstaut, alle persönlichen Gegenstände sorgfältig in Kartons gepackt und das alte Zuhause für die Übergabe vorbereitet wurde – stellt sich die Frage: Was kommt als Nächstes?
Nun ist es wichtig, den Wohnsitzwechsel bei den zuständigen Behörden zu melden. Doch bei welchen Ämtern ist dies erforderlich, und welche Fristen müssen dabei eingehalten werden? In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.
Gemäß Bundesmeldegesetz sind Sie nach einem Umzug verpflichtet, Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Dabei beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie in die neue Wohnung einziehen. Als Grundlage hierfür dient die Bescheinigung des Vermieters, die das Einzugsdatum bestätigt.
In der Regel erfolgt die Ummeldung persönlich beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes. Allerdings bieten einige Kommunen inzwischen auch die Möglichkeit, die Anmeldung bequem online durchzuführen.
In den meisten Fällen ist eine persönliche Vorsprache beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes erforderlich, denn dort wird Ihre Adresse direkt auf Ihrem Personalausweis durch den Sachbearbeiter aktualisiert.
Einige Meldebehörden bieten inzwischen die Möglichkeit, den Wohnsitz online umzumelden. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Behörde, ob dieser Service verfügbar ist.
Wichtig: Für die Online-Ummeldung benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
Ein zusätzlicher Vorteil: Eine Abmeldung bei Ihrer vorherigen Meldebehörde ist nicht notwendig, denn Dank des elektronischen Datenaustauschs zwischen den Ämtern erfolgt dies automatisch.
Wenn Sie Ihren Umzug melden möchten, sind einige Dokumente erforderlich. Hier ein Überblick, was Sie bereithalten sollten:
Für deutsche Staatsbürger besteht Ausweispflicht, daher müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Ihre neue Adresse wird direkt auf dem Ausweis aktualisiert.
Bei einer Ummeldung wird lediglich der Wohnort geändert, wobei der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Passes gestrichen und anschließend durch den neuen Wohnort ersetzt wird. Alternativ kann die Änderung auch durch einen speziellen Aufkleber auf einer Seite für amtliche Vermerke vorgenommen werden.
Diese Bescheinigung ist ein Nachweis des Vermieters, dass Sie die Wohnung tatsächlich bezogen haben, und enthält das genaue Einzugsdatum. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und bei der Ummeldung zwingend erforderlich.
Dieses Formular können Sie entweder direkt beim Einwohnermeldeamt erhalten oder in vielen Fällen vorab auf der Website Ihrer Meldebehörde herunterladen. Es enthält dabei alle notwendigen Angaben zu Ihrer Person sowie Ihrem neuen Wohnsitz.
In der Regel ist die Ummeldung kostenlos, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt.
Falls eine Gebühr anfällt (zum Beispiel bei verspäteter Ummeldung oder Zusatzservices), liegt diese meist unter 10 Euro. Informationen hierzu finden Sie auf der Website Ihres Einwohnermeldeamtes.
Ein Wohnungswechsel kann teuer werden, aber es gibt Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Die MietkautionsBürgschaft bietet eine praktische Lösung, um Ihre Ausgaben zu reduzieren.
Stattdessen, die Kaution in bar oder auf einem Sparbuch zu hinterlegen, können Sie die R+V-MietkautionsBürgschaft nutzen, die sowohl für neue als auch für bestehende Mietverhältnisse geeignet ist. Dabei erhalten Sie eine Bürgschaftsurkunde, welche Ihrem Vermieter als Sicherheit dient und dadurch die gesamte Kautionssumme abdeckt.
Geringe monatliche Kosten: Anstelle der kompletten Kautionssumme zahlen Sie lediglich eine kleine monatliche Gebühr (alternative Zahlungsmodelle sind möglich).
Mehr Geld für andere Ausgaben: Das gesparte Kapital können Sie für andere wichtige Dinge einsetzen, etwa den Kauf von Möbeln oder die Renovierung Ihrer neuen Wohnung.
Flexibilität: Durch die MietkautionsBürgschaft bleiben Sie finanziell beweglich und müssen nicht auf Ihre Ersparnisse zurückgreifen.
Sind Sie interessiert? Dann erfahren Sie, wie unsere MietkautionsBürgschaft Ihnen dabei helfen kann, den finanziellen Druck beim Umzug zu mindern, während sie gleichzeitig eine sichere Lösung für den Vermieter bietet. (Informationsbroschüre für Vermieter)
Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn Sie diese gesetzliche Frist ignorieren, kann dies Konsequenzen haben – und es kann teuer werden.
Laut Bußgeldkatalog können Versäumnisse bei der Ummeldung mit einer Strafe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie lange die Frist überschritten wurde:
Bei kleineren Verzögerungen zeigen sich die Behörden meist kulant. In diesen Fällen liegt die Strafe häufig bei maximal 30 Euro.
Wer sich lange Zeit nicht ummeldet, muss mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen, die empfindlich ausfallen können.
Wenn Sie triftige Gründe für die verspätete Ummeldung vorlegen können, wie zum Beispiel eine Erkrankung, lassen die Behörden das Bußgeld oft entfallen. Ein ärztliches Attest oder eine andere glaubhafte Bescheinigung kann hier hilfreich sein.
Neben dem Bußgeld drohen weitere Nachteile, wenn Sie Ihre Adresse nicht rechtzeitig ändern lassen:
Wichtige Briefe oder Dokumente könnten nicht zugestellt werden.
Schwierigkeiten bei Steuererklärungen, Sozialleistungen oder der Führerscheinanmeldung können auftreten.
Ihre Angaben müssen dort aktuell sein, um Vertragsbedingungen einzuhalten.
Ein Umzug bedeutet nicht nur, sich an ein neues Zuhause zu gewöhnen, sondern auch, verschiedene Stellen rechtzeitig über die neue Adresse zu informieren. Neben dem Einwohnermeldeamt gibt es zudem weitere Behörden sowie Dienstleister, die über Ihre Adressänderung benachrichtigt werden sollten:
Das Einwohnermeldeamt ist Ihre erste Anlaufstelle. Melden Sie sich innerhalb der vorgeschriebenen Frist (in der Regel 14 Tage) an Ihrem neuen Wohnort um.
Falls Sie ein Fahrzeug besitzen, müssen Sie die Zulassungsstelle über Ihren Wohnortwechsel informieren, um die Adresse auf Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aktualisieren zu lassen.
Ein Umzug kann steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere bei einem Wechsel in einen anderen Zuständigkeitsbereich. Informieren Sie das Finanzamt, damit Ihre Daten aktuell bleiben.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenkasse und gegebenenfalls Ihre Rentenversicherung Ihre neue Adresse kennen, um den Erhalt wichtiger Unterlagen sicherzustellen.
Ihre Bank sowie alle Versicherungsanbieter (z. B. Haftpflicht-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung) sollten über Ihren neuen Wohnsitz informiert werden, um die korrekte Zustellung von Rechnungen und Unterlagen zu gewährleisten.
Melden Sie Ihre neue Adresse Ihrem Strom-, Gas- und Wasseranbieter, um die Abrechnung korrekt durchzuführen und Ihre Verträge gegebenenfalls anzupassen.
Falls Sie Ihre bestehenden Verträge übernehmen möchten, geben Sie Ihrem Anbieter rechtzeitig Bescheid, damit die Dienste am neuen Wohnort verfügbar sind.
Ihr Arbeitgeber, Abonnements (z. B. Zeitungen, Streaming-Dienste) sowie Mitgliedschaften (z. B. Fitnessstudio) sollten ebenfalls über Ihre neue Adresse informiert werden.
Um sicherzustellen, dass keine Post verloren geht, richten Sie bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag ein. So wird Ihre Post automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet, während Sie noch alle Stellen informieren.
Ein gut organisierter Adresswechsel erleichtert den Übergang in Ihr neues Zuhause und verhindert, dass wichtige Mitteilungen verloren gehen.
Ein Umzug verursacht zahlreiche Kosten, da neben der ersten Monatsmiete auch die Mietkaution sowie möglicherweise die Anschaffung neuer Möbel anfallen. Hinzu kommt, dass das Geld aus der alten Kaution oft noch nicht zurückgezahlt wurde, wodurch die finanzielle Belastung zusätzlich steigt.
Deshalb können Sie mit der MietkautionsBürgschaft diese Hürde leicht umgehen. Denn sie stellt eine einfache und praktische Alternative zur klassischen Mietkaution dar, sei es in bar oder auf einem Sparbuch.
Anstelle der üblichen Barkaution erhalten Sie von uns eine Bürgschaftsurkunde, die Ihrem Vermieter als Sicherheit dient.
Wir bürgen gegenüber Ihrem Vermieter für die gesamte Kautionssumme.
Unsere MietkautionsBürgschaft können Sie ganz einfach online abschließen.
Eine Kautionsbürgschaft kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden beantragt werden. Voraussetzung ist ein positiv bewerteter Bonitätscheck.
Ja. Der Mieter kann jederzeit seine hinterlegte Barkaution in eine Eurokaution-Kautionsbürgschaft wandeln – sofern der Vermieter die Kautionsbürgschaft akzeptiert. Die bereits hinterlegte Barkaution wird vom Vermieter erst zurückerstattet, wenn die entsprechende Eurokaution-Kautionsbürgschaftsurkunde im Original überreicht wird.
Der Antrag erfolgt in wenigen Schritten:
Schritt 1: Kautionsbürgschaft beantragen.
Fordern Sie online ein Kautionsangebot an und geben Sie Ihre Kontaktdaten und Ihre Kautionshöhe an.
Schritt 2: EuroKaution bearbeitet Ihren Antrag in max. 24h.
Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns persönlich bei Ihnen. Gewerbetreibende erhalten ein individuelles Angebot für Ihre Kautionsbürgschaft von EuroKaution.
Schritt 3: Sie erhalten Ihre Bürgschaftsurkunde per Post.
Sie erhalten Ihre original Bürgschaftsurkunde und übergeben diese Ihrem Vermieter oder lassen sie direkt an den Vermieter senden.
Die Kautionsversicherung wird bei EuroKaution taggenau abgerechnet. Zieht der Mieter um und möchte die neue Wohnung ebenfalls mit einer Kautionsversicherung absichern, so kündigt er den alten Vertrag und sendet die originale Bürgschaftsurkunde mit einem Freigabevermerk des Vermieters zurück an EuroKaution. Der Tag, an dem die Urkunde bei EuroKaution eintrifft, ist maßgeblich für die Abrechnung. Für die neue Wohnung stellt der Mieter online einfach einen neuen Antrag.
Lassen Sie sich von der vier- bis fünfstelligen Summe einer gängigen Mietkaution nicht abschrecken: …
Ihre Räumlichkeiten müssen ein modernes Ambiente bieten, in dem sich ihre Kunden wohlfühlen. Um imme…
Wissenswertes rund um die Bankbürgschaft – die Alternative zur Barkaution Ob privat oder gewer…
Wenn Sie als Mieter von Ferienwohnungen agieren und diese über Plattformen wie Airbnb oder FeWo-direkt weitervermieten, ist eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft eine wertvolle Absicherung. Sie bietet Ihnen und dem Eigentümer der Wohnung finanzielle Sicherheit und sorgt dafür, dass Ihr Geschäft professionell und vertrauenswürdig läuft.
Die gewerbliche Vermietung einzelner Räume, zum Beispiel über Airbnb oder FeWo-direkt ist in der Regel in der Haftpflicht-Versicherung versichert.
ABER: Das Vermieten der ganzen Wohnung für Airbnb-Zwecke ist nicht immer mitversichert, dies sollte man vorher unbedingt prüfen. Insbesondere dafür ist die gewerbliche Mietkautionsbürgschaft geeignet.
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Alternative zur klassischen Barkaution. Anstatt die Kaution in bar zu hinterlegen, schließt der Mieter eine Bürgschaft bei einem Anbieter (z. B. einer Bank oder Versicherung) ab. Dieser bürgt gegenüber dem Vermieter für die Kautionssumme.
Der Mieter zahlt dafür eine jährliche Gebühr, behält aber sein Geld liquide. Im Schadensfall zahlt der Bürgschaftsanbieter den Betrag an den Vermieter, der Mieter muss die Summe anschließend an den Anbieter zurückerstatten.
Das Modell bietet sowohl Mietern als auch Vermietern Sicherheit und Flexibilität.
Sie entscheiden, ob Sie Ihr Geld lieber für beliebige Investitionen effizient und gewinnbringend einsetzen.
Mit unserer Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft schützen Sie Ihre liquiden Mittel, sodass Sie finanziellen Spielraum für andere Investitionen behalten.
Setzen Sie die jährliche Gebühr für die Mietkautionsbürgschaft zu 100 % als Betriebskosten ab, sodass Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Sie beantragen die Mietkautionsbürgschaft ganz einfach online.
inbegriffene Rechtsauskunft zu Ihrer bestehenden Kautionsbürgschaft
Ihr Geld auf dem Kautionskonto bleibt ungenutzt und erwirtschaftet daher keine nennenswerten Erträge. Mit der Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft haben Sie jedoch die volle Kontrolle. Nutzen Sie also Ihr Geld smarter!
In diesem Fall, wenn Sie mehrere Ferienwohnungen gegenüber Ihren Vermietern absichern wollen. Stellen Sie einen gewerblichen Mietkautionsbürgschafts-Antrag. Summieren die Kautionssummen laut Ihren Mietverträgen hoch. Für die gesamte Summe, in diesem Fall Obligo bezeichnet, fällt dann eine Jahresgebühr an. Bedenken Sie, der Jahresbeitrag steht in Abhängigkeit zu Ihrem Bonitätsindex den wir bei der Creditreform prüfen lassen. Es ist von großem Vorteil bei der Creditreform gelistet zu sein und sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
Wenn die Prüfung positiv war, wird für jede Wohnung (Mietvertrag) ein Aval erstellt, d.h. eine Bürgschaftsurkunde laut den ausgehandelten Vertragsbedingungen mit dem jeweiligen Eigentümer/ Vermieter der Wohnung.
Im nächsten Schritt werden die Unterlagen versandet und Sie übergeben die originale Bürgschaftsurkunde Ihrem Vermieter.
Keine hohe Barkaution: Sie vermeiden, große Summen als Kaution zu hinterlegen, was Ihre Liquidität schont.
Finanzielle Sicherheit für den Vermieter: Der Eigentümer der Ferienwohnung erhält durch die Bürgschaft eine zuverlässige Absicherung gegen Schäden, Mietausfälle oder andere Ansprüche, da Sie diese als gewerblicher Zwischenmieter nutzen.
Stärkung des Vertrauens: Mit einer Bürgschaft signalisieren Sie dem Vermieter Professionalität und Zuverlässigkeit, was die Basis für langfristige Geschäftsbeziehungen stärkt.
Eine Mietkautionsbürgschaft für Ferienwohnungen erfordert nur wenig Aufwand. Die Formalitäten sind schnell erledigt, sodass Sie sich voll und ganz auf das Erlebnis Ihrer Gäste konzentrieren können. Keine komplexen Rückerstattungsprozesse oder langwierigen Überprüfungen.
Statt eine hohe Mietkaution zu binden, können Sie Ihr Kapital für andere Investitionen in Ihr Geschäftsmodell nutzen, wie z. B. Marketing, Ausstattung der Wohnung oder weitere Mietobjekte.
Die Kosten für eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft sind fest und kalkulierbar, was Ihre Finanzplanung vereinfacht.
TIPP: die jährliche Gebühr für die gewerbliche Mietkautionsversicherung könnten Sie auf Ihre Gäste umlegen.
Schnelle Abwicklung im Schadensfall: Sollte der Eigentümer Ansprüche geltend machen, kümmert sich das Bürgschaftsunternehmen um die finanzielle Abwicklung. Sie sparen Zeit und vermeiden Konflikte.
Risikominimierung: Ob Schäden durch Gäste oder Mietausfälle – die Bürgschaft bietet einen zuverlässigen Schutz vor unvorhergesehenen Kosten.
Seriosität und Vertrauen: Mit einer gewerblichen Mietkautionsbürgschaft zeigen Sie, dass Sie als Anbieter professionell und verantwortungsbewusst handeln.
Wettbewerbsvorteil: Gerade auf Plattformen wie Airbnb oder FeWo-direkt ist ein sorgloser Aufenthalt für Gäste ein entscheidender Faktor. Wenn Sie sicherstellen, dass auch der Vermieter im Hintergrund abgesichert ist, steigern Sie Ihre Glaubwürdigkeit als Geschäftspartner.
Unkomplizierte Handhabung: Da eine Mietkautionsbürgschaft schnell abgeschlossen ist, spart sie Ihnen den administrativen Aufwand, der mit klassischen Kautionskonten verbunden ist.
Flexibilität: Sie können die Bürgschaft an Ihre Bedürfnisse anpassen, je nachdem, wie viele Wohnungen Sie nutzen und welche Sicherheiten erforderlich sind.
Wenn Sie Wohnungen anmieten, um diese gewerblich weiterzuvermieten, haben Sie oft Verpflichtungen gegenüber dem Eigentümer. Eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft bietet Ihnen die Möglichkeit, diese Verpflichtungen zu erfüllen, ohne Ihre Liquidität zu belasten. Gleichzeitig schützen Sie sich vor unerwarteten finanziellen Risiken und festigen Ihre Position als vertrauenswürdiger Geschäftspartner.
Mit dieser Lösung schaffen Sie eine Win-Win-Situation: Der Vermieter fühlt sich sicher, und Sie haben die finanzielle Freiheit, Ihr Unternehmen effizient zu betreiben und zu skalieren. Gegenüber einer Bankbürgschaft belasten Sie mit der Kautionsbürgschaft von EuroKaution jedoch nicht Ihren Kreditrahmen und können obendrauf noch Steuervorteile nutzen. Das dadurch eingesparte Geld können Sie für beliebige Investitionen gewinnbringend einsetzen.
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Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an. Übrigens: Sie können auch eine bereits hinterlegte Barkaution von ihrem Vermieter zurückholen und diese sinnvoll für Ihr Unternehmen einsetzen.
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Wissenswertes rund um die Bankbürgschaft – die Alternative zur Barkaution Ob privat oder gewer…
Nein, dies ist leider nicht möglich.
Dies ist abhängig von der Bonitätsauskunft und der Avalsumme. Sicherheiten können in Form eines abgetretenen Bankguthabens oder Bankbürgschaft hinterlegt werden.
Der Jahresbeitrag steht in Abhängigkeit zur Bonität des Unternehmen. Ab 3% der Kautionssumme jährlich, mindesten aber 150,00 €. Die Kautionssumme sollte mindestens 2500,00 € betragen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.
Bei Abschluss einer Kautionsbürgschaft für Gewerbetreibende wird der Jahresbeitrag jährlich im Voraus fällig und per Rechnung beglichen. Bei inmitten des Jahres abgeschlossenen Kautionsverträgen wird der Beitrag im Hinblick auf die übrigen Monate prozentual berechnet.
Eine Kautionsbürgschaft kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden beantragt werden. Voraussetzung ist ein positiv bewerteter Bonitätscheck.
Ja, binnen 14 Tagen schriftlich und mit Rückgabe der originalen Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft in diesem Zeitraum.
Die Bonitätsprüfung durch den Versicherer wird über die Auskunftei Creditreform durchgeführt. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen (einschließlich Einzelunternehmen und Existenzgründer) dort bereits registriert ist, wenden Sie sich bitte direkt an die nächstgelegene Creditreform-Niederlassung. Die Standorte finden Sie auf der Website creditreform.de.
Ja, egal, ob Sie aktuell bereits Mieter sind oder demnächst eine Wohnung mieten möchten – mit der EuroKaution Mietkautionsbürgschaft können Sie sich Ihre hinterlegte Mietkaution/ Barkaution durch eine Mietkautionsbürgschaft ersetzen.
Ein echter Vorteil! Ihre bereits gezahlte Kaution (Barkaution) lässt sich unkompliziert und in wenigen Schritten in eine Mietkautionsbürgschaft umwandeln. Bevor Sie jedoch die EuroKaution Mietkautionsbürgschaft beantragen, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen. Wenn Ihr Vermieter zustimmt, können Sie die Barkaution durch eine Kautionsbürgschaft ersetzen. Das spart Ihrem Vermieter Zeit und Aufwand bei der Verwaltung. Sie hingegen können das frei gewordene Geld nach Belieben nutzen oder sinnvoll investieren.
Falls Ihnen noch die richtigen Argumente fehlen um Ihr Barkaution zurückzuholen, dann geben Sie Ihm einfach unseren Broschüre für Vermieter
Mit einer Mietkautionsbürgschaft können Sie sich finanziellen Spielraum verschaffen! Die Versicherung übernimmt für Sie die Kautionspflicht gegenüber Ihrem Vermieter. Dadurch bleiben Sie finanziell flexibler und können sich mehr Wünsche erfüllen.
Die Mietkautionsbürgschaft ersetzt die klassische Kaution in bar oder als Sparbuch. Im Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, leistet die Versicherung Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme. Der Mieter ist dann verpflichtet, diese Summe der Versicherung zurückzuzahlen.
Mietkautionsversicherung in nur wenigen Minuten online beantragen
Sie bekommen in ca. 1 Minute eine Bestätigungsmail und Ihre Unterlagen kommen per Post
Mietkautionsbürgschaftsurkunde Ihrem Vermieter übergeben
Sie behalten Ihr Geld!
Lassen Sie sich von der vier- bis fünfstelligen Summe einer gängigen Mietkaution nicht abschrecken: …
Ihre Räumlichkeiten müssen ein modernes Ambiente bieten, in dem sich ihre Kunden wohlfühlen. Um imme…
Wissenswertes rund um die Bankbürgschaft – die Alternative zur Barkaution Ob privat oder gewer…
Egal ob durch einen Jobwechsel, private Gründe oder andere Veränderungen – irgendwann endet jedes Mietverhältnis, und der Auszug steht an. Als Mieter haben Sie dann natürlich das Recht Ihren Vermieter zur Rückzahlung ihrer Mietkaution aufzufordern – inklusive der angefallenen Zinsen. Ihr Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese auszuzahlen. Vorausgesetzt, es gibt keine offenen Mietzahlungen, die Wohnung wurde im vereinbarten Zustand übergeben und es bestehen keine weiteren Unstimmigkeiten, sollte der Rückzahlung nichts im Wege stehen.
Die Rückzahlung Ihrer Mietkaution erfolgt:
Unsere Empfehlung an Sie: nutzen Sie bei Übergabe Termin, Einzug wie auch Auszug aus der Wohnung ein Wohnungsübergabeprotokoll – (Übergabeprotokoll zum Downloaden). Dadurch werden Streitigkeiten minimiert. Achten Sie darauf, dass Sie und Ihr Vermieter das Übergabeprotokoll unterschreiben.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses haben Sie als Mieter Anspruch auf die Rückzahlung Ihrer hinterlegten Mietkaution, inklusive Zinsen. Voraussetzung dafür ist, dass keine Mietrückstände bestehen, die Wohnung in vereinbartem Zustand übergeben wurde und keine weiteren Ansprüche des Vermieters vorliegen.
Meist kommt es aber selten vor das die Rückzahlung der Kaution schnell erfolgt. Dies hat meistens nicht mit einer willkürlichen Verzögerungslist des Vermieters zu tun.
Sie haben Ihre alte Mietkaution von Ihrem Vermieter noch nicht zurückerhalten, müssen aber für die neue Wohnung schon eine neue Mietkaution hinterlegen. Das ist ein großer Liquiditätsverlust und eine enorme Doppelbelastung den Sie den Sie da finanziell tragen müssen. Wir haben die Lösung für Sie – nutzen Sie unsere Mietkautionsbürgschaft für Ihre neue Wohnung.
Kurzer Rückblick in der Gesichte der Mietkaution: Die Mietkaution hat eine lange Tradition im Mietrecht und diente schon immer dem Schutz des Vermieters vor finanziellen Verlusten. Ursprünglich wurde sie häufig in Form von Naturalien oder einer Anzahlung hinterlegt, um sicherzustellen, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommt. Im Laufe der Zeit entwickelte sich daraus die heutige Form der Barkaution, bei der meist drei Monatsmieten als Sicherheit beim Vermieter hinterlegt werden.
Mit steigenden Mietpreisen wurde diese Kaution für viele Mieter jedoch zu einer erheblichen finanziellen Hürde. In den letzten Jahren hat sich daher die Mietkautionsversicherung als flexible Alternative etabliert. Sie bietet Mietern die Möglichkeit, die hohe Einmalzahlung zu vermeiden- Sie können Ihr Geld für die Barkaution behalten und stellt dem Vermieter trotzdem die notwendige Sicherheit zur Verfügung. Zusätzlich müssen Sie nicht mehr auf die Rückzahlung Ihrer Mietkaution warten. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, legen Sie Ihm die Vorteile für Vermieter einer Mietkautionsversicherung vor und überzeugen ihn damit. Denn Ihr Vermieter hat das letzte Wort, welche Mietsicherheit er gerne haben möchte.
Auch die Kündigung einer Mietkautionsbürgschaft ist viel unkomplizierter und einfacher in der Abwicklung als die Rückzahlung der Barkaution. Sie als Mieter/es kann natürlich auch Ihr Vermieter erledigen, senden uns einfach die Bürgschaftsurkunde im Original zurück, falls Sie diese verloren haben sollen, gibt es noch den Weg uns eine Freigabeerklärung von Ihrem Vermieter ausfüllen und unterzeichnen zu lassen. Ihr Vertrag wird dann tag genau abgerechnet und Sie bekommen zu viel gezahlten Beitrag prozentual auf das Jahr gerechnet zurückerstattet. Der Bürgschaftsgeber bei der Eurkaition.de ist die R+V Versicherung.
Die Rückzahlung der Mietkaution ist ein wichtiger Punkt beim Auszug aus einer Mietwohnung. Viele Mieter fragen sich, wie lange der Vermieter die Kaution einbehalten darf und wann sie die Rückzahlung erwarten können.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine „angemessene Frist“, um die Mietkaution zurückzuzahlen. Diese Frist ist gesetzlich nicht exakt definiert, jedoch gilt in der Praxis eine Zeitspanne von etwa drei bis sechs Monaten als üblich. Dies gibt dem Vermieter ausreichend Zeit, um mögliche Schäden an der Wohnung zu prüfen oder ausstehende Nebenkosten abzurechnen.
Hat der Vermieter keine Ansprüche mehr, muss er die gesamte Kaution inklusive der Zinsen zurückzahlen. Bestehen jedoch noch ungeklärte Forderungen, beispielsweise aus der Nebenkostenabrechnung oder für Reparaturen, darf der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten, bis alle offenen Posten geklärt sind.
Für Mieter ist es wichtig zu wissen, dass der Vermieter nicht die komplette Kaution bis zum letzten Moment einbehalten darf, wenn nur ein Teil noch strittig ist. Der unstrittige Teil der Mietkaution sollte zeitnah ausgezahlt werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden:
Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nach einer angemessenen Frist von drei bis sechs Monaten, abhängig von der Prüfung etwaiger Ansprüche des Vermieters. Danach verjähren die Ansprüche, wenn der Vermieter Sie nicht geltend gemacht hat. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution gemäß § 548 BGB zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann sich die Frist jedoch auf bis zu ein Jahr verlängern. Falls die Betriebskostenabrechnung in dieser Zeit noch aussteht, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, um die zu erwartenden Kosten abzudecken [BGH, Az: VIII ZR 71/05].
Sollte nach zwölf Monaten noch keine Rückzahlung erfolgt sein, ist es ratsam, rechtliche Schritte einzuleiten. Ihre Chancen stehen gut, denn nach dieser langen Verzögerung wird es dem Vermieter schwerfallen, eine plausible Erklärung für die verspätete Zahlung zu liefern.
Bleiben Sie unbedingt am Ball: Warten Sie nicht tatenlos darauf, dass der Vermieter irgendwann seiner Pflicht zur Rückzahlung der Kaution nachkommt. Denn Ihr Anspruch darauf verjährt nach drei Jahren. Wenn diese Frist abgelaufen ist und Sie in dieser Zeit keine Schritte unternommen haben, riskieren Sie, die Kaution zu verlieren – selbst dann, wenn Sie keinerlei Fehler gemacht haben.
Die Ansprüche aus dem Mietverhältnis müssen vom Vermieter geordnet und in einer Nachvollziehbaren Auflistung erfolgen. Die Schäden die der Vermieter geltend machen möchte müssen außerdem mit belastbaren Gründen und Kosten begründet werden.
Ein häufiger Grund, warum Vermieter die Mietkaution einbehalten, ist das angeblich unsachgemäße Durchführen von Schönheitsreparaturen. Oft enthalten Mietverträge jedoch ungültige Klauseln zu diesen Reparaturen. Sie müssen das nicht einfach hinnehmen! Lassen Sie Ihren Mietvertrag jetzt kostenlos von unserer Rechtsabteilung Hofmann/Rechtsanwalt in nur 5 Minuten prüfen und sichern Sie sich eventuelle Rückerstattungsansprüche.
Sie möchten Ihre Kaution natürlich schnell zurück, aber Ihr ehemaliger Vermieter lässt sich Zeit. Nach dem teuren Umzug brauchen Sie Geld für neue Möbel in der neuen Wohnung, und auch der neue Vermieter verlangt eine Mietkaution.
Mit der R+V Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution.de sind Sie gut abgesichert. Da keine hohe Barsumme fällig wird, bleibt Ihnen Ihr Geld erhalten – selbst wenn der alte Vermieter die Kautionsabrechnung verzögert, egal ob berechtigt oder nicht. So bleibt Ihr Kapital für die neue Kaution verfügbar.
Die Mietkaution inkl. Zinsen wird nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückgezahlt der im Mietvertrag steht, bzw. der Vertragspartner ist. Voraussetzung dafür ist, dass keine offenen Forderungen bestehen, wie etwa ausstehende Mietzahlungen, Schäden an der Wohnung oder Nebenkostenabrechnungen. Der Vermieter hat das Recht, die Kaution so lange einzubehalten, bis diese Ansprüche geprüft und geklärt sind. Dies kann in der Regel bis zu sechs Monate dauern, in Ausnahmefällen auch länger, etwa wenn die endgültige Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Der unstrittige Teil der Kaution sollte jedoch zeitnah zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt üblicherweise auf das Konto des Mieters.
In einer Wohngemeinschaft gelten ähnliche Regeln wie bei anderen Mietverhältnissen. Es gibt im Wesentlichen zwei Varianten: Hat der Hauptmieter die Kaution allein hinterlegt, bekommt er auch die Rückzahlung. Wenn hingegen alle Bewohner der WG im Mietvertrag als gleichberechtigte Mieter aufgeführt sind, wird die Kaution anteilig an alle verteilt. Zieht ein Mitbewohner vorzeitig aus, kann dies die Abwicklung der Kautionsrückzahlung komplizierter gestalten.
Wenn die Mietkaution von Dritten, wie beispielsweise den Großeltern (Oma und Opa), hinterlegt wurde und diese verstorben sind, geht der Rückzahlungsanspruch auf die Erben über. Nach dem Tod der Großeltern tritt das Erbrecht in Kraft, und die Erben, die das Vermögen oder die Rechte der Verstorbenen übernehmen, haben auch Anspruch auf die Rückzahlung der Mietkaution.
Die Erben müssen dem Vermieter ihre Erbberechtigung nachweisen, meist durch einen Erbschein oder ein Testament. Sobald dies erfolgt ist und keine weiteren Ansprüche des Vermieters bestehen, wird die Kaution an die Erben ausgezahlt.
Bei der klassischen Hinterlegung der Mietkaution in bar kann die Rückzahlung, insbesondere bei Untermietverhältnissen oder Mietverhältnissen mit mehreren gleichberechtigten Mietern, oft kompliziert werden. Eine einfachere Alternative bietet die Mietkautionsbürgschaft, auch als Mietkautionsversicherung bekannt. Hier erfolgt die Absicherung des Vermieters über eine Bürgschaftsurkunde, ohne dass Sie eine hohe Summe in bar hinterlegen müssen. So bleibt Ihr Geld für andere Ausgaben verfügbar.
Sie sollten systematisch vorgehen und einige rechtliche Aspekte beachten:
Fordern Sie die Rückzahlung der Kaution schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Geben Sie darin an, dass das Mietverhältnis beendet ist und die Wohnungsabnahme erfolgt ist. Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Rückzahlung der Kaution.
Stellen Sie sicher, dass es keine offenen Forderungen gibt, die den Vermieter zum Einbehalt der Kaution berechtigen. Dazu zählen:
Wenn alle Forderungen beglichen sind, ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution zurückzuzahlen.
Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem das Mietverhältnis endet. Achten Sie darauf, rechtzeitig zu handeln, um die Verjährung zu vermeiden.
Falls noch nicht alle Ansprüche (z. B. Nebenkosten) geklärt sind, können Sie verlangen, dass der unstrittige Teil der Kaution sofort zurückgezahlt wird.
Wenn der Vermieter auf Ihre Aufforderung nicht reagiert, können Sie zunächst eine Mahnung senden. Verstreicht auch diese Frist, bleibt als nächster Schritt die Einreichung einer Klage beim zuständigen Amtsgericht. In den meisten Fällen reicht aber die Androhung rechtlicher Schritte aus, um den Vermieter zur Zahlung zu bewegen.
Es gibt leider keine einheitlichen Gesetze oder Regelungen bezüglich des Rückzahlungszeitpunkts. Dieser hängt immer vom spezifischen Fall ab. In der Praxis liegt die Rückzahlungsdauer in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Laut dem Urteil des AG Potsdam (vom 28.01.2010, Az.: 26 C 315/09) hat der Vermieter das Recht, die Kaution bis zu sechs Monate zurückzubehalten. Wenn die Betriebskostenabrechnung nach einem Jahr noch nicht erstellt wurde, kann der Vermieter die Kaution sogar noch länger einbehalten. Allerdings sollte der einbehaltene Betrag nicht höher als drei bis vier monatliche Vorauszahlungen für die Betriebskosten sein.
Wie hoch die Vorauszahlungen der Betriebskosten waren, finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Schriftlich und nachweisbar: Fordern Sie die Kaution per Einschreiben.
Frist setzen: Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Zeit zur Rückzahlung.
Verjährung beachten: Ihr Anspruch verfällt nach drei Jahren.
Teilrückzahlung verlangen, wenn der Vermieter noch Forderungen offen hat.
Rechtliche Schritte einleiten, falls der Vermieter nicht zahlt.
Sie wollen diesen möglichen Streitigkeiten schon vorher aus dem Weg gehen oder Vorbeugen oder auf die Rückzahlung der Barkaution warten – dann nutzen Sie doch die moderne alternative zur Hinterlegung Ihrer Mietsicherheit – eine EuroKaution Mietkautionsbürgschaft von unserem Partner der R+V Versicherung. Ihr Vermieter ist genauso abgesichert und hat zusätzlich noch weniger Verwaltungsaufwand.
Wenn Sie Ihr Geld dringend benötigen – können Sie Ihre Barkaution auch schon vor dem Auszug zurückfordern. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und erklären Sie Ihm Ihre Situation. Denn welche Mietsicherheit hinterlegt ist, spielt keine Rolle. Fragen Sie Ihn ob Sie Ihre Barkaution gegen eine Mietkautionsbürgschaft eintauschen können.
Länger als ein Jahr sollten Sie nicht warten, um Ihr Barkaution zurückzufordern. Die Verjährungsfrist für die Rückzahlung der Mietkaution beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Rückzahlung entstanden ist. Das bedeutet, dass der Mieter die Kaution zurückfordern kann, solange die Frist nicht abgelaufen ist. Verstreicht diese Frist, ohne das Sie nachweisen können das Sie den Vermieter angeschrieben haben, um Ihre Kaution zurückzubekommen, verfällt der Anspruch und Ihr Geld ist weg. Auch dann, wenn es keine Mietschäden aus dem Mietverhältnis gab.
Einige wichtige Punkte zur Verjährung der Mietkaution sind:
Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem der Mieter aus der Wohnung ausgezogen ist und die Kaution fällig wird.
Wenn der Vermieter die Rückzahlung der Kaution aufgrund offener Nebenkosten oder anderer Ansprüche verzögert, kann sich die Verjährungsfrist unter Umständen verlängern. In solchen Fällen kann der Vermieter die Kaution so lange zurückbehalten, bis alle Ansprüche geklärt sind.
Wenn der Vermieter die Kaution einbehält, weil er Ansprüche gegen den Mieter hat (zum Beispiel für Schäden in der Wohnung), kann dies ebenfalls Auswirkungen auf die Verjährung haben.
Um sicherzustellen, dass die Rückzahlung nicht verjährt, sollte der Mieter rechtzeitig eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution an den Vermieter senden.
Die Rückzahlung der Mietkaution bei Insolvenz oder im Todesfall des Vermieters ist durch gesetzliche Bestimmungen und Rechtsprechung geregelt. In beiden Fällen bleibt der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution grundsätzlich bestehen, allerdings gibt es einige Besonderheiten:
Wenn der Vermieter insolvent wird, ist es für den Mieter wichtig, dass die Mietkaution ordnungsgemäß getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wurde. Dies ist in § 551 Abs. 3 BGB geregelt, der bestimmt, dass der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen, beispielsweise auf einem Treuhandkonto, anzulegen hat. Dies dient dem Schutz der Mieter, falls der Vermieter zahlungsunfähig wird.
Szenarien bei Insolvenz:
Wenn der Vermieter stirbt, tritt der Erbe des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein, inklusive der Pflicht zur Rückzahlung der Kaution. Der Mietvertrag bleibt also grundsätzlich bestehen, und der Mieter hat weiterhin einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution am Ende des Mietverhältnisses.Wenn der Vermieter stirbt, tritt der Erbe des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein, inklusive der Pflicht zur Rückzahlung der Kaution. Der Mietvertrag bleibt also grundsätzlich bestehen, und der Mieter hat weiterhin einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution am Ende des Mietverhältnisses.
Was ist zu beachten:
Insgesamt bleibt der Anspruch des Mieters auf die Rückzahlung der Kaution auch in diesen Situationen bestehen, jedoch kann es je nach den Umständen zu Verzögerungen oder Komplikationen kommen.
Bei einem Eigentümerwechsel bleibt der Mietvertrag inklusive der Mietkaution bestehen. Der Mieter muss keine neuen Kautionen zahlen, und der Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Kaution bleibt bestehen. Es gibt jedoch einige rechtliche Details, die wichtig zu beachten sind:
Gemäß § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) tritt der neue Eigentümer automatisch in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein, sobald das Eigentum an der Immobilie auf ihn übergeht. Das bedeutet:
Es gibt zwei Szenarien, die davon abhängen, wie die Kaution bisher verwaltet wurde:
a) Kaution wird an den neuen Eigentümer übergeben
In der Regel übergibt der alte Vermieter die Kaution an den neuen Eigentümer im Rahmen der Eigentumsübertragung. In diesem Fall hat der Mieter nichts weiter zu tun. Der neue Vermieter verwaltet die Kaution und ist bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückzahlung verpflichtet.
b) Kaution wird nicht an den neuen Eigentümer übergeben
Falls der alte Vermieter die Kaution nicht an den neuen Vermieter übergibt (was selten vorkommt), bleibt der alte Vermieter trotzdem weiterhin für die Rückzahlung der Kaution verantwortlich. Der Mieter kann dann bei Mietende entweder den neuen Eigentümer oder den alten Vermieter auf Rückzahlung der Kaution ansprechen. Der Mieter darf jedoch nicht doppelt zurückverlangen – also nur einmal die Kaution zurückerhalten.
Der Mieter hat weiterhin das Recht auf die Rückzahlung der Mietkaution am Ende des Mietverhältnisses, unabhängig davon, wie die Kaution zwischen dem alten und neuen Vermieter gehandhabt wurde. Wichtig zu wissen ist:
Als Mieter hat man das Recht, den neuen Eigentümer um einen Nachweis zu bitten, dass er die Kaution erhalten hat und wie diese verwaltet wird. Dies kann durch Einsicht in den Kautionsnachweis oder eine schriftliche Bestätigung erfolgen.
Zusammenfassung:
In jedem Fall bleibt der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution bestehen, auch bei einem Eigentümerwechsel.
Den Eigentümerwechsel kann man auch als guten Grund dafür nehmen, die alte Barkaution in eine Mietkautionsbürgschaft zu ersetzen. Sprechen Sie mir Ihrem neuen Vermieter – möglicherweise ist er offener als der vorherige Vermieter für die Mietkautionsbürgschaft. Zeigen Sie ihm die Vorteile für Vermieter bei der Mietkautionsbürgschaft.
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Wissenswertes rund um die Bankbürgschaft – die Alternative zur Barkaution Ob privat oder gewer…
Ja. Der Mieter kann jederzeit seine hinterlegte Barkaution in eine Eurokaution-Kautionsbürgschaft wandeln – sofern der Vermieter die Kautionsbürgschaft akzeptiert. Die bereits hinterlegte Barkaution wird vom Vermieter erst zurückerstattet, wenn die entsprechende Eurokaution-Kautionsbürgschaftsurkunde im Original überreicht wird.
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Sie erhalten Ihre original Bürgschaftsurkunde und übergeben diese Ihrem Vermieter oder lassen sie direkt an den Vermieter senden.
Die Kautionsversicherung wird bei EuroKaution taggenau abgerechnet. Zieht der Mieter um und möchte die neue Wohnung ebenfalls mit einer Kautionsversicherung absichern, so kündigt er den alten Vertrag und sendet die originale Bürgschaftsurkunde mit einem Freigabevermerk des Vermieters zurück an EuroKaution. Der Tag, an dem die Urkunde bei EuroKaution eintrifft, ist maßgeblich für die Abrechnung. Für die neue Wohnung stellt der Mieter online einfach einen neuen Antrag.
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Das Thema „gewerblich mieten“ ist für Unternehmen jeder Größe von großer Bedeutung. Ob Sie ein neues Büro, eine Ladenfläche oder eine Produktionshalle benötigen – die Wahl der richtigen Gewerbeimmobilie spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg Ihres Unternehmens. Gewerbliche Mietverträge bieten Ihnen Flexibilität, aber auch Herausforderungen. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige, was Sie wissen müssen, wenn Sie gewerblich mieten möchten.
Gewerblich mieten ist für viele Unternehmen eine attraktive Option, da es Flexibilität bietet, ohne die langfristige finanzielle Belastung eines Immobilienkaufs. Besonders für Start-ups und expandierende Unternehmen ist das gewerbliche Mieten eine ideale Möglichkeit, um ihre Geschäftsflächen den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Ob kleine Büroflächen oder große Lagerhallen – das Angebot ist vielfältig und ermöglicht es Unternehmen, sich in optimalen Lagen zu etablieren.
Sie können je nach Bedarf die Größe und Art der Immobilie anpassen. Sollten Sie expandieren, kann eine größere Fläche angemietet oder der Mietvertrag an eine neue Immobilie angepasst werden.
Im Gegensatz zum Kauf einer Immobilie entfallen hohe Anfangsinvestitionen, da keine Hypothek aufgenommen werden muss. Dies gibt Ihnen mehr finanziellen Spielraum, um Ihr Kerngeschäft zu stärken.
Mietverträge sind in der Regel über längere Zeiträume festgelegt, was es Ihnen ermöglicht, die Mietkosten genau zu kalkulieren und in Ihre Finanzplanung einzubeziehen. Planbare kosten ist zum Beispiel auch die Mietkaution.
Mit der Mietkautionsbürgschaft der R+V Versicherung bietet EuroKaution Service EKS GmbH seinen Kunden die Möglichkeit, die Kaution für Produktions- oder Büroräume schnell und ohne Bargeld zu hinterlegen. So fällt ein riesiger Kosten Punkt schon mal weg und das Geld kann effektiv und gewinnbringend eingesetzt werden.
Hier einige Aspekte um langfristig erfolgreich zu sein:
Die Lage ist einer der entscheidendsten Faktoren, wenn Sie gewerblich mieten. Eine gut angebundene Immobilie in einer attraktiven Lage kann den Erfolg Ihres Unternehmens positiv beeinflussen. Besonders für Einzelhändler und Gastronomen ist die Passantenfrequenz ein wichtiges Kriterium.
Im gewerblichen Bereich sind Mietverträge oft längerfristig angelegt. Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren sind keine Seltenheit. Es ist ratsam, vor Abschluss des Vertrags zu prüfen, ob der Standort auch langfristig für Ihr Geschäft geeignet ist.
Beim gewerblichen Mieten sollten Sie nicht nur die Höhe der Miete, sondern auch die Nebenkosten und mögliche Instandhaltungspflichten genau prüfen. In vielen Fällen sind Mieter für Wartungen und kleinere Reparaturen verantwortlich.
Viele Gewerbeimmobilien müssen an die spezifischen Bedürfnisse des Mieters angepasst werden. Klären Sie im Mietvertrag, wer für die Kosten von Umbauarbeiten aufkommt und wie diese geregelt werden.
Gewerbliche Mietverträge sind in der Regel flexibler als Wohnraummietverträge, und Sie haben die Möglichkeit, über Mietpreise, Vertragslaufzeiten und andere Konditionen zu verhandeln. Folgende Punkte können in den Verhandlungen entscheidend sein:
In Verhandlungen können Sie den Mietpreis an Ihre finanziellen Möglichkeiten und den Zustand der Immobilie anpassen. Oft wird eine gestaffelte Miete vereinbart, die sich über die Jahre anpasst.
Klären Sie, welche Nebenkosten auf Sie zukommen und ob Sie diese eventuell reduzieren können. Gerade bei großen Gewerbeflächen fallen oft hohe Betriebskosten an, die durch energiesparende Maßnahmen gesenkt werden können.
Stellen Sie sicher, dass im Vertrag flexible Kündigungsfristen festgelegt sind. Gerade bei expandierenden oder saisonabhängigen Unternehmen kann eine frühzeitige Vertragsauflösung von Vorteil sein.
Sie sich nicht nur aus der monatlichen Miete zusammen. Folgende Faktoren sollten in die Kalkulation einbezogen werden:
Bei Gewerbeimmobilien sind die Nebenkosten oft höher als bei Wohnimmobilien, da zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung, Sicherheit oder spezielle Wartungen notwendig sind. Diese sollten im Mietvertrag klar geregelt sein.
Sollten Sie einen Makler beauftragt haben, fällt bei Vertragsabschluss eine Provision an. Diese beträgt meist zwischen einer und drei Monatsmieten.
Bei Gewerbeimmobilien sind die Nebenkosten oft höher als bei Wohnimmobilien, da zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung, Sicherheit oder spezielle Wartungen notwendig sind. Diese sollten im Mietvertrag klar geregelt sein. Die gewerbliche Mietkaution ist nicht gesetzlich geregelt. Sie ist in allen Punkten frei verhandelbar. Verhandlungsgeschick ist also gefragt! Hier erfahrt ihr mehr.
Lassen Sie sich von der vier- bis fünfstelligen Summe einer gängigen Mietkaution nicht abschrecken: Nutzen Sie jetzt die EuroKaution Kautionsversicherung für Gewerbetreibende! Sie ist die moderne und clevere Alternative zur üblichen Bankbürgschaft: Statt eine Bankbürgschaft bei Ihrem Vermieter zu hinterlegen, geben Sie ihm eine Bürgschaftsurkunde von EuroKaution und damit die Garantie, dass er abgesichert ist. Gegenüber einer Bankbürgschaft belasten Sie mit der Kautionsbürgschaft von EuroKaution jedoch nicht Ihren Kreditrahmen und können obendrauf noch Steuervorteile nutzen. Das dadurch eingesparte Geld können Sie für beliebige Investitionen gewinnbringend einsetzen.
Hier erfahren Sie mehr zur Gewerbe Mietkautionsbürgschaft.
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Selbstständig in der Gesundheitsbranche? Neue Räume zu mieten oder das eigene Studio zu erweitern setzt die passenden finanziellen Mittel voraus. Vor allem die Hinterlegung einer Mietkaution ist dabei ein hoher Posten – und eine Bankbürgschaft belastet Ihre Kreditlinie. Entscheiden Sie sich für die EuroKaution Kautionsbürgschaft – belasten sich nicht Ihren Kreditrahmen und nutzen Sie Ihren Steuervorteil.
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Vor allem in Großstädten wird Wohnraum immer knapper und macht die Wohnungssuche beschwerlich. Für wenige Wohnungen gibt es meist sehr viele Bewerber. Dabei sollten die Wohnungsbewerber, jedoch sowohl die anfallenden Kosten als auch den damit verbundenen Aufwand berücksichtigen. Wie finden Sie eine Wohnung, die Ihren Ansprüchen gerecht wird? Welche formalen Schritte sind dabei notwendig? Da ist es wichtig, als Interessent einen guten Eindruck bei seinem Vermieter zu hinterlassen und sich aus der Masse der Bewerber hervorzutun. Der Trend tendiert zu einer Bewerbermappe, die Sie dem Vermieter oder Makler bei einer Wohnungssuche vorlegen.
Internetportale bieten einen umfassenden Einblick in den aktuellen Wohnungsmarkt. Dank der großen Auswahl und den oft ausführlichen Bildern der Inserate wird die Suche nach der passenden Wohnung erleichtert: Übersicht der Online-Immobilienportale.
Regionale Tageszeitungen sind eine gute Alternative zur Wohnungssuche im Internet. Vor allem ältere Personen, die oft nicht so internetaffin sind, veröffentlichen ihre Wohnungsanzeigen bevorzugt in der lokalen Zeitung. Der Vorteil für Wohnungssuchende: Sie haben hier in der Regel deutlich weniger Konkurrenz als bei der Online-Suche.
Vielleicht schon mal gehört! Wenn ein Makler in die Vermittlung einer Wohnung involviert ist, fällt eine Maklerprovision an. Wichtig zu wissen: Entgegen der weit verbreiteten Annahme muss diese Gebühr nicht zwangsläufig vom Mieter getragen werden. Seit 2015 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip.
Dieses Prinzip legt fest, dass die Person, die den Makler beauftragt hat, auch die Kosten übernimmt. Beauftragt also der Vermieter den Makler, ist er auch verpflichtet, die Provision zu zahlen.
Was sollten Sie sonst noch beachten, wenn Sie Ihre erste Wohnung mieten? Besonders bei der Einrichtung oder Umzugskosten, können schnell hohe Kosten entstehen.
Am besten erstellen Sie schon im Voraus eine Liste mit den zu erwartenden Ausgaben, um den Überblick zu behalten.
Häufig verlangt der Vermieter außerdem eine Mietkaution, die bis zu drei Kaltmieten betragen kann. Mit dem Einverständnis des Vermieters haben Sie jedoch die Möglichkeit, diese Kaution in Form einer Mietkautionsbürgschaft zu hinterlegen. Der Vorteil dabei: Ihre Ersparnisse bleiben verfügbar, und Sie können sie für andere Anschaffungen nutzen.
Mit unserem renommierten Kooperation Partner, der R+V-Allgemeine Versicherung. Lässt sich die Mietkautionsbürgschaft bequem online abschließen, und das schon zu einem niedrigen monatlichen Beitrag.
Vor allem in Ballungsräumen wie Berlin oder München wird der Wohnungsmarkt immer knapper. Aber auch in anderen Städten werden Sie bei Wohnungsbesichtigungen nur äußerst selten der alleinige Mietinteressent sein. Eine schriftliche Bewerbung auf eine Wohnung nützt nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem potentiellen Vermieter: er erhält bereits vorab alle relevanten Angaben zu Ihrer Person und kann sich einen Eindruck von Ihrer persönlichen und finanziellen Lage verschaffen. Im Idealfall gibt er Ihnen dadurch sogar den Vorrang – sofern Sie mit Ihrer Bewerbung überzeugen können.
Wissenswert: Schriftliche Wohnungsbewerbung – muss das sein?
Auch, wenn eine Wohnungsbewerbung entscheidende Vorteile bringen kann, stellt sie keine Pflicht dar. Sie können als Bewerber persönlich entscheiden, ob und in welchem Maße Sie Ihren Vermieter oder Makler näher über sich als Interessent informieren möchten. Das liegt dem Datenschutz zugrunde: Ob Bewerbermappe oder persönliche Angaben – im Gegensatz zur Vertragsunterzeichnung dürfen Vermieter und Makler nicht schon bei der Wohnungsbesichtigung Auskünfte einfordern.
Reservieren Sie sich kostenlos für einen Monat die Mietkautionsbürgschaft als geprüfter Mieter – noch bevor Sie einen Mietvertrag unterschrieben haben. Mit der Reservierungszusage zeigen Sie potenziellen Vermietern, dass Sie bonitätsgeprüft sind – ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Bewerbern!
Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Chancen auf Ihre Wunschwohnung zu erhöhen!
Um mit Ihrer Bewerbermappe mögliche Vermieter zu überzeugen, ist vor allem der Inhalt entscheidend. Daher sollten Sie ausführlich und ehrlich über sich und Ihre Lebenssituation Auskunft geben. Dazu gehören persönliche und berufliche Daten.
Das Anschreiben für eine Wohnungsbewerbung erfüllt eine ähnliche Funktion wie das einer Jobbewerbung: Es gibt Ihnen die Möglichkeit, sich von anderen Bewerbern abzuheben. Beginnen Sie mit einer kurzen Vorstellung, in der Sie sich selbst sowie Ihre aktuelle Lebenssituation beschreiben. So hinterlassen Sie direkt einen positiven ersten Eindruck.
Hierzu gehört die Beschreibung Ihrer beruflichen und familiären Situation. Suchen Sie beispielsweise eine Wohnung für Ihre Familie, ist es wichtig, Angaben zum Alter Ihrer Kinder zu machen. Ihre Vorstellung können Sie im Anschreiben relativ kurzhalten, da Sie in der Selbstauskunft umfangreicher über Ihre Person informieren werden.
In Ihrem Anschreiben sollten Sie vor allem die Motive für Ihren Wohnungswechsel offenlegen und erklären, warum Sie gerade an dieser Wohnung so interessiert sind. Hierbei könne Sie auf die Wohnung selbst oder auch die Lage der Wohnung eingehen.
Das Anschreiben zur Wohnungsbewerbung kann insgesamt in einem lockeren Ton formuliert sein – werden Sie gerne kreativ. Sie möchten sich Ihrem Vermieter schließlich ein wenig persönlicher vorstellen, um Sympathien zu entwickeln. Bleiben Sie bei der Wahrheit und stellen Sie Ihre positiven Seiten in den Vordergrund.
Des Weiteren sollte eine Auflistung Ihrer Anlagen nicht fehlen. Zu den wichtigen Dokumenten zählen zum Beispiel: Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigungen, der Bonitätsnachweis und die Mietzahlungsbestätigung. Mehr Informationen hierzu finden Sie weiter unten in unserem Blog-Beitrag.
Wissenswert: Wohnungsberechtigungsschein: Verfügen Sie über einen Wohnungsberechtigungsschein (WBS), dürfen Sie sogenannte Sozialwohnungen in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, die öffentlich gefördert werden – die Miete fällt besonders gering aus. Nur, wenn Sie eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreiten, haben Sie das Recht auf einen WBS. Den können Sie beim zuständigen Wohnungsamt beantragen. Ob es sich bei der Wohnung um eine Sozialwohnung handelt, können Sie meist der Wohnungsanzeige entnehmen – üblicherweise wird darauf hingewiesen, dass Sie für den Bezug dieser Wohnung einen Wohnungsberechtigungsschein benötigen.
Aus rechtlicher Perspektive ist die Selbstauskunft freiwillig. Da jedoch auch Vermieter keine rechtliche Verpflichtung haben an Sie zu vermieten, sollten Sie, um mögliche Vermieter von Ihnen zu überzeugen, Ihrer Bewerbung auf jeden Fall eine Selbstauskunft beilegen. Denn: Vermieter haben ein Recht darauf zu wissen, welche und wie viele Personen in ihrer Wohnung leben. Außerdem ist es ihnen erlaubt zu erfragen, wie es um Ihre Zahlungsfähigkeit steht und welcher Arbeit Sie nachgehen.
Wissenswert: Trotz ihres Fragerechts sind nicht alle geforderten Informationen Ihres Vermieters zulässig. Fragen zu Ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung, ethnischen Herkunft, Religionsangehörigkeit, Mitgliedschaft in Verbänden oder Parteien sind ebenso verboten wie Fragen nach Ihrem Alter, Ihrer körperlichen Verfassung sowie Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren. Das entspricht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Doch welche Angaben müssen Sie bei Ihrer Selbstauskunft berücksichtigen? In der Selbstauskunft geben Sie einige persönliche Daten preis. Dazu zählen:
Außerdem sollte Ihre Selbstauskunft auch Ihr aktuelles berufliches Beschäftigungsverhältnis und monatliches Einkommen enthalten.
Wissenswert: Auch, wenn Sie sich mit Ihrer Bewerbungsmappe bei der Wohnungssuche zunächst nur vorstellen, sollten Sie ehrlich sein. Machen Sie Ihrem Vermieter gegenüber falsche Angaben, darf dieser dem eventuell zustande kommenden Mietvertrag aufgrund arglistiger Täuschung widersprechen. Nach der Wohnungsübergabe geht dies jedoch nicht mehr: Zahlen Sie Miete, ist der Vertrag nicht mehr anfechtbar.
Gerne können Sie uns unter der 0151 59 147 285 erreichen!
Sympathie ist ein großer Faktor, wenn Vermieter entscheiden, an wen sie vermieten. Noch wichtiger ist für Vermieter jedoch Sicherheit. Sie wollen sich vor Mietnomaden schützen und darauf vertrauen können, dass die Miete pünktlich gezahlt wird. Um einem potentiellen Vermieter Ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Eine große Sicherheit die Sie Ihrem Vermieter geben können, ist eine Mietkautionsbürgschaft. Mit dieser Mietkautionsversicherung ist er ab dem ersten Tag abgesichert, Sie müssen Ihm nur die Kautionsbürgschaftsurkunde überreichen. Wie das funktioniert erfahren Sie hier:
Mit diesem Dokument können Sie Ihren Vermieter für eine Mietkautionsversicherung überzeugen:
Um Ihrem Vermieter Ihre Zahlungsfähigkeit zu beweisen, können Sie Ihrer Bewerbung auch einen Einkommensnachweis anhängen – in der Regel genügen hierbei die letzten drei Monate. Selbstständige können aktuelle Auszüge ihres Geschäftskontos sowie die Steuererklärung des Vorjahres vorlegen. Hier müssen Sie jedoch selbst entscheiden, wie viel Sie einem meist unbekannten Vermieter von Ihnen preisgeben wollen – auch vor dem Hintergrund, dass Sie die Wohnung vielleicht trotz Bewerbungsschreiben nicht bekommen.
Um Ihrem neuen Vermieter Sicherheit über Ihre Zuverlässigkeit zu garantieren, ist es sinnvoll, Ihrer Bewerbungsmappe eine Mietzahlungsbestätigung beizulegen. Diese können Sie von Ihrem aktuellen Vermieter ausstellen lassen. Wenn Sie eine gute Beziehung zu Ihrem Vermieter haben, ist es außerdem empfehlenswert, diesen um ein Empfehlungs- bzw. Referenzschreiben zu bitten. Ein gutes Schreiben Ihres aktuellen Vermieters vermittelt einen besseren Eindruck von Ihnen, als Sie es selbst je könnten.
Ein Beschäftigungsverhältnis spricht für Ihre Zahlungsfähigkeit. Der Nachweis dafür wird vor allem dann benötigt, wenn Sie sich für ein Mietobjekt interessieren oder einen Kredit in Anspruch nehmen möchten. Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bezeugt nicht nur, dass sie nicht arbeitslos sind, sondern auch wer Sie sind und was Sie tun: sie enthält nämlich auch eine Zusammenfassung Ihrer Aufgaben.
Ihrem Bewerberschreiben sollten Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder, falls Sie nicht deutscher Staatsbürger sind, Ihres Reisepasses beilegen. Offizielle Dokumente verleihen Ihrer Bewerbung einen Eindruck von Seriosität und Ehrlichkeit.
Gegen eine Gebühr können Sie bei Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Schufa) eine Bonitätsauskunft beantragen. Diese prüfen Ihre finanzielle Situation anhand offizieller Datensätze. Damit werden Ihre allgemeine Zahlungsfähigkeit sowie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit bestätigt. Diese Art der Bonitätsprüfung kann durchaus einige Tage in Anspruch nehmen. Vor allem wenn Sie es eilig haben – und das ist bei Wohnungsbewerbungen meistens der Fall – kann diese Bonitätsprüfung zu lange dauern.
Ob zu hohe Gebühren oder zu wenig Zeit: Auf Ihre Bonitätsprüfung müssen Sie im Zweifelsfall allerdings nicht verzichten. Viele Kautionskassen wie EuroKaution bieten Ihnen einen kostenlosen Bonitätscheck an, der nicht nur schnell, sondern auch äußerst zuverlässig ist. Bei EuroKaution müssen Sie dafür übrigens nicht einmal eine Kautionsbürgschaft abschließen.
Ist die Bonitätsprüfung positiv, erhalten Sie den „geprüften Mieter-Brief“, den Sie Ihrem Vermieter vorlegen können. Auch, wenn Sie keinen weiteren Service von EuroKaution in Anspruch nehmen möchten, können Sie damit Ihrem Vermieter beweisen, dass Sie ein sicherer Mieter sind und im Bedarfsfall von einer Kautionsbürgschaft unterstützt werden würden. Darüber hinaus müssen Sie mit dieser kostenlosen Bonitätsprüfung Ihrem potentiellen Vermieter nicht schon zum Zeitpunkt der Bewerbung all Ihre persönlichen Informationen offenlegen.
Auch wenn eine Wohnungsbewerbung nicht so formal oder ausführlich wie eine Jobbewerbung sein muss, ist es trotzdem wichtig, auf eine korrekte Grammatik und Rechtschreibung zu achten. Lassen Sie Ihre Bewerbung, wenn möglich, noch einmal gegenlesen.
Der Vermieter wird vom Zustand Ihrer Bewerbungsunterlagen sicherlich Rückschlüsse auf Ihren Charakter und Umgang mit der Wohnung ziehen. Daher sollten Sie darauf achten, wie Sie Ihre Unterlagen einreichen und präsentieren. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen bei einer Wohnungsbesichtigung direkt ausgedruckt zu übergeben oder als PDF-Datei per E-Mail zu übermitteln. Dies kann vor allem sinnvoll sein, wenn die Unterlagen schnell ankommen müssen.
Ihre Unterlagen sollten außerdem so sorgfältig zusammengestellt werden, dass der Vermieter alle wichtigen Informationen auf den ersten Blick sichten kann. Dafür ist es wichtig, Ihre Informationen auf den Punkt zu bringen und auf ausgefallene Layouts oder verschnörkelte Schriftarten zu verzichten. Außerdem werden anders als bei einer Jobbewerbung kein Lebenslauf oder gar ein Motivationsschreiben benötigt.
Gerade da, wo Wohnraum besonders knapp ist, ist eine erfolgreiche Bewerbung von etwas anderem abhängig: Haben
Sie eine Wohnung entdeckt, die Ihnen gefällt, sollten Sie rasch reagieren. Vermieter und Makler erhalten auf Ihre Anzeigen in der Regel dutzende Anfragen – und warten nicht tage- oder wochenlang auf weitere Bewerbungen.
Je länger Sie zögern, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer Kandidat den Zuschlag für die Wohnung bekommt. Ihrem Vermieter die digitalen Bewerbungsunterlagen via E-Mail im PDF-Format zu überreichen, kann hier zusätzlich hilfreich sein, um Ihre Chancen zu erhöhen. Im Idealfall kann er Ihre Bewerbung bereits am selben Tag einsehen.
Eine umfangreiche Wohnungsbewerbung folgt keinem festgeschriebenen Gesetz. Sie machen nichts falsch, wenn Sie nicht alle Tipps befolgen – Sie versäumen allerdings die Möglichkeit, Ihre Traumwohnung für sich zu gewinnen. Fügen Sie Ihrer Bewerbungsmappe zusätzliche Details hinzu, um Ihren potentiellen Vermieter gleich von Anfang an von sich zu überzeugen!
Sie möchten Ihren potentiellen Vermieter davon überzeugen, dass sein Mietobjekt mit Ihnen in sicherer Hand ist? Nutzen Sie unser Angebot und lassen Sie sich den „geprüfter Mieterbrief“ noch heute ausstellen. Hier geht’s zum Kautionscheck.
Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.