Bonität verbessern bei Privatpersonen

Was macht die Schufa

Der Kern der Schufa Tätigkeit besteht darin, Banken und anderen Unternehmen wie Leasinggesellschaften oder Verkäufern von Konsumgütern zu helfen, die Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen zu bewerten um Risiken von Kreditausfällen so gering wie möglich zu halten.

Ihre Daten erhält die Schufa von verschiedenen Vertragspartnern wie Banken, Telekommunikationsunternehmen und Einzelhändlern. Voraussetzung ist, das Sie im Zusammenhang mit einem Kauf, einem Kredit- oder Leasingantrag der Einholung einer sogenannte „Schufa Auskunft“ zustimmen. Diese Vertragspartner melden dann die Geschäftsvorgänge mit den jeweiligen Kunden, wie z.B. die Eröffnung von Konten, Kreditkartenanträge oder Zahlungsausfälle.

Wer ist die Schufa

Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei. Sie sammelt Informationen zur Bonität von Verbrauchern und Unternehmen. Gleichermaßen stellt die Schufa die gesammelten Daten dann auch wieder bei Anfragenden zur Verfügung.

Überprüfen Sie Ihre SCHUFA-Daten regelmäßig

Sie sollten einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft über sich selbst anfordern, um Ihre gespeicherten Daten zu überprüfen. Prüfen Sie diese auf fehlerhafte Einträge, die Ihren Score negativ beeinflussen könnten. Denn nicht selten kommt es – zumal in Zeiten des Internets – vor, dass Bestellungen von Dritten in Ihrem Namen aufgegeben wurden, von denen Sie keine Kenntnis hatten und haben (so geschehen bei Handyverträgen oder Onlinebestellungen von Elektrogeräten etc.)

Wer darf überhaupt eine Bonitätsauskunft anfordern?

Um eine Bonitätsauskunft einzuholen, muss ein legitimes Interesse vorliegen. Außerdem ist die Anfrage einer Bonitätsprüfung nur bestimmten Personen oder Institutionen erlaubt.

Bei Kreditanträgen:

Sobald eine Privatperson oder ein Unternehmen einen Kredit beantragt, darf die Bank die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers prüfen.

Bei Kreditanträgen:

Sobald eine Privatperson oder ein Unternehmen einen Kredit beantragt, darf die Bank die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers prüfen.

Bei ausstehenden Zahlungen:

Falls eine Zahlung ausbleibt, sind Unternehmen berechtigt, die Kreditwürdigkeit der betroffenen Person oder Firma zu überprüfen.

Wie erfolgt die Bonitätsauskunft über die Schufa bei Mietkautionsbürgschaften?

Wenn Sie also eine Mietkautionsbürgschaft beantragen, so wird (im Hintergrund) vom Mietkautionsbürgschaftsgeber eine Bonitätsprüfung durchgeführt, im Zuge derer bei der Schufa eine Nachfrage gestellt wird. Die Schufa stellt dem Mietkautionsbürgschaft Geber dann die über Sie gesammelten Informationen zur Verfügung, die Aufschluss darüber geben, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie als Mieter (Bürgschaftsnehmer) Ihren Verpflichtungen nachkommt. Dies geschieht durch die interne Berechnung eines „Schufa-Scores“, der zwischen 1 und 100 Punkten liegt: Ein höherer Score desto höher Ihre Bonität / Kreditwürdigkeit.

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Beantragen Sie die Löschung der fehlerhaften Einträge

Wenn Sie falsche oder veraltete Einträge entdecken, beantragen Sie unverzüglich deren Löschung, indem Sie die fehlerhaften Einträge melden, damit eine Berichtigung stattfinden kann. Die Schufa ist verpflichtet, solche Fehler zu beseitigen.

Um veraltete Einträge bei der SCHUFA löschen zu lassen, sind die folgenden Schritte erforderlich:

Selbstauskunft

Fordern Sie eine kostenlose Selbstauskunft über Ihre Person an, um alle gespeicherten Daten einsehen zu können. Dies können Sie über das Online-Portal „meineSCHUFA“ machen. Bitte bedenken Sie, dass es Anbieter im Netz gibt, die das nicht kostenfrei machen. Nur bei einer direkten Anfrage bei der SCHUFA ist es kostenlos.

Überprüfen

Überprüfen Sie Ihre SCHUFA-Daten auf falsche oder weit in der Vergangenheit liegende Einträge. Dazu gehören zum Beispiel getilgte Kredite oder längst bezahlte Verbindlichkeiten, die fehlerhaft noch als offen eingetragen sind.

Antrag auf Löschung

Finden Sie veraltete oder falsche Einträge, müssen Sie sofort einen entsprechenden Antrag auf Löschung stellen und zwar bei der SCHUFA direkt, als auch bei dem vermeintlichen alten Inhaber einer Forderung gegen Sie. Machen Sie dies schriftlich und unter Beifügung einer genauen Darstellung des Fehlers /Anliegens sowie relevante Unterlagen enthalten. (Ab dem 01.01.2025 gibt es Neuregelungen)

Fristen

Beachten Sie die Fristen! Es gibt gesetzlichen Fristen für die Löschung von Einträgen. Die sofortige Löschung hat zu erfolgen bei falschen und unvollständigen Einträgen. Nach Restschuldbefreiung (im Falle einer Insolvenz) beträgt die Frist 6 Monate. Wenn offene Rechnungen bezahlt sind, betrug die Frist bisher 3 Jahre.

Falls die Löschung verweigert wird oder Schwierigkeiten auftreten, hilft unsere Rechtsabteilung Ihnen gerne weiter bei der Löschung von falsch oder unberechtigt gespeicherten Daten.

Was können Sie noch tun um einen guten Schufa – Score zu erhalten

Wenn Sie diese Tipps umsetzen, können Sie langfristig Ihren SCHUFA-Score verbessern und somit Ihre Chancen auf Erhalt Ihrer Kautionsbürgschaft / Kautionsbürgschaftsversicherung stark erhöhen.

Fristgerecht Rechnungen zahlen

Achten Sie darauf, dass Rechnungen und Ratenzahlungen stets fristgerecht beglichen werden. Zwar können verspätete Zahlungen erst nach mehreren Mahnungen oder der Beantragung eines Mahnbescheides eingetragen werden, aber es ist ratsam, dies zu vermeiden

Nicht benötigte Zahlungsmittel

Kündigen Sie nicht notwendige Konten oder Kreditkarten kündigen.
Halten Sie die Anzahl Ihrer Konten und Kreditkarten gering. Zu viele offene Konten werden als Indiz finanzieller Probleme gewertet.

Keine doppelten Kreditanfragen bei verschieden Anbietern

Stellen Sie Kreditanfragen strategisch. Das bedeutet: Sie müssen mehrere Kreditanfragen in kurzer Zeit unterlassen. Die Kreditwirtschaft bzw. die Schufa sieht dies als Risiko an, was zur Ablehnung Ihres Antrages auf Erhalt einer Mietkautionsbürgschaft führen kann. Stellen Sie besser „Konditionsanfragen“, also zum Bespiel die Frage, welchen Zins Sie erhalten. Diese Konditionsanfragen wirken sich nicht auf Ihren Score aus.

Umschuldung

Fassen Sie kleinere Kredite zusammen. Sollten Sie mehrere kleine Kredite haben, so denken Sie darüber nach, ob Sie diese nicht zu einem größeren Kredit zusammenfassen / umschulen können. Dies wird Ihre Bonität verbessern, da insgesamt weniger Risiko angenommen wird wenn Sie weniger Kredite haben.

Kein unnötiger Wechsel

Zeigen Sie Stabilität. Auch häufige Umzüge oder Bankenwechsel können sich negativ auf Ihren Score auswirken. Besser ist es, wenn Sie möglichst lange an einem Wohnort oder bei einer Bank bleiben, um Stabilität zu dokumentieren.

Finanzen Planen

Planen Sie Ihre Finanzen! Fertigen Sie eine Haushaltsplanung. Früher nannte man das „Haushaltsbuch“. In dieses Buch wurden Einnahmen und Ausgaben eingetragen um diese im Blick zu behalten. Das ist hilfreich dabei, Ihre finanzielle Situation immer im Auge zu behalten um besser reagieren zu können.

Selbstauskunft

Wehren Sie sich! Auch unverhältnismäßige Einträge, die an sich korrekt sind können unter Umständen unverhältnismäßig sein. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um geringfügige Beträge handelt oder besondere Umstände vorliegen.

Aufgepasst

Verstöße gegen § 31 Abs. 2 BDSG können ebenfalls zu einem Löschungsanspruch führen. Nur unbestrittene, titulierte oder mehrfach angemahnte Forderungen dürfen gemeldet werden.

Sie benötigen eine Erstberatung, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Neuregelungen

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es neue Regelungen, die es Verbrauchern ermöglichen, negative SCHUFA-Einträge schneller löschen zu lassen. Hier sind die wichtigsten Informationen:

  • Bei negativen Einträgen, die aus einem einmaligen Zahlungsverzug resultieren, erfolgt die Löschung unter gewissen Voraussetzungen bereits nach 18 Monaten, statt wie bisher nach 36 Monaten.
    Dies gilt dann, wenn die unbezahlte Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die an die SCHUFA gemeldet wurde, beglichen wurde. Außerdem dürfen keine anderen negativen Einträge über Sie vorliegen wie Informationen in Schuldnerverzeichnissen oder Insolvenzbekanntmachungen.

Diese Anpassung der Löschfristen soll Privatpersonen wie auch Gewerbetreibenden zugutekommen. Für Sie ergibt sich dadurch die Möglichkeit, ihren Score zügig zu verbessern.

Rechtsprechung

In Fällen, in denen die SCHUFA falsche Daten erhält, hat sie diese zu berichtigen oder zu löschen. Sie können sich in solchen Fällen an die SCHUFA und an den vermeintlichen Inhaber einer Forderung wenden, wenn letzterer die falschen Daten geliefert hat. Im Anschluss daran können Sie unproblematisch Ihre Mietkautionsbürgschaft bei der Eurokaution beantragen.

Folgende Rechtsprechung möchten wir beispielhaft aufführen:

  1. Veraltete Einträge: Negative Einträge müssen fristgerecht ohne Aufforderung gelöscht werden (OLG Brandenburg, Urteil vom 03.07.2023 – 1 U 8/22).
  2. Sofern der Eintrag auf falschen Daten basiert, wenn also eine Forderung nicht besteht oder noch nicht fällig ist, ist sie zu löschen (LG Berlin, Urteil vom 27.04.2011 – 4 O 97/11).

In diesen Fällen kann ein Rechtsanwalt die Sachlage prüfen und die Löschung des Eintrags beantragen. Gerne geben wir Ihnen hier die Empfehlung, einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht zu konsultieren.

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