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Als Vermieter eine Wohnung vermieten kann eine lukrative Einnahmequelle sein – doch nur, wenn Sie die wichtigsten Grundlagen beachten. Von der richtigen Absicherung der Mietkaution bis zur Mieterauswahl: Erfahren Sie hier alles, was Sie als erfolgreicher Vermieter wissen müssen.
Es gibt zahlreiche Gründe, warum Eigentümer ihre Immobilie zur Vermietung anbieten. Die monatlichen Mieteinnahmen können den Kontostand aufbessern und langfristig für eine solide Altersvorsorge sorgen. Viele Immobilien werden auch vererbt, wodurch die Erben automatisch zu Vermietern werden. Insbesondere für Privateigentümer, die neu in der Vermietungsbranche sind, gibt es beim Wohnung vermieten jedoch einiges zu beachten.
Damit Sie nach der Erstvermietung Ihrer Immobilie kein böses Erwachen erleben und mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden, haben wir von EuroKaution die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt.
Bevor Sie überhaupt eine Wohnung vermieten können, steht der Immobilienkauf. Auch wenn es selbstverständlich erscheint: Lesen Sie den Kaufvertrag äußerst sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie alle Klauseln verstanden haben. Bei unklaren Punkten sollten Sie diese unbedingt vor der Unterschrift klären lassen. Sicherheitshalber empfiehlt sich die Prüfung durch einen Fachanwalt.
Lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen. Verkäufer, die Druck aufbauen, haben meist selbst welchen. Verhält sich der Verkäufer merkwürdig oder gewährt Ihnen nicht ausreichend Zeit zur Vertragsprüfung, ist höchste Vorsicht geboten.
Vor Vertragsschluss prüfen:
Eine ansprechende Anzeige ist der Schlüssel, um zuverlässige Mieter zu finden, die Ihre Wohnung mieten möchten. Wichtig ist eine präzise Zusammenfassung der wesentlichen Eigenschaften Ihrer Immobilie. Vermeiden Sie zu viele Abkürzungen, da diese potenzielle Interessenten abschrecken können. Hochwertige Fotos der Immobilie sowie ein aussagekräftiger Grundriss erhöhen die Aufmerksamkeit deutlich.
Sollten Sie eine bestimmte Zielgruppe bevorzugen, heben Sie gezielt die Vorteile für diese Gruppe hervor:
Die Auswahl des richtigen Mieters ist entscheidend für eine erfolgreiche Vermietung. Als Vermieter sollten Sie folgende Unterlagen anfordern:
Einen vollständigen Schutz bieten auch diese Unterlagen nicht. Ein Restrisiko bleibt bestehen. Für einen zuverlässigen Schutz vor Mietbetrügern und Mietausfällen empfiehlt sich eine Mietkautionsbürgschaft.
Die Mietkaution ist ein zentrales Thema für jeden Vermieter. Gesetzlich darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Während früher die Barkaution Standard war, setzen heute immer mehr Vermieter auf moderne Alternativen wie die Mietkautionsversicherung.
Mit einer Kautionsversicherung von EuroKaution profitieren Sie als Vermieter von mehreren Vorteilen:
Wenn potenzielle Mieter Ihre Wohnung mieten möchten, erleichtert eine Mietkautionsversicherung den Einzug erheblich, da die finanzielle Belastung für den Mieter deutlich geringer ausfällt.
Als Vermieter haben Sie verschiedene Möglichkeiten, auf Mietausfälle zu reagieren:
Beachten Sie jedoch: Das Verfahren nach einer Räumungsklage kann sich über sechs bis zwölf Monate hinziehen. Die in diesem Zeitraum anfallenden Mietausfälle plus eventuelle Sachschäden können erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten.
Als Vermieter dürfen Sie die Nebenkosten nur dann auf den Mieter umlegen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Sie müssen dabei nicht sämtliche Kosten einzeln aufzählen – der Begriff „Betriebskosten“ umfasst die gängigen umlagefähigen Nebenkosten ausreichend (BGH VIII ZR 137/15).
Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören unter anderem:
Ein professionell gestalteter Mietvertrag ist das Fundament einer erfolgreichen Vermietung. Wenn Sie eine Wohnung vermieten, sollte der Vertrag folgende Punkte enthalten:
Als Vermieter können Sie das Mietverhältnis nur aus berechtigtem Interesse kündigen:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden (§ 126 BGB). Der Vermieter muss die Kündigungsgründe detailliert aufführen und auf Form sowie Frist des Widerspruchs hinweisen (§ 574 ff BGB).
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Mieterhöhungen:
Diese wird bereits im Mietvertrag festgehalten, etwa durch Staffelmiete oder Indexmiete.
Nach Modernisierungsmaßnahmen kann die jährliche Miete um bis zu acht Prozent der aufgewendeten Kosten erhöht werden. Dies betrifft energetische Sanierungen, Barriereabbau oder nachhaltige Wassernutzung.
Als Vermieter haben Sie grundsätzlich kein allgemeines Zutrittsrecht zur vermieteten Wohnung. In bestimmten Fällen steht Ihnen jedoch ein Besichtigungsrecht zu:
Der Termin muss mindestens einen Tag vorher mit dem Mieter abgesprochen werden.
Wenn Interessenten Ihre Wohnung mieten, sollten Sie klare Regelungen zu baulichen Veränderungen treffen. Wanddurchbrüche sowie Veränderungen der Elektro- oder Sanitärinstallationen bedürfen immer der Erlaubnis des Vermieters. Auch umfangreichere Renovierungen sollten vorab schriftlich genehmigt werden.
Baden/Duschen: Kann auch zur Nachtzeit nicht verboten werden
Instrumente: Gerichte räumen in der Regel eine Spielzeit von zwei Stunden täglich ein, außerhalb der Ruhezeiten
Feiern: Es gibt keine festgeschriebene Erlaubnis für lautstarkes Feiern. Die häufig zitierte „Einmal-pro-Monat-Regel“ existiert rechtlich nicht
Kinderlärm: Muss auch in Ruhezeiten hingenommen werden, wobei Eltern erzieherisch einwirken sollten
Als Vermieter sollten Sie die rechtlichen Grenzen bei Lärm kennen:
Moderne Vermietungssoftware erleichtert den Alltag als Vermieter erheblich. Anstatt mit Papierakten und Excel-Tabellen zu arbeiten, können Sie heute auf professionelle digitale Lösungen zurückgreifen:
Die Absicherung der Mietkaution ist ein zentraler Aspekt beim Wohnung vermieten, denn mit einer Mietkautionsversicherung von EuroKaution schützen Sie sich als Vermieter optimal vor Zahlungsausfällen und Schäden und machen Ihre Wohnung gleichzeitig attraktiver für solvente Mieter.
Die Kautionsversicherung bietet beiden Seiten Vorteile: Der Mieter muss keine hohe Barkaution aufbringen, wenn er Ihre Wohnung mieten möchte, und Sie als Vermieter sind durch eine Versicherung mit starker Bonität abgesichert.
Bei Wohnraummieten darf der Vermieter eine Mietkaution in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten verlangen. Diese Regelung gilt sowohl für Barkautionen als auch für Mietkautionsversicherungen.
Eine Mietkautionsversicherung wie die von EuroKaution bietet sowohl für Mieter als auch Vermieter Vorteile. Der Mieter muss keine hohe Summe aufbringen, wenn er eine Wohnung mieten möchte, und der Vermieter ist durch eine Versicherung mit hervorragender Bonität abgesichert.
Mieterhöhungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich: nach Modernisierung, bei vertraglich vereinbarter Staffel- oder Indexmiete oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Beachten Sie dabei immer die Kappungsgrenze und regionale Mietpreisbremsen.
Bei Zahlungsverzug sollten Sie zunächst eine schriftliche Mahnung aussprechen. Bleibt die Zahlung aus, können Sie auf die Mietkaution zurückgreifen. In schweren Fällen ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Eine Mietkautionsversicherung bietet besseren Schutz.
Die Mietkaution muss spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden, wobei Sie in dieser Zeit berechtigte Forderungen (Mietrückstände, Schäden) prüfen und gegebenenfalls von der Kaution abziehen können.
Als Vermieter sollten Sie mindestens über eine Gebäudeversicherung verfügen. Empfehlenswert sind zudem eine Haftpflichtversicherung für Vermieter sowie eine Mietausfallversicherung zum Schutz vor Zahlungsausfällen.
Eine Immobilie zu vermieten erfordert Sorgfalt, Fachwissen und die richtige Absicherung. Von der Mieterauswahl über die Gestaltung des Mietvertrags bis zur Verwaltung der Mietkaution – als Vermieter tragen Sie große Verantwortung.
Mit den richtigen Werkzeugen und Partnern wie EuroKaution können Sie diese Herausforderungen jedoch erfolgreich meistern. Eine Mietkautionsversicherung macht Ihre Immobilie attraktiver für Mieter, die eine Wohnung mieten möchten, und schützt Sie gleichzeitig optimal vor finanziellen Risiken.
Nutzen Sie unsere Checkliste und Tipps, um Ihre Vermietung professionell und rechtssicher zu gestalten. So legen Sie den Grundstein für ein erfolgreiches und langfristiges Mietverhältnis.
Profitieren Sie von den Vorteilen einer Mietkautionsversicherung – für Vermieter und Mieter die moderne Alternative zur Barkaution.



Eine Bürgschaftsurkunde ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Haftungsübernahme eines Bürgen – in diesem Fall der R+V Versicherung – gegenüber dem Vermieter bestätigt. Bei EuroKaution erhalten Sie diese Bürgschaftsurkunde als vollwertigen Ersatz für eine klassische Barkaution. Statt hohe Summen beim Vermieter zu hinterlegen, übergeben Sie einfach die Bürgschaftsurkunde als Mietsicherheit.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Eine Bürgschaftsurkunde der EuroKaution, ausgestellt durch die renommierte R+V Versicherung, enthält alle wichtigen Informationen für Ihre Mietsicherheit:
Wesentliche Bestandteile der Bürgschaftsurkunde:
Die Bürgschaftsurkunde basiert auf §§ 765 ff. BGB (Bürgschaftsrecht) und ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Das bedeutet: Die R+V Versicherung zahlt im Schadensfall direkt an den Vermieter, ohne dass dieser zuerst gegen den Mieter vorgehen muss. Dies bietet Vermietern maximale Sicherheit.
Stellen Sie sich vor, Sie ziehen in eine neue Wohnung mit 800 Euro Kaltmiete. Eine klassische Barkaution würde 2.400 Euro betragen – Geld, das für Monate oder Jahre gebunden wäre.
Mit einer Bürgschaftsurkunde der EuroKaution zahlen Sie stattdessen:
Die Bürgschaftsurkunde verhindert die gefürchtete Doppelbelastung beim Umzug. Während Ihre alte Kaution noch beim vorherigen Vermieter gebunden ist, benötigen Sie für die neue Wohnung keine erneute Bareinlage – die Bürgschaftsurkunde genügt.
Typisches Szenario ohne Bürgschaftsurkunde:
Mit Bürgschaftsurkunde:
EuroKaution bietet Privatpersonen Bürgschaftsurkunden für Kautionssummen von 500 bis 15.000 Euro. Egal ob Single-Apartment, Familienwohnung oder gehobenes Stadthaus – die Bürgschaftsurkunde passt sich Ihrer Situation an.
Als Gewerbetreibender wissen Sie: Liquidität ist der Schlüssel zum Erfolg. Eine gewerbliche Mietkaution kann schnell 10.000 bis 50.000 Euro und mehr betragen – Kapital, das Ihnen für wichtige Investitionen fehlt.
Gewerbliche Bürgschaftsurkunde: Ihre Vorteile
✓ Liquidität erhalten: Investieren Sie in Ladenausstattung, Waren oder Marketing statt in gebundene Kautionen ✓ Steuerlich absetzbar: Die Jahresgebühr für die Bürgschaftsurkunde ist als Betriebsausgabe absetzbar ✓ Mehrere Standorte: Bürgschaftsurkunden für alle Filialen ohne massive Kapitalbindung ✓ Bonität signalisieren: Die R+V Versicherung als Bürge unterstreicht Ihre Seriosität ✓ Flexible Laufzeiten: Keine langfristige Bindung – kündbar nach Vertragsende
Szenario: Sie eröffnen ein Restaurant mit 300 m² Fläche, Kaltmiete 5.000 Euro.
Ohne Bürgschaftsurkunde:
Mit Bürgschaftsurkunde der EuroKaution:
EuroKaution erstellt für Gewerbetreibende maßgeschneiderte Bürgschaftsurkunden. Die Jahresgebühr wird individuell kalkuliert und beginnt ab 4% der Kautionssumme. Für Unternehmen mit mehreren Standorten bieten wir Rahmenvereinbarungen.
Besonders geeignet für:
Die R+V Versicherung ist einer der größten und renommiertesten Versicherer Deutschlands:
Für Vermieter bedeutet eine Bürgschaftsurkunde der R+V Versicherung: Maximale Sicherheit und garantierte Auszahlung im Schadensfall.
Seit über 17 Jahren ist EuroKaution der Spezialist für Mietkautionslösungen:
✓ Pionier: Erste Gesellschaft für Mietkautionsbürgschaften in Deutschland ✓ Erfahrung: Über 30.000 ausgestellte Bürgschaftsurkunden ✓ Schnelligkeit: Bürgschaftsurkunde innerhalb von 24-26 Stunden ✓ Service: Persönliche Beratung statt Call-Center ✓ Rechtssicherheit: Kostenlose Rechtsberatung für Kunden inklusive
Jede Bürgschaftsurkunde der EuroKaution wird:
Füllen Sie bequem von zu Hause das Online-Formular aus. Sie benötigen:
Keine Sorge: Die Bonitätsprüfung erfolgt schnell und unkompliziert. Bei positiver Bonität erhalten Sie sofort eine Zusage.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie:
Übergeben Sie die originale Bürgschaftsurkunde Ihrem Vermieter bei:
Fertig! Ihre Mietsicherheit ist gewährleistet, Ihr Geld bleibt verfügbar.
Eine Bürgschaftsurkunde ist ein rechtsgültiges Dokument, das bestätigt, dass die R+V Versicherung als Bürge für Ihre Mietkautionsverpflichtungen einsteht. Sie ersetzt die Barkaution vollständig und wird vom Vermieter als Mietsicherheit akzeptiert.
Ja, absolut. Die Bürgschaftsurkunde basiert auf dem deutschen Bürgschaftsrecht (§§ 765 ff. BGB) und ist rechtlich gleichwertig mit einer Barkaution. Vermieter sind nach § 551 BGB verpflichtet, diese als Sicherheit zu akzeptieren, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – was bei EuroKaution garantiert ist.
Die Bürgschaftsurkunde ist unbefristet gültig während der gesamten Dauer Ihres Mietverhältnisses. Sie verlängert sich automatisch bei Vertragsverlängerungen und bleibt bis zur Rückgabe gültig.
Privatmieter:
Gewerbemieter:
Ja, nach Beendigung des Mietverhältnisses und finaler Abrechnung gibt Ihr Vermieter die Bürgschaftsurkunde im Original an EuroKaution zurück. Mit Eingang der Urkunde wird Ihr Vertrag automatisch beendet und taggenau abgerechnet.
Bei berechtigten Forderungen (z.B. Mietrückstände, Schäden) wendet sich der Vermieter direkt an die R+V Versicherung. Diese prüft den Anspruch und zahlt bei Berechtigung schnell und unkompliziert. Wichtig: Sie als Mieter sind verpflichtet, den ausgezahlten Betrag an die R+V zurückzuzahlen – die Bürgschaftsurkunde ist keine Versicherung, sondern eine Bürgschaft.
Die große Mehrheit der Vermieter akzeptiert Bürgschaftsurkunden, besonders von renommierten Ausstellern wie der R+V Versicherung. Bei Fragen bietet EuroKaution eine kostenlose Service-Hotline für Vermieter an. Sollte ein Vermieter die Bürgschaftsurkunde ablehnen, haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht mit voller Erstattung.
Ja, mit Zustimmung Ihres Vermieters können Sie eine bereits hinterlegte Barkaution in eine Bürgschaftsurkunde umwandeln und Ihr Geld zurückholen. EuroKaution unterstützt Sie dabei gerne.
Nach erfolgreicher Online-Antragstellung und positiver Bonitätsprüfung erhalten Sie:
Für eine Bürgschaftsurkunde benötigen Sie:
Ja, Bürgschaftsurkunden sind auch für WG-Zimmer, möblierte Apartments und Zwischenmieten möglich. Die Mindest-Kautionssumme beträgt 500 Euro.
Höhere Sicherheit als Barkaution:
Null Verwaltungsaufwand:
Schnelle Schadensregulierung:
Bonitätsgeprüfte Mieter:
EuroKaution bietet Vermietern:
Kapitalbindung
Monatliche Kosten
Verfügbarkeit
Rückzahlung
Rechtssicherheit
2-3 Monatsmieten sofort fällig
Entgangene Zinsen
Geld ist für Jahre blockiert
Oft verzögert, Streitigkeiten
Standard
keine Kapitalbindung
ab 4,17 € pro Monat
Geld bleibt verfügbar
keine Rückzahlung nötig
geprüft, gleichwertig
Profitieren Sie von der modernen Alternative zur Barkaution. Beantragen Sie Ihre Bürgschaftsurkunde online und behalten Sie Ihre finanzielle Flexibilität.
Für Privatmieter:
Für Gewerbetreibende:
⭐⭐⭐⭐⭐ „Die Bürgschaftsurkunde hat mir beim Umzug enorm geholfen. Keine Doppelbelastung, schnelle Abwicklung. Der Vermieter war sofort einverstanden.“ – Sarah M., München
⭐⭐⭐⭐⭐ „Als Startup war die gewerbliche Bürgschaftsurkunde perfekt. Wir konnten das Kapital in unsere Geschäftsausstattung investieren statt es als Kaution zu binden.“ – Thomas K., Berlin
⭐⭐⭐⭐⭐ „Die Bürgschaftsurkunde kam pünktlich, alles war professionell aufbereitet. Mein Vermieter hat sie ohne Probleme akzeptiert.“ – Michael R., Hamburg
✓ Über 17 Jahre Markterfahrung als Deutschlands erste Kautionsgesellschaft
✓ 30.000+ ausgestellte Bürgschaftsurkunden
✓ R+V Versicherung als Partner mit AA-Rating
✓ Mitglied im Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute
✓ Ausgezeichneter Kundenservice ohne Call-Center



Es handelt sich um ein etabliertes Finanzprodukt, das von verschiedenen Anbietern wie Banken, Versicherungen und spezialisierten Fintech-Unternehmen angeboten wird.
Bei einer Mietkautionsbürgschaft übernimmt ein Dritter (meist eine Bank oder Versicherung) die Bürgschaft für Ihre Mietkaution gegenüber dem Vermieter. Sie zahlen dafür eine jährliche Gebühr (meist 3-5% der Kautionssumme) statt die komplette Kaution zu hinterlegen.
Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau
Prüfen Sie die Seriosität des Anbieters (Lizenzen, Bewertungen)
Vergleichen Sie Kosten vs. Nutzen über die Mietdauer
Klären Sie vorab mit dem Vermieter die Akzeptanz – Vermieter Vorteile
Warum sollten Sie ausgerechnet bei uns abschließen? Sie haben sich ausführlich in das Thema Kautionsversicherungen eingelesen, Preise und Service verglichen – und die Antwort ist ganz einfach: Mit uns setzen Sie auf die älteste und erfahrenste Kautionsbürgschaftsgesellschaft Deutschlands. Bei Eurokaution.de erhalten Sie nicht nur den besten Service, sondern auch die zuverlässigste Lösung, die der Markt zu bieten hat. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und sichern Sie sich die perfekte Lösung für Ihre Mietkaution!
Sie können sich sicher sein:
Eurokaution.de hat die Beste und zuverlässigste Lösung für Sie.
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Bei diesen Themen zum Mietrecht Mietkaution beraten wir Sie Vorteile Ihrer Erstberatung zum Mietrech…



Rechtmäßige Gründe für das Einbehalten der Mietkaution: Ihr Vermieter darf die Kaution nur in bestimmten Fällen zurückhalten – bei Mietschulden, offenen Nebenkostenabrechnungen, Schäden an der Wohnung oder wenn Schönheitsreparaturen vertraglich vereinbart wurden.
Gesetzliche Rückzahlungsfristen beachten: Nach dem Auszug haben Sie Anspruch auf Kautionsrückerstattung innerhalb von 3 bis 6 Monaten. Nur in besonderen Situationen kann sich diese Frist auf maximal 12 Monate erstrecken.
Mietbürgschaft als Alternative zur Barhinterlegung: Bei einer Kautionsbürgschaft wendet sich der Vermieter mit berechtigten Ansprüchen direkt an die Bürgschaftsbank – Sie als Mieter sind nicht von einer einbehaltenen Kaution betroffen.
Renovierungskosten rechtssicher abrechnen: Eine Kautionseinbehaltung für Schönheitsreparaturen ist nur dann zulässig, wenn diese Verpflichtung eindeutig und wirksam im Mietvertrag festgehalten wurde.
Verjährungsfristen kennen und nutzen: Ihr Rückzahlungsanspruch verjährt erst drei Jahre nach Mietvertragsende – die Frist beginnt am 1. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres
Wann ist das Mietkaution einbehalten rechtlich zulässig?
Welche Vorteile bietet eine Mietkautionsbürgschaft gegenüber der Barkaution?
Welche Fristen gelten für die Kautionsrückgabe?
Mietkaution bei mehreren Mietern: Wer bekommt das Geld
Vermieter unter Druck setzen, wenn er die Mietkaution nicht zurückbezahlt
Wie lange kann man die Mietkaution zurückfordern?
Was tun bei Vermieter-Pleite oder Todesfall?
Verkauf Immobilie: Was passiert mit der Mietkaution?
Nach dem Auszug stellt sich jeder Mieter die entscheidende Frage: Bekomme ich meine Mietkaution vollständig zurück? Die Sorge ist berechtigt – nicht immer erfolgt die Rückzahlung problemlos.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf vollständige Rückerstattung Ihrer Kaution binnen 3-6 Monaten nach Auszug. Der Vermieter darf die Mietkaution einbehalten nur bei:
Wichtig: Normale Abnutzung wie kleine Nagellöcher oder Gebrauchsspuren sind kein Grund für Kautionseinbehaltung.
Bei einer unberechtigten Einbehaltung der Kaution haben Sie das Recht, diese bis zu drei Jahre lang zurückzufordern, wobei die Verjährungsfrist erst am 1. Januar des auf das Mietvertragsende folgenden Jahres beginnt.
Sollten dabei Probleme auftreten, sollten Sie dem Vermieter zunächst schriftlich eine Frist zur Rückzahlung setzen. Bleibt eine Reaktion aus, können Sie sich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen
Schluss mit Kautionsproblemen: Eine Mietbürgschaft der Eurokaution EKS Service GmbH bietet entscheidende Vorteile:
Finanzielle Entlastung: Statt tausende Euro zu blockieren, zahlen Sie nur einen geringen Jahresbeitrag und behalten Ihre Liquidität.
Professionelle Abwicklung: Bei Vermieteransprüchen prüft die Eurokaution EKS Service GmbH die Berechtigung – unbegründete Forderungen werden abgewehrt.
Transparenz: Keine langwierigen Streitigkeiten um Kautionsrückzahlung mehr.
Während Barkaution-Rückzahlungen oft zu Problemen führen, bietet die Eurokaution Service EKS GmbH eine stressfreie Alternative. Ihre Mietkautionsbürgschaft schützt vor unberechtigten Forderungen und sorgt für transparente Abwicklung – ohne Kapitalbindung und mit professioneller Prüfung aller Vermieteransprüche.
Welche Vorteile bietet eine Mietkautionsbürgschaft im Vergleich zur Barkaution?
Da eine Mietkautionsbürgschaft die herkömmliche Form der Kautionshinterlegung ersetzt, ergeben sich für Mieter bedeutende Vorteile gegenüber der Barkaution. Denn im Gegensatz zur direkten Zahlung einer hohen Geldsumme ermöglicht die Bürgschaft mehr finanzielle Flexibilität. Zudem profitieren Mieter davon, dass sie ihr Kapital anderweitig einsetzen können, während gleichzeitig die Anforderungen des Vermieters erfüllt werden.
Keine Kapitalbindung: Statt drei Monatsmieten (oft 2.000-4.000 Euro) zu blockieren, zahlen Sie nur einen geringen Jahresbeitrag – meist unter 5% der Kautionssumme.
Sofortige Verfügbarkeit: Ihr Geld bleibt für wichtige Ausgaben wie Umzugskosten, Möbel oder unvorhergesehene Reparaturen verfügbar.
Rechtsprüfung inklusive: Spezialisierte Anbieter prüfen Vermieteransprüche auf Berechtigung – ungerechtfertigte Forderungen werden professionell abgewehrt.
Keine Diskussionen: Sie müssen sich nicht persönlich mit dem Vermieter über Kautionsrückzahlung auseinandersetzen.
Schneller Wohnungswechsel: Bürgschaftsurkunde wird innerhalb weniger Stunden ausgestellt – kein wochenlanges Warten auf Kautionsfreigabe.
Flexibilität beim Umzug: Parallel-Anmietungen werden möglich, da kein Kapital in der alten Wohnung gebunden ist.
Klare Regelungen: Professionelle Bürgschaftsanbieter kennen Mieterrechte und setzen diese konsequent durch.
Dokumentierte Abwicklung: Alle Vorgänge werden schriftlich dokumentiert – mehr Rechtssicherheit als bei privaten Kautionsvereinbarungen.
Inflationsschutz: Während Barkautionen minimal verzinst werden, können Sie Ihr Kapital gewinnbringender anlegen.
Keine Zinsdiskussionen: Entfall langwieriger Auseinandersetzungen über korrekte Kautionsverzinsung.
Die Rückgabe der Mietkaution unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, die sowohl Mieter als auch Vermieter kennen sollten:
Standardfrist: 3-6 Monate nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses gilt als angemessene Rückgabefrist. Diese Zeit benötigen Vermieter für:
Verlängerte Frist: Bis zu 12 Monate ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei:
Die Rückgabefrist beginnt nicht automatisch mit dem Auszug, sondern erst wenn:
Wichtig: Ohne vollständige Wohnungsübergabe und Schlüsselrückgabe beginnt die Frist nicht zu laufen.
Bei verspäteter Rückgabe können Sie:
Verjährungsfrist: Ihr Anspruch auf Kautionsrückgabe verjährt erst drei Jahre nach Mietvertragsende – beginnend am 1. Januar des Folgejahres.
Fazit: Vermieter haben grundsätzlich maximal sechs Monate Zeit, um die Kaution zurückzuzahlen, wobei längere Fristen nur in Ausnahmefällen zulässig sind. Sollte es dennoch zu unbegründeten Verzögerungen kommen, haben Sie die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.
Die Rückzahlung der Mietkaution folgt klaren rechtlichen Regelungen, die je nach Kautionsart und Mietvertragssituation variieren:
Direkter Anspruch: Der im Mietvertrag als Mieter benannte Vertragspartner erhält die Kaution zurück – auch wenn andere Personen diese eingezahlt haben (z.B. Eltern, Partner).
Wichtig: Wer die Kaution ursprünglich bezahlt hat, ist für die Rückzahlung irrelevant. Entscheidend ist allein die Mieterstellung im Vertrag.
Gesamtschuldnerschaft: Sind mehrere Personen als Mieter eingetragen, können alle gemeinsam oder einzeln die Rückzahlung verlangen.
Praktische Abwicklung: Vermieter zahlen meist an alle Mieter anteilig oder verlangen eine gemeinsame Empfangsbescheinigung aller Vertragsparteien.
Interne Aufteilung: Wie die Mieter untereinander die Kaution aufteilen, regeln sie privat – der Vermieter ist dafür nicht verantwortlich.
Mieterwechsel während Mietzeit: Bei Mieterwechsel erhält grundsätzlich der neue Mieter die Kaution, sofern er sie vom Vormieter übernommen hat.
Erben bei Todesfall: Verstirbt der Mieter, geht der Kautionsanspruch auf die Erben über – Nachweis durch Erbschein erforderlich.
Abtretung: Mieter können ihren Kautionsanspruch schriftlich an Dritte abtreten (z.B. bei Schulden an Vermieter oder Handwerker).
Bei Kautionsbürgschaften entfällt die Rückzahlungsproblematik komplett:
Fazit: Die Kautionsrückzahlung erfolgt immer an den/die im Mietvertrag benannten Mieter – unabhängig davon, wer ursprünglich gezahlt hat. Bei Mietbürgschaften entfällt diese Problematik völlig.
Wenn Ihr Vermieter die Mietkaution unberechtigt einbehält, können Sie mit gezielten rechtlichen Schritten wirksam Druck ausüben:
Erste Maßnahme: Setzen Sie dem Vermieter per Einschreiben eine angemessene Frist (14-21 Tage) zur Kautionsrückzahlung. Begründen Sie Ihren Anspruch und drohen Sie rechtliche Schritte an.
Wichtig: Dokumentieren Sie alle Kommunikation schriftlich – das stärkt Ihre Position vor Gericht.
Finanzielle Druckausübung: Nach Fristablauf können Sie Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz verlangen. Bei 3.000 Euro Kaution entstehen dem Vermieter schnell spürbare Zusatzkosten.
Schlichtungsverfahren: Nutzen Sie kostengünstige Schlichtungsstellen – der offizielle Charakter setzt Vermieter oft unter Druck.
Mahnbescheid beantragen: Ein gerichtlicher Mahnbescheid für unter 40 Euro zeigt dem Vermieter, dass Sie es ernst meinen.
Anwaltliche Abmahnung: Ein Anwaltsschreiben wirkt oft Wunder – die Kosten muss bei unbegründeter Verweigerung der Vermieter tragen.
Bewertungsportale nutzen: Negative Bewertungen bei Immobilienportalen schaden dem Ruf des Vermieters.
Mieterverein einschalten: Professionelle Unterstützung und Rechtsschutz verstärken Ihre Position erheblich.
Präventiver Schutz durch Mietbürgschaft
Beste Lösung: Mit einer Mietkautionsbürgschaft lassen sich solche Probleme von vornherein vermeiden, denn professionelle Anbieter prüfen Vermieterforderungen sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit und wehren unbegründete Ansprüche konsequent ab. Dadurch ersparen Sie sich unnötigen Stress und Ärger.
Die Rückforderung der Mietkaution unterliegt klaren gesetzlichen Verjährungsfristen, die Mieter unbedingt kennen sollten:
Drei Jahre Zeit: Ihr Anspruch auf Kautionsrückzahlung verjährt erst drei Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Fristbeginn: Die Verjährung beginnt am 1. Januar des Folgejahres, in dem das Mietverhältnis endete.
Beispiel: Bei Mietvertragsende am 15. März 2024 beginnt die Verjährung am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2027.
Ausreichend Zeit: Die dreijährige Frist gibt Ihnen genug Spielraum, auch bei verzögerten Vermieter-Reaktionen rechtlich vorzugehen.
Auch bei Teilbeträgen: Selbst wenn der Vermieter nur Teile der Kaution einbehält, können Sie den Rest drei Jahre lang zurückfordern.
Unterbrechung durch:
Wichtig: Nach jeder Unterbrechung beginnt die dreijährige Frist neu zu laufen.
Verzugszinsen: Auch Zinsforderungen unterliegen der dreijährigen Verjährung.
Schadensersatz: Zusätzliche Schäden durch verspätete Rückzahlung können ebenfalls drei Jahre lang geltend gemacht werden.
Stressfreie Alternative: Mit einer Mietbürgschaft entfallen Verjährungssorgen komplett – professionelle Anbieter regeln die Abwicklung automatisch und rechtzeitig.
Fazit: Sie haben drei Jahre Zeit, um Ihre Mietkaution zurückzufordern – ausreichend für alle rechtlichen Schritte. Die Frist beginnt erst am 1. Januar nach Mietvertragsende.
Der Konkurs oder Tod des Vermieters stellt Mieter vor besondere Herausforderungen bei der Kautionsrückforderung. Hier erfahren Sie, wie Sie trotzdem an Ihr Geld kommen:
Insolvenzverwalter kontaktieren: Ihre Kaution wird zur Insolvenzmasse – wenden Sie sich sofort an den bestellten Insolvenzverwalter und melden Sie Ihren Rückzahlungsanspruch an.
Aussonderungsrecht prüfen: Wurde die Kaution auf einem separaten Treuhandkonto hinterlegt, haben Sie möglicherweise Aussonderungsrechte – die Kaution gehört dann nicht zur Insolvenzmasse.
Absonderungsrechte geltend machen: Bei Immobiliensicherheiten können Sie unter Umständen bevorrechtigt befriedigt werden.
Erben ermitteln: Die Kautionsrückzahlung geht auf die Erben über. Kontaktieren Sie diese direkt oder über einen Anwalt.
Nachlassverwaltung: Bei überschuldetem Nachlass wird oft ein Nachlassverwalter bestellt – dieser ist Ihr Ansprechpartner.
Erbschein verlangen: Lassen Sie sich die Erbberechtigung durch einen Erbschein nachweisen, bevor Sie zahlen.
Kaution bleibt bestehen: Insolvenz oder Tod ändern nichts an Ihrem Rückzahlungsanspruch – nur der Schuldner wechselt.
Verzugszinsen: Auch gegenüber Erben oder Insolvenzverwaltern können Sie Verzugszinsen geltend machen.
Mietvertrag läuft weiter: Das Mietverhältnis besteht mit den Erben fort, die Kaution sichert weiterhin Ihre Verpflichtungen.
Sofortige Anmeldung: Melden Sie Ihren Anspruch unverzüglich beim Insolvenzgericht oder den Erben an.
Rechtsberatung einholen: Die Rechtslage ist komplex – lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
Beweise sichern: Dokumentieren Sie Ihre Kautionszahlung und alle Belege sorgfältig.
Professionelle Absicherung: Bürgschaftsanbieter sind darauf spezialisiert und finanziell abgesichert – Insolvenz- oder Todesfall-Risiken entfallen.
Kontinuierliche Betreuung: Auch bei Eigentümerwechsel bleibt die Bürgschaft bestehen und wird professionell abgewickelt.
eim Immobilienverkauf stellt sich für Mieter die wichtige Frage: Was geschieht mit meiner hinterlegten Mietkaution? Die rechtlichen Regelungen schützen dabei Ihre Interessen:
Neuer Eigentümer übernimmt: Die Mietkaution geht automatisch mit dem Eigentumsübergang auf den neuen Vermieter über – ohne Ihr Zutun oder Zustimmung.
Rechtsnachfolge: Der Käufer tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein, einschließlich der Kautionsrückzahlungspflicht.
Ihr Anspruch bleibt bestehen: Sie haben weiterhin den gleichen Rückzahlungsanspruch wie vor dem Verkauf.
Übergabe der Kaution: Der alte Eigentümer muss die Kaution (inklusive Zinsen) an den neuen Vermieter weiterleiten.
Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht um die Übertragung kümmern – das regeln die Parteien des Kaufvertrags untereinander.
Bei Problemen: Sollte die Übertragung nicht erfolgen, können Sie sowohl alten als auch neuen Eigentümer in Anspruch nehmen.
Information verlangen: Sie haben das Recht zu erfahren, wer neuer Eigentümer ist und wo sich Ihre Kaution befindet.
Doppelte Sicherheit: Bis zur ordnungsgemäßen Übertragung haften beide Eigentümer für die Kautionsrückzahlung.
Verzugszinsen: Bei verspäteter Rückgabe können Sie Zinsen vom neuen Eigentümer verlangen.
Treuhandkonto: Liegt die Kaution auf einem separaten Konto, muss dieses auf den neuen Eigentümer übertragen werden.
Insolvenz des Verkäufers: Bei Zahlungsunfähigkeit des alten Eigentümers haftet trotzdem der neue Vermieter vollständig.
Renovierungsvereinbarungen: Alle mietvertraglichen Regelungen gehen mit über – auch Schönheitsreparatur-Klauseln.
Kontakt aufnehmen: Stellen Sie sich dem neuen Eigentümer vor und klären Sie die Kautionssituation.
Belege sichern: Bewahren Sie alle Unterlagen zur ursprünglichen Kautionszahlung auf.
Neue Kontodaten: Informieren Sie den neuen Vermieter über Ihre aktuellen Bankdaten für die spätere Rückzahlung.
Kontinuierliche Gültigkeit: Eine Bürgschaft läuft automatisch weiter – unabhängig vom Eigentümerwechsel.
Professionelle Abwicklung: Spezialisierte Anbieter regeln alle Details mit dem neuen Eigentümer direkt.
Keine Übertragungsprobleme: Da kein Bargeld übertragen werden muss, entfallen typische Schwierigkeiten beim Verkauf.



Wann darf die Mietkaution einbehalten werden? Vermieter können die Mietkaution einbehalten bei ausstehenden Mietzahlungen, unbezahlten Nebenkosten, Wohnungsschäden sowie vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen.
Fristen beim Mietkaution einbehalten: Die Rückerstattung muss normalerweise binnen 3–6 Monaten erfolgen. In Ausnahmefällen kann sich die Frist auf bis zu zwölf Monate verlängern.
Mietkautionsbürgschaft statt Barkaution: Wurde eine Mietbürgschaft gestellt, wendet sich der Vermieter bei berechtigten Forderungen direkt an den Bürgen – die Mietkaution einbehalten entfällt dann für den Mieter.
Renovierungsarbeiten als Grund: Vermieter dürfen die Mietkaution einbehalten für Schönheitsreparaturen nur dann, wenn dies explizit im Mietvertrag geregelt ist.
Rechtliche Verjährung: Der Anspruch auf Kautionsrückzahlung verjährt drei Jahre nach Ende des Mietverhältnisses, beginnend mit dem 1. Januar des Folgejahres.
In welchen Situationen ist das Mietkaution einbehalten durch Vermieter rechtlich zulässig?
Welche Forderungen darf der Vermieter von der eingezahlten Kaution abziehen?
Welche Zeiträume muss der Vermieter bei der Kautionsrückgabe beachten?
Welche Kautionsformen kann ich als Vermieter akzeptieren?
Unter welchen Bedingungen kann der Vermieter Gewerbekaution einbehalten?
Welche Abrechnungsfrist gilt bei der Gewerbe Mietkaution?
Mit welchen Maßnahmen sichere ich mich optimal gegen Mietausfälle ab?
Als Vermieter dürfen Sie die Mietkaution einbehalten, wenn der Mieter Mietschulden hinterlassen hat, Betriebskosten nicht beglichen wurden, Schäden über die normale Abnutzung hinaus entstanden sind oder vereinbarte Schönheitsreparaturen unterblieben. Wichtig: Alle Forderungen müssen dokumentiert und berechtigt sein.
Wichtiger Hinweis: Schönheitsreparaturen berechtigen nur dann zum Kautionseinbehalt, wenn der Mieter vertraglich eindeutig dazu verpflichtet wurde. Ohne klare und wirksame Regelung im Mietvertrag bleibt diese Pflicht beim Vermieter.

Mit einer EuroKaution-Bürgschaft ersparen Sie sich übrigens diese aufwendigen Abwicklungen – wir kümmern uns um die professionelle Schadensregulierung.
Gemeinsame Wohnungsübergabe – Ihr Schutz vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten
Planen Sie sowohl beim Einzug als auch beim Auszug unbedingt einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit Ihrem Mieter. Dokumentieren Sie dabei jeden Details im Wohnungsübergabeprotokoll – von kleinen Kratzern bis hin zu größeren Mängeln.
So gehen Sie professionell vor:
Warum ist das so wichtig? Falls Sie später die Mietkaution aufgrund von Schäden oder nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen einbehalten müssen, ist eine lückenlose Dokumentation Ihr stärkstes Argument. Ohne ordnungsgemäße Protokollierung wird die Durchsetzung Ihrer Ansprüche deutlich schwieriger.
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Als Vermieter haben Sie klare Rechte – aber auch klare Grenzen.
Folgende Ansprüche dürfen Sie mit der hinterlegten Kaution verrechnen:
Hier wird es rechtlich anspruchsvoll: Renovierungskosten können Sie nur dann von der Kaution abziehen, wenn eine wirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag steht. Ohne diese Vereinbarung haben Sie keine Handhabe – selbst wenn die Wohnung renovierungsbedürftig übergeben wird.
Wichtige Abgrenzung: Normale Verschleißerscheinungen wie abgenutzte Herdplatten oder Lichtschalter gehen immer zu Ihren Lasten – hier dürfen Sie niemals die Mietkaution einbehalten.
Sie dürfen nur so viel einbehalten, wie tatsächlich erforderlich ist. Kostet eine Reparatur 200 Euro, können Sie nicht pauschal 500 Euro von der Kaution abziehen. Jeder einbehaltene Euro muss durch konkrete Belege oder Kostenvoranschläge gerechtfertigt sein.
Deutlich komfortabler wird es mit einer Mietkautionsbürgschaft: Hier melden Sie Ihre berechtigten Ansprüche direkt der Bürgschaftsbank. Die Profis prüfen die Rechtmäßigkeit und zahlen aus – ohne dass Sie sich mit dem Mieter streiten müssen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
So konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche: die Vermietung.
💡 Profi-Tipp: Mit einer Mietkautionsbürgschaft sparen Sie Zeit, Nerven und häufig auch Geld – denn die Schadensregulierung läuft professionell und rechtssicher ab.
Die Rechtslage bei Kautionsrückgabe-Fristen ist komplex – hier die wichtigsten Regelungen für eine rechtssichere Abwicklung.
Das Gesetz spricht von einer „angemessenen Überlegungsfrist“ – eine bewusst flexible Formulierung, die je nach Einzelfall variiert. In der Praxis haben sich folgende Richtwerte etabliert:
Nach einem Jahr ohne konkrete Begründung wird die Rechtfertigung schwierig. Mieter können dann zu Recht die sofortige Rückzahlung verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen. Wichtig: Sie müssen nicht nur die Kaution, sondern auch die erwirtschafteten Zinsen zurückzahlen.
Kommen Sie Ihrer Rückzahlungspflicht nicht nach, tragen Sie zusätzliche Kosten:
Diese Zusatzkosten können schnell den ursprünglichen Kautionsbetrag übersteigen.
Nach drei Jahren ohne Rückforderung durch den Mieter verjährt der Anspruch. Die Frist beginnt mit dem 1. Januar des Jahres nach Mietvertragsende. Aber Vorsicht: Auf diese Verjährung zu setzen ist riskant und rechtlich fragwürdig.
Mit einer Mietkautinsbürgschaft entfallen diese Fristen-Probleme komplett: Die Bürgschaft erlischt automatisch mit Mietvertragsende, sofern keine berechtigten Ansprüche bestehen. Sie müssen nichts zurückzahlen, verwalten oder verzinsen.
Ihre Vorteile:
💡 Tipp: Eine Mietkautionsbürgschaft eliminiert nicht nur Verwaltungsaufwand, sondern auch juristische Risiken bei der Kautionsabwicklung.
Neben der Barkaution können Sie Mietkautionsbürgschaften oder verpfändete Sparbücher akzeptieren. Diese Alternativen bieten gleiche Sicherheit, ohne dass Sie selbst die Kaution verwalten müssen. Bei Bürgschaften wenden Sie sich direkt an den Bürgen statt die Mietkaution einbehalten zu müssen.
Warum sich immer mehr Vermieter für die EuroKaution-Bürgschaft entscheiden. Sie haben keine Lust auf monatelange Diskussionen über Kautionsrückgaben? Die EuroKaution-Mietkautionsbürgschaft macht Schluss mit dem Verwaltungsaufwand. Schlagen Sie Ihren Mietern diese professionelle Alternative vor – Sie profitieren genauso von der Absicherung wie bei einer Barkaution, nur ohne den ganzen Stress.
Hier sind Umschreibungen mit Bindewörtern:
Sobald Ihr Mieter die Bürgschaft abschließt, sind Sie vollständig abgesichert und gleichzeitig entfallen Kautionsverwaltung, Zinspflicht oder komplizierte Rückzahlungen. Falls berechtigte Ansprüche entstehen, übernehmen wir außerdem das komplette Forderungsmanagement für Sie.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Als Deutschlands älteste Kautionsgesellschaft haben wir bereits tausende Vermieter überzeugt. Unsere Bürgschaften sind bei Banken, Maklern und Vermietern gleichermaßen anerkannt und geschätzt.
Empfehlen Sie die EuroKaution-Bürgschaft – Ihre Mieter behalten ihre Liquidität, Sie genießen maximale Sicherheit ohne Aufwand.
💡 Jetzt informieren: Erfahren Sie mehr über die Vorteile der EuroKaution-Mietkautionsbürgschaft und machen Sie Ihre Vermietung stressfrei!
Bei Geschäftsräumen gelten ähnliche Grundsätze für das Mietkaution einbehalten: Mietrückstände, Betriebskosten, Schäden oder vertragswidrige Nutzung. Gewerbliche Kautionen sind oft höher und die Schadensprüfung kann komplexer sein, weshalb längere Abrechnungszeiten gerechtfertigt sein können.
Erstellen Sie sowohl bei Beginn als auch beim Ende des Mietverhältnisses ein Übergabeprotokoll. Bei der gewerblichen Mietkaution geht es häufig um hohe Summen – Vorbeugen ist kostengünstiger als reparieren!
Auch bei gewerblichen Objekten sollten Sie innerhalb von 3-6 Monaten abrechnen. Bei umfangreichen Geschäftsräumen oder komplexen Schadensfällen können Sie das Mietkaution einbehalten länger rechtfertigen. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt jedoch auch hier mit dem Jahreswechsel nach Mietende.
Warum sich mit Kautionsstreitigkeiten herumärgern? Eine Mietkautionsversicherung bietet Ihnen identischen Schutz wie die klassische Barkaution – nur ohne Verwaltungsaufwand. Ihr Mieter behält sein Geld, Sie Ihre Nerven.
Die Verbesserungen schaffen klarere Vorteile für beide Seiten und betonen die praktischen Aspekte stärker.
Kombinieren Sie nicht nur eine angemessene Kaution (bis zu drei Nettokaltmieten) mit gründlicher Bonitätsprüfung, sondern ergänzen Sie diese auch durch regelmäßige Objektbesichtigungen und eine Mietausfallversicherung. Zudem sollten Sie Übergaben sorgfältig dokumentieren, um später die Mietkaution rechtssicher einbehalten zu können.
Professionelle Mietbürgschaft als moderne Alternative
Eine besonders effiziente Lösung bietet die Mietkautionsbürgschaft der EuroKaution Service EKS GmbH. Hierbei entfällt für Sie als Vermieter das aufwändige Verwalten von Barkautionen komplett. Statt die Mietkaution einbehalten zu müssen, wenden Sie sich bei berechtigten Forderungen direkt an die EuroKaution Service EKS GmbH. Das Unternehmen prüft die Ansprüche professionell und reguliert bererechtigte Schäden schnell und unkompliziert.
Vorteile der EKS-Mietbürgschaft für Vermieter:
Ihre Mieter profitieren gleichzeitig von der Liquiditätsschonung, da keine Barkaution hinterlegt werden muss. Diese Win-Win-Situation macht die EuroKaution Service EKS GmbH zu einer attraktiven Alternative zum traditionellen Mietkaution einbehalten.
Bei einer Gewerbemietkautionsbürgschaft übernimmt ein Versicherer Ihre Kaution – Sie zahlen keine Barkaution an den Vermieter. Stattdessen stellt der Versicherer eine Bürgschaftsurkunde, die Sie dem Vermieter vorlegen. Sie bleiben liquide und stärken Ihre Finanzkennzahlen.

Online Antrag zur Gewerbe Mietkautionsbürgschaft ausfüllen und abschicken

Bonitätsprüfung

Wenn nötig erforderliche Unterlagen einreichen (ab 17.000 € ist dies meist der Fall)

Vertrag unterzeichnen, und Sie behalten Ihr Geld / Ihre Liquidität!

Sie erhalten die Mietkautionsbürgschaft -Urkunde und übergeben diese Ihrem Vermieter
Agenturbüro
Einzelhandel
Start-Up
9.000 €
18.000 €
12.000 €
Nutzung für Personalaufbau
Liquidität für neues Warenlager
Cash für IT-Infrastruktur
Eurokaution.de hat die Beste und zuverlässigste Lösung für Sie.
Ja, eine Bürgschaft ist rechtlich gleichgestellt mit einer Barkaution. 98% aller Vermieter akzeptieren unsere Bürgschaftsurkunden. Bei den wenigen Ausnahmen unterstützen wir Sie bei der Überzeugungsarbeit.
Wir decken Kautionssummen von 2000,00€ bis über 500.000€ ab. Für besonders hohe Summen erstellen wir individuelle Angebote.
Hier geht es zur individuellen Anfrage – Gewerbe Mietkautionsbürgschaft
Ja, die Bürgschaft endet automatisch mit dem Mietvertrag. Sie können sie aber auch jederzeit kündigen, wenn Sie eine Barkaution hinterlegen möchten. Wir rechnen taggenau ab.
Wir prüfen jeden Schadensfall rechtlich. Nur bei berechtigten Forderungen zahlen wir an den Vermieter und fordern den Betrag anschließend von Ihnen zurück – wie bei jeder Bürgschaft üblich.
Ja, auch bei bestehenden Mietverhältnissen kann die Barkaution durch eine Bürgschaft ersetzt werden.
Vereine können keine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft beantragen.
Die Mindestkautionshöhe beträgt 2.000 €.
Der Mindestbeitrag beträgt 150 €.
Der Jahresbeitrag steht in Abhängigkeit zur Bonität des Unternehmen. Ab 3% der Kautionssumme jährlich, mindesten aber 150,00 €. Die Kautionssumme sollte mindestens 2500,00 € betragen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Ja, binnen 14 Tagen schriftlich und mit Rückgabe der originalen Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft in diesem Zeitraum.
Dies ist abhängig von der Bonitätsauskunft und der Avalsumme. Sicherheiten können in Form eines abgetretenen Bankguthabens oder Bankbürgschaft hinterlegt werden.
Nein, dies ist leider nicht möglich.
Sie können grundsätzlich eigene Bürgschaftsavale nutzen. Dabei müssen Sie die mietvertraglichen Abreden einhalten. Unser Versicherungspartner übernimmt die Sondertexte jedoch nicht zwingend in einer bestimmten Formulierung.
Bei der Creditreform wird die Prüfung durchgeführt.
Die Bonitätsprüfung durch den Versicherer wird über die Auskunftei Creditreform durchgeführt. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen (einschließlich Einzelunternehmen und Existenzgründer) dort bereits registriert ist, wenden Sie sich bitte direkt an die nächstgelegene Creditreform-Niederlassung. Die Standorte finden Sie auf der Website creditreform.de.
Im direkten Mietkaution Vergleich zeigt sich schnell: Mieter und Vermieter haben zwar Mietkaution Alternativen, eine Kaution abzusichern – doch nicht alle sind gleichermaßen praktisch oder zuverlässig. Insbesondere deshalb überzeugt die Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution, weil sie sowohl für Mieter als auch für Vermieter klare Vorteile bietet. In unserem Mietkaution Vergleich zeigen wir, weshalb sich diese moderne Lösung wirklich lohnt – und worin sich andere Kautionsformen deutlich unterscheiden.
Wenn Mieter die Kaution bar oder per Überweisung an den Vermieter zahlen, hat dieser direkten Zugriff auf das Geld – bei berechtigten Forderungen. Allerdings:
Hier eröffnet der Mieter selbst ein Konto und verpfändet es an den Vermieter. Diese Lösung ist formal korrekt, aber:
Bankbürgschaften müssen viele formale Voraussetzungen erfüllen. Zudem gibt es häufig Unsicherheiten:
Eltern oder Freunde bürgen oft für junge Mieter. Doch das birgt viele Risiken:
Mit einer Mietkautionsversicherung von EuroKaution sichern Mieter ihre Kaution ab, ohne Geld zu hinterlegen – und Vermieter erhalten maximale Sicherheit. Die Vorteile im Überblick:
Im Vergleich zur Barkaution, Bankbürgschaft oder Privatbürgschaft ist die Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution die überzeugendste Mietkaution Alternative – sie vereint Sicherheit, einfache Abwicklung und hohe Effizienz in einer modernen Lösung. Vermieter sind im Fall der Fälle bestens abgesichert – ohne zusätzliche Arbeit. Und Mieter behalten ihre Liquidität.
Eurokaution.de hat die Beste und zuverlässigste Lösung für Sie.






Fälligkeit der Kautionsleistung
Verspätete Kautionsforderung
Verjährung und Verwirkung der Kautionsforderung
Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
Kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Kündigung bei Nichtleistung der Mietkaution
Korrekte Anlage der Mietkaution
Gesetzlicher Regelfall: Barkaution
Mietkaution getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters
Die vielleicht umstrittenste und wichtigste Frage aus dem Recht der Mietkaution ist, wann der Vermieter diese zurückzahlen oder zurückgeben bzw. darüber abrechnen muss. Dies betrifft insbesondere die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution.
Die Rückgabe der Mietkaution ist nicht allein vom Zeitablauf abhängig. Der Vermieter muss die Kaution erst dann zurückzahlen, wenn feststeht, dass er keine offenen Ansprüche mehr gegen den Mieter hat, für die die Kaution vorgesehen ist. Solange ein Sicherungsbedarf besteht – etwa wegen möglicher Schäden oder ausstehender Nebenkosten – ist die Rückzahlung noch nicht fällig. Erst wenn dieses Sicherungsinteresse entfällt, entsteht der Rückzahlungsanspruch des Mieters.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem wichtigen Rechtsentscheid die Rahmenbedingungen zur Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution festgelegt. Laut Entscheidung muss der Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses eine angemessene Frist erhalten, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe er Ansprüche gegen den Mieter hat, die er mit der Kaution verrechnen möchte.
Solange diese Prüfungsfrist läuft, darf der Mieter seine Kaution nicht zurückfordern oder mit eigenen Forderungen aufrechnen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, wird der Rückzahlungsanspruch des Mieters fällig.
Wie lange diese Frist im Einzelfall dauert, hängt von den konkreten Umständen ab. In einfachen Fällen reichen wenige Wochen – in komplizierten Fällen, etwa bei umfangreichen Betriebskostenabrechnungen oder Schadensfragen, kann der Vermieter auch mehr als sechs Monate Zeit benötigen, was für den Mieter in bestimmten Fällen zumutbar ist und sich auf die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution auswirkt.
BGH, Beschluss vom 01.07.1987 – Az. VIII ARZ 2/87
Jedenfalls darf der Vermieter von der Rechtsprechung zugelassene Ausnahmen nicht als Freibrief verstehen. Er muss sich aktiv darum bemühen, die Kautionsabrechnung vorzubereiten und durchzuführen.
Erkennt der Vermieter, dass er nicht die gesamte Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche benötigt, kann und sollte er den nicht mehr benötigten Teil frühzeitig zurückzahlen. Die restliche Kaution darf er bis zur endgültigen Abrechnung einbehalten.
Dieses Vorgehen ist jederzeit zulässig und kann dem Vermieter helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, die entstehen könnten, wenn er die Kautionsabrechnung unzumutbar lange hinauszögert, was relevant sein kann für die Fälligkeit der Rückgabe dieser Mietkaution.
Mit der Kautionsabrechnung stellt der Vermieter alle noch offenen Forderungen dem Rückzahlungsanspruch des Mieters gegenüber, was entscheidend ist für die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution. Damit ist die letzte Gelegenheit, Forderungen geltend zu machen oder zurückzuweisen.
Zahlt der Vermieter nach der Kautionsabrechnung ein Guthaben an den Mieter aus, kann dies bedeuten, dass alle offenen Forderungen erledigt sind. In der Regel ist der Vermieter damit von späteren Nachforderungen ausgeschlossen – sie gelten als erlassen.
Auch für den Mieter gilt: Nimmt er die Rückzahlung vorbehaltlos an, kann er meist keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen. Ob die bloße Annahme rechtlich als Zustimmung zur Abrechnung gewertet wird, ist zwar umstritten, doch der Mieter sollte eine fehlerhafte Abrechnung innerhalb einer angemessenen Frist beanstanden, um seine Rechte zu wahren.
Liegt dem Vermieter eine Kautionsbürgschaft der Eurokaution vor, so ist der Antrieb des Mieters, diese zurückzufordern nicht so groß, als hätte der Mieter einen Barbetrag zu erwarten. Denn bei der Eurokaution werden die Gebühren bei Rückgabe der Urkunde taggenau abgerechnet.
Eurokaution.de hat die Beste und zuverlässigste Lösung für Sie.






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Die Mietkaution dient dazu, finanzielle Ansprüche des Vermieters Mietkaution abzusichern, die aus dem Mietverhältnis entstehen können. Das bedeutet: Der Vermieter kann über die Mietkaution alle Geldforderungen gegenüber dem Mieter geltend machen – nicht nur offene Mietzahlungen. Welche Ansprüche sichert die Mietkaution ab, ist eine wichtige Frage, die sich viele Vermieter stellen.
Die Kaution sichert nicht nur die Zahlung der Miete ab. Welche Ansprüche sichert die Mietkaution ab? Sie kann auch verwendet werden für:
Der Vermieter entscheidet selbst, welche seiner Ansprüche er mit der Mietkaution ausgleicht – auch dann, wenn die Kaution als Bürgschaft hinterlegt wurde.
Wichtig: Die Kaution darf nur zur Absicherung von Geldforderungen verwendet werden.
Will der Vermieter z.B. Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen geltend machen, muss der Mieter zuvor entweder die Durchführung endgültig verweigert haben oder der Vermieter muss ihn mit Fristsetzung und ggf. Ablehnungsandrohung zur Erfüllung aufgefordert haben. Erst wenn der Mieter die Renovierung verweigert oder nicht fristgerecht durchführt, kann der Vermieter den Anspruch in einen Geldanspruch auf Schadensersatz umwandeln und mit der Mietkaution verrechnen.
Die Kaution darf nicht zurückbehalten werden, um Druck auf den Mieter auszuüben, z.B. ihn zur Renovierung zu zwingen. Der Vermieter kann seine Ansprüche nur dann mit der Mietkaution verrechnen, wenn er sie innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB) geltend macht. Danach verjähren sie, falls sich der Mieter darauf beruft.
Die Rückzahlung erfolgt in der Form, in der die Kaution gestellt wurde. Bei einer Bürgschaft wird z. B. die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben – etwa an die Firma Eurokaution.
Im Streitfall kann grundsätzlich nur die Bürgschaftsfirma (z. B. R+V Allgemeine Versicherungs AG oder Baloise) auf Rückgabe klagen. Der Mieter kann selbst verlangen, dass der Vermieter ihm die Bürgschaftsurkunde zurückgibt. Da der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter besteht, vertreten einige die Auffassung, dass der Mieter einen direkten Anspruch auf Rückgabe der Urkunde an sich selbst hat.
Wann die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution oder Mietkautionsbürgschafts-Urkunde ist – erfahren Sie hier.
Fälligkeit der Kautionsleistung
Verspätete Kautionsforderung
Verjährung und Verwirkung der Kautionsforderung
Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
Kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Kündigung bei Nichtleistung der Mietkaution
Korrekte Anlage der Mietkaution
Gesetzlicher Regelfall: Barkaution
Mietkaution getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters
Ist das Mietverhältnis beendet, bekommt der Mieter nach Ablauf einer angemessenen Frist einen Anspruch auf Rückgewähr der von ihm geleisteten Kaution oder zumindest des Teils, der nach – zulässiger – Aufrechnung mit Forderungen des Vermieters noch übrigbleibt.
Zwar entsteht der Rückzahlungsanspruch des Mieters bereits bei Vertragsabschluss bzw. mit der Zahlung der Kaution an den Vermieter. Er ist jedoch aufschiebend bedingt durch die Beendigung des Mietverhältnisses und die daran anschließende Abrechnungs- und Überlegungsfrist des Vermieters (Fälligkeit zur Rückzahlung der Mietkaution)
Fälligkeit der Kautionsleistung
Verjährung und Verwirkung der Kautionsforderung
Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
Kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Kündigung bei Nichtleistung der Mietkaution
Korrekte Anlage der Mietkaution
Gesetzlicher Regelfall: Barkaution
Mietkaution getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters
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