Bei Inanspruchnahme der EuroKaution-Bürgschaft wird direkt an den Vermieter gezahlt. Sie erhalten aus diesem Vertrag keine Zahlungen.

Die Kautionsversicherung unterliegt nicht der Versicherungssteuer.

Die Bürgschaftsurkunde ist ein Dokument, welches die Haftung des Bürgschaftsgebers (Versicherer) gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger (Vermieter) belegt. Damit stellt sie die Mietsicherheit für den Vermieter dar.

Mietkautionsbürgschaften von Versicherungen sind so angelegt, dass eine Versicherung für den Mieter gegenüber dem Vermieter bürgt. Das heißt, die Versicherung übernimmt aufgrund eines Versicherungsvertrags das Risiko, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des Mietverhältnisses in Höhe der vereinbarten Kaution nicht nachkommt.

Nein, weil die Kautionsbürgschaft weder einen Kredit noch eine Finanzierung darstellt, kann sie als eine Versicherung betrachtet werden. Der jährliche Beitrag wird für die Bereitstellung der Kautionsversicherung fällig. Die Mietkaution wird damit also nicht abbezahlt. Mögliche Rückzahlungen, entstanden durch mutwillige Schäden, Mietrückstände etc. werden von der Versicherung eingefordert. Sie zahlen einen Jahresbeitrag für die Bürgschaft, die bei Kündigung taggenau mit Ihnen abgerechnet wird.  Anstatt eine Mietkaution zu hinterlegen, können Sie über diesen Betrag frei verfügen und Ihr Geld so ausgeben, wie Sie es möchten.

Ja, EuroKaution übernimmt auch die Absicherung von Mietkautionen im Gewerbebereich. Hier werden individuelle Angebote kalkuliert und es gibt keine festgelegten Höchstgrenzen für eine Barkaution.

EuroKaution sichert Mietkautionen für private Mietverträge bis zu 15.000 € ab. Für gewerblich genutzte Räumlichkeiten erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Nach positivem Ergebnis des Kautions-Checks können Sie die Zusage von Euro Kaution gleich bei der Wohnungssuche einsetzen. So zeigen Sie Ihrem potenziellen Vermieter, dass Sie im Falle eines Mietverhältnisses umgehend eine Sicherheit vorweisen können.

Eine Kautionskasse wie zum Beispiel EuroKaution bietet Mietern mit der sogenannten Kautionsversicherung eine moderne Alternative zur üblicherweise in Bar gezahlten Mietkaution: Der Mieter muss die Kautionssumme nicht als Einmalbetrag aufbringen, sondern zahlt einen jährlichen Beitrag an eine Kautionskasse. Sie ist eine spezielle Form der Mietbürgschaft. Bürge ist hier eine Versicherungsgesellschaft, während bei einer Bankbürgschaft eine Bank als Sicherungsgeber auftritt. Der Vermieter erhält in diesem Fall kein Bargeld, sondern bekommt von seinem Mieter die originale RuV-Urkunde ausgehändigt und damit die Garantie, dass er abgesichert ist.

Eine Kautionsbürgschaft kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden beantragt werden. Voraussetzung ist ein positiv bewerteter Bonitätscheck.