Vereine können keine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft beantragen.

Die Mindestkautionshöhe beträgt 2.000 €.
Der Mindestbeitrag beträgt 150 €.

Der Jahresbeitrag steht in Abhängigkeit zur Bonität des Unternehmen. Ab 3% der Kautionssumme jährlich, mindesten aber 150,00 €. Die Kautionssumme sollte mindestens 2500,00 € betragen.

Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Ja, binnen 14 Tagen schriftlich und mit Rückgabe der originalen Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft in diesem Zeitraum.

Dies ist abhängig von der Bonitätsauskunft und der Avalsumme. Sicherheiten können in Form eines abgetretenen Bankguthabens oder Bankbürgschaft hinterlegt werden.

Nein, dies ist leider nicht möglich.

Sie können grundsätzlich eigene Bürgschaftsavale nutzen. Dabei müssen Sie die mietvertraglichen Abreden einhalten. Unser Versicherungspartner übernimmt die Sondertexte jedoch nicht zwingend in einer bestimmten Formulierung.

Bei der Creditreform wird die Prüfung durchgeführt.

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