- Aktueller Mietvertragsentwurf
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Jahresabschluss und BWA der letzten 12 Monate bei höheren Kautionssummen ab 17.500€
Ja, eine Bürgschaft ist rechtlich gleichgestellt mit einer Barkaution. 98% aller Vermieter akzeptieren unsere Bürgschaftsurkunden. Bei den wenigen Ausnahmen unterstützen wir Sie bei der Überzeugungsarbeit.
Wir decken Kautionssummen von 2000,00€ bis über 500.000€ ab. Für besonders hohe Summen erstellen wir individuelle Angebote.
Hier geht es zur individuellen Anfrage – Gewerbe Mietkautionsbürgschaft
Ja, die Bürgschaft endet automatisch mit dem Mietvertrag. Sie können sie aber auch jederzeit kündigen, wenn Sie eine Barkaution hinterlegen möchten. Wir rechnen taggenau ab.
Wir prüfen jeden Schadensfall rechtlich. Nur bei berechtigten Forderungen zahlen wir an den Vermieter und fordern den Betrag anschließend von Ihnen zurück – wie bei jeder Bürgschaft üblich.
Ja, auch bei bestehenden Mietverhältnissen kann die Barkaution durch eine Bürgschaft ersetzt werden.
Vereine können keine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft beantragen.
Die Mindestkautionshöhe beträgt 2.000 €.
Der Mindestbeitrag beträgt 150 €.
Der Jahresbeitrag steht in Abhängigkeit zur Bonität des Unternehmen. Ab 3% der Kautionssumme jährlich, mindesten aber 150,00 €. Die Kautionssumme sollte mindestens 2500,00 € betragen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.