Bei Wohnraummieten darf der Vermieter eine Mietkaution in Höhe von maximal 3 Monatsmieten beanspruchen.

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den in Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.

Der Versicherungsschutz beginnt mit Ausstellung der EuroKaution-Bürgschaftsurkunde und endet mit deren Rückgabe.

Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

Bei EuroKaution gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Dadurch können Sie die originale Bürgschaftsurkunde zu jedem Zeitpunkt an EuroKaution zurückschicken und Ihre Bürgschaft kündigen. Es wird taggenau abgerechnet. Der schon im Voraus bezahlte Jahresbeitrag wird anteilig zurückerstattet. Möchten Sie die Kautionsbürgschaft, aber nicht das Mietverhältnis beenden, ist es notwendig, dass Sie dem Vermieter eine andere Mietsicherheit in Form eines Sparbuchs oder einer Barkaution hinterlegen.

Die Bürgschaftsurkunde behält grundsätzlich auch über den Tod des Mieters hinaus ihre Gültigkeit. Sofern Personen i.S.d. §§ 563, 564 BGB in das Mietverhältnis eintreten, bleibt die Mietsicherheit in Form der Bürgschaft bis auf Weiteres bestehen.

Der Mieter übergibt die Wohnung an den Vermieter. Eventuelle Schäden werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Bei Forderungen des Vermieters an den Mieter kann der Vermieter EuroKaution (als Bürgen) in Anspruch nehmen – oder die beiden Parteien einigen sich untereinander, um den Schaden zu beheben.

Der Vermieter erhält die geforderte Summe bis zu einer Höhe von drei Monatskaltmieten von EuroKaution bzw. dem Versicherungspartner von EuroKaution. Der gezahlte Betrag wird dann dem Mieter von EuroKaution in Rechnung gestellt.

Als Vermieter erhalten Sie von Ihrem Mieter die originale EuroKaution-Urkunde. Wichtig: Eine Police reicht nicht aus – nur mit der Originalurkunde sind Sie im Schadensfall abgesichert.

Bei offenen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis kann der Vermieter die Zahlung der Miet- oder Nebenkostenrückstände oder die Reparatur von Schäden an der Mietwohnung von seinem Mieter verlangen. Kommt der Mieter den Forderungen nicht nach, darf der Vermieter die Kautionsbürgschaft in Anspruch nehmen. Der Vermieter muss bei Inanspruchnahme ein Schadensformular ausfüllen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Weitere vorzulegende Dokumente sind die Bürgschaftsurkunde im Original sowie das Übergabeprotokoll der Wohnung. Insofern der Mieter keine berechtigten Einwende hat, wird der Schaden entsprechend der Schadenshöhe (Obergrenze ist die Bürgschaftssumme) binnen weniger Tage reguliert.