Unsere Mietkautionsbürgschaft erfüllt alle strengen gesetzlichen Vorgaben. Änderungen oder die Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mieter und der EuroKaution bzw. unserem Versicherungspartner erfolgen ausschließlich mit Ihrer Zustimmung. Bewahren Sie die Original-Bürgschaftsurkunde sorgfältig auf, da sie Ihre Absicherung darstellt, bis alle Forderungen und Schäden vollständig geklärt sind. Behandeln Sie die Mietkautionsbürgschaft genauso wie andere Formen von Mietsicherheiten.

Nein!

Bei einem Eigentümerwechsel des Mietobjekts senden Sie bitte die Bürgschaftsurkunde im Original an die EuroKaution EKS Service GmbH. Fügen Sie Ihrem Schreiben den Änderungswunsch sowie einen Grundbuchauszug bei. Die aktualisierte Bürgschaftsurkunde wird anschließend direkt an den neuen Eigentümer übermittelt.

Wenn sich das Mietobjekt ändert und ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, muss der Mieter eine neue Kautionsbürgschaft beantragen, da ein Übertrag der bestehenden Bürgschaft nicht möglich ist. Wir bitten den Mieter, sich für den Neuantrag direkt mit uns in Verbindung zu setzen.

Hier geht es direkt zum online Antrag

Sie profitieren auch ohne Barkaution von einer modernen und sicheren Lösung:

Wenn das Mietverhältnis beendet ist, keine Forderungen im Raum stehen, können Sie die Mietkautionsbürgschaft freigaben – geben Sie Ihrem Mieter die Mietkautionsbürgschaft zurück oder senden Sie diese an uns zur Vertragsbeendigung.

EuroKaution EKS Service GmbH
Jägermattstrasse 5
76530 Baden-Baden

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihrer Unterlagen. Der Mieter kann die Auszahlung nur dann verhindern, wenn ein offensichtlicher Rechtsmissbrauch vorliegt oder stichhaltige Beweismittel wie Gerichtsurteile, einstweilige Verfügungen oder Gutachten vorgelegt werden. Ein einfacher Widerspruch ist hierfür nicht ausreichend.

Prüfen Sie die Bürgschaftsurkunde auf Richtigkeit der Angaben. Stimmen die Mieterdaten, Adresse Mietobjekt und die Kautionssumme?

Nicht korrekte Daten können zum Haftungsausschluss führen. Nehmen Sie nur das Original der Bürgschaftsurkunde an “Original für Vermieter”

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