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Mietkautionsbürgschaft für Privatmieter – Ihre Fragen beantwortet
Alles rund um die private Mietkautionsversicherung: Kosten, Abschluss, Kündigung, Schadensfall und Ihre Rechte als Mieter. Behalten Sie Ihr Geld auf dem Konto und sichern Sie Ihren Vermieter trotzdem zuverlässig ab.
Kosten und Abschluss
Was die Mietkautionsversicherung kostet und wie Sie sie in wenigen Minuten online abschließen.
Was kostet die Mietkautionsversicherung privat?
Für Privatkunden beträgt der Beitrag 4,7 % der Kautionssumme pro Jahr, mindestens 50 EUR jährlich. Bei 2.000 EUR Kaution sind das 94 EUR im Jahr.
Ihren persönlichen Beitrag berechnen Sie direkt auf der Antragsseite.
Wie schließe ich die Mietkautionsversicherung ab?
Sie schließen die Versicherung in wenigen Minuten online ab und behalten Ihre Kaution auf dem eigenen Konto. Den Antrag starten Sie direkt auf unserer Antragsseite.
Kann ich mehrere Mietkautionsbürgschaften gleichzeitig haben?
Ja, sofern alle fälligen Beiträge gezahlt sind, keine offenen Erstattungen bestehen und die Bonitätsprüfung weiterhin positiv ausfällt. Zusätzlich darf das vereinbarte Gesamtlimit nicht überschritten werden.
Ihre Kaution und Ihr Geld
Höhe, Raten, Rückzahlung, Verzinsung und was bei einem Eigentümerwechsel mit Ihrer Kaution passiert.
Kann ich meine bereits gezahlte Barkaution zurückholen?
Ja, sobald Ihr Vermieter zustimmt, ersetzen Sie die Barkaution durch eine Bürgschaft. Sie übergeben die Urkunde und erhalten Ihr eingezahltes Geld zurück.
Wie das Schritt für Schritt funktioniert, lesen Sie unter Mietkaution zurückholen.
Wie hoch darf meine Kaution bei einer Wohnung sein?
Bei privatem Wohnraum sind laut § 551 BGB maximal drei Nettokaltmieten zulässig. Bei 700 EUR Nettokaltmiete liegt die Obergrenze also bei 2.100 EUR.
Mehr dazu im Ratgeber Wissenswertes zur Mietkaution.
Kann ich die Mietkaution in Raten zahlen?
Bei Wohnraum dürfen Sie die Kaution laut § 551 Abs. 2 BGB in drei Monatsraten zahlen. Mit einer Bürgschaft entfällt die hohe Einmalzahlung ganz.
Wann bekomme ich meine Kaution nach dem Auszug zurück?
Der Vermieter darf die Kaution üblicherweise 3 bis 6 Monate zur Prüfung einbehalten. Steht eine Nebenkostenabrechnung aus, kann die Frist im Einzelfall länger sein.
Details zu Fristen finden Sie unter Fälligkeit der Rückgabe.
Muss der Vermieter meine Barkaution verzinsen?
Ja, bei Wohnraum muss der Vermieter die Barkaution getrennt anlegen und verzinsen, die Zinsen stehen Ihnen zu. In der Praxis sind die Zinsen heute allerdings sehr gering.
Wie ein Kautionskonto funktioniert, erklären wir separat.
Was passiert mit meiner Kaution bei einem Eigentümerwechsel?
Wird die Wohnung verkauft, tritt der neue Eigentümer nach § 566 BGB in den Mietvertrag ein und ist für die Rückzahlung der Kaution verantwortlich. Bei einer Bürgschaft bleibt diese unverändert bestehen – für Sie als Mieter ändert sich nichts.
Vertrag, Widerruf und Kündigung
Laufzeit, Verlängerung, Widerruf, Ihre Pflichten und was beim Auszug oder bei Zahlungsverzug gilt.
Kann ich die Mietkautionsversicherung widerrufen?
Ja, Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht in Textform, etwa per Brief oder E-Mail; ein Anruf genügt nicht. Haben Sie die Bürgschaft bereits an den Vermieter übergeben, läuft der Beitrag bis zur Freigabe der Bürgschaft weiter.
Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie hier.
Muss ich kündigen, wenn ich ausziehe?
Ja. Damit der Vertrag endet, benötigen wir die originale Bürgschaftsurkunde zurück oder eine Enthaftungserklärung Ihres Vermieters. Erst dann endet die Haftung und damit Ihre Beitragspflicht.
Alle Schritte erklären wir unter Kündigung.
Wie endet der Vertrag vollständig?
Der Vertrag endet, sobald die Haftung des Versicherers aus der Bürgschaft endet. Dafür geben Sie nach dem Auszug die originale Bürgschaftsurkunde an uns zurück oder reichen eine Enthaftungserklärung Ihres Vermieters ein.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja, hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung entfällt, sobald die Bürgschaft vom Vermieter freigegeben ist.
Die Bedingungen im Detail finden Sie unter Allgemeine Bedingungen.
Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?
Sie machen wahrheitsgemäße Angaben, erfüllen Ihre Mieterpflichten ordnungsgemäß und teilen dem Versicherer Adressänderungen unverzüglich mit. Das gilt auch nach dem Auszug, solange die Bürgschaft läuft.
Was passiert, wenn ich meinen Beitrag nicht zahle?
Bei Zahlungsverzug fordert der Versicherer Sie unter Fristsetzung zur Zahlung auf und kann Verzugszinsen berechnen. Zahlen Sie weiterhin nicht, kann der Vertrag gekündigt werden; die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nachzahlen.
Was gilt, wenn ich beim Antrag falsche Angaben mache?
Unrichtige oder unvollständige Angaben zu erfragten Umständen können den Versicherer zum Rücktritt oder zur Vertragsanpassung berechtigen. Machen Sie deshalb im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
Versicherung, Schadensfall und Sicherheit
Wen die Versicherung absichert, wie der Schadensfall abläuft und wie Ihre Daten geprüft werden.
Bin ich als Mieter selbst durch die Mietkautionsversicherung geschützt?
Nein, die Versicherung sichert ausschließlich Ihren Vermieter ab, nicht Sie selbst. Zahlt der Versicherer an den Vermieter, müssen Sie diesen Betrag erstatten.
Wie das Produkt funktioniert, lesen Sie unter Mietkautionsversicherung erklärt.
Was ist der Versicherungsfall bei der Mietkautionsversicherung?
Der Versicherungsfall ist die berechtigte Inanspruchnahme der Bürgschaft durch den Vermieter. Erst dann zahlt der Versicherer, und Sie erstatten den Betrag anschließend.
Was passiert, wenn der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nimmt?
Der Versicherer informiert Sie und setzt Ihnen eine Frist, um Ihren Standpunkt darzulegen, bevor geprüft und gegebenenfalls gezahlt wird. Wird eine berechtigte Forderung gezahlt, erstatten Sie den Betrag anschließend.
So läuft die Schadenmeldung ab.
Bis zu welcher Höhe haftet die Versicherung?
Die Haftung ist auf den in der Bürgschaftsurkunde genannten Höchstbetrag begrenzt, auch wenn eine Forderung höher ausfällt. Bei Wohnraum sind das maximal drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB.
Gilt die Bürgschaft nur für Wohnungen in Deutschland?
Ja, die Bürgschaft wird übernommen, solange das Mietobjekt in Deutschland liegt. Der Vermieter selbst kann seinen Sitz auch im Ausland haben.
Fällt auf den Beitrag Versicherungssteuer an?
Nein, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält derzeit keine Versicherungssteuer. Sollte sich die Gesetzeslage ändern, würde sie gesondert ausgewiesen.
Welche Daten werden für die Bonitätsprüfung verwendet?
Für die Prüfung holt der Versicherer Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum ein und erfragt Ihr Zahlungsverhalten bei Auskunfteien wie SCHUFA, infoscore oder Creditreform. Die Prüfung ist Voraussetzung für die Bürgschaft.
Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht im Datenschutz.
An wen kann ich mich bei einer Beschwerde wenden?
Sie können sich kostenfrei an den Versicherungsombudsmann e. V. wenden, dessen Entscheidungen bis 10.000 EUR bindend sind. Zusätzlich steht Ihnen die Aufsichtsbehörde BaFin offen.
Bei rechtlichen Fragen hilft unsere Rechtsberatung.
Bereit? Sichern Sie sich Ihre Mietkautionsbürgschaft
In nur 5 Minuten online abschließen und Ihr Geld auf dem eigenen Konto behalten.
Weitere hilfreiche Informationen
Vertiefen Sie Ihr Wissen rund um Mietkaution, Bürgschaft und Ihre Rechte als Mieter.

