Sie haben Fragen zur Mietkautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung? Hier finden Sie alle wichtigen Antworten. Wir erklären alles so, dass es jeder verstehen kann. Egal ob Sie eine Wohnung oder Geschäftsräume mieten möchten.

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Eine Mietkautionsbürgschaft ist ein Dokument, das Sie anstelle von Bargeld Ihrem Vermieter geben. Ein Versicherer wie die R+V Versicherung bürgt für Sie. Sie zahlen nur einen kleinen Jahresbeitrag und behalten Ihr Geld auf Ihrem Konto.

Was ist eine Mietkautionsversicherung?

Die Mietkautionsversicherung ist ein anderer Name für die Mietkautionsbürgschaft. Beide Begriffe meinen das Gleiche: Eine clevere Alternative zur Barkaution. Bei EuroKaution erhalten Sie eine Bürgschaftsurkunde, die rechtlich der Barkaution gleichgestellt ist.

EuroKaution auf einen Blick

4,7% Jahresbeitrag
95% Vermieter-Akzeptanz
17+ Jahre Erfahrung
50 Euro Mindestbeitrag/Jahr

Privater Wohnraum: Fragen zur Mietkautionsbürgschaft

Diese Fragen drehen sich um die Mietkautionsbürgschaft für Ihre private Mietwohnung. Erfahren Sie, wie Sie mit der Bürgschaft Ihr Geld behalten und trotzdem Ihren Vermieter absichern.

Eine Mietkautionsbürgschaft für privaten Wohnraum ist eine clevere Alternative zur klassischen Barkaution. Statt drei Monatsmieten auf ein Konto zu zahlen, erhalten Sie eine Bürgschaftsurkunde. Diese Urkunde geben Sie Ihrem Vermieter.

Die Bürgschaftsurkunde ist rechtlich der Barkaution gleichgestellt. Das bedeutet: Ihr Vermieter hat die gleiche Sicherheit wie bei einer Barkaution. Der große Vorteil für Sie: Ihr Geld bleibt auf Ihrem eigenen Konto. Sie können es für andere wichtige Dinge nutzen, zum Beispiel für neue Möbel oder den Umzug.

Bei EuroKaution zahlen Sie nur 4,7% der Kautionssumme pro Jahr, mindestens 50 Euro. Bei einer Kaution von 1.500 Euro sind das nur etwa 5,88 Euro im Monat.

Mehr über die Funktionsweise erfahren Sie auf unserer Seite Was ist eine Mietkautionsbürgschaft.

Bei EuroKaution zahlen Privatkunden einen Jahresbeitrag von 4,7% der Kautionssumme. Der Mindestbeitrag beträgt 50 Euro pro Jahr.

Hier einige Beispiele:

  • 1.000 Euro Kaution: Sie zahlen 50 Euro pro Jahr (Mindestbeitrag)
  • 1.500 Euro Kaution: Sie zahlen 70,50 Euro pro Jahr. Das sind nur etwa 5,88 Euro monatlich
  • 2.000 Euro Kaution: Sie zahlen 94 Euro pro Jahr
  • 3.000 Euro Kaution: Sie zahlen 141 Euro pro Jahr

Es gibt keine versteckten Kosten. Der Bonitätscheck ist kostenlos. Sie können den Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen.

Berechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag mit unserem Online-Rechner.

Ja, etwa 95% aller Vermieter und Hausverwaltungen in Deutschland akzeptieren die Mietkautionsbürgschaft. Die Bürgschaftsurkunde ist rechtlich der Barkaution vollständig gleichgestellt. Sie bietet dem Vermieter die gleiche Sicherheit.

Viele Vermieter bevorzugen sogar die Bürgschaft. Warum? Weil sie keinen Verwaltungsaufwand für ein Kautionskonto haben. Außerdem wurde der Mieter bereits auf seine Bonität geprüft. Das gibt dem Vermieter zusätzliche Sicherheit.

Informationen speziell für Vermieter finden Sie auf unserer Seite Vermieter und Verwalter.

Ja, das ist möglich. Mit einer Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution können Sie Ihre bereits hinterlegte Barkaution zurückholen. Dafür brauchen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters.

So funktioniert es:

  • Sie beantragen eine Mietkautionsbürgschaft bei EuroKaution
  • Sie erhalten die Bürgschaftsurkunde
  • Sie übergeben die Urkunde Ihrem Vermieter
  • Der Vermieter gibt Ihre Barkaution frei

Etwa 95% der Vermieter stimmen diesem Wechsel zu. Der Grund: Sie haben dadurch keine Nachteile, nur weniger Verwaltungsaufwand.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier: Barkaution durch eine Mietkautionsbürgschaft ersetzen.

Im Schadensfall ist der Ablauf klar geregelt und schützt beide Seiten:

  • Der Vermieter meldet seine Forderungen bei EuroKaution beziehungsweise der R+V Versicherung
  • Die Mietrechts-Experten prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind
  • Bei berechtigten Forderungen wird der Betrag an den Vermieter ausgezahlt
  • Sie als Mieter zahlen den ausgezahlten Betrag an die Versicherung zurück

Der Vorteil für Sie: Anders als bei einer Barkaution werden die Forderungen des Vermieters vor der Auszahlung professionell geprüft. So sind Sie vor unberechtigten Forderungen geschützt.

Tipps zum Schutz Ihrer Kaution beim Auszug finden Sie hier: Mietkaution schützen.

Der Antrag bei EuroKaution dauert nur etwa 5 Minuten. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung erhalten Sie sofort eine Bestätigungsmail.

Die originale Bürgschaftsurkunde und alle Vertragsunterlagen werden Ihnen innerhalb von 2-3 Werktagen per Post zugestellt.

Wenn Sie es besonders eilig haben: Die Bestätigungsmail können Sie Ihrem Vermieter vorab zeigen. Viele Vermieter akzeptieren diese als vorläufigen Nachweis.

Starten Sie jetzt: Antrag Mietkautionsversicherung.

Kurz gesagt: Es gibt keinen Unterschied. Die beiden Begriffe meinen das Gleiche.

Der Begriff Mietkautionsversicherung hat sich im Sprachgebrauch etabliert, weil eine Versicherungsgesellschaft dahinter steht. Bei EuroKaution ist das die R+V Allgemeine Versicherung AG.

Technisch gesehen handelt es sich um eine Bürgschaft. Der Versicherer bürgt für Sie beim Vermieter. Deshalb ist der korrekte Begriff eigentlich Mietkautionsbürgschaft.

Für Sie als Mieter ist das aber nicht wichtig. Wichtig ist: Beide Begriffe beschreiben die Alternative zur Barkaution, bei der Sie nur einen kleinen Jahresbeitrag zahlen.

Mehr Details finden Sie im Glossar zur Mietkautionsversicherung.

Ja, eine positive Bonitätsprüfung ist Voraussetzung für die Mietkautionsbürgschaft. Diese Prüfung ist wichtig, damit der Bürge (die R+V Versicherung) die Haftung für mögliche Schäden übernehmen kann.

Die gute Nachricht: Bei EuroKaution ist der Bonitätscheck kostenlos. Sie erfahren sofort, ob Sie eine Bürgschaft erhalten können.

Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie eine Mietkautionsbürgschaft haben, muss Ihr Vermieter keinen eigenen Bonitätscheck mehr durchführen. Die Prüfung durch EuroKaution reicht aus.

Privater Wohnraum: Allgemeine Fragen zur Mietkaution

Hier beantworten wir grundlegende Fragen rund um die Mietkaution bei privatem Wohnraum. Von der Höhe über die Rückzahlung bis zu Ihren Rechten als Mieter.

Nach § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) darf die Mietkaution bei privatem Wohnraum maximal drei Nettokaltmieten betragen. Die Nettokaltmiete ist die Miete ohne Nebenkosten.

Ein Beispiel:

  • Ihre Nettokaltmiete beträgt 600 Euro
  • Die maximale Kaution: 3 x 600 Euro = 1.800 Euro

Diese Obergrenze gilt für alle Formen der Kaution. Egal ob Barkaution, Kautionskonto oder Mietkautionsbürgschaft. Verlangt der Vermieter mehr, ist das nicht erlaubt.

Alle wichtigen Informationen haben wir auf der Seite Wissenswertes zusammengefasst.

Nein, Sie haben ein gesetzliches Recht auf Ratenzahlung. Nach § 551 Abs. 2 BGB können Sie die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen.

So funktioniert es:

  • Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig
  • Die zweite Rate im zweiten Monat
  • Die dritte Rate im dritten Monat

Bei einer Kaution von 1.500 Euro können Sie also drei Raten zu je 500 Euro zahlen.

Mit einer Mietkautionsbürgschaft umgehen Sie dieses Problem komplett. Sie zahlen nur einen kleinen Jahresbeitrag und müssen sich keine Gedanken über große Einmalzahlungen machen.

Der Vermieter hat nach dem Ende des Mietverhältnisses eine Prüfungsfrist. In dieser Zeit darf er die Kaution behalten und prüfen, ob Ansprüche bestehen.

Die üblichen Fristen:

  • 3-6 Monate: Das ist die normale Prüfungsfrist
  • Bis zu 12 Monate: In Einzelfällen, wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil zurückbehalten, wenn noch Forderungen offen sind. Zum Beispiel für ausstehende Nebenkosten oder für Schäden an der Wohnung.

Tipps zum Thema Auszug finden Sie auf unserer Seite Umzug, ummelden, Fristen.

Ja, bei privatem Wohnraum ist der Vermieter verpflichtet, die Barkaution anzulegen und zu verzinsen. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss er die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem Kautionskonto anlegen.

Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Bei der Rückzahlung erhalten Sie die Kaution plus die angefallenen Zinsen.

In der Praxis sind die Zinsen allerdings sehr gering. Bei einem Kautionskonto bekommen Sie oft nur 0,01% Zinsen pro Jahr. Bei einer Kaution von 1.500 Euro sind das nur wenige Cent.

Mit einer Mietkautionsbürgschaft behalten Sie Ihr Geld auf Ihrem eigenen Konto. So können Sie es selbst anlegen oder für andere wichtige Dinge nutzen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Mietkaution zu hinterlegen:

  • Barkaution: Sie überweisen das Geld auf ein Kautionskonto
  • Mietkautionsbürgschaft/Mietkautionsversicherung: Ein Versicherer bürgt für Sie
  • Bankbürgschaft: Ihre Bank bürgt für Sie (belastet Ihre Kreditlinie)
  • Sparbuch mit Sperrvermerk: Ein verpfändetes Sparbuch

Jede Form hat Vor- und Nachteile. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie auf unserer Seite Mietkaution Vergleich.

Wenn die Wohnung verkauft wird, tritt der neue Eigentümer in den Mietvertrag ein. Das steht in § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete).

Für Ihre Kaution bedeutet das: Der neue Eigentümer ist für die Rückzahlung verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn der alte Eigentümer die Kaution nicht an den neuen weitergegeben hat.

Bei einer Mietkautionsbürgschaft ist das anders. Die Bürgschaft bleibt einfach bestehen. Der neue Eigentümer erhält die gleiche Sicherheit wie der alte. Für Sie als Mieter ändert sich nichts.

Gewerbe: Fragen zur Mietkautionsbürgschaft

Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler gelten andere Regeln als für private Mieter. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft.

Eine Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft funktioniert wie die private Variante. Sie ist aber speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten.

Statt eine oft sehr hohe Barkaution für Ihre Geschäftsräume zu hinterlegen, erhalten Sie eine Bürgschaftsurkunde. Diese übergeben Sie Ihrem Vermieter.

Die Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Liquidität erhalten: Ihr Kapital bleibt für das Geschäft verfügbar
  • Kreditlinie schonen: Anders als bei einer Bankbürgschaft wird Ihre Kreditlinie nicht belastet
  • Steuerlich absetzbar: 100% der Beiträge als Betriebsausgabe
  • Flexibel: Auch für kurzfristige Anmietungen

Mehr erfahren Sie auf unserer Seite Gewerbliche Mietkaution.

Die Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft steht vielen Unternehmensformen offen:

  • Selbstständige und Freiberufler (zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten)
  • Einzelunternehmer
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Existenzgründer

Wichtig: Der Antragsteller muss der tatsächliche Mieter laut Mietvertrag sein.

Hinweis: Vereine können leider keine Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft beantragen.

Details zu den Anforderungen finden Sie auf der Seite Bürgschaft Gewerbemiete.

Für Gewerbekunden erstellt EuroKaution individuelle Angebote. Die Beiträge beginnen bei etwa 4% der Kautionssumme pro Jahr.

Die genauen Kosten hängen ab von:

  • Höhe der Kautionssumme
  • Bonität des Unternehmens
  • Branche und Unternehmensform
  • Dauer des Mietverhältnisses

Wichtige Eckdaten:

  • Mindestbeitrag: 150 Euro pro Jahr
  • Mindestkautionshöhe: 2.000 Euro
  • Maximale Kaution: Bis über 500.000 Euro möglich

Fordern Sie ein kostenloses Angebot an: Gewerbe Mietkaution Versicherung.

Ja, die jährlichen Beiträge für eine Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft können Sie zu 100% als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Das reduziert Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Je nach Steuersatz sparen Sie so einen Teil der Beiträge wieder ein.

Bei einer Barkaution ist das anders: Die hinterlegte Summe ist eine Forderung an den Vermieter. Sie kann nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Barkaution bindet also Kapital, ohne steuerliche Vorteile zu bieten.

Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder nutzen Sie unsere Rechtsberatung Mietkaution.

Der wichtigste Unterschied: Die Kreditlinie.

  • Bankbürgschaft: Belastet Ihre Kreditlinie bei der Bank. Das Geld steht nicht für andere Finanzierungen zur Verfügung.
  • Mietkautionsbürgschaft: Belastet Ihre Kreditlinie nicht. Ihr finanzieller Spielraum bleibt erhalten.

Weitere Unterschiede:

  • Kosten: Die Mietkautionsbürgschaft ist oft günstiger als eine Bankbürgschaft
  • Flexibilität: Die Mietkautionsbürgschaft ist unabhängig von Ihrer Hausbank
  • Schnelligkeit: Die Beantragung geht oft schneller

Ein ausführlicher Vergleich der Kautionsformen findet sich auf Mietkaution Vergleich.

Die Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft kann für nahezu alle Arten von gewerblich genutzten Räumlichkeiten beantragt werden:

  • Büroräume (vom Einzelbüro bis zum Office-Komplex)
  • Ladengeschäfte und Filialen
  • Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars)
  • Praxisräume (Arztpraxen, Kanzleien, Beratungsbüros)
  • Werkstätten
  • Lagerflächen
  • Produktionsstätten

Bei Fragen zu speziellen Immobilienarten kontaktieren Sie das EuroKaution-Team. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Bei EuroKaution sind Gewerbe-Mietkautionsbürgschaften bis über 500.000 Euro möglich. Die Mindestkautionshöhe beträgt 2.000 Euro.

Anders als bei privatem Wohnraum gibt es bei gewerblichen Mietverhältnissen keine gesetzliche Obergrenze. Die tatsächliche Kautionshöhe wird zwischen Mieter und Vermieter frei verhandelt.

Für sehr hohe Kautionen erstellen wir individuelle Angebote. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

Gewerbe: Allgemeine Fragen zur Mietkaution

Bei gewerblichen Mietverhältnissen gelten andere Regeln als bei Wohnraum. Hier erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede und was Sie als Gewerbemieter wissen sollten.

Nein, anders als bei privatem Wohnraum gibt es bei gewerblichen Mietverhältnissen keine gesetzliche Obergrenze für die Mietkaution.

Die Höhe kann frei zwischen Mieter und Vermieter verhandelt werden. In der Praxis werden häufig 3-6 Monatsmieten als Kaution vereinbart. Gerichte haben Kautionen von bis zu 7 Monatsmieten als zulässig angesehen.

Es gibt nur eine Grenze: Die Kaution darf nicht sittenwidrig oder schikanös hoch sein. Was das genau bedeutet, wird im Einzelfall entschieden.

Bei hohen Kautionen lohnt sich die Mietkautionsbürgschaft besonders. Anstatt 50.000 Euro oder mehr zu binden, zahlen Sie nur einen Bruchteil als Jahresbeitrag.

Nein, bei gewerblichen Mietverhältnissen gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Verzinsung der Kaution.

Der Schutz des § 551 BGB (drei Monatsmieten, Verzinsung, getrennte Anlage) gilt nur für Wohnraum. Bei Gewerbe muss alles im Mietvertrag geregelt werden.

Worauf Sie achten sollten:

  • Ob und wie die Kaution angelegt wird, muss im Vertrag stehen
  • Der Vermieter ist nicht automatisch verpflichtet, die Kaution getrennt anzulegen
  • Vereinbaren Sie vertraglich, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird

Der letzte Punkt ist wichtig: Bei einer Insolvenz des Vermieters ist eine nicht getrennt angelegte Kaution gefährdet.

Bei gewerblichen Mietverhältnissen gibt es kein gesetzliches Recht auf Ratenzahlung. Das Recht auf drei Raten nach § 551 Abs. 2 BGB gilt nur für Wohnraum.

Bei Gewerbe muss die Kaution normalerweise vor Beginn des Mietverhältnisses vollständig gezahlt werden. Es sei denn, Sie vereinbaren etwas anderes im Mietvertrag.

Die Mietkautionsbürgschaft ist hier die ideale Lösung: Sie zahlen nur einen kleinen Jahresbeitrag und müssen keine große Summe auf einmal aufbringen. Ihr Kapital bleibt für Ihr Geschäft verfügbar.

Bei gewerblichen Mietverhältnissen gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist. Die Rückzahlung richtet sich nach dem, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Ohne vertragliche Regelung gilt: Der Vermieter muss die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückzahlen. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Gerichte gehen oft von 3-6 Monaten aus, ähnlich wie bei Wohnraum.

Der Vermieter darf die Kaution einbehalten, wenn er berechtigte Forderungen hat. Das können sein: ausstehende Mieten, Schäden an den Räumen oder noch nicht abgerechnete Betriebskosten.

Bei gewerblichen Mietverhältnissen haben Sie weniger gesetzlichen Schutz als bei Wohnraum. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Unternehmer ihre Interessen selbst verhandeln können.

Das bedeutet konkret:

  • Keine gesetzliche Obergrenze für die Kaution
  • Kein Recht auf Ratenzahlung
  • Keine Pflicht zur Verzinsung
  • Keine Pflicht zur getrennten Anlage
  • Kürzere Kündigungsfristen möglich

Umso wichtiger ist es, den Mietvertrag genau zu prüfen und alle wichtigen Punkte zu verhandeln. Bei Fragen zur Vertragsgestaltung hilft Ihnen unsere Rechtsberatung Mietkaution.

Bei einem Unternehmensverkauf oder einer Umfirmierung können verschiedene Situationen entstehen:

  • Übernahme des Mietvertrags: Der Käufer tritt in den Vertrag ein. Die Kaution geht mit über.
  • Neuer Mietvertrag: Es muss eine neue Kaution gestellt werden. Die alte wird zurückgezahlt.
  • Umfirmierung: Bei einer reinen Namensänderung bleibt der Vertrag bestehen. Die Kaution auch.

Bei einer Mietkautionsbürgschaft ist das einfacher: Sie teilen uns die Änderung mit und wir prüfen, ob eine Anpassung nötig ist. In vielen Fällen kann die Bürgschaft einfach fortgeführt werden.

Jetzt Mietkautionsbürgschaft beantragen

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