Bei gewerblichen Mietverhältnissen gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist. Die Rückzahlung richtet sich nach dem, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Ohne vertragliche Regelung gilt: Der Vermieter muss die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückzahlen. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Gerichte gehen oft von 3-6 Monaten aus, ähnlich wie bei Wohnraum.
Der Vermieter darf die Kaution einbehalten, wenn er berechtigte Forderungen hat. Das können sein: ausstehende Mieten, Schäden an den Räumen oder noch nicht abgerechnete Betriebskosten.