Eigentümerwechsel, kann die Mietkautionsbürgschaft an den neuen Vermieter übertragen werden?

Nein!

Bei einem Eigentümerwechsel des Mietobjekts senden Sie bitte die Bürgschaftsurkunde im Original an die EuroKaution EKS Service GmbH. Fügen Sie Ihrem Schreiben den Änderungswunsch sowie einen Grundbuchauszug bei. Die aktualisierte Bürgschaftsurkunde wird anschließend direkt an den neuen Eigentümer übermittelt.

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