Die Kautionsversicherung gilt ab dem Tag, an dem der Mieter die originale EuroKaution-Bürgschaftsurkunde erhält. Sie endet, wenn der Mietvertrag gekündigt ist und der Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr geltend macht. Der Vermieter übergibt die originale Bürgschaftsurkunde mit einem Freigabevermerk an seinen ehemaligen Mieter. Dieser sendet die Urkunde dann an EuroKaution zurück. Nach Eingang der Bürgschaft rechnet EuroKaution taggenau ab und erstattet anteilig den Jahresbeitrag. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.