Sie können jederzeit mit vollständiger Beendigung das Mietverhältnisses kündigen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht unbedingt dem Tag der Kündigung entspricht. Der Vermieter darf sich das Recht vorbehalten, die Urkunde bis zu einem halben Jahr einzubehalten, um Mängel abzurechnen. Wir benötigen zur Kündigung der Kautionsbürgschaft die Bürgschaftsurkunde im Original. Diese muss einen Freigabevermerk des Vermieters enthalten. (zur Kündigung)