Wie schnell kann ich bei einer Inanspruchnahme mit der Auszahlung rechnen?

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihrer Unterlagen. Der Mieter kann die Auszahlung nur dann verhindern, wenn ein offensichtlicher Rechtsmissbrauch vorliegt oder stichhaltige Beweismittel wie Gerichtsurteile, einstweilige Verfügungen oder Gutachten vorgelegt werden. Ein einfacher Widerspruch ist hierfür nicht ausreichend.

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