Wie wird die Kautionsbürgschaft abgerechnet, wenn ich umziehe oder kündige?

Die Kautionsversicherung wird bei EuroKaution taggenau abgerechnet. Zieht der Mieter um und möchte die neue Wohnung ebenfalls mit einer Kautionsversicherung absichern, so kündigt er den alten Vertrag und sendet die originale Bürgschaftsurkunde mit einem Freigabevermerk des Vermieters zurück an EuroKaution. Der Tag, an dem die Urkunde bei EuroKaution eintrifft, ist maßgeblich für die Abrechnung. Für die neue Wohnung stellt der Mieter online einfach einen neuen Antrag.

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