Nein, weil die Kautionsbürgschaft weder einen Kredit noch eine Finanzierung darstellt, kann sie als eine Versicherung betrachtet werden. Der jährliche Beitrag wird für die Bereitstellung der Kautionsversicherung fällig. Die Mietkaution wird damit also nicht abbezahlt. Mögliche Rückzahlungen, entstanden durch mutwillige Schäden, Mietrückstände etc. werden von der Versicherung eingefordert. Sie zahlen einen Jahresbeitrag für die Bürgschaft, die bei Kündigung taggenau mit Ihnen abgerechnet wird. Anstatt eine Mietkaution zu hinterlegen, können Sie über diesen Betrag frei verfügen und Ihr Geld so ausgeben, wie Sie es möchten.