Zieht die Mietkautionsbürgschaft mit um, innerhalb eines Bestandes des Vermieters?

Wenn sich das Mietobjekt ändert und ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, muss der Mieter eine neue Kautionsbürgschaft beantragen, da ein Übertrag der bestehenden Bürgschaft nicht möglich ist. Wir bitten den Mieter, sich für den Neuantrag direkt mit uns in Verbindung zu setzen.

Hier geht es direkt zum online Antrag

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