Sparen Sie sich Ihre Gewerbe Mietkautionsbürgschaft
und schützen Sie Ihre liquiden Mittel
Intelligent, schnell und unkompliziert
Gewerbe Mietkautionsbürgschaft anstatt Barkaution
Im gewerblichen Bereich gibt es, anders als bei privaten Mietkautionen, keine gesetzliche Obergrenze für Mietkautionen, was wiederum die finanzielle Flexibilität Ihres Unternehmens erheblich einschränken kann. Zudem ist die Gewerbe-Mietkaution in allen Punkten frei verhandelbar.
Mit der gewerblichen Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de entfällt die Notwendigkeit, große Geldbeträge beim Vermieter zu hinterlegen. Stattdessen behalten Sie das Kapital für wichtige Investitionen in Ihr Unternehmen. Gleichzeitig ist Ihr Vermieter vollständig abgesichert, sodass Sie maximale finanzielle Freiheit genießen und sich voll und ganz auf Ihren Geschäftserfolg konzentrieren können – und das ohne die Belastung einer hohen Mietkaution.
Vorteile die den Unterschied machen
Sie behalten Ihr Geld
Sie entscheiden, ob Sie Ihr Geld lieber für beliebige Investitionen effizient und gewinnbringend einsetzen.
Kreditlinie & Liquidität bleibt zu 100 % erhalten
Mit unserer Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft schützen Sie Ihre liquiden Mittel.
Jahresgebühr steuerlich absetzen
Setzen Sie Ihre jährliche Gebühr für die Mietkautionsbürgschaft als Betriebskosten in Ihrer Steuererklärung zu 100% ab.
Schnell, einfach und unkompliziert – online
Sie beantragen die Mietkautionsbürgschaft ganz einfach online.
Sicherheit durch Experten
inbegriffene Rechtsauskunft zu Ihrer bestehenden Kautionsbürgschaft
Effektive Strategie für höhere Gewinne
Ihr Geld auf dem Kautionskonto bleibt ungenutzt und erwirtschaftet daher keine nennenswerten Erträge. Mit der Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft haben Sie jedoch die volle Kontrolle. Nutzen Sie also Ihr Geld smarter!
So geht es!
Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft in nur wenigen Minuten online beantragen
Sie bekommen in wenigen Minuten eine Bestätigungsmail und Ihre Unterlagen kommen per Post
Mietkautionsbürgschaftsurkunde Ihrem Vermieter übergeben
Sie behalten Ihr Geld!
FAQs – Antworten auf die häufigsten Fragen zur Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft
Der Jahresbeitrag steht in Abhängigkeit zur Bonität des Unternehmen. Ab 3% der Kautionssumme jährlich, mindesten aber 150,00 €. Die Kautionssumme sollte mindestens 2500,00 € betragen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.
Ja, binnen 14 Tagen schriftlich und mit Rückgabe der originalen Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft in diesem Zeitraum.
Dies ist abhängig von der Bonitätsauskunft und der Avalsumme. Sicherheiten können in Form eines abgetretenen Bankguthabens oder Bankbürgschaft hinterlegt werden.
Nein, dies ist leider nicht möglich.
Dies ist Grundsätzlich möglich. Auch eigene Bürgschaftsavale können benutzt werden. Sie müssen den Mietvertraglichen Abreden entsprechen. Jedoch ist unser Versicherungspartner, nicht verpflichtet die Sondertexte in einer bestimmten Formulierung zu übernehmen.
Bei der Creditreform wird die Prüfung durchgeführt.
Die Bonitätsprüfung durch den Versicherer wird über die Auskunftei Creditreform durchgeführt. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen (einschließlich Einzelunternehmen und Existenzgründer) dort bereits registriert ist, wenden Sie sich bitte direkt an die nächstgelegene Creditreform-Niederlassung. Die Standorte finden Sie auf der Website creditreform.de.
Tipp: Wenn Sie Ihr Unternehmen bei der Creditreform registrieren lassen, haben Sie die Chance, ein vorteilhafteres Angebot für die Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft zu erhalten.
Unsere glücklichen Kunden
CP-Gastro GmbH, Unternehmer
Wissenswertes rund um die Kautionsbürgschaft
Die Bürgschaftsurkunde ist ein Dokument, welches die Haftung des Bürgschaftsgebers (Versicherer) gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger (Vermieter) belegt. Damit stellt sie die Mietsicherheit für den Vermieter dar.
Eine Kautionsbürgschaft kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden beantragt werden. Voraussetzung ist ein positiv bewerteter Bonitätscheck.
Es handelt sich bei der Kautionsversicherung nicht wirklich um eine klassische Versicherung, sondern auch um eine Bürgschaft. Obwohl der Mieter bei einer Kautionsversicherung einen Vertrag mit einer Versicherung abschließt, wird nicht die Mietkaution versichert, sondern eine sogenannte Mietsicherheit gewährleistet. Für den Vermieter ist zugleich die Bonität des Mieters versichert. Der Vorteil der Kautionsversicherung ist, dass sie die vertraglichen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus dem Mietvertrag übernimmt und damit die klassische Barkaution des Mieters ersetzt. Der Mieter erhält einen Versicherungsschein, der Vermieter die originale Bürgschaftsurkunde.
Ja, mit einer Kautionsversicherung von EuroKaution kann auch eine bereits hinterlegte Mietkaution wieder zurückgeholt werden. Dazu muss der Vermieter sein Einverständnis geben. Die Umwandlung der bar hinterlegten Mietkaution zu einer Kautionsversicherung kann ebenfalls online über die normale Anmeldung vorgenommen werden. Sobald die originale EuroKaution-Bürgschaftsurkunde dem Vermieter übergeben wurde, kann die hinterlegte Kaution zurückgezahlt werden.