Gewerbemietkaution ohne Barkaution
Liquidität sichern – Bürgschaft statt Kaution. Schnell. Einfach. Sicher.
Was ist eine Gewerbemietkaution ohne Barkaution?
Bei einer Gewerbemietkautionsbürgschaft übernimmt ein Versicherer Ihre Kaution – Sie zahlen keine Barkaution an den Vermieter. Stattdessen stellt der Versicherer eine Bürgschaftsurkunde, die Sie dem Vermieter vorlegen. Sie bleiben liquide und stärken Ihre Finanzkennzahlen.
Für wen ist die Kautionsbürgschaft geeignet?
- Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler
- Neue Mietverhältnisse oder Ablösung bestehender Kautionen
- Bei hohen Kautionssummen
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Keine Barkaution mehr binden
Halten Sie Ihr Kapital für Ihr Geschäft – nicht für die Kaution. - Sicherheit durch Experten
Inbegriffene Rechtsauskunft zu Ihrer bestehenden Kautionsbürgschaft. - Bonitätsstark & anerkannt
Bürgschaften namhafter Versicherer – akzeptiert bei Vermietern bundesweit. - Steuervorteil, planbare Kosten
Günstiger Jahresbeitrag statt hoher Einmalzahlung. - Schutz für beide Seiten
Vermieter erhalten volle Sicherheit – Mieter bleiben liquide.
So funktioniert die Gewerbemietkaution ohne Barkaution

Online Antrag zur Gewerbe Mietkautionsbürgschaft ausfüllen und abschicken

Bonitätsprüfung

Wenn nötig erforderliche Unterlagen einreichen (ab 17.000 € ist dies meist der Fall)

Vertrag unterzeichnen, und Sie behalten Ihr Geld / Ihre Liquidität!

Sie erhalten die Mietkautionsbürgschaft -Urkunde und übergeben diese Ihrem Vermieter
Beispiele aus der Praxis
Branche
Agenturbüro
Einzelhandel
Start-Up
Kaution
9.000 €
18.000 €
12.000 €
Ersparnis
Nutzung für Personalaufbau
Liquidität für neues Warenlager
Cash für IT-Infrastruktur
Vertrauen Sie der ältesten Kautionsbürgschaft Gesellschaft Deutschlands
Hier können Sie Ihre Gewerbemietkaution ohne Barkaution direkt online berechnen und abschließen
Hier geht es zur individuellen Anfrage einer Gewerbemietkaution ohne Barkaution
Eurokaution.de hat die Beste und zuverlässigste Lösung für Sie.
FAQs – Antworten auf die häufigsten Fragen zur Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft
- Aktueller Mietvertragsentwurf
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Jahresabschluss und BWA der letzten 12 Monate bei höheren Kautionssummen ab 17.500€
Ja, eine Bürgschaft ist rechtlich gleichgestellt mit einer Barkaution. 98% aller Vermieter akzeptieren unsere Bürgschaftsurkunden. Bei den wenigen Ausnahmen unterstützen wir Sie bei der Überzeugungsarbeit.
Wir decken Kautionssummen von 2000,00€ bis über 500.000€ ab. Für besonders hohe Summen erstellen wir individuelle Angebote.
Hier geht es zur individuellen Anfrage – Gewerbe Mietkautionsbürgschaft
Ja, die Bürgschaft endet automatisch mit dem Mietvertrag. Sie können sie aber auch jederzeit kündigen, wenn Sie eine Barkaution hinterlegen möchten. Wir rechnen taggenau ab.
Wir prüfen jeden Schadensfall rechtlich. Nur bei berechtigten Forderungen zahlen wir an den Vermieter und fordern den Betrag anschließend von Ihnen zurück – wie bei jeder Bürgschaft üblich.
Ja, auch bei bestehenden Mietverhältnissen kann die Barkaution durch eine Bürgschaft ersetzt werden.
Vereine können keine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft beantragen.
Die Mindestkautionshöhe beträgt 2.000 €.
Der Mindestbeitrag beträgt 150 €.
Der Jahresbeitrag steht in Abhängigkeit zur Bonität des Unternehmen. Ab 3% der Kautionssumme jährlich, mindesten aber 150,00 €. Die Kautionssumme sollte mindestens 2500,00 € betragen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Ja, binnen 14 Tagen schriftlich und mit Rückgabe der originalen Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft in diesem Zeitraum.
Dies ist abhängig von der Bonitätsauskunft und der Avalsumme. Sicherheiten können in Form eines abgetretenen Bankguthabens oder Bankbürgschaft hinterlegt werden.
Nein, dies ist leider nicht möglich.
Sie können grundsätzlich eigene Bürgschaftsavale nutzen. Dabei müssen Sie die mietvertraglichen Abreden einhalten. Unser Versicherungspartner übernimmt die Sondertexte jedoch nicht zwingend in einer bestimmten Formulierung.
Bei der Creditreform wird die Prüfung durchgeführt.
Die Bonitätsprüfung durch den Versicherer wird über die Auskunftei Creditreform durchgeführt. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen (einschließlich Einzelunternehmen und Existenzgründer) dort bereits registriert ist, wenden Sie sich bitte direkt an die nächstgelegene Creditreform-Niederlassung. Die Standorte finden Sie auf der Website creditreform.de.





