
Kombination mehrerer Mietkautionsarten im gewerblichen Bereich
Kombination mehrerer Mietkautionsarten im gewerblichen Bereich – Eine sinnvolle Lösung für hohe Mietkautionen
Im gewerblichen Mietrecht kommt es häufig vor, dass Mietverträge hohe Kautionen vorsehen, um die Ansprüche des Vermieters abzusichern. In solchen Fällen kann die Kombination mehrerer Mietkautionsarten eine sinnvolle Lösung darstellen, um den geforderten Sicherheitsbetrag zu decken, ohne dass der Mieter eine einzelne hohe Barkaution leisten muss. Besonders bei gewerblichen Mietverhältnissen, in denen die Mietkaution oft mehrere Monatsmieten umfasst, bietet sich eine solche Kombination an.
Kombination von Barkaution und Mietkautionsbürgschaft
Eine denkbare Konstellation ist die Vereinbarung einer Barkaution zusammen mit einer Mietkautionsbürgschaft. Ein typisches Beispiel: Der Mieter zahlt zwei Monatsmieten als Barkaution und stellt zusätzlich eine Bürgschaft über einen weiteren Monat als Sicherheit zur Verfügung. Diese Kombination bietet dem Vermieter eine umfassende Absicherung, ohne dass der Mieter den gesamten Betrag als Barkaution leisten muss.
Private Mietkautionsbürgschaft – Kombination:
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Summe dieser beiden Sicherheitsarten in der Regel die gesetzliche Obergrenze von drei Monatsmieten nicht überschreiten darf. Das bedeutet, dass der Vermieter in diesem Fall eine zusätzliche Bürgschaft nur bis zu dem Betrag annehmen kann, der die Differenz zwischen der geleisteten Barkaution und der Höchstgrenze von drei Monatsmieten ausmacht. Überschreitet die kombinierte Kaution diese Obergrenze, würde der übersteigende Teil als teilnichtig gelten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen klargestellt hat.
Gewerbliche Mietkautionsbürgschaft-Kombination:
Im Gegensatz zum privaten Mietrecht, in dem die Mietkaution gesetzlich auf drei Monatskaltmieten begrenzt ist, gibt es im gewerblichen Mietrecht keine gesetzliche Obergrenze. Die Höhe der gewerblichen Mietkaution kann daher individuell im Mietvertrag vereinbart werden – abhängig von Objektwert, Standort, Mietvertragslaufzeit und Bonität des Mieters.
Wie hoch ist die gewerbliche Mietkaution?
In der Praxis variiert die Kautionshöhe stark. Üblich sind:
- 3 bis 6 Monatskaltmieten bei standardisierten Gewerbeverträgen
- Bis zu 12 Monatsmieten oder mehr bei spezialisierten Objekten oder Mietern mit geringerer Bonität
- Bei hochpreisigen Lagen oder langen Vertragslaufzeiten auch verhandlungsabhängige Sicherheiten
Diese Flexibilität bietet dem Vermieter umfassenden Schutz – stellt Mieter aber oft vor die Herausforderung, hohe Beträge sofort bereitstellen zu müssen. Hier kommt die Möglichkeit ins Spiel, mehrere Kautionsarten zu kombinieren.
Kombination mehrerer Kautionsarten – Liquidität bewahren, Sicherheit bieten
Gerade im gewerblichen Bereich ist die Kombination mehrerer Kautionsarten eine sinnvolle Lösung. Anstelle einer reinen Barkaution können Mieter z. B. einen Teilbetrag als Barkaution hinterlegen und den restlichen Betrag über eine Mietkautionsbürgschaft absichern. Ein typisches Modell sieht folgendermaßen aus:
- 2 Monatsmieten als Barkaution
- 1 Monatsmiete als Mietkautionsbürgschaft (z. B. von Eurokaution)
Diese Kombination bietet Vermietern die volle vertraglich vereinbarte Sicherheit – und dem Mieter die Möglichkeit, Liquidität zu erhalten und den finanziellen Aufwand zu minimieren.
Wichtig: Vermeidung von Teilnichtigkeit
Wird eine Kombination mehrerer Kautionsarten vereinbart, ist darauf zu achten, dass die Summe aller Sicherheiten – Barkaution, Bürgschaft, Verpfändung etc. – nicht gegen gesetzliche oder vertragliche Obergrenzen verstößt. In Fällen, in denen eine Obergrenze vertraglich geregelt wurde (z. B. 3 Monatsmieten/Privater Wohnraum), kann eine Überschreitung zur Teilnichtigkeit der Vereinbarung führen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu mehrfach entschieden, dass übersteigende Sicherheiten unzulässig sind – es sei denn, sie wurden freiwillig von einem Dritten (z. B. Eltern des Mieters) unaufgefordert angeboten.
Die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution – Ideal für gewerbliche Mieter
Eurokaution bietet gewerblichen Mietern eine schnelle, sichere und kostengünstige Lösung, wenn es um die Stellung einer Mietkaution geht. Ob als alleinige Sicherheit oder in Kombination mit einer Barkaution – die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution überzeugt durch:
- Erhalt der Liquidität
- Einfache Beantragung und schnelle Ausstellung
- Rechtssichere Ausgestaltung
- Verlässliche Akzeptanz bei Vermietern
Fazit
Die Höhe der gewerblichen Mietkaution kann frei vereinbart werden – was sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt. Eine Kombination mehrerer Kautionsarten, z. B. Barkaution und Mietkautionsbürgschaft, bietet Flexibilität und finanzielle Entlastung. Wichtig ist, dass die Summe der Sicherheiten rechtlich sauber geregelt ist, um spätere Konflikte zu vermeiden. Mit einer Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution sichern Sie sich rechtlich wirksam ab – ohne Ihre Liquidität zu belasten.
Jetzt informieren und die passende Mietkautionslösung für Ihr Unternehmen finden – mit Eurokaution.