Korrekte Anlage der Mietkaution

Praktisches Beispiel: So funktioniert die korrekte Anlage der Mietkaution richtig

Frau Müller vermietet eine Wohnung an Herrn Becker. Im Mietvertrag ist eine Kaution in Höhe von 1.800 € vereinbart. Um die korrekte Anlage der Mietkaution zu gewährleisten, muss Herr Becker diesen Betrag pünktlich zum Mietbeginn überweisen.

Frau Müller darf das Geld nicht einfach auf ihrem privaten Konto behalten. Sie muss die 1.800 € bei einer Bank getrennt von ihrem eigenen Geld anlegen – und zwar zu dem Zinssatz, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gilt.

Eine mögliche Lösung:
Frau Müller eröffnet ein sogenanntes Kautionssparbuch auf den Namen von Herrn Becker, aber mit Verpfändung zugunsten von Frau Müller. So ist das Geld sicher angelegt, bleibt Eigentum des Mieters und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben zur korrekten Anlage der Mietkaution.

Wer sich diesen Aufwand sparen will, sollte auf die Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de setzen.

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