Mietkaution Höhe 2026: Wie viel Kaution darf der Vermieter verlangen? | EuroKaution Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber · Aktualisiert März 2026

Mietkaution Höhe:
Wie viel Kaution darf verlangt werden?

Ob 1.500 oder 15.000 EUR – wie hoch die Mietkaution wirklich sein darf, hängt davon ab, ob Sie privat oder gewerblich mieten. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Grenzen, zeigt Berechnungsbeispiele und wie Sie mit einer Bürgschaft tausende Euro sofort flüssig halten.

Privat: max. 3 Nettokaltmieten
Gewerbe: keine gesetzl. Grenze
Alternative: ab 4,7 % p. a.
ca. 10 Min. Lesezeit Rechtlich geprüft · § 551 BGB EuroKaution seit 2008

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1. Gesetzliche Höchstgrenze – was § 551 BGB sagt

Die kurze Antwort

Bei privatem Wohnraum darf die Mietkaution laut § 551 Abs. 1 BGB maximal drei Nettokaltmieten betragen – die Miete ohne Nebenkosten. Bei 900 EUR Kaltmiete sind das maximal 2.700 EUR. Diese Grenze ist zwingend und kann vertraglich nicht zu Ungunsten des Mieters verändert werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt Mieter vor überhöhten Kautionsforderungen. Die gesetzliche Grenze gilt für alle Wohnraummietverträge in Deutschland – egal ob Altbau, Neubau oder möbliertes Zimmer.

Gesetzestext § 551 Abs. 1 BGB

„Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen; die Betriebskosten bleiben unberücksichtigt.“

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 551 Abs. 1

Wichtig: Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Wohnraummieten. Bei Gewerbemietverträgen gibt es keine gesetzliche Obergrenze – dazu mehr in Abschnitt 6.

Was bedeutet „drei Nettokaltmieten“ genau?

Die Nettokaltmiete ist die reine Miete für die Wohnung – ohne Heizkosten, ohne Betriebskostenvorauszahlungen, ohne Nebenkosten. Nur dieser Betrag gilt als Berechnungsgrundlage. Wenn in Ihrem Vertrag nur eine Warmmiete steht, haben Sie das Recht auf eine schriftliche Aufschlüsselung.

Tipp

Eine überhöhte Kautionsforderung ist teilweise unwirksam – nicht der gesamte Mietvertrag. Sie müssen nur den gesetzlich erlaubten Betrag zahlen. Alternativ können Sie mit einer Mietkautionsbürgschaft die Kaution komplett ersetzen und Ihr Geld behalten.


2. Übliche Kautionshöhen in der Praxis

Das Gesetz gibt eine Höchstgrenze vor – was verlangen Vermieter tatsächlich?

  • Drei Nettokaltmieten: Weit verbreitet und der Regelfall. Die meisten Vermieter schöpfen die gesetzliche Grenze vollständig aus.
  • Zwei Nettokaltmieten: Kommt vor, besonders bei bekannten Mietern oder kulanten Vermietern.
  • Eine Nettokaltmiete: Selten, meist bei kurzfristigen oder möblierten Vermietungen.

In Großstädten wie München, Hamburg, Frankfurt oder Berlin verlangen fast alle Vermieter das gesetzliche Maximum. In ländlichen Regionen gibt es etwas mehr Verhandlungsspielraum.

Beispielrechnung: Typische Städte

Maximale Kautionshöhe nach Stadtgröße

Kleinstadt (600 EUR Kaltmiete)1.800 EUR
Mittelstadt (900 EUR Kaltmiete)2.700 EUR
Großstadt (1.300 EUR Kaltmiete)3.900 EUR
München (1.800 EUR Kaltmiete)5.400 EUR

Bürgschaft statt 2.700 EUR binden (4,7 %)126,90 EUR/Jahr

3. Nebenkosten in der Kaution – was zählt, was nicht?

Viele Mieter kennen nur ihre Warmmiete. Für die Kautionsberechnung gilt: Nur die Nettokaltmiete zählt.

Diese Bestandteile zählen zur Kautionsberechnung:

  • Reine Grundmiete für die Wohnung
  • Zuschläge für mitgemietete Einbauküche (wenn als Teil der Miete ausgewiesen)
  • Stellplatzzuschläge bei untrennbarer Vermietung mit der Wohnung

Diese Kosten zählen NICHT:

  • Betriebskostenvorauszahlungen (Heizung, Wasser, Müll etc.)
  • Betriebskostenpauschalen
  • Strom- und Gaskosten
  • Internet- und Kabelfernsehgebühren
  • Separate Garagenmiete

Rechenbeispiel

Kaution aus einer Warmmiete berechnen

Warmmiete laut Mietvertrag1.100 EUR
Abzüglich Betriebskostenvorauszahlung– 250 EUR

Nettokaltmiete (Berechnungsgrundlage)850 EUR
Maximale Kaution (3 × 850)2.550 EUR

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4. Staffelung der Kaution – ist das erlaubt?

Manche Vermieter versuchen, die Kaution über die Mietzeit anzuheben. Was ist erlaubt, was nicht?

Zulässig

Erhöht sich die Nettokaltmiete durch eine reguläre Mieterhöhung, darf der Vermieter die Kaution anteilig anpassen – aber maximal bis zu drei Nettokaltmieten der neuen Miethöhe.

Nicht erlaubt

  • Zusätzliche Kaution ohne Grundlage in einer Mieterhöhung verlangen
  • Kaution nachträglich erhöhen, ohne dass die Miete gestiegen ist
  • Automatische Kautionserhöhung ohne Mieterhöhung im Mietvertrag

Klarstellung

Eine Staffelkaution – stufenweise steigende Kautionsverpflichtung ohne entsprechende Mieterhöhung – ist nicht zulässig und unwirksam. Die Drei-Monats-Grenze ist die absolute Obergrenze.

Ihr Recht auf Ratenzahlung

Nach § 551 Abs. 2 BGB haben Sie das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Cleverer Hinweis

Statt Raten zu zahlen und das Geld trotzdem dauerhaft zu binden: Mit einer Mietkautionsbürgschaft ersetzen Sie die Kaution komplett und behalten alle drei Monatsmieten auf Ihrem Konto.


5. Zu hohe Kaution: Was Sie jetzt tun können

  1. 1

    Nettokaltmiete prüfen: Mietvertrag aufschlagen, Nettokaltmiete ermitteln, maximale Kaution berechnen: Nettokaltmiete × 3.

  2. 2

    Schriftlich mitteilen: Vermieter per Brief oder E-Mail auf § 551 BGB hinweisen. Forderung über dem gesetzlichen Limit benennen.

  3. 3

    Nur den erlaubten Betrag zahlen: Maximal drei Nettokaltmieten überweisen. Mehr sind Sie rechtlich nicht verpflichtet zu zahlen.

  4. 4

    Bereits zu viel gezahlt? Überschuss zurückfordern – schriftlich mit 14-Tage-Frist. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren.

  5. 5

    Rechtliche Unterstützung: Bei Streit hilft unsere kostenlose Rechtsberatung durch Hofmann Rechtsanwälte.

Elegante Alternative

Mit einer Mietkautionsbürgschaft können Sie eine bereits hinterlegte Barkaution zurückholen – mit Zustimmung des Vermieters. Ihr Geld kommt zurück, der Vermieter erhält eine rechtlich gleichwertige Bürgschaftsurkunde.


6. Gewerbe vs. Privat – die wichtigsten Unterschiede

§ 551 BGB gilt ausschließlich für Wohnraummieten. Bei Gewerberäumen gilt das freie Vertragsrecht – ohne gesetzliche Obergrenze.

Privatwohnung

Wohnraummiete

Gesetzliche Grenze3 Nettokaltmieten
Rechtsgrundlage§ 551 BGB
RatenzahlungJa, 3 Raten
Getrennte AnlageJa, Pflicht
Typisch in der Praxis2–3 Nettokaltmieten
Gewerbeobjekt

Gewerbemietrecht

Gesetzliche GrenzeKeine Obergrenze
RechtsgrundlageFreies Vertragsrecht
RatenzahlungNur wenn vereinbart
Getrennte AnlageNur wenn vereinbart
Typisch in der Praxis3–6 Monatsmieten

Warum die Bürgschaft bei Gewerbe besonders wichtig ist

Bei 2.500 EUR Gewerbemiete kann die Kaution schnell 10.000 EUR oder mehr betragen – Kapital, das jahrelang gebunden ist. Mit der gewerblichen Mietkautionsbürgschaft bleibt Ihre Liquidität vollständig erhalten. Der Jahresbeitrag ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und reduziert Ihre Nettokosten je nach Standort um bis zu 33 %.

Den genauen Vorteil für Ihr Unternehmen berechnet der Gewerbe-Vorteilsrechner mit individueller Stadtwahl für 150 deutsche Städte.


7. Berechnungsbeispiele und Rechner

Die Formel

Maximale Kaution = Nettokaltmiete × 3
Bürgschaftsbeitrag p. a. = Kautionshöhe × 4,7 % (min. 50 EUR/Jahr)

Nettokaltmiete Max. Kaution Bürgschaft/Jahr Bürgschaft/Monat Sie behalten
500 EUR1.500 EUR70,50 EUR5,88 EUR1.429,50 EUR
700 EUR2.100 EUR98,70 EUR8,23 EUR2.001,30 EUR
900 EUR2.700 EUR126,90 EUR10,58 EUR2.573,10 EUR
1.100 EUR3.300 EUR155,10 EUR12,93 EUR3.144,90 EUR
1.300 EUR3.900 EUR183,30 EUR15,28 EUR3.716,70 EUR
1.500 EUR4.500 EUR211,50 EUR17,63 EUR4.288,50 EUR
1.800 EUR5.400 EUR253,80 EUR21,15 EUR5.146,20 EUR

Mindestbeitrag 50 EUR/Jahr. Tatsächlicher Beitrag abhängig von Bonität. Werte gerundet.

Kaution berechnen – sofort anfragen

Privatmieter beantragen die Bürgschaft in 5 Minuten online. Unternehmen nutzen unser individuelles Gewerbe-Antragsformular mit persönlicher Beratung.

Häufige Fragen zur Mietkaution Höhe

Die wichtigsten Antworten – klar und ohne Fachjargon.

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

Bei Wohnraummieten maximal drei Nettokaltmieten – die Kaltmiete ohne Nebenkosten, multipliziert mit drei. Das ist die gesetzliche Höchstgrenze nach § 551 BGB. Bei 800 EUR Kaltmiete sind das 2.400 EUR. Eine höhere Forderung ist unwirksam.

Bei Gewerberäumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Die Kautionshöhe wird vertraglich vereinbart – üblich sind drei bis sechs Monatsmieten.

Werden Nebenkosten bei der Kautionshöhe berücksichtigt?

Nein. Für die Kaution zählt ausschließlich die Nettokaltmiete – die reine Miete ohne Betriebskosten, Heizkosten oder Nebenkosten. Das ist im § 551 BGB ausdrücklich so geregelt: „die Betriebskosten bleiben unberücksichtigt.“

Muss ich die Mietkaution auf einmal zahlen?

Nein. Nach § 551 Abs. 2 BGB dürfen Sie die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die zweite und dritte mit den nächsten beiden Monatsmieten. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Noch besser: Mit einer Mietkautionsbürgschaft zahlen Sie gar keine Barkaution – nur einen kleinen Jahresbeitrag.

Was tun, wenn der Vermieter zu viel Kaution verlangt?

Nettokaltmiete × 3 berechnen und den Vermieter schriftlich auf § 551 BGB hinweisen. Zahlen Sie nur den erlaubten Betrag. Bereits zu viel gezahlt? Rückforderung mit Fristsetzung stellen – der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Bei Streit hilft unsere kostenlose Rechtsberatung.

Wie hoch ist die Gewerbekaution und warum lohnt sich eine Bürgschaft?

Gewerbliche Kautionen liegen oft bei drei bis sechs Monatsmieten – ohne gesetzliche Grenze. EuroKaution sichert gewerbliche Kautionsbürgschaften bis 100.000 EUR ab. Der Jahresbeitrag ist als Betriebsausgabe vollständig steuerlich absetzbar, die Kreditlinie bleibt frei. Den genauen Vorteil berechnet der Gewerbe-Vorteilsrechner.

Was ist günstiger – Barkaution oder Mietkautionsbürgschaft?

Das hängt davon ab, was Sie mit dem freien Kapital tun. Die Mietkautionsbürgschaft kostet 4,7 % der Kautionssumme pro Jahr. Ihr Geld bleibt verfügbar – für Möbel, Umzug oder als Reserve. Wenn Sie das freie Kapital anlegen oder im Unternehmen einsetzen, kann die Bürgschaft deutlich günstiger sein als eine gebundene Barkaution. Mehr dazu im Mietkaution Vergleich.

Kann ich meine Barkaution nachträglich durch eine Bürgschaft ersetzen?

Ja – mit Zustimmung des Vermieters. Sie schließen eine Bürgschaft bei EuroKaution ab, übergeben die Urkunde dem Vermieter und erhalten Ihre Barkaution zurück. Rund 95 % der Vermieter stimmen diesem Wechsel zu. Den genauen Ablauf beschreibt Mietkaution zurückholen.

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