Mietkaution im Vergleich
Barkaution, Bürgschaft oder Kautionskonto – alle Optionen ehrlich verglichen.
Zum VergleichOb 1.500 oder 15.000 EUR – wie hoch die Mietkaution wirklich sein darf, hängt davon ab, ob Sie privat oder gewerblich mieten. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Grenzen, zeigt Berechnungsbeispiele und wie Sie mit einer Bürgschaft tausende Euro sofort flüssig halten.
Für wen suchen Sie?
Geben Sie Ihre Nettokaltmiete ein und sehen Sie sofort, wie viel die Kaution maximal betragen darf – und was eine Bürgschaft kostet.
Nur Nettokaltmiete – ohne Nebenkosten
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Die kurze Antwort
Bei privatem Wohnraum darf die Mietkaution laut § 551 Abs. 1 BGB maximal drei Nettokaltmieten betragen – die Miete ohne Nebenkosten. Bei 900 EUR Kaltmiete sind das maximal 2.700 EUR. Diese Grenze ist zwingend und kann vertraglich nicht zu Ungunsten des Mieters verändert werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt Mieter vor überhöhten Kautionsforderungen. Die gesetzliche Grenze gilt für alle Wohnraummietverträge in Deutschland – egal ob Altbau, Neubau oder möbliertes Zimmer.
Gesetzestext § 551 Abs. 1 BGB
„Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen; die Betriebskosten bleiben unberücksichtigt.“
Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 551 Abs. 1
Wichtig: Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Wohnraummieten. Bei Gewerbemietverträgen gibt es keine gesetzliche Obergrenze – dazu mehr in Abschnitt 6.
Die Nettokaltmiete ist die reine Miete für die Wohnung – ohne Heizkosten, ohne Betriebskostenvorauszahlungen, ohne Nebenkosten. Nur dieser Betrag gilt als Berechnungsgrundlage. Wenn in Ihrem Vertrag nur eine Warmmiete steht, haben Sie das Recht auf eine schriftliche Aufschlüsselung.
Tipp
Eine überhöhte Kautionsforderung ist teilweise unwirksam – nicht der gesamte Mietvertrag. Sie müssen nur den gesetzlich erlaubten Betrag zahlen. Alternativ können Sie mit einer Mietkautionsbürgschaft die Kaution komplett ersetzen und Ihr Geld behalten.
Das Gesetz gibt eine Höchstgrenze vor – was verlangen Vermieter tatsächlich?
In Großstädten wie München, Hamburg, Frankfurt oder Berlin verlangen fast alle Vermieter das gesetzliche Maximum. In ländlichen Regionen gibt es etwas mehr Verhandlungsspielraum.
Beispielrechnung: Typische Städte
Maximale Kautionshöhe nach Stadtgröße
Viele Mieter kennen nur ihre Warmmiete. Für die Kautionsberechnung gilt: Nur die Nettokaltmiete zählt.
Rechenbeispiel
Kaution aus einer Warmmiete berechnen
Wichtig
Wenn Ihr Mietvertrag nur eine Gesamtmiete ohne Aufschlüsselung enthält, fordern Sie schriftlich eine Aufteilung an. Ihr Vermieter ist dazu verpflichtet.
Manche Vermieter versuchen, die Kaution über die Mietzeit anzuheben. Was ist erlaubt, was nicht?
Erhöht sich die Nettokaltmiete durch eine reguläre Mieterhöhung, darf der Vermieter die Kaution anteilig anpassen – aber maximal bis zu drei Nettokaltmieten der neuen Miethöhe.
Klarstellung
Eine Staffelkaution – stufenweise steigende Kautionsverpflichtung ohne entsprechende Mieterhöhung – ist nicht zulässig und unwirksam. Die Drei-Monats-Grenze ist die absolute Obergrenze.
Nach § 551 Abs. 2 BGB haben Sie das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Cleverer Hinweis
Statt Raten zu zahlen und das Geld trotzdem dauerhaft zu binden: Mit einer Mietkautionsbürgschaft ersetzen Sie die Kaution komplett und behalten alle drei Monatsmieten auf Ihrem Konto.
Wichtig
Eine zu hohe Kautionsforderung macht nicht den gesamten Mietvertrag unwirksam – nur die überhöhte Forderung selbst ist teilweise nichtig. Sie müssen nur drei Nettokaltmieten zahlen.
Nettokaltmiete prüfen: Mietvertrag aufschlagen, Nettokaltmiete ermitteln, maximale Kaution berechnen: Nettokaltmiete × 3.
Schriftlich mitteilen: Vermieter per Brief oder E-Mail auf § 551 BGB hinweisen. Forderung über dem gesetzlichen Limit benennen.
Nur den erlaubten Betrag zahlen: Maximal drei Nettokaltmieten überweisen. Mehr sind Sie rechtlich nicht verpflichtet zu zahlen.
Bereits zu viel gezahlt? Überschuss zurückfordern – schriftlich mit 14-Tage-Frist. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren.
Rechtliche Unterstützung: Bei Streit hilft unsere kostenlose Rechtsberatung durch Hofmann Rechtsanwälte.
Elegante Alternative
Mit einer Mietkautionsbürgschaft können Sie eine bereits hinterlegte Barkaution zurückholen – mit Zustimmung des Vermieters. Ihr Geld kommt zurück, der Vermieter erhält eine rechtlich gleichwertige Bürgschaftsurkunde.
§ 551 BGB gilt ausschließlich für Wohnraummieten. Bei Gewerberäumen gilt das freie Vertragsrecht – ohne gesetzliche Obergrenze.
Bei 2.500 EUR Gewerbemiete kann die Kaution schnell 10.000 EUR oder mehr betragen – Kapital, das jahrelang gebunden ist. Mit der gewerblichen Mietkautionsbürgschaft bleibt Ihre Liquidität vollständig erhalten. Der Jahresbeitrag ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und reduziert Ihre Nettokosten je nach Standort um bis zu 33 %.
Den genauen Vorteil für Ihr Unternehmen berechnet der Gewerbe-Vorteilsrechner mit individueller Stadtwahl für 150 deutsche Städte.
Die Formel
Maximale Kaution = Nettokaltmiete × 3
Bürgschaftsbeitrag p. a. = Kautionshöhe × 4,7 % (min. 50 EUR/Jahr)
| Nettokaltmiete | Max. Kaution | Bürgschaft/Jahr | Bürgschaft/Monat | Sie behalten |
|---|---|---|---|---|
| 500 EUR | 1.500 EUR | 70,50 EUR | 5,88 EUR | 1.429,50 EUR |
| 700 EUR | 2.100 EUR | 98,70 EUR | 8,23 EUR | 2.001,30 EUR |
| 900 EUR | 2.700 EUR | 126,90 EUR | 10,58 EUR | 2.573,10 EUR |
| 1.100 EUR | 3.300 EUR | 155,10 EUR | 12,93 EUR | 3.144,90 EUR |
| 1.300 EUR | 3.900 EUR | 183,30 EUR | 15,28 EUR | 3.716,70 EUR |
| 1.500 EUR | 4.500 EUR | 211,50 EUR | 17,63 EUR | 4.288,50 EUR |
| 1.800 EUR | 5.400 EUR | 253,80 EUR | 21,15 EUR | 5.146,20 EUR |
Mindestbeitrag 50 EUR/Jahr. Tatsächlicher Beitrag abhängig von Bonität. Werte gerundet.
Privatmieter beantragen die Bürgschaft in 5 Minuten online. Unternehmen nutzen unser individuelles Gewerbe-Antragsformular mit persönlicher Beratung.
Die wichtigsten Antworten – klar und ohne Fachjargon.
Bei Wohnraummieten maximal drei Nettokaltmieten – die Kaltmiete ohne Nebenkosten, multipliziert mit drei. Das ist die gesetzliche Höchstgrenze nach § 551 BGB. Bei 800 EUR Kaltmiete sind das 2.400 EUR. Eine höhere Forderung ist unwirksam.
Bei Gewerberäumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Die Kautionshöhe wird vertraglich vereinbart – üblich sind drei bis sechs Monatsmieten.
Nein. Für die Kaution zählt ausschließlich die Nettokaltmiete – die reine Miete ohne Betriebskosten, Heizkosten oder Nebenkosten. Das ist im § 551 BGB ausdrücklich so geregelt: „die Betriebskosten bleiben unberücksichtigt.“
Nein. Nach § 551 Abs. 2 BGB dürfen Sie die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die zweite und dritte mit den nächsten beiden Monatsmieten. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Noch besser: Mit einer Mietkautionsbürgschaft zahlen Sie gar keine Barkaution – nur einen kleinen Jahresbeitrag.
Nettokaltmiete × 3 berechnen und den Vermieter schriftlich auf § 551 BGB hinweisen. Zahlen Sie nur den erlaubten Betrag. Bereits zu viel gezahlt? Rückforderung mit Fristsetzung stellen – der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Bei Streit hilft unsere kostenlose Rechtsberatung.
Gewerbliche Kautionen liegen oft bei drei bis sechs Monatsmieten – ohne gesetzliche Grenze. EuroKaution sichert gewerbliche Kautionsbürgschaften bis 100.000 EUR ab. Der Jahresbeitrag ist als Betriebsausgabe vollständig steuerlich absetzbar, die Kreditlinie bleibt frei. Den genauen Vorteil berechnet der Gewerbe-Vorteilsrechner.
Das hängt davon ab, was Sie mit dem freien Kapital tun. Die Mietkautionsbürgschaft kostet 4,7 % der Kautionssumme pro Jahr. Ihr Geld bleibt verfügbar – für Möbel, Umzug oder als Reserve. Wenn Sie das freie Kapital anlegen oder im Unternehmen einsetzen, kann die Bürgschaft deutlich günstiger sein als eine gebundene Barkaution. Mehr dazu im Mietkaution Vergleich.
Ja – mit Zustimmung des Vermieters. Sie schließen eine Bürgschaft bei EuroKaution ab, übergeben die Urkunde dem Vermieter und erhalten Ihre Barkaution zurück. Rund 95 % der Vermieter stimmen diesem Wechsel zu. Den genauen Ablauf beschreibt Mietkaution zurückholen.
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