Mietkautionserhöhung nach Tod

Mietkautionserhöhung nach Tod des Mieters

Nachträgliche Kautionsforderung nach Tod des Mieters gemäß §563 b III BGB – Die Mietkautionserhöhung nach Tod des Mieters ist ein relevantes Thema im Mietrecht.

Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass das Versäumnis einer Kautionsvereinbarung nicht nachgebessert werden kann, findet sich im Gesetz in § 563 b Abs. 3 BGB. Hier geht es um die Frage, wer das Mietverhältnis wie fortsetzten darf, wenn der/einer der Mieter verstorben ist und ob die Mietkautionserhöhung nach dem Tod erlaubt ist. Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Es besteht weiter – das steht so in den §§ 563 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Zunächst geht der Mietvertrag auf bestimmte nahe stehende Personen über. Dazu gehören etwa ein überlebender Mitmieter, der Ehepartner oder andere Familienangehörige, die mit dem Mieter zusammengelebt haben. Auch Personen, die diesen gleichgestellt sind – etwa eingetragene Lebenspartner – können das Mietverhältnis übernehmen.

Wenn keine dieser Personen vorhanden sind oder das Mietverhältnis nicht fortführen wollen, geht es auf die Erben des verstorbenen Mieters über. In solchen Fällen kann es auch zu einer Mietkautionserhöhung nach dem Tod kommen.

Was passiert mit der Mietkaution, wenn der Mieter verstirbt?

Stirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis in der Regel auf Erben oder nahe Angehörige über. In solchen Fällen darf der Vermieter auch nachträglich eine Kaution verlangen – selbst wenn ursprünglich keine vereinbart war. Diese Mietkautionserhöhung nach Tod ist an gesetzliche Vorgaben gebunden (§ 551 BGB).

Gut für Vermieter – fair für Erben
Diese Möglichkeit stärkt die Position des Vermieters, denn sie bietet zusätzliche Sicherheit bei möglichen Schäden oder Mietausfällen.
Gleichzeitig stehen Erben oft vor finanziellen Herausforderungen – gerade in solchen Ausnahmesituationen.

Die Lösung: Mietkautionsversicherung von Eurokaution

Anstatt eine hohe Geldsumme aufbringen zu müssen, können Erben einfach eine Mietkautionsversicherung abschließen. Mietkautionserhöhung nach Tod des Mieters wird somit einfacher bewältigt.
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Beispiel aus dem Alltag:

Herr Müller lebt mit seiner Ehefrau in einer Mietwohnung. Er ist der alleinige Mieter im Mietvertrag. Als Herr Müller stirbt, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Stattdessen tritt seine Ehefrau – weil sie mit ihm zusammengelebt hat – automatisch in das Mietverhältnis ein. Dank der Regeln zur Mietkautionserhöhung nach Tod, kann sie zur neuen Mieterin werden.
Wenn Herr Müller allein gelebt hätte und keine Angehörigen mit ihm gewohnt hätten, würde das Mietverhältnis auf seine Erben übergehen. Diese könnten dann entscheiden, ob sie es fortsetzen oder kündigen wollen.

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