Mietkautionsversicherung Glossar: Alle Begriffe von A bis Z
Hier finden Sie alle wichtigen Fachbegriffe rund um Mietkautionsversicherung, Kautionsbürgschaft und Mietsicherheit. Jeder Begriff ist so erklärt, dass ihn wirklich jeder verstehen kann. Nutzen Sie die Buchstaben-Navigation, um direkt zum gewünschten Begriff zu springen.
Abtretungserklärung
Eine Abtretungserklärung ist eine schriftliche Vereinbarung. Mit ihr überträgt der Mieter seine Rechte an einem Kautionskonto an den Vermieter. So kann der Vermieter im Schadensfall direkt auf das Kautionskonto zugreifen, ohne vorher den Mieter fragen zu müssen.
Barkaution
Die Barkaution ist die bekannteste Form der Mietkaution. Dabei zahlt der Mieter einen Geldbetrag an den Vermieter oder auf ein spezielles Kautionskonto. Laut Paragraph 551 BGB darf die Barkaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter darf die Summe in drei gleichen Monatsraten zahlen.
Barkaution
Bei 750 Euro Miete = 2.250 Euro auf einen Schlag. Geld liegt über Jahre beim Vermieter. Doppelbelastung beim Umzug.
Kautionsversicherung
Nur 70,50 Euro pro Jahr statt 2.250 Euro. Geld bleibt auf Ihrem Konto. Keine Doppelbelastung.
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Alles zur Mietkaution.
Bankbürgschaft
Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie Ihrer Bank. Die Bank verspricht dem Vermieter, im Schadensfall bis zur Höhe der Kautionssumme zu zahlen. Das klingt zunächst praktisch, hat aber einige Nachteile gegenüber einer Kautionsversicherung.
Banken verlangen oft hohe Einrichtungsgebühren (100 bis 200 Euro), strenge Sicherheiten wie ein verpfändetes Sparbuch und persönliche Banktermine. Die Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution ist günstiger, schneller (online in 5 Minuten) und wird von über 95 Prozent aller Vermieter akzeptiert.
Bonitätsprüfung
Die Bonitätsprüfung ist eine Überprüfung, ob jemand seine Rechnungen zuverlässig bezahlen kann. Das Wort „Bonität“ bedeutet so viel wie „Zahlungsfähigkeit“. Bei EuroKaution läuft die Bonitätsprüfung automatisch über die SCHUFA. Für gewerbliche Kunden wird die Prüfung über Creditreform durchgeführt.
Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, bei dem eine dritte Person (der „Bürge“) verspricht, für die Schulden oder Verpflichtungen einer anderen Person einzustehen. Im Mietrecht bedeutet das: Die R+V Versicherung übernimmt als Bürge die Haftung gegenüber dem Vermieter, falls der Mieter seinen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.
Die Mietkautionsbürgschaft ist gemäß Paragraph 551 BGB der Barkaution rechtlich gleichgestellt. Das bedeutet: Ihr Vermieter ist genauso gut abgesichert wie mit Bargeld.
Bürgschaftsurkunde
Die Bürgschaftsurkunde ist das wichtigste Dokument bei einer Mietkautionsbürgschaft. Sie ist die schriftliche Garantie der R+V Versicherung, dass sie im Schadensfall für berechtigte Forderungen des Vermieters einsteht. Der Mieter übergibt die Originalurkunde an den Vermieter. Sie ersetzt die Barkaution.
Was genau auf der Urkunde steht und wie sie funktioniert, erfahren Sie auf unserer Seite Alles zur Bürgschaftsurkunde.
Drei-Monats-Kaution
Die Drei-Monats-Kaution ist die gesetzliche Obergrenze für die Mietkaution bei Wohnungen. Nach Paragraph 551 Abs. 1 BGB darf der Vermieter höchstens drei Nettokaltmieten als Sicherheit verlangen. Nebenkosten werden nicht mitgerechnet.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Kaltmiete von 850 Euro beträgt die maximale Kaution 3 mal 850 Euro, also 2.550 Euro. Mit der Mietkautionsversicherung von EuroKaution zahlen Sie statt 2.550 Euro nur 119,85 Euro im Jahr und behalten Ihr Geld.
Wichtig: Bei gewerblichen Mietverhältnissen gibt es diese gesetzliche Obergrenze nicht. Dort ist die Kautionshöhe frei verhandelbar.
Frist zur Rückzahlung der Mietkaution
Nach dem Ende eines Mietverhältnisses hat der Vermieter eine „angemessene Prüffrist“, um zu prüfen, ob noch Ansprüche bestehen. Es gibt kein festes Gesetz, das eine genaue Frist nennt. Gerichte halten aber einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten für angemessen.
Bei einer Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution gibt es keine Wartezeit auf eine Rückzahlung. Der Vertrag endet mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Mieter. Nicht genutzte Beiträge werden taggenau erstattet. Mehr dazu auf unserer Seite Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution.
Gewerbe-Mietkaution
Die Gewerbe-Mietkaution ist die Sicherheitsleistung bei gewerblichen Mietverhältnissen. Das betrifft Büros, Ladenlokale, Lagerhallen, Praxen und Produktionsflächen. Anders als bei Wohnungen gibt es hier keine gesetzliche Obergrenze. Vermieter verlangen oft 6 bis 12 Monatsmieten als Sicherheit.
Das kann schnell zu hohen Summen führen. Bei einer Monatsmiete von 5.000 Euro und 6 Monatsmieten als Kaution sind das 30.000 Euro, die dem Unternehmen fehlen. Die Beiträge für eine Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Kaution
Kaution ist der Oberbegriff für eine Sicherheitsleistung. Im Mietrecht spricht man von der Mietkaution. Der Mieter gibt dem Vermieter eine Sicherheit für den Fall, dass etwas schiefgeht, zum Beispiel wenn Mieten nicht gezahlt werden, Schäden entstehen oder Nebenkosten offen bleiben.
Es gibt verschiedene Formen: die klassische Barkaution, die Mietkautionsversicherung, die Bankbürgschaft, ein Kautionskonto oder die Verpfändung von Wertpapieren. Die moderne und beliebteste Alternative ist die Kautionsbürgschaft.
Kautionsbürgschaft
Eine Kautionsbürgschaft ist eine Form der Mietsicherheit. Ein Dritter, in der Regel eine Versicherung oder Bank, bürgt gegenüber dem Vermieter für den Mieter. Statt Bargeld erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde.
Alle Details finden Sie auf unserer Seite Kautionsbürgschaft online abschließen.
Kautionsversicherung
Die Kautionsversicherung, auch Mietkautionsversicherung genannt, ist die moderne Alternative zur Barkaution. Der Name kann etwas irreführend sein: Es wird nicht die Kaution „versichert“, sondern eine Versicherung übernimmt die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter.
Wichtig zu verstehen: Wenn im Schadensfall die Versicherung an den Vermieter zahlt, muss der Mieter diesen Betrag der Versicherung zurückerstatten. Die Kautionsversicherung ist also kein „Freifahrtschein“, sondern eine Vorfinanzierung der Kaution. Bei EuroKaution beträgt der Jahresbeitrag 4,7 Prozent der Kautionssumme, mindestens 50 Euro pro Jahr. Mehr auf unserer Seite Mietkautionsversicherung erklärt.
Kautionskonto
Ein Kautionskonto ist ein spezielles Bankkonto, auf dem die Barkaution des Mieters aufbewahrt wird. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen. Die Zinsen gehören dem Mieter.
In der Praxis bedeutet ein Kautionskonto zusätzlichen Aufwand: Kontoeröffnung, jährliche Zinsabrechnung und Kontoführungsgebühren. Mit einer Kautionsversicherung von EuroKaution entfällt der gesamte Verwaltungsaufwand. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie auf unserer Seite Kautionskonto vs. Mietkautionsversicherung.
Mietkaution
Die Mietkaution ist eine finanzielle Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter zu Beginn eines Mietverhältnisses gibt. Die gesetzliche Grundlage steht in Paragraph 551 BGB. Die wichtigsten Regeln: Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, der Mieter darf in drei Raten zahlen und der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen.
Umfassende Informationen finden Sie auf unserer Seite Alles Wissenswerte zur Mietkaution.
Mietkautionsbürgschaft
Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Bürgschaftserklärung einer Versicherung oder Bank gegenüber dem Vermieter. Bei EuroKaution bürgt die R+V Allgemeine Versicherung AG, einer der größten deutschen Versicherer. Der Mieter zahlt einen jährlichen Beitrag statt die Kaution bar zu hinterlegen. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde als vollwertige Mietsicherheit.
Die Mietkautionsbürgschaft ist flexibel: keine Mindestlaufzeit, tagesgenaue Abrechnung bei Kündigung und jederzeit kündbar (mit Rückgabe der Urkunde durch den Vermieter). Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Mietkautionsversicherung
Die Mietkautionsversicherung ist die bekannteste Bezeichnung für die Mietkautionsbürgschaft. Beide Begriffe meinen das Gleiche: Eine Versicherung stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Mietsicherheit aus. Der Mieter zahlt dafür einen Jahresbeitrag statt tausende Euro als Barkaution zu hinterlegen.
Barkaution (bei 750 Euro Miete)
2.250 Euro Einmalzahlung. Geld über Jahre gebunden. Doppelbelastung beim Umzug.
EuroKaution Versicherung
Nur 70,50 Euro pro Jahr. Geld bleibt auf Ihrem Konto. Tagesgenaue Abrechnung.
Alles Wichtige dazu finden Sie auf unserer Seite Mietkautionsversicherung erklärt.
Mietbürgschaft
Die Mietbürgschaft ist ein Oberbegriff für alle Bürgschaften im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis. Darunter fallen die Mietkautionsbürgschaft durch Versicherungen oder Banken, aber auch private Bürgschaften, zum Beispiel durch Eltern bei der ersten eigenen Wohnung ihres Kindes.
Bei einer privaten Bürgschaft haftet die bürgende Person mit ihrem eigenen Vermögen. Bei der professionellen Mietkautionsbürgschaft über EuroKaution haftet die R+V Versicherung. Das ist für alle Beteiligten sicherer. Mehr dazu auf unserer Seite Alles zur Mietbürgschaft.
Ratenzahlung der Mietkaution
Das Recht auf Ratenzahlung ist in Paragraph 551 Abs. 2 BGB verankert. Der Mieter darf die Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Auch mit Ratenzahlung entsteht eine erhebliche Doppelbelastung: In den ersten drei Monaten zahlt der Mieter Miete plus Kautionsrate. Bei einer Kaution von 2.250 Euro sind das drei Raten von je 750 Euro zusätzlich zur Miete. Mit der Mietkautionsversicherung von EuroKaution entfällt diese Belastung komplett.
Rückzahlung der Mietkaution
Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nach Ende des Mietverhältnisses. Der Vermieter hat eine angemessene Prüffrist von 3 bis 6 Monaten. Voraussetzungen für die vollständige Rückzahlung: keine offenen Mieten oder Nebenkosten, keine Schäden und alle Renovierungspflichten erfüllt.
Bei einer Mietkautionsbürgschaft gibt es keine Wartezeit auf eine Rückzahlung. Nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde wird der Vertrag taggenau abgerechnet. Mehr dazu auf unserer Seite Mietkaution zurückholen.
SCHUFA
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Auskunftei. Sie sammelt Informationen darüber, ob Privatpersonen ihre Rechnungen und Kredite zuverlässig bezahlen. Aus diesen Daten berechnet die SCHUFA einen Score, der die Bonität einer Person widerspiegelt.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“. Das bedeutet: Der Vermieter kann sich direkt an den Bürgen wenden, ohne vorher den Mieter verklagen zu müssen.
Es gibt einen wichtigen Unterschied: „Selbstschuldnerisch“ ist nicht das Gleiche wie „auf erstes Anfordern“. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern muss der Bürge sofort zahlen, ohne die Berechtigung zu prüfen. Die EuroKaution-Bürgschaft der R+V ist keine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Das schützt den Mieter: Die R+V prüft jede Forderung vor einer Auszahlung und gibt dem Mieter die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Vermieter-Vorteile der Mietkautionsbürgschaft
Die Mietkautionsbürgschaft bietet nicht nur Mietern Vorteile. Auch Vermieter und Hausverwaltungen profitieren erheblich: kein Verwaltungsaufwand für Kautionskonten, keine Zinsabrechnungen, keine Steuerbescheinigungen. Dazu kommt die integrierte Bonitätsprüfung über die SCHUFA als zusätzliches Qualitätsmerkmal. Und ein „Abwohnen“ der Kaution durch den Mieter ist bei einer Bürgschaft nicht möglich.
Alle Details finden Sie auf unserer Seite Mietkautionsbürgschaft für Vermieter.
Verpfändung
Die Verpfändung ist eine weitere Form der Mietsicherheit. Dabei verpfändet der Mieter ein Sparbuch, ein Wertpapierdepot oder ein Bankkonto zugunsten des Vermieters. Der Vermieter kann im Schadensfall auf die verpfändeten Werte zugreifen.
Die Verpfändung hat ähnliche Nachteile wie die Barkaution: Das Geld oder die Wertpapiere sind über die gesamte Mietdauer gebunden. Zudem ist der bürokratische Aufwand höher als bei einer Mietkautionsversicherung. Einen Vergleich aller Kautionsformen finden Sie auf unserer Seite Mietkaution Vergleich.
Häufige Fragen zum Glossar
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Begriffe im Bereich Mietkautionsversicherung:
Was ist der Unterschied zwischen Mietkautionsversicherung und Mietkautionsbürgschaft?
Beide Begriffe bezeichnen im Grunde das Gleiche: Eine Versicherung oder Bank tritt als Bürge auf und stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Mietsicherheit aus. Der Mieter zahlt einen Jahresbeitrag statt einer Barkaution. „Mietkautionsversicherung“ ist der umgangssprachliche Begriff, „Mietkautionsbürgschaft“ die fachlich korrekte Bezeichnung.
Was kostet eine Mietkautionsversicherung bei EuroKaution?
Der Jahresbeitrag beträgt 4,7 Prozent der Kautionssumme, mindestens 50 Euro pro Jahr. Bei einer Kaution von 1.500 Euro sind das 70,50 Euro im Jahr, also nur 5,88 Euro im Monat. Berechnen Sie Ihren Beitrag direkt auf unserer Seite Mietkaution versichern.
Was ist eine Bürgschaftsurkunde und wie bekomme ich sie?
Die Bürgschaftsurkunde ist das offizielle Dokument der R+V Versicherung. Es garantiert dem Vermieter die Absicherung bis zur vereinbarten Kautionshöhe. Nach Ihrem Online-Antrag erhalten Sie die Urkunde innerhalb von 2 bis 3 Werktagen per Post.
Was bedeutet Bonitätsprüfung bei der Kautionsversicherung?
Bei jedem Antrag wird die Zahlungsfähigkeit des Mieters über die SCHUFA geprüft. Nur bei positiver Bonität wird die Bürgschaft ausgestellt. Die Anfrage ist SCHUFA-neutral, das heißt, es entsteht kein negativer Eintrag. Für Vermieter ist die Bonitätsprüfung ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal.
Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Vermieter den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, ohne vorher den Mieter verklagen zu müssen. Die EuroKaution-Bürgschaft der R+V ist keine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Das bedeutet: Bevor die R+V zahlt, wird jede Forderung geprüft und der Mieter kann Stellung nehmen.
