Nachträgliche Mietkautionsforderung
Nachträgliche Mietkautionsforderung – Sonderkaution
Eine nachträgliche Mietkautionsforderung kann durchgesetzt werden, wenn der Mieter z.B. bauliche Veränderungen vornehmen möchte, die in die Substanz der Mietsache eingreifen und gewisse Risiken beinhalten. Hierzu zählt auch das Risiko, dass der Mieter bei Vertragsende keinen Rückbau mehr vornehmen will oder bezahlen kann. In diesem Fall kann der Vermieter auch nachträglich eine (ursprünglich nicht vereinbarte) Kaution verlangen bzw. seine Zustimmung zu den Baumaßnahmen des Mieters von der Stellung einer ausreichenden Mietkaution abhängig machen.

Die Frage, ob durch solche „Sonderkautionen“ die gesetzliche Obergrenze (s.u.) überschritten werden darf, ist allerdings noch nicht höchstrichterlich geklärt worden.
In einem solchen Fall melden Sie sich am besten bei der Eurokaution unter der Adresse:
- bei einer privaten Mietkaution: Kundenservice(at)eurokaution.de
- bei einer gewerblichen Kaution: gewerbe(at)eurokaution.de