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Mietkaution Ratgeber Alles, was Mieter und Vermieter wissen müssen

Ob Fragen zur Höhe der Mietkaution nach § 551 BGB, zur Rückzahlung nach dem Auszug oder zu cleveren Alternativen wie der Bürgschaft: In diesem Ratgeber finden Sie verständliche, rechtlich geprüfte Antworten zu allen wichtigen Themen rund um die Mietkaution in Deutschland – von Deutschlands ältestem Anbieter für Mietkautionsbürgschaften seit 2008.

Rechtlich geprüft (§ 551 BGB) Einfache Sprache für alle Kostenlos und werbefrei 18 Jahre Erfahrung
60+
Ratgeber-Artikel
8
Themenbereiche
18+
Jahre Expertise
4,9
Sterne Bewertung
R+V versichert
Seit 2008 Deutschlands Ältester
Geprüfte Rechtsinformationen
Für Mieter und Vermieter
Kurz erklärt

Was ist die Mietkaution? Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Bevor Sie in unsere Ratgeber-Artikel einsteigen: Hier die wichtigsten Grundlagen – klar und verständlich für jeden.

Definition: Mietkaution

Die Mietkaution (auch: Mietsicherheit) ist eine finanzielle Absicherung, die ein Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses hinterlegt. Sie schützt den Vermieter vor Mietausfällen und Schäden an der Wohnung. Bei privatem Wohnraum ist die Höhe per Gesetz auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Alternativ zur Barkaution gibt es die Mietkautionsbürgschaft: Mieter zahlen dabei nur 4,7 % der Kautionssumme pro Jahr und behalten ihr Geld vollständig auf dem eigenen Konto.

Gesetzliche Grundlage: § 551 BGB

Das Mietrecht regelt drei wichtige Punkte zur Mietkaution: Erstens darf sie maximal drei Nettokaltmieten betragen. Zweitens haben Mieter das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Drittens muss der Vermieter die Barkaution separat und verzinslich anlegen – die Zinsen gehören dem Mieter. Bei Gewerberäumen gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze.

Tipp von EuroKaution

Eine bereits hinterlegte Barkaution lässt sich jederzeit durch eine Bürgschaft ersetzen, wenn der Vermieter zustimmt. Etwa 60 bis 70 % der Vermieter stimmen zu, wenn sie gut informiert werden. Wie das funktioniert, erklären wir Schritt für Schritt unter Mietkaution zurückholen.

Jahresbeitrag
4,7 % – mind. 50 EUR/Jahr
Versicherungspartner
R+V Versicherung
Vermieter-Akzeptanz
95 % in Deutschland
Antragsdauer
5 Minuten online
Anbieter seit
2008 – Deutschlands Ältester
Kündigung
Jederzeit möglich
Gesetzliche Grundlage
§ 551 BGB (Wohnraum)
Kundenbewertung
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Was ist eine Mietkaution – einfach erklärt?

Eine Mietkaution ist eine finanzielle Absicherung, die ein Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter zahlt – ähnlich wie ein Pfand. Sie schützt den Vermieter vor Mietausfällen oder Schäden an der Wohnung. Bei privatem Wohnraum darf die Kaution gemäß § 551 BGB maximal drei Nettokaltmieten betragen.

Die clevere Alternative: Mit der Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution zahlen Mieter nur 4,7 % der Kautionssumme pro Jahr (mindestens 50 EUR) – das Geld bleibt vollständig auf dem eigenen Konto.

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

Bei Wohnraummieten darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Bei 900 EUR Kaltmiete sind das maximal 2.700 EUR. Mieter haben zudem das Recht, diese Summe in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Bei Gewerberäumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Alle Details finden Sie im Artikel Maximale Höhe der Mietkaution.

Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft bei EuroKaution?

Die Bürgschaft kostet 4,7 % der Kautionssumme pro Jahr, mindestens 50 EUR jährlich. Beispiele: Bei 1.000 EUR Kaution zahlen Sie 50 EUR pro Jahr. Bei 2.000 EUR Kaution sind es 94 EUR pro Jahr. Bei 3.000 EUR Kaution sind es 141 EUR pro Jahr. Statt Tausende Euro zu binden, zahlen Sie also nur einen kleinen Jahresbeitrag – und bekommen bei Neuabschluss aktuell einen 15 EUR Amazon-Gutschein geschenkt.

Wann muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Rechtsprechung räumt Vermietern in der Regel drei bis sechs Monate ein, um offene Forderungen zu prüfen. Bei ausstehenden Nebenkostenabrechnungen darf ein angemessener Teil bis zu zwölf Monate einbehalten werden. Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach drei Jahren. Mehr dazu im Artikel Rückzahlung der Mietkaution.

Kann ich meine bestehende Barkaution zurückholen?

Ja, das ist möglich. Sie schließen eine Bürgschaft bei EuroKaution ab und übergeben Ihrem Vermieter die Bürgschaftsurkunde als Ersatz. Wenn der Vermieter zustimmt, erhalten Sie Ihre Barkaution zurück. Etwa 60 bis 70 % der Vermieter stimmen zu, wenn man ihnen die Gleichwertigkeit der Bürgschaft erklärt. Den genauen Ablauf finden Sie unter Mietkaution zurückholen.

Akzeptieren wirklich alle Vermieter die Bürgschaft?

Rund 95 % aller Vermieter und Hausverwaltungen in Deutschland akzeptieren die Bürgschaftsurkunde. Sie ist rechtlich der Barkaution vollständig gleichgestellt (§ 551 BGB). Die verbleibenden 5 % sind meist private Kleinstvermieter, denen das Modell noch unbekannt ist. Ausführliche Informationen für Vermieter finden Sie unter Vermieter und Verwalter.

Verjährt der Anspruch auf Kautionsrückzahlung?

Ja, der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Kaution fällig wurde. Wer also im Mai 2025 auszieht und die Kaution im Oktober 2025 fällig wird, dessen Anspruch verjährt am 31. Dezember 2028. Alle Details im Artikel Verjährung der Mietkaution.

Weiterführend

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