Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine professionelle Bewerbermappe erhöht Ihre Chancen bei der Wohnungssuche deutlich
  • Mit einem Bonitätsnachweis zeigen Sie Ihre Zahlungsfähigkeit — ohne persönliche Daten preiszugeben
  • Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision
  • Eine Mietkautionsbürgschaft spart Ihnen bis zu 3 Kaltmieten für Umzug und Einrichtung

Wo finden Sie Wohnungen?

Bei der Wohnungssuche stehen Ihnen verschiedene Kanäle zur Verfügung. Die meisten Mietwohnungen werden heute über Online-Immobilienportale angeboten. Aber unterschätzen Sie nicht die klassischen Wege — hier ist die Konkurrenz oft geringer.

Online-Immobilienportale

Internetportale bieten einen umfassenden Einblick in den aktuellen Wohnungsmarkt. Dank der großen Auswahl und ausführlichen Bildern wird die Suche erleichtert. Die wichtigsten Portale sind ImmoScout24, Immowelt und eBay Kleinanzeigen.

Geheimtipp: Tageszeitungen

Regionale Tageszeitungen sind eine gute Alternative zur Online-Suche. Vor allem ältere Vermieter, die nicht so internetaffin sind, veröffentlichen ihre Anzeigen bevorzugt in der lokalen Zeitung. Der Vorteil: Deutlich weniger Konkurrenz.

Weitere Wege zur Wohnung

  • Aushänge an Schwarzen Brettern in Supermärkten, Unis oder Gemeindezentren
  • Wohnungsbaugenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen
  • Persönliche Netzwerke — Freunde, Familie, Arbeitskollegen
  • Social-Media-Gruppen für Ihre Stadt oder Ihr Viertel

Wer zahlt die Maklerprovision?

Wenn ein Makler in die Vermittlung einer Wohnung involviert ist, fällt eine Maklerprovision an. Wichtig zu wissen: Seit 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip.

Das Bestellerprinzip erklärt

Dieses Prinzip legt fest, dass die Person, die den Makler beauftragt hat, auch die Kosten übernimmt. Beauftragt also der Vermieter den Makler, ist er auch verpflichtet, die Provision zu zahlen. Als Mieter zahlen Sie nur, wenn Sie selbst den Makler beauftragt haben.

Die perfekte Bewerbermappe

Vor allem in Ballungsräumen wie Berlin oder München werden Sie bei Wohnungsbesichtigungen selten der einzige Interessent sein. Eine professionelle Bewerbermappe gibt Ihnen einen entscheidenden Vorteil.

Eine schriftliche Bewerbung nützt nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem potenziellen Vermieter: Er erhält bereits vorab alle relevanten Angaben zu Ihrer Person und kann sich einen Eindruck von Ihrer persönlichen und finanziellen Lage verschaffen.

Wichtig: Freiwillig, aber empfohlen

Eine Wohnungsbewerbung ist keine Pflicht. Vermieter und Makler dürfen bei der Besichtigung keine Auskünfte einfordern — das liegt am Datenschutz. Aber: Wer eine überzeugende Mappe vorlegt, hat bessere Chancen.

Das perfekte Anschreiben

Das Anschreiben gibt Ihnen die Möglichkeit, sich von anderen Bewerbern abzuheben. Beginnen Sie mit einer kurzen Vorstellung Ihrer aktuellen Lebenssituation.

Beantworten Sie folgende Fragen:

  • Wie groß ist Ihr Haushalt und wie alt sind die Haushaltsmitglieder?
  • Welcher beruflichen Tätigkeit gehen Sie nach?
  • Warum planen Sie den Wohnungswechsel?
  • Warum interessieren Sie sich für genau diese Wohnung?
  • Haben Sie Haustiere?
Tipp: Authentisch bleiben

Das Anschreiben kann in einem lockeren Ton formuliert sein — werden Sie ruhig kreativ. Bleiben Sie bei der Wahrheit und stellen Sie Ihre positiven Seiten in den Vordergrund.

Wichtige Dokumente für die Bewerbermappe

Checkliste: Diese Dokumente gehören in Ihre Mappe

Anschreiben / Bewerbung
Selbstauskunft
Kopie Personalausweis
Einkommensnachweis (letzte 3 Monate)
Bonitätsnachweis
Mietzahlungsbestätigung vom Vorvermieter
Arbeitgeberbescheinigung (optional)
WBS (falls Sozialwohnung)

Die Selbstauskunft

In der Selbstauskunft geben Sie persönliche Daten preis: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, aktuelle Anschrift, Kontaktdaten sowie Ihr aktuelles Beschäftigungsverhältnis und monatliches Einkommen.

Verbotene Fragen

Nicht alle Fragen des Vermieters sind zulässig. Verboten sind Fragen zu: sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Parteimitgliedschaft, Alter, körperlicher Verfassung oder Vorstrafen. Das regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Bonitätsnachweis: So überzeugen Sie Vermieter

Vermieter wollen Sicherheit. Sie möchten sich vor Mietnomaden schützen und darauf vertrauen können, dass die Miete pünktlich gezahlt wird. Ein Bonitätsnachweis gibt diese Sicherheit.

Klassische Schufa-Auskunft

Gegen eine Gebühr können Sie bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa eine Bonitätsauskunft beantragen. Diese prüfen Ihre finanzielle Situation anhand offizieller Datensätze. Nachteil: Es kann einige Tage dauern.

Mietkautionsbürgschaft als Bonitätsbeweis

Mit einer Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution zeigen Sie Ihrem Vermieter direkt, dass Sie bonitätsgeprüft sind. Die R+V Versicherung steht als Bürge hinter Ihnen — ein starkes Signal an jeden Vermieter.

Ihr Vorteil: Sie sparen sich die volle Barkaution und überzeugen gleichzeitig mit nachgewiesener Bonität.

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So sparen Sie bei der Mietkaution

Häufig verlangt der Vermieter eine Mietkaution, die bis zu drei Kaltmieten betragen kann (Paragraph 551 BGB). Bei einer Miete von 1.000 Euro sind das 3.000 Euro, die Ihnen beim Umzug fehlen.

Mit einer Mietkautionsbürgschaft haben Sie die Möglichkeit, diese Kaution nicht als Bargeld hinterlegen zu müssen. Ihre Ersparnisse bleiben verfügbar für Umzug, Möbel oder andere Anschaffungen.

  • Liquidität bewahren: Kein Bargeld auf dem Kautionskonto gebunden
  • Geringe Kosten: Nur 4,7 % der Kautionssumme pro Jahr
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12 Profi-Tipps für die erfolgreiche Wohnungssuche

1

Schnell sein

Reagieren Sie sofort auf neue Anzeigen. Warten Sie nicht — die Konkurrenz schläft nicht.

2

Bewerbermappe vorbereiten

Haben Sie alle Dokumente immer griffbereit — digital als PDF und ausgedruckt.

3

Bonitätsnachweis besorgen

Ein Bonitätsnachweis überzeugt Vermieter sofort von Ihrer Zahlungsfähigkeit.

4

Persönlich punkten

Seien Sie freundlich, pünktlich und authentisch bei der Besichtigung.

5

Mehrere Kanäle nutzen

Suchen Sie online, in Zeitungen und über persönliche Kontakte.

6

Suchaufträge einrichten

Lassen Sie sich per E-Mail über neue Angebote informieren.

7

Ordentlich auftreten

Der Vermieter zieht Rückschlüsse auf Ihren Umgang mit der Wohnung.

8

Ehrlich sein

Falsche Angaben können zur Anfechtung des Mietvertrags führen.

9

Rechtschreibung prüfen

Lassen Sie Ihre Bewerbung gegenlesen — Fehler wirken unprofessionell.

10

Flexible Zeiten

Bieten Sie mehrere Besichtigungstermine an — auch kurzfristig.

11

Referenzen mitbringen

Ein Empfehlungsschreiben vom Vorvermieter ist Gold wert.

12

Kaution clever lösen

Mit einer Mietkautionsbürgschaft zeigen Sie Bonität und sparen Geld.

Häufige Fragen zur Wohnungssuche

Ist eine Bewerbermappe Pflicht?

Nein, eine Bewerbermappe ist freiwillig. Vermieter dürfen bei der Besichtigung keine Auskünfte einfordern — das regelt der Datenschutz. Allerdings erhöht eine professionelle Mappe Ihre Chancen erheblich.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Beauftragt der Vermieter den Makler, übernimmt er die Kosten. Sie als Mieter zahlen nur, wenn Sie selbst den Makler beauftragt haben.

Welche Fragen darf der Vermieter nicht stellen?

Verboten sind Fragen zu: sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Religion, Parteimitgliedschaft, Familienplanung, Vorstrafen oder körperlicher Verfassung. Das regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen (Paragraph 551 BGB). Sie dürfen die Kaution in drei monatlichen Raten zahlen. Alternativ können Sie eine Mietkautionsbürgschaft abschließen und so das Geld auf dem Konto behalten.

Was ist ein Wohnungsberechtigungsschein (WBS)?

Mit einem WBS dürfen Sie Sozialwohnungen beziehen, die öffentlich gefördert werden und günstigere Mieten haben. Den WBS erhalten Sie beim Wohnungsamt, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten.

Kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten, wenn ich falsche Angaben gemacht habe?

Ja. Machen Sie in der Selbstauskunft falsche Angaben, kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Nach der Wohnungsübergabe und Mietzahlung ist dies jedoch nicht mehr möglich.

Kann ich eine bestehende Barkaution durch eine Bürgschaft ersetzen?

Ja, wenn Ihr Vermieter einverstanden ist. So bekommen Sie Ihre hinterlegte Barkaution zurück und haben mehr Geld zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie unter Mietkaution zurückholen.