Bonität verbessern für Unternehmer
Mehr Liquidität erreichen und damit einfach flexibler werden. Dann sind Sie hier genau richtig.
Egal ob durch einen Jobwechsel, private Gründe oder andere Veränderungen – irgendwann endet jedes Mietverhältnis, und der Auszug steht an. Als Mieter haben Sie dann natürlich das Recht Ihren Vermieter zur Rückzahlung ihrer Mietkaution aufzufordern – inklusive der angefallenen Zinsen. Ihr Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese auszuzahlen. Vorausgesetzt, es gibt keine offenen Mietzahlungen, die Wohnung wurde im vereinbarten Zustand übergeben und es bestehen keine weiteren Unstimmigkeiten, sollte der Rückzahlung nichts im Wege stehen.
Die Rückzahlung Ihrer Mietkaution erfolgt:
Unsere Empfehlung an Sie: nutzen Sie bei Übergabe Termin, Einzug wie auch Auszug aus der Wohnung ein Wohnungsübergabeprotokoll – (Übergabeprotokoll zum Downloaden). Dadurch werden Streitigkeiten minimiert. Achten Sie darauf, dass Sie und Ihr Vermieter das Übergabeprotokoll unterschreiben.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses haben Sie als Mieter Anspruch auf die Rückzahlung Ihrer hinterlegten Mietkaution, inklusive Zinsen. Voraussetzung dafür ist, dass keine Mietrückstände bestehen, die Wohnung in vereinbartem Zustand übergeben wurde und keine weiteren Ansprüche des Vermieters vorliegen.
Meist kommt es aber selten vor das die Rückzahlung der Kaution schnell erfolgt. Dies hat meistens nicht mit einer willkürlichen Verzögerungslist des Vermieters zu tun.
Sie haben Ihre alte Mietkaution von Ihrem Vermieter noch nicht zurückerhalten, müssen aber für die neue Wohnung schon eine neue Mietkaution hinterlegen. Das ist ein großer Liquiditätsverlust und eine enorme Doppelbelastung den Sie den Sie da finanziell tragen müssen. Wir haben die Lösung für Sie – nutzen Sie unsere Mietkautionsbürgschaft für Ihre neue Wohnung.
Kurzer Rückblick in der Gesichte der Mietkaution: Die Mietkaution hat eine lange Tradition im Mietrecht und diente schon immer dem Schutz des Vermieters vor finanziellen Verlusten. Ursprünglich wurde sie häufig in Form von Naturalien oder einer Anzahlung hinterlegt, um sicherzustellen, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommt. Im Laufe der Zeit entwickelte sich daraus die heutige Form der Barkaution, bei der meist drei Monatsmieten als Sicherheit beim Vermieter hinterlegt werden.
Mit steigenden Mietpreisen wurde diese Kaution für viele Mieter jedoch zu einer erheblichen finanziellen Hürde. In den letzten Jahren hat sich daher die Mietkautionsversicherung als flexible Alternative etabliert. Sie bietet Mietern die Möglichkeit, die hohe Einmalzahlung zu vermeiden- Sie können Ihr Geld für die Barkaution behalten und stellt dem Vermieter trotzdem die notwendige Sicherheit zur Verfügung. Zusätzlich müssen Sie nicht mehr auf die Rückzahlung Ihrer Mietkaution warten. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, legen Sie Ihm die Vorteile für Vermieter einer Mietkautionsversicherung vor und überzeugen ihn damit. Denn Ihr Vermieter hat das letzte Wort, welche Mietsicherheit er gerne haben möchte.
Auch die Kündigung einer Mietkautionsbürgschaft ist viel unkomplizierter und einfacher in der Abwicklung als die Rückzahlung der Barkaution. Sie als Mieter/es kann natürlich auch Ihr Vermieter erledigen, senden uns einfach die Bürgschaftsurkunde im Original zurück, falls Sie diese verloren haben sollen, gibt es noch den Weg uns eine Freigabeerklärung von Ihrem Vermieter ausfüllen und unterzeichnen zu lassen. Ihr Vertrag wird dann tag genau abgerechnet und Sie bekommen zu viel gezahlten Beitrag prozentual auf das Jahr gerechnet zurückerstattet. Der Bürgschaftsgeber bei der Eurkaition.de ist die R+V Versicherung.
Die Rückzahlung der Mietkaution ist ein wichtiger Punkt beim Auszug aus einer Mietwohnung. Viele Mieter fragen sich, wie lange der Vermieter die Kaution einbehalten darf und wann sie die Rückzahlung erwarten können.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine „angemessene Frist“, um die Mietkaution zurückzuzahlen. Diese Frist ist gesetzlich nicht exakt definiert, jedoch gilt in der Praxis eine Zeitspanne von etwa drei bis sechs Monaten als üblich. Dies gibt dem Vermieter ausreichend Zeit, um mögliche Schäden an der Wohnung zu prüfen oder ausstehende Nebenkosten abzurechnen.
Hat der Vermieter keine Ansprüche mehr, muss er die gesamte Kaution inklusive der Zinsen zurückzahlen. Bestehen jedoch noch ungeklärte Forderungen, beispielsweise aus der Nebenkostenabrechnung oder für Reparaturen, darf der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten, bis alle offenen Posten geklärt sind.
Für Mieter ist es wichtig zu wissen, dass der Vermieter nicht die komplette Kaution bis zum letzten Moment einbehalten darf, wenn nur ein Teil noch strittig ist. Der unstrittige Teil der Mietkaution sollte zeitnah ausgezahlt werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden:
Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nach einer angemessenen Frist von drei bis sechs Monaten, abhängig von der Prüfung etwaiger Ansprüche des Vermieters. Danach verjähren die Ansprüche, wenn der Vermieter Sie nicht geltend gemacht hat. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution gemäß § 548 BGB zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann sich die Frist jedoch auf bis zu ein Jahr verlängern. Falls die Betriebskostenabrechnung in dieser Zeit noch aussteht, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, um die zu erwartenden Kosten abzudecken [BGH, Az: VIII ZR 71/05].
Sollte nach zwölf Monaten noch keine Rückzahlung erfolgt sein, ist es ratsam, rechtliche Schritte einzuleiten. Ihre Chancen stehen gut, denn nach dieser langen Verzögerung wird es dem Vermieter schwerfallen, eine plausible Erklärung für die verspätete Zahlung zu liefern.
Bleiben Sie unbedingt am Ball: Warten Sie nicht tatenlos darauf, dass der Vermieter irgendwann seiner Pflicht zur Rückzahlung der Kaution nachkommt. Denn Ihr Anspruch darauf verjährt nach drei Jahren. Wenn diese Frist abgelaufen ist und Sie in dieser Zeit keine Schritte unternommen haben, riskieren Sie, die Kaution zu verlieren – selbst dann, wenn Sie keinerlei Fehler gemacht haben.
Die Ansprüche aus dem Mietverhältnis müssen vom Vermieter geordnet und in einer Nachvollziehbaren Auflistung erfolgen. Die Schäden die der Vermieter geltend machen möchte müssen außerdem mit belastbaren Gründen und Kosten begründet werden.
Ein häufiger Grund, warum Vermieter die Mietkaution einbehalten, ist das angeblich unsachgemäße Durchführen von Schönheitsreparaturen. Oft enthalten Mietverträge jedoch ungültige Klauseln zu diesen Reparaturen. Sie müssen das nicht einfach hinnehmen! Lassen Sie Ihren Mietvertrag jetzt kostenlos von unserer Rechtsabteilung Hofmann/Rechtsanwalt in nur 5 Minuten prüfen und sichern Sie sich eventuelle Rückerstattungsansprüche.
Sie möchten Ihre Kaution natürlich schnell zurück, aber Ihr ehemaliger Vermieter lässt sich Zeit. Nach dem teuren Umzug brauchen Sie Geld für neue Möbel in der neuen Wohnung, und auch der neue Vermieter verlangt eine Mietkaution.
Mit der R+V Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution.de sind Sie gut abgesichert. Da keine hohe Barsumme fällig wird, bleibt Ihnen Ihr Geld erhalten – selbst wenn der alte Vermieter die Kautionsabrechnung verzögert, egal ob berechtigt oder nicht. So bleibt Ihr Kapital für die neue Kaution verfügbar.
Die Mietkaution inkl. Zinsen wird nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückgezahlt der im Mietvertrag steht, bzw. der Vertragspartner ist. Voraussetzung dafür ist, dass keine offenen Forderungen bestehen, wie etwa ausstehende Mietzahlungen, Schäden an der Wohnung oder Nebenkostenabrechnungen. Der Vermieter hat das Recht, die Kaution so lange einzubehalten, bis diese Ansprüche geprüft und geklärt sind. Dies kann in der Regel bis zu sechs Monate dauern, in Ausnahmefällen auch länger, etwa wenn die endgültige Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Der unstrittige Teil der Kaution sollte jedoch zeitnah zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt üblicherweise auf das Konto des Mieters.
In einer Wohngemeinschaft gelten ähnliche Regeln wie bei anderen Mietverhältnissen. Es gibt im Wesentlichen zwei Varianten: Hat der Hauptmieter die Kaution allein hinterlegt, bekommt er auch die Rückzahlung. Wenn hingegen alle Bewohner der WG im Mietvertrag als gleichberechtigte Mieter aufgeführt sind, wird die Kaution anteilig an alle verteilt. Zieht ein Mitbewohner vorzeitig aus, kann dies die Abwicklung der Kautionsrückzahlung komplizierter gestalten.
Wenn die Mietkaution von Dritten, wie beispielsweise den Großeltern (Oma und Opa), hinterlegt wurde und diese verstorben sind, geht der Rückzahlungsanspruch auf die Erben über. Nach dem Tod der Großeltern tritt das Erbrecht in Kraft, und die Erben, die das Vermögen oder die Rechte der Verstorbenen übernehmen, haben auch Anspruch auf die Rückzahlung der Mietkaution.
Die Erben müssen dem Vermieter ihre Erbberechtigung nachweisen, meist durch einen Erbschein oder ein Testament. Sobald dies erfolgt ist und keine weiteren Ansprüche des Vermieters bestehen, wird die Kaution an die Erben ausgezahlt.
Bei der klassischen Hinterlegung der Mietkaution in bar kann die Rückzahlung, insbesondere bei Untermietverhältnissen oder Mietverhältnissen mit mehreren gleichberechtigten Mietern, oft kompliziert werden. Eine einfachere Alternative bietet die Mietkautionsbürgschaft, auch als Mietkautionsversicherung bekannt. Hier erfolgt die Absicherung des Vermieters über eine Bürgschaftsurkunde, ohne dass Sie eine hohe Summe in bar hinterlegen müssen. So bleibt Ihr Geld für andere Ausgaben verfügbar.
Sie sollten systematisch vorgehen und einige rechtliche Aspekte beachten:
Fordern Sie die Rückzahlung der Kaution schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Geben Sie darin an, dass das Mietverhältnis beendet ist und die Wohnungsabnahme erfolgt ist. Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Rückzahlung der Kaution.
Stellen Sie sicher, dass es keine offenen Forderungen gibt, die den Vermieter zum Einbehalt der Kaution berechtigen. Dazu zählen:
Wenn alle Forderungen beglichen sind, ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution zurückzuzahlen.
Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem das Mietverhältnis endet. Achten Sie darauf, rechtzeitig zu handeln, um die Verjährung zu vermeiden.
Falls noch nicht alle Ansprüche (z. B. Nebenkosten) geklärt sind, können Sie verlangen, dass der unstrittige Teil der Kaution sofort zurückgezahlt wird.
Wenn der Vermieter auf Ihre Aufforderung nicht reagiert, können Sie zunächst eine Mahnung senden. Verstreicht auch diese Frist, bleibt als nächster Schritt die Einreichung einer Klage beim zuständigen Amtsgericht. In den meisten Fällen reicht aber die Androhung rechtlicher Schritte aus, um den Vermieter zur Zahlung zu bewegen.
Es gibt leider keine einheitlichen Gesetze oder Regelungen bezüglich des Rückzahlungszeitpunkts. Dieser hängt immer vom spezifischen Fall ab. In der Praxis liegt die Rückzahlungsdauer in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Laut dem Urteil des AG Potsdam (vom 28.01.2010, Az.: 26 C 315/09) hat der Vermieter das Recht, die Kaution bis zu sechs Monate zurückzubehalten. Wenn die Betriebskostenabrechnung nach einem Jahr noch nicht erstellt wurde, kann der Vermieter die Kaution sogar noch länger einbehalten. Allerdings sollte der einbehaltene Betrag nicht höher als drei bis vier monatliche Vorauszahlungen für die Betriebskosten sein.
Wie hoch die Vorauszahlungen der Betriebskosten waren, finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Schriftlich und nachweisbar: Fordern Sie die Kaution per Einschreiben.
Frist setzen: Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Zeit zur Rückzahlung.
Verjährung beachten: Ihr Anspruch verfällt nach drei Jahren.
Teilrückzahlung verlangen, wenn der Vermieter noch Forderungen offen hat.
Rechtliche Schritte einleiten, falls der Vermieter nicht zahlt.
Sie wollen diesen möglichen Streitigkeiten schon vorher aus dem Weg gehen oder Vorbeugen oder auf die Rückzahlung der Barkaution warten – dann nutzen Sie doch die moderne alternative zur Hinterlegung Ihrer Mietsicherheit – eine EuroKaution Mietkautionsbürgschaft von unserem Partner der R+V Versicherung. Ihr Vermieter ist genauso abgesichert und hat zusätzlich noch weniger Verwaltungsaufwand.
Wenn Sie Ihr Geld dringend benötigen – können Sie Ihre Barkaution auch schon vor dem Auszug zurückfordern. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und erklären Sie Ihm Ihre Situation. Denn welche Mietsicherheit hinterlegt ist, spielt keine Rolle. Fragen Sie Ihn ob Sie Ihre Barkaution gegen eine Mietkautionsbürgschaft eintauschen können.
Länger als ein Jahr sollten Sie nicht warten, um Ihr Barkaution zurückzufordern. Die Verjährungsfrist für die Rückzahlung der Mietkaution beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Rückzahlung entstanden ist. Das bedeutet, dass der Mieter die Kaution zurückfordern kann, solange die Frist nicht abgelaufen ist. Verstreicht diese Frist, ohne das Sie nachweisen können das Sie den Vermieter angeschrieben haben, um Ihre Kaution zurückzubekommen, verfällt der Anspruch und Ihr Geld ist weg. Auch dann, wenn es keine Mietschäden aus dem Mietverhältnis gab.
Einige wichtige Punkte zur Verjährung der Mietkaution sind:
Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem der Mieter aus der Wohnung ausgezogen ist und die Kaution fällig wird.
Wenn der Vermieter die Rückzahlung der Kaution aufgrund offener Nebenkosten oder anderer Ansprüche verzögert, kann sich die Verjährungsfrist unter Umständen verlängern. In solchen Fällen kann der Vermieter die Kaution so lange zurückbehalten, bis alle Ansprüche geklärt sind.
Wenn der Vermieter die Kaution einbehält, weil er Ansprüche gegen den Mieter hat (zum Beispiel für Schäden in der Wohnung), kann dies ebenfalls Auswirkungen auf die Verjährung haben.
Um sicherzustellen, dass die Rückzahlung nicht verjährt, sollte der Mieter rechtzeitig eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution an den Vermieter senden.
Die Rückzahlung der Mietkaution bei Insolvenz oder im Todesfall des Vermieters ist durch gesetzliche Bestimmungen und Rechtsprechung geregelt. In beiden Fällen bleibt der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution grundsätzlich bestehen, allerdings gibt es einige Besonderheiten:
Wenn der Vermieter insolvent wird, ist es für den Mieter wichtig, dass die Mietkaution ordnungsgemäß getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wurde. Dies ist in § 551 Abs. 3 BGB geregelt, der bestimmt, dass der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen, beispielsweise auf einem Treuhandkonto, anzulegen hat. Dies dient dem Schutz der Mieter, falls der Vermieter zahlungsunfähig wird.
Szenarien bei Insolvenz:
Wenn der Vermieter stirbt, tritt der Erbe des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein, inklusive der Pflicht zur Rückzahlung der Kaution. Der Mietvertrag bleibt also grundsätzlich bestehen, und der Mieter hat weiterhin einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution am Ende des Mietverhältnisses.Wenn der Vermieter stirbt, tritt der Erbe des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein, inklusive der Pflicht zur Rückzahlung der Kaution. Der Mietvertrag bleibt also grundsätzlich bestehen, und der Mieter hat weiterhin einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution am Ende des Mietverhältnisses.
Was ist zu beachten:
Insgesamt bleibt der Anspruch des Mieters auf die Rückzahlung der Kaution auch in diesen Situationen bestehen, jedoch kann es je nach den Umständen zu Verzögerungen oder Komplikationen kommen.
Bei einem Eigentümerwechsel bleibt der Mietvertrag inklusive der Mietkaution bestehen. Der Mieter muss keine neuen Kautionen zahlen, und der Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Kaution bleibt bestehen. Es gibt jedoch einige rechtliche Details, die wichtig zu beachten sind:
Gemäß § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) tritt der neue Eigentümer automatisch in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein, sobald das Eigentum an der Immobilie auf ihn übergeht. Das bedeutet:
Es gibt zwei Szenarien, die davon abhängen, wie die Kaution bisher verwaltet wurde:
a) Kaution wird an den neuen Eigentümer übergeben
In der Regel übergibt der alte Vermieter die Kaution an den neuen Eigentümer im Rahmen der Eigentumsübertragung. In diesem Fall hat der Mieter nichts weiter zu tun. Der neue Vermieter verwaltet die Kaution und ist bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückzahlung verpflichtet.
b) Kaution wird nicht an den neuen Eigentümer übergeben
Falls der alte Vermieter die Kaution nicht an den neuen Vermieter übergibt (was selten vorkommt), bleibt der alte Vermieter trotzdem weiterhin für die Rückzahlung der Kaution verantwortlich. Der Mieter kann dann bei Mietende entweder den neuen Eigentümer oder den alten Vermieter auf Rückzahlung der Kaution ansprechen. Der Mieter darf jedoch nicht doppelt zurückverlangen – also nur einmal die Kaution zurückerhalten.
Der Mieter hat weiterhin das Recht auf die Rückzahlung der Mietkaution am Ende des Mietverhältnisses, unabhängig davon, wie die Kaution zwischen dem alten und neuen Vermieter gehandhabt wurde. Wichtig zu wissen ist:
Als Mieter hat man das Recht, den neuen Eigentümer um einen Nachweis zu bitten, dass er die Kaution erhalten hat und wie diese verwaltet wird. Dies kann durch Einsicht in den Kautionsnachweis oder eine schriftliche Bestätigung erfolgen.
Zusammenfassung:
In jedem Fall bleibt der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution bestehen, auch bei einem Eigentümerwechsel.
Den Eigentümerwechsel kann man auch als guten Grund dafür nehmen, die alte Barkaution in eine Mietkautionsbürgschaft zu ersetzen. Sprechen Sie mir Ihrem neuen Vermieter – möglicherweise ist er offener als der vorherige Vermieter für die Mietkautionsbürgschaft. Zeigen Sie ihm die Vorteile für Vermieter bei der Mietkautionsbürgschaft.
Mehr Liquidität erreichen und damit einfach flexibler werden. Dann sind Sie hier genau richtig.
Mehr Liquidität erreichen und damit einfach flexibler werden. Dann sind Sie hier genau richtig.
Mehr Liquidität erreichen und damit einfach flexibler werden. Dann sind Sie hier genau richtig.
Ja. Der Mieter kann jederzeit seine hinterlegte Barkaution in eine Eurokaution-Kautionsbürgschaft wandeln – sofern der Vermieter die Kautionsbürgschaft akzeptiert. Die bereits hinterlegte Barkaution wird vom Vermieter erst zurückerstattet, wenn die entsprechende Eurokaution-Kautionsbürgschaftsurkunde im Original überreicht wird.
Der Antrag erfolgt in wenigen Schritten:
Schritt 1: Kautionsbürgschaft beantragen.
Fordern Sie online ein Kautionsangebot an und geben Sie Ihre Kontaktdaten und Ihre Kautionshöhe an.
Schritt 2: EuroKaution bearbeitet Ihren Antrag in max. 24h.
Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns persönlich bei Ihnen. Gewerbetreibende erhalten ein individuelles Angebot für Ihre Kautionsbürgschaft von EuroKaution.
Schritt 3: Sie erhalten Ihre Bürgschaftsurkunde per Post.
Sie erhalten Ihre original Bürgschaftsurkunde und übergeben diese Ihrem Vermieter oder lassen sie direkt an den Vermieter senden.
Die Kautionsversicherung wird bei EuroKaution taggenau abgerechnet. Zieht der Mieter um und möchte die neue Wohnung ebenfalls mit einer Kautionsversicherung absichern, so kündigt er den alten Vertrag und sendet die originale Bürgschaftsurkunde mit einem Freigabevermerk des Vermieters zurück an EuroKaution. Der Tag, an dem die Urkunde bei EuroKaution eintrifft, ist maßgeblich für die Abrechnung. Für die neue Wohnung stellt der Mieter online einfach einen neuen Antrag.