Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Mietkautionsbürgschaft bei privaten Wohnraummietverträgen

Der Umzug steht bevor, aber die hohe Mietkaution belastet Ihr Budget? Mit der Mietkautionsbürgschaft der EuroKaution Service EKS GmbH bleiben Sie finanziell flexibel – ganz ohne auf Sicherheit für Ihren Vermieter zu verzichten. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für Mietkautionsbürgschaft sind einfach zu verstehen und zu erfüllen.

Damit der Abschluss schnell und einfach klappt, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Wohnraummietvertrag muss vorliegen

Unsere Mietkautionsbürgschaft gilt für private Mietwohnungen – ganz egal, ob du alleine einziehst oder mit deiner Familie.

Zustimmung des Vermieters

Ihr Vermieter muss die Mietkautionsbürgschaft akzeptieren. In vielen Mietverträgen ist die Kautionsform offen – in diesen Fällen genügt eine kurze schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Positive Bonität

Für den Abschluss prüfen wir Ihre Bonität, meist über eine SCHUFA-Auskunft – dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Mietkautionsbürgschaft.

Bonität bezeichnet die Fähigkeit, finanzielle Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen, und gibt Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mieter, Unternehmen oder eine Privatperson ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Für Kreditgeber, Banken und andere Finanzinstitute, wie aber auch Vermieter spielt die Bonität eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, ob ein Kredit oder sogar ein Mietobjekt vergeben wird.

Maximal drei Monatskaltmieten

Unsere Bürgschaft deckt die gesetzlich zulässige Höchstgrenze ab: bis zu drei Nettokaltmieten.

Volljährigkeit & Wohnsitz in Deutschland

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über ein deutsches Bankkonto verfügen.

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Unser Team berät Sie gerne – persönlich, verständlich und unkompliziert.

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