Veränderung der Mietkautions-Obergrenze

Kann man die vertraglich hinterlegt Mietkaution einfach verändern?

Eine Veränderung der Mietkaution kann unter bestimmten Umständen rechtlich zulässig sein – doch viele Mieter und Vermieter sind sich über die genauen Regelungen nicht im Klaren. Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Mietkaution richtet sich nach der vereinbarten Grundmiete, also der sogenannten Nettokaltmiete. Eine nachträgliche Mietminderung ändert daran in der Regel nichts.

Wann sich die Mietkaution doch ändern kann

Im laufenden Mietverhältnis kann es vorkommen, dass der Mieter zu einer berechtigten Mietminderung berechtigt ist – etwa wegen Schimmel, Lärm oder anderer Mängel. Wichtig zu wissen: Diese vorübergehende Minderung der Miete führt nicht automatisch zu einer Anpassung der Kautionshöhe. Es bleibt bei der ursprünglich vereinbarten Miete als Berechnungsgrundlage.

Ausnahme: Wenn sich ein dauerhafter Mangel herausstellt – etwa eine erheblich kleinere Wohnfläche (mehr als 10 % weniger als vereinbart) – kann die Mietminderung dauerhaft gelten. In einem solchen Fall kann auch die Mietkaution angepasst werden, und zwar auf das Dreifache der dauerhaft reduzierten Miete.

EuroKaution – flexibel reagieren bei jeder Veränderung

Egal ob Erhöhung, Reduzierung oder Unsicherheit: Mit der Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution bleiben Sie flexibel. Sie müssen keine hohe Barkaution hinterlegen – und können bei einer nachträglichen Veränderung der Mietkaution schnell reagieren, ohne finanzielle Engpässe zu riskieren.

So profitieren Sie mit EuroKaution:

Auch bei Inklusivmieten – also Mieten, in denen Nebenkosten enthalten sind – gilt: Die Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten inkl. Nebenkosten betragen. Auch hierfür ist die Bürgschaft von EuroKaution eine ideale Lösung.

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