Das Wichtigste auf einen Blick

  • Positive Bonität ist die wichtigste Voraussetzung – keine negativen Schufa-Einträge
  • Privat: Mietvertrag über Wohnraum, max. 3 Nettokaltmieten, Volljährigkeit
  • Gewerbe: Gewerbeanmeldung, Mietvertrag über Gewerbefläche, Kautionssumme bis 100.000 Euro
  • Online-Antrag in nur 5 Minuten – Bürgschaftsurkunde innerhalb von 24-48 Stunden

Voraussetzungen für privaten Wohnraum

Mietwohnungen, WG-Zimmer, Häuser zur Miete

Die Mietkautionsbürgschaft für privaten Wohnraum ist die einfachste und schnellste Alternative zur klassischen Barkaution. Damit der Abschluss reibungslos klappt, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein.

Wohnraum-Mietvertrag

Sie benötigen einen Mietvertrag für privaten Wohnraum in Deutschland. Das kann eine Wohnung, ein Haus oder ein WG-Zimmer sein.

Positive Bonität

Eine positive Bonitätsprüfung ist erforderlich. Das bedeutet: keine negativen Schufa-Einträge oder laufende Inkassoverfahren.

Volljährigkeit

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Deutsches Bankkonto

Für die Abbuchung des Jahresbeitrags benötigen Sie ein deutsches Bankkonto mit SEPA-Lastschriftmandat.

Max. 3 Nettokaltmieten

Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen – das ist die gesetzliche Obergrenze nach § 551 BGB.

Vermieter-Zustimmung

Ihr Vermieter muss die Bürgschaftsurkunde akzeptieren. Ca. 95% aller Vermieter stimmen zu.

Was bedeutet „positive Bonität“?

Die Bonität beschreibt Ihre Fähigkeit, finanzielle Verpflichtungen zuverlässig zu erfüllen. Bei der Beantragung einer Mietkautionsbürgschaft prüfen wir Ihre Bonität über eine Schufa-Auskunft.

Eine positive Bonität bedeutet, dass Sie keine negativen Einträge haben. Das sind zum Beispiel:

  • Offene Forderungen oder Mahnbescheide
  • Einträge durch Inkassounternehmen
  • Laufende oder abgeschlossene Insolvenzverfahren
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Haftbefehle zur Abgabe der Vermögensauskunft
Tipp: Schufa-Score ist nicht alles

Ein niedriger Schufa-Score allein ist kein Ausschlussgrund. Entscheidend ist, dass keine negativen Einträge vorliegen. Auch mit einem mittleren Score können Sie eine Mietkautionsbürgschaft erhalten.

Benötigte Unterlagen für Privatkunden

Der Antrag ist einfach und schnell. Sie benötigen nur wenige Dokumente:

Unterlagen für den Antrag

Personalausweis oder Reisepass

Mietvertrag oder Mietvertragsentwurf

Bankverbindung (IBAN)

Adresse der neuen Wohnung

Rechtlicher Hinweis: § 551 BGB

Bei privaten Mietverhältnissen darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine rechtlich anerkannte Alternative zur Barkaution.

Voraussetzungen für gewerbliche Flächen

Büros, Ladenlokale, Praxen, Lager, Produktionsstätten

Die Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft ist die ideale Lösung für Unternehmen, Start-ups und Selbstständige. Sie schont Ihre Liquidität und belastet Ihren Kreditrahmen bei der Bank nicht. Die Anforderungen unterscheiden sich teilweise von privaten Mietverhältnissen.

Gewerbeanmeldung

Sie benötigen eine gültige Gewerbeanmeldung oder einen aktuellen Handelsregistereintrag.

Gewerbemietvertrag

Ein vorliegender oder geplanter Gewerbemietvertrag für ein Mietobjekt in Deutschland.

Positive Bonität

Keine negativen Schufa-Einträge, keine laufenden Insolvenzverfahren oder Pfändungen.

Kautionssumme 500-100.000 Euro

Bei Gewerbe gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Wir bieten Bürgschaften bis zu 100.000 Euro an.

Vertretungsberechtigte Person

Der Antragsteller muss vertretungsberechtigt sein (Geschäftsführer, Inhaber, Prokurist).

Mietobjekt in Deutschland

Das gewerbliche Mietobjekt muss sich in Deutschland befinden.

Welche Branchen sind möglich?

Die Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft ist für nahezu alle Branchen verfügbar:

  • Einzelhandel: Ladenlokale, Boutiquen, Filialen
  • Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars
  • Büros: Agenturen, Kanzleien, Beratungsunternehmen
  • Praxen: Arztpraxen, Physiotherapie, Heilpraktiker
  • Lager: Logistik, Spedition, E-Commerce
  • Handwerk: Werkstätten, Produktionsstätten
  • Start-ups: Coworking-Spaces, flexible Büroflächen

Benötigte Unterlagen für Gewerbekunden

Unterlagen für den Gewerbe-Antrag

Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Personalausweis des Geschäftsführers

Gewerbemietvertrag oder Entwurf

Aktuelle BWA oder Jahresabschluss

Bankverbindung des Unternehmens

Gründer und Start-ups willkommen

Auch Existenzgründer können eine Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft erhalten. Ein solider Businessplan und die persönliche Bonität des Gründers sind hier entscheidend. Die Anforderungen sind moderater als bei einer Bankbürgschaft.

Privat vs. Gewerbe im Vergleich

Privater Wohnraum

  • Mietvertrag über Wohnraum
  • Max. 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB)
  • Volljährigkeit erforderlich
  • Positive Bonität (Schufa)
  • Deutsches Bankkonto
  • Jahresbeitrag: 4,7% (min. 50 Euro)
  • Unterlagen: Ausweis, Mietvertrag

Gewerbliche Flächen

  • Gewerbemietvertrag
  • Kautionssumme bis 100.000 Euro
  • Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Positive Bonität (Schufa + Unternehmen)
  • Firmenkonto
  • Jahresbeitrag: ab 3% (individuell)
  • Unterlagen: Gewerbeanmeldung, BWA, Mietvertrag

Wann ist eine Mietkautionsbürgschaft nicht möglich?

In einigen Fällen können wir leider keine Mietkautionsbürgschaft anbieten. Diese Ausschlusskriterien gelten für Privat- und Gewerbekunden:

  • Laufende Insolvenzverfahren oder eidesstattliche Versicherungen
  • Negative Schufa-Einträge durch offene Forderungen oder Inkasso
  • Mehrere aktuelle Mahnverfahren oder Pfändungen
  • Mietobjekt außerhalb Deutschlands
  • Kautionssumme über 100.000 Euro (Einzelfallprüfung möglich)
  • Minderjährige Antragsteller
Negativer Schufa-Eintrag?

Falls Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben, prüfen Sie zunächst, ob dieser noch aktuell und berechtigt ist. Alte oder fehlerhafte Einträge können Sie bei der Schufa anfechten. Nach Bereinigung Ihrer Bonität können Sie einen neuen Antrag stellen.

Jetzt Mietkautionsbürgschaft beantragen

Online-Antrag in nur 5 Minuten. Bürgschaftsurkunde innerhalb von 24-48 Stunden.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Wird meine Bonität bei der Beantragung geprüft?

Ja, eine Bonitätsprüfung ist Teil des Antragsverfahrens. Wir nutzen dafür in der Regel die Schufa. Entscheidend ist, dass keine negativen Einträge vorliegen. Ein niedriger Score allein ist kein Ausschlussgrund.

Kann ich eine Bürgschaft ohne Mietvertrag beantragen?

Ja, Sie können den Antrag auch mit einem Mietvertragsentwurf oder einer Zusage des Vermieters stellen. Die endgültige Bürgschaftsurkunde wird dann nach Vorlage des unterschriebenen Mietvertrags ausgestellt.

Muss mein Vermieter der Bürgschaft zustimmen?

Ja, der Vermieter muss die Bürgschaftsurkunde als Kautionsersatz akzeptieren. In der Praxis stimmen ca. 95% aller Vermieter zu. EuroKaution bietet kostenlose Informationen für Vermieter an.

Wie schnell bekomme ich die Bürgschaftsurkunde?

Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde innerhalb von 24-48 Stunden per Post. In dringenden Fällen kann auch ein digitaler Vorab-Nachweis ausgestellt werden.

Kann ich als Start-up eine Gewerbe-Bürgschaft bekommen?

Ja, auch Existenzgründer und Start-ups können eine Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft erhalten. Wichtig sind ein solider Businessplan und die persönliche Bonität des Gründers. Die Anforderungen sind moderater als bei einer Bankbürgschaft.

Was kostet die Mietkautionsbürgschaft?

Privat: 4,7% der Kautionssumme pro Jahr (Mindestbeitrag 50 Euro). Gewerbe: ab 3% der Kautionssumme pro Jahr, individuell nach Bonität und Branche. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.

Kann ich eine bestehende Barkaution umwandeln?

Ja, das ist möglich. Sie beantragen eine Mietkautionsbürgschaft und bitten Ihren Vermieter um die Rückzahlung der bisherigen Barkaution im Gegenzug zur Bürgschaftsurkunde. Mehr dazu unter Barkaution ersetzen.