Zurückbehaltungsrecht der Schlüssel bei Wohnungsübergabe
Am vernünftigsten ist es für den Vermieter im Regelfall, die Wohnungsschlüssel an den Mieter erst dann auszuhändigen, wenn er die Mietkaution oder die Mietkautionsbürgschaftsurkunde der Eurokaution in Händen hat. Der Vermieter hat insoweit an der Wohnung ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Erbringung der Mietkaution, kann also bis dahin die Schlüsselübergabe verweigern. Die Praxis der Zurückbehaltung der Mietkaution ist daher gängig. Der Vermieter nutzt oft die Zurückbehaltung der Mietkaution, um sicherzustellen, dass die Kaution rechtzeitig vor der Schlüsselübergabe geleistet wird. Entsprechend kommt der Vermieter mit seiner Verpflichtung, die Mietsache dem Mieter zu überlassen, nicht in Verzug, wenn der Mieter nicht wie vereinbart die Kaution vor Überlassung der Mietsache leistet.
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