Corona-Krise: Was sich für Mieter und Vermieter geändert hat

Mieter, Verbraucher und Kleinunternehmer müssen vor den wirtschaftlichen Auswirkungen der der COVID-19-Pandemie geschützt werden.

Deshalb hat der Bundestag am 25. März 2020 ein Maßnahmenpaket beschlossen, daß sich auf Teile des Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts auswirkt – und auch den Mietsektor betrifft. Die Rechtsexperten der EuroKaution erklären, welche vorübergehenden Änderungen sich daraus für Mieter und Vermieter ergeben.

Die Änderungen beziehen sich auf den personellen Anwendungsbereich und die Rechtsfolgenseite. § 5 des Änderungsgesetzes ändert Art. 240 EG BGB, dort die Absätze 1-4.

Mieter von privaten und gewerblichen Räumen, die wegen der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ihre Miete für April, Mai und Juni dieses Jahres nicht oder nur zum Teil zahlen können, dürfen deswegen aktuell nicht gekündigt werden (Art. 240 EGBGB, § 2, befristeter Ausschluss von Kündigungsrechten wegen Zahlungsrückständen von Mieten/Pachten). Betroffene haben für die Zeit vom 1. April bis einschließlich 30. Juni 2020 ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht (Zurückbehaltungsrecht). Aber: Sie müssen die Miete spätestens bis Juni 2022 nachzahlen – der Vermieter darf also nicht dauerhaft auf seinen Mietausfällen sitzen bleiben. Das Zurückbehaltungsrecht gilt nicht nur für Verbraucher und Kleinstunternehmen, sondern auch für kleine, mittlere und Großunternehmen. Sollte es die Rechtsverordnung angesichts aktueller Entwicklungen vorsehen, kann der Zeitraum der Mietrückstände auch noch bis September 2020 verlängert werden (Art. 240 § 4, Abs. 1, Nr. 2 EGBGB). Sollte die Corona-Krise also nach diesem Sommer immer noch starke Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit von Mietern haben, könnte per Gesetz beschlossen werden, dass die aktuelle Regelung noch bis in den Herbst hinein gilt. Werden die Gesetze aber wieder aufgehoben, gilt wieder das normale Kündigungsrecht.

Wortlaut der Gesetzesbegründung zu § 2, Absatz 1 (Seite 18, Absatz 2/3):

„Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern [die weiteren bestimmten Voraussetzungen vorliegen]. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Gegenzug im Grundsatz bestehen … Die Kündigungsbeschränkung endet mit Ablauf des 30.09.2022 … Sollten nach dem Außerkrafttreten der Vorschriften noch Zahlungs­rück­stände aus dieser Zeit bestehen, wären wieder die Allgemeinen Vorschriften des BGB hierauf anwendbar.“

Wortlaut in der Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 4 (Seite 37 unten):

„Die Regelung der Absätze 1 bis 3 ist nur bis zum 30.06.2022 anwendbar. Dies bedeutet, dass wegen Zahlungsrückständen, die vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 eingetreten und bis zum 30.06.2022 nicht ausgeglichen sind, nach diesem Tag wieder gekündigt werden kann. Damit haben Mieter und Pächter vom 30.06.2020 über zwei Jahre Zeit, einen zur Kündigung berechtigenden Miet- oder Pacht­rückstand auszugleichen.“

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Rücken Sie näher zusammen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gemeinsam durchzustehen!

An alle Vermieter und Mieter:

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    Corona-Krise: Was sich für Mieter und Vermieter geändert hat

    Vor allem in Großstädten wird Wohnraum immer knapper. Für wenige Wohnungen gibt es meist sehr viele Bewerber. Da ist es wichtig, als Interessent einen guten Eindruck bei seinem Vermieter zu hinterlassen und sich aus der Masse der Bewerber hervorzutun. Der Trend tendiert zu einer Bewerbermappe, die Sie dem Vermieter oder Makler bei einer Wohnungsbewerbung vorlegen.

    Wie vorteilhaft sind Wohnungsbewerbungen?

    Vor allem in Ballungsräumen wie Berlin oder München wird der Wohnungsmarkt immer knapper. Aber auch in anderen Städten werden Sie bei Wohnungsbesichtigungen nur äußerst selten der alleinige Mietinteressent sein.  Eine schriftliche Bewerbung auf eine Wohnung nützt nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem potentiellen Vermieter: er erhält bereits vorab alle relevanten Angaben zu Ihrer Person und kann sich einen Eindruck von Ihrer persönlichen und finanziellen Lage verschaffen. Im Idealfall gibt er Ihnen dadurch sogar den Vorrang – sofern Sie mit Ihrer Bewerbung überzeugen können.

    Wissenswert: Schriftliche Wohnungsbewerbung – muss das sein?
    Auch, wenn eine Wohnungsbewerbung entscheidende Vorteile bringen kann, stellt sie keine Pflicht dar. Sie können als Bewerber persönlich entscheiden, ob und in welchem Maße Sie Ihren Vermieter oder Makler näher über sich als Interessent informieren möchten. Das liegt dem Datenschutz zugrunde: Ob Bewerbermappe oder persönliche Angaben – im Gegensatz zur Vertragsunterzeichnung dürfen Vermieter und Makler nicht schon bei der Wohnungsbesichtigung Auskünfte einfordern.

    Was sollte die Bewerbermappe beinhalten?

    Um mit Ihrer Bewerbermappe mögliche Vermieter zu überzeugen, ist vor allem der Inhalt entscheidend. Daher sollten Sie ausführlich und ehrlich über sich und Ihre Lebenssituation Auskunft geben. Dazu gehören persönliche und berufliche Daten.

    Das Anschreiben

    Das Anschreiben für eine Wohnungsbewerbung hat ähnliche Funktionen wie das einer Jobbewerbung und bietet Ihnen die Chance, sich von Ihren Mitbewerbern abzuheben. Dieses können Sie mit einer kurzen Vorstellung einleiten, in der Sie sich und Ihre Hintergrundsituation beschreiben.

    Hierzu gehört die Beschreibung Ihrer beruflichen und familiären Situation. Suchen Sie beispielsweise eine Wohnung für Ihre Familie, ist es wichtig, Angaben zum Alter Ihrer Kinder zu machen. Ihre Vorstellung können Sie im Anschreiben relativ kurzhalten, da Sie in der Selbstauskunft umfangreicher über Ihre Person informieren werden.

    In Ihrem Anschreiben sollten Sie vor allem die Motive für Ihren Wohnungswechsel offenlegen und erklären, warum Sie gerade an dieser Wohnung so interessiert sind. Hierbei könne Sie auf die Wohnung selbst oder auch die Lage der Wohnung eingehen.

    Das Anschreiben zur Wohnungsbewerbung kann insgesamt in einem lockeren Ton formuliert sein – werden Sie gerne kreativ. Sie möchten sich Ihrem Vermieter schließlich ein wenig persönlicher vorstellen, um Sympathien zu entwickeln. Bleiben Sie bei der Wahrheit und stellen Sie Ihre positiven Seiten in den Vordergrund.

    Diese Fragen sollten Sie im Anschreiben Ihrer Wohnungsbewerbung beantworten:

    Des Weiteren sollte eine Auflistung Ihrer Anlagen nicht fehlen. Zu den wichtigen Dokumenten zählen zum Beispiel: Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigungen, der Bonitätsnachweis und die Mietzahlungsbestätigung. Mehr Informationen hierzu finden Sie weiter unten in unserem Blog-Beitrag.

    Wissenswert: Wohnungsberechtigungsschein: Verfügen Sie über einen Wohnungsberechtigungsschein (WBS), dürfen Sie sogenannte Sozialwohnungen in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, die öffentlich gefördert werden – die Miete fällt besonders gering aus. Nur, wenn Sie eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreiten, haben Sie das Recht auf einen WBS. Den können Sie beim zuständigen Wohnungsamt beantragen. Ob es sich bei der Wohnung um eine Sozialwohnung handelt, können Sie meist der Wohnungsanzeige entnehmen – üblicherweise wird darauf hingewiesen, dass Sie für den Bezug dieser Wohnung einen Wohnungsberechtigungsschein benötigen.

    Die Selbstauskunft

    Aus rechtlicher Perspektive ist die Selbstauskunft freiwillig. Da jedoch auch Vermieter keine rechtliche Verpflichtung haben an Sie zu vermieten, sollten Sie, um mögliche Vermieter von Ihnen zu überzeugen, Ihrer Bewerbung auf jeden Fall eine Selbstauskunft beilegen. Denn: Vermieter haben ein Recht darauf zu wissen, welche und wie viele Personen in ihrer Wohnung leben. Außerdem ist es ihnen erlaubt zu erfragen, wie es um Ihre Zahlungsfähigkeit steht und welcher Arbeit Sie nachgehen.

    Wissenswert: Trotz ihres Fragerechts sind nicht alle geforderten Informationen Ihres Vermieters zulässig. Fragen zu Ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung, ethnischen Herkunft, Religionsangehörigkeit, Mitgliedschaft in Verbänden oder Parteien sind ebenso verboten wie Fragen nach Ihrem Alter, Ihrer körperlichen Verfassung sowie Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren. Das entspricht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

    Doch welche Angaben müssen Sie bei Ihrer Selbstauskunft berücksichtigen? In der Selbstauskunft geben Sie einige persönliche Daten preis. Dazu zählen:

    Außerdem sollte Ihre Selbstauskunft auch Ihr aktuelles berufliches Beschäftigungsverhältnis und monatliches Einkommen enthalten.

    Wissenswert: Auch, wenn Sie sich mit Ihrer Wohnungsbewerbung zunächst nur vorstellen, sollten Sie ehrlich sein. Machen Sie Ihrem Vermieter gegenüber falsche Angaben, darf dieser dem eventuell zustande kommenden Mietvertrag aufgrund arglistiger Täuschung widersprechen. Nach der Wohnungsübergabe geht dies jedoch nicht mehr: Zahlen Sie Miete, ist der Vertrag nicht mehr anfechtbar.

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    Wichtige Dokumente

    Sympathie ist ein großer Faktor, wenn Vermieter entscheiden, an wen sie vermieten. Noch wichtiger ist für Vermieter jedoch Sicherheit. Sie wollen sich vor Mietnomaden schützen und darauf vertrauen können, dass die Miete pünktlich gezahlt wird. Um einem potentiellen Vermieter Ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

    Einkommensnachweis

    Um Ihrem Vermieter Ihre Zahlungsfähigkeit zu beweisen, können Sie Ihrer Bewerbung auch einen Einkommensnachweis anhängen – in der Regel genügen hierbei die letzten drei Monate. Selbstständige können aktuelle Auszüge ihres Geschäftskontos sowie die Steuererklärung des Vorjahres vorlegen. Hier müssen Sie jedoch selbst entscheiden, wie viel Sie einem meist unbekannten Vermieter von Ihnen preisgeben wollen – auch vor dem Hintergrund, dass Sie die Wohnung vielleicht trotz Bewerbungsschreiben nicht bekommen.

    Mietzahlungsbestätigung

    Um Ihrem neuen Vermieter Sicherheit über Ihre Zuverlässigkeit zu garantieren, ist es sinnvoll, Ihrer Bewerbungsmappe eine Mietzahlungsbestätigung beizulegen. Diese können Sie von Ihrem aktuellen Vermieter ausstellen lassen. Wenn Sie eine gute Beziehung zu Ihrem Vermieter haben, ist es außerdem empfehlenswert, diesen um ein Empfehlungs- bzw. Referenzschreiben zu bitten. Ein gutes Schreiben Ihres aktuellen Vermieters vermittelt einen besseren Eindruck von Ihnen, als Sie es selbst je könnten.

    Arbeitgeberbescheinigung

    Ein Beschäftigungsverhältnis spricht für Ihre Zahlungsfähigkeit. Der Nachweis dafür wird vor allem dann benötigt, wenn Sie sich für ein Mietobjekt interessieren oder einen Kredit in Anspruch nehmen möchten. Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bezeugt nicht nur, dass sie nicht arbeitslos sind, sondern auch wer Sie sind und was Sie tun: sie enthält nämlich auch eine Zusammenfassung Ihrer Aufgaben.

    Kopie Ihres Personalausweises

    Ihrem Bewerberschreiben sollten Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder, falls Sie nicht deutscher Staatsbürger sind, Ihres Reisepasses beilegen. Offizielle Dokumente verleihen Ihrer Bewerbung einen Eindruck von Seriosität und Ehrlichkeit.

    Bonitätsnachweis: Schufa-Auskunft

    Gegen eine Gebühr können Sie bei Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Schufa) eine Bonitätsauskunft beantragen. Diese prüfen Ihre finanzielle Situation anhand offizieller Datensätze.  Damit werden Ihre allgemeine Zahlungsfähigkeit sowie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit bestätigt. Diese Art der Bonitätsprüfung kann durchaus einige Tage in Anspruch nehmen. Vor allem wenn Sie es eilig haben – und das ist bei Wohnungsbewerbungen meistens der Fall – kann diese Bonitätsprüfung zu lange dauern.

    Kostenloser Bonitätscheck

    Ob zu hohe Gebühren oder zu wenig Zeit: Auf Ihre Bonitätsprüfung müssen Sie im Zweifelsfall allerdings nicht verzichten. Viele Kautionskassen wie EuroKaution bieten Ihnen einen kostenlosen Bonitätscheck an, der nicht nur schnell, sondern auch äußerst zuverlässig ist. Bei EuroKaution müssen Sie dafür übrigens nicht einmal eine Kautionsbürgschaft abschließen.

    Ist die Bonitätsprüfung positiv, erhalten Sie den „geprüften Mieter-Brief“, den Sie Ihrem Vermieter vorlegen können. Auch, wenn Sie keinen weiteren Service von EuroKaution in Anspruch nehmen möchten, können Sie damit Ihrem Vermieter beweisen, dass Sie ein sicherer Mieter sind und im Bedarfsfall von einer Kautionsbürgschaft unterstützt werden würden. Darüber hinaus müssen Sie mit dieser kostenlosen Bonitätsprüfung Ihrem potentiellen Vermieter nicht schon zum Zeitpunkt der Bewerbung all Ihre persönlichen Informationen offenlegen.

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    Hier können Sie den kostenlosen Bonitätscheck machen.

    Was ist bei einer Wohnungsbewerbung außerdem zu beachten?

    Formale Korrektheit

    Auch wenn eine Wohnungsbewerbung nicht so formal oder ausführlich wie eine Jobbewerbung sein muss, ist es trotzdem wichtig, auf eine korrekte Grammatik und Rechtschreibung zu achten. Lassen Sie Ihre Bewerbung, wenn möglich, noch einmal gegenlesen.

    Ordnung

    Der Vermieter wird vom Zustand Ihrer Bewerbungsunterlagen sicherlich Rückschlüsse auf Ihren Charakter und Umgang mit der Wohnung ziehen. Daher sollten Sie darauf achten, wie Sie Ihre Unterlagen einreichen und präsentieren. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen bei einer Wohnungsbesichtigung direkt ausgedruckt zu übergeben oder als PDF-Datei per E-Mail zu übermitteln. Dies kann vor allem sinnvoll sein, wenn die Unterlagen schnell ankommen müssen.

    Ihre Unterlagen sollten außerdem so sorgfältig zusammengestellt werden, dass der Vermieter alle wichtigen Informationen auf den ersten Blick sichten kann. Dafür ist es wichtig, Ihre Informationen auf den Punkt zu bringen und auf ausgefallene Layouts oder verschnörkelte Schriftarten zu verzichten. Außerdem werden anders als bei einer Jobbewerbung kein Lebenslauf oder gar ein Motivationsschreiben benötigt.

    Schnell sein

    Gerade da, wo Wohnraum besonders knapp ist, ist eine erfolgreiche Bewerbung von etwas anderem abhängig: Haben Sie eine Wohnung entdeckt, die Ihnen gefällt, sollten Sie rasch reagieren. Vermieter und Makler erhalten auf Ihre Anzeigen in der Regel dutzende Anfragen – und warten nicht tage- oder wochenlang auf weitere Bewerbungen.

    Je länger Sie zögern, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer Kandidat den Zuschlag für die Wohnung bekommt. Ihrem Vermieter die digitalen Bewerbungsunterlagen via E-Mail im PDF-Format zu überreichen, kann hier zusätzlich hilfreich sein, um Ihre Chancen zu erhöhen. Im Idealfall kann er Ihre Bewerbung bereits am selben Tag einsehen.

    Wohnungsbewerbung: Heben Sie sich von Konkurrenten ab

    Eine umfangreiche Wohnungsbewerbung folgt keinem festgeschriebenen Gesetz. Sie machen nichts falsch, wenn Sie nicht alle Tipps befolgen – Sie versäumen allerdings die Möglichkeit, Ihre Traumwohnung für sich zu gewinnen. Fügen Sie Ihrer Bewerbungsmappe zusätzliche Details hinzu, um Ihren potentiellen Vermieter gleich von Anfang an von sich zu überzeugen!

    Sie möchten Ihren potentiellen Vermieter davon überzeugen, dass sein Mietobjekt mit Ihnen in sicherer Hand ist? Nutzen Sie unser Angebot und lassen Sie sich den „geprüfter Mieterbrief“ noch heute ausstellen. Hier geht’s zum Kautionscheck.

    Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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      Corona-Krise: Was sich für Mieter und Vermieter geändert hat

      Unsichere Mietverhältnisse und ausbleibende Zahlungen: Vermieter sollten sich ihren neuen Mieter genauestens anschauen. Eine Bonitätsprüfung kann Sie im Vornherein vor Mietnomaden und Zahlungsausfällen bewahren.

      Als Vermieter haben Sie das Recht, sich über die Bonität eines potenziellen Mieters zu erkundigen – und von diesem Recht sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen: So können Sie schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrags abschätzen, wie zahlungsfähig Ihr Mieter ist. Doch was bedeutet Bonität? Wie überprüfen Sie die Zahlungskraft Ihres Mieters und welche kostengünstigen Möglichkeiten der Überprüfung gibt es? Alles, was Sie zur Bonitätsprüfung Ihres Mietinteressenten wissen müssen, erfahren Sie hier.

      Was bedeutet Bonität eigentlich?

      Bei der Bonität handelt es sich um die Zahlungsfähigkeit oder auch Kreditwürdigkeit: Sie steht im Falle von Mietverträgen für die Fähigkeit eines Mieters, sämtlichen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen. Wenn Ihr Mieter also über eine positive Bonität verfügt, bedeutet das, dass Sie sich als Vermieter zunächst sicher sein können, dass er Miete und Kaution nicht nur fristgerecht, sondern auch vollständig bezahlt.

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      Selbstauskunft Mieter: Wie überprüfen Sie die Zahlungsfähigkeit ihres potentiellen Mieters?

      Um die Bonität Ihres Mietinteressenten zu überprüfen, sollten Sie zuerst eine Mieter-Selbstauskunft einfordern. Dabei handelt es sich um einen Fragebogen, den Sie Ihrem potentiellen Mieter vorlegen – entweder Sie stellen ihn selbst zusammen oder behelfen sich mit einer fertigen Vorlage.

      Vorsicht ist geboten, wenn der Bewerber keine Auskunft geben möchte – dann empfiehlt es sich, von einem Mietvertrag Abstand zu nehmen. Denn: Mieter, die tatsächlich an einem Mietverhältnis interessiert sind, werden sich nicht scheuen, die Selbstauskunft auszufüllen.

      Welche Fragen dürfen Sie Ihrem Mieter stellen?

      Die Fragen, die Sie bei der Bonitätsauskunft stellen, sind allerdings nicht beliebig: Sie dürfen beispielsweise nach folgenden Angaben fragen:

      Fragen, die Sie nicht stellen dürfen

      Nicht alle Fragen, die Sie Ihrem Mieter stellen, sind erlaubt – denn es besteht bei manchen Fragen das sogenannte Recht auf Lüge: in diesem Fall darf er Sie sogar täuschen, um einer Antwort zu entgehen.

      Unzulässig sind Fragen nach dem Einkommen Angehöriger, die nicht in den Mietvertrag eingeschlossen sind oder Fragen, die zu Diskriminierung führen können. Dazu zählt die Auskunft

      Wann muss der potentielle Mieter Auskunft geben?

      Wenn die Miete ungewöhnlich hoch und damit für die meisten Mieter eine hohe Belastung darstellen würde, hat der Vermieter das Einkommen des Mieters betreffend ein Recht auf Auskunft. Das ist z. B. der Fall, wenn die Höhe der Miete mindestens 75 Prozent des monatlichen Gehaltes beansprucht würde.

      Wissenswert: Unehrlichkeit: Wenn der Mietinteressent falsche Angaben macht, darf der Vermieter dem Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Entgegen § 142 BGB ist der Vertrag dann aber nicht ex tunc (von Anfang an) nichtig sondern erst ab der Anfechtungserklärung. Nach einer zweiten Meinung tritt an Stelle des Anfechtungsrechtes das außerordentliche Kündigungsrecht.

      Auskunft beim Mieter erfragen: Auskunftei

      Es besteht zwar keine Pflicht des Mieters, seine Zahlungsfähigkeit bei Mietbeginn nachzuweisen, aber viele potentielle Mieter legen bereits bei Besichtigungsterminen freiwillig eine Auskunft vor. Bringen Mietinteressenten keine Auskünfte mit, dürfen Sie als Vermieter stets darum bitten.

      Die Wirtschaftsauskunfteien (wie beispielsweise die SCHUFA) überprüfen Datensätze der finanziellen Situation von Personen anhand öffentlicher Schuldnerverzeichnisse. Auskünfte dürfen in erster Linie nur Inhabern des gespeicherten Datensatzes gewährt werden. Nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, erhalten Sie Auskunft über andere Personen.

      Wie teuer sind Auskunfteien?

      Wer eine genauere und damit sicherere Auskunft wünscht, kann Wirtschaftsauskunfteien zur Bonitätsprüfung heranziehen – doch auch diese erheben Gebühren. Da sie verschiedene Preismodelle anbieten, können die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen und sind außerdem von den gewünschten Details abhängig. Aspekte, die den Preis beeinflussen, sind unter anderem:

      Bonitätsprüfung im Schuldnerverzeichnis

      Liegt Ihnen die Selbstauskunft, aber keine SCHUFA-Auskunft Ihres Mietinteressenten vor, ist es empfehlenswert, die Bonität anhand öffentlicher Schuldnerverzeichnisse zu überprüfen. Doch was ist das Schuldnerverzeichnis überhaupt?

      Im offiziellen Schuldnerverzeichnis, das vom Amtsgericht geführt und verwaltet wird, sind Personen aufgeführt, die amtlich bekannte Schuldner sind. Das umfasst jene, die ihre Vermögensauskunft entweder verweigert oder offengelegt haben. Die Vermögensauskunft ist auch unter dem Begriff der eidessstattlichen Versicherung bekannt. Diese Auflistung beabsichtigt, die Kreditunwürdigkeit von Schuldnern offenzulegen und damit den Handelsaustausch zu schützen.

      Welche Angaben enthält das Schuldnerverzeichnis? Sofern der Schuldner keine Löschung der Daten veranlasst, bleiben die Angaben für drei Jahre im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Anhand dessen erhalten Sie Auskunft über aktuelle Informationen über den Schuldner, die eintragende Stelle und die Ursache für die Eintragung.

      Wie können Sie das Schuldnerverzeichnis Ihres Mieters einsehen?

      So erhalten Sie Einsicht: Am aktuellen Wohnort des potentiellen Mieters erkundigen Sie sich schriftlich beim Amtsgericht über seine eventuell vorliegenden Datensätze. Beachten Sie jedoch, dass die Amtsgerichte nur Datensätze bis 2013 vorweisen können – darauffolgende Einträge können Sie online beim Schuldnerverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes abrufen.

      Was kostet die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis?

      Je nach Art und Anzahl der Einträge kann eine Gebühr erhoben werden. Hat ein Mietinteressent gleich mehrere Datensätze im Schuldnerverzeichnis, können Sie im Vergleich zu nur einem Datensatz mit höheren Gebühren rechnen. Im Gegensatz dazu ist die Selbstauskunft des Mietinteressenten kostenfrei.

      Wissenswert: Neben Privatpersonen und Unternehmen greifen auch verschiedene Auskunfteien auf die Informationen des Schuldnerverzeichnisses zurück, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Da Letztere auch weitere Grundlagen heranziehen, ist die Bonitätsprüfung von diesen sicherer als die einfache Auskunft des Amtsgerichtes: das sogenannte Scoring ist genauer – dadurch ist es mit vorliegendem Scoring nicht notwendig, das Schuldnerverzeichnis einzusehen.

      Was Sie bei Auskünften beachten sollten

      Ob Auskunftei, Amtsgericht oder Selbstauskunft: Auskünfte, die Sie erhalten, garantieren keine Sicherheit. Auch, wenn Sie sich für eine Vollauskunft oder gleich mehrere entschieden haben sollten, besteht immer das Risiko, dass die gespeicherten Daten nicht mehr aktuell sind. Darüber hinaus kann sich die Bonität eines Mietinteressenten jederzeit durch verschiedene Umstände verschlechtern. Daher sollten Sie nie nur auf diese Auskunft vertrauen, sondern immer eine Mietsicherheit wie eine Mietkaution vereinbaren. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

      Kostenlose Bonitätsprüfung dank Kautionsbürgschaft

      Aufgrund des Aufwandes und der hohen Preise ist es einfacher und auch kostengünstiger, wenn Ihr Mietinteressent eine Auskunft vorlegen kann. Gut zu wissen: Schon bei dem Kautions-Check für eine Kautionsbürgschaft einer Kautionskasse wie EuroKaution ist eine kostenlose Bonitätsprüfung inbegriffen, die Ihr Bewerber Ihnen in Form eines geprüften „Mieter-Briefs“ gleich bei der Wohnungsbesichtigung vorlegen kann. So sparen Sie sich beide nicht nur eine Menge Papierkram, sondern auch noch eine Menge Geld – auch dann, wenn sich Ihr Bewerber hinterher dagegen entscheidet, eine Bürgschaft in Anspruch zu nehmen.

      Wissenswert: Was ist eine Kautionsbürgschaft? Mietkautionsbürgschaften von Versicherungen sind so angelegt, dass eine Versicherung für den Mieter gegenüber dem Vermieter bürgt. Das heißt, die Versicherung übernimmt aufgrund eines Versicherungsvertrags das Risiko, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des Mietverhältnisses in Höhe der vereinbarten Kaution nicht nachkommt. Als Vermieter sind Sie somit vollkommen abgesichert.

      Bonitätsprüfung Mieter: Alle Vorteile nutzen

      Für ein sicheres Mietverhältnis mit zahlungsfähigen Mietern: Welche Vorteile bietet welche Bonitätsprüfung? Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen besseren Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Bonitätsprüfung Ihres Mietinteressenten:

      Kautionsbürgschaft SelbstauskunftAuskunfteiSchuldnerverzeichnis
      Kostenloser Bonitätscheck
      Genaue Auskunft
      Weniger Aufwand im Mietverhältnis
      Volle Mietsicherheit

      Neben des kostenlosen Bonitätschecks profitieren Sie als Vermieter gleich mehrfach vom Abschluss einer Kautionsbürgschaft Ihres Mietinteressenten: Neben der Sicherheit, dass Ihr potentieller Mieter zahlungsfähig ist, haben Sie durch den Wegfall von Kautionskonten erheblich weniger Verwaltungsaufwand und sind im Schadensfall bestens abgesichert. Darüber hinaus sparen Sie sich natürlich die Kosten einer Bonitätsprüfung.

      Machen Sie sich die Vorteile der modernen und cleveren Alternative zur Barkaution zu Nutze: Mit der Kautionsbürgschaft von EuroKaution sparen Sie sich nicht nur eine Menge Verwaltungsaufwand, sondern auch noch einen teuren Bonitätscheck.

      Haben Sie Ihre Frage noch nicht beantwortet bekommen? Oder benötigen Sie noch mehr Informationen. Der Verlag für Rechtsjournalismus hat einen Ratgeber Artikel mit wichtigen und interessanten Fragen herausgebracht https://www.schuldnerberatungen.org/bonitaet/

      Kontakt

        Hinweis:
        Alle Angaben sind freiwillig. Ihre Einwilligung in die Erhebung personenbezogener Daten ist jederzeit widerruflich (per E-Mail an datenschutz@eurokaution.de oder an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten). Die Datenerhebung und Nutzung erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

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        Corona-Krise: Was sich für Mieter und Vermieter geändert hat

        Ob privat oder gewerblich – auf der Suche nach einer neuen Immobilie sind zusätzliche Kosten spätestens beim Umzug unumgänglich. Wer nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kann, stößt bei Recherchen auf sogenannte Bankbürgschaften, die dieses Problem zu lösen versprechen. Doch was ist eine Bankbürgschaft? Was muss ich beachten? Welche Vor- und Nachteile hat sie und welche Alternativen gibt es? In diesem Ratgeber liefern wir Ihnen Antworten und geben wertvolle Tipps rund um die Bankbürgschaft.

        Die Bankbürgschaft – eine Definition

        In einem Mietvertrag kann anstelle einer Barkaution auch eine Bankbürgschaft vereinbart werden. Viele Vermieter akzeptieren Bürgschaften, zum Beispiel die einer Bank. Doch was genau bedeutet das?

        Eine Bankbürgschaft ist ein Zahlungsversprechen einer Bank zugunsten eines Dritten, zum Beispiel eines Vermieters. Die Bank tritt in diesem Fall als Bürge ein, wenn zum Beispiel die Miete nicht gezahlt wird oder eine Wohnung nach Auszug des Mieters beschädigt an den Vermieter zurückgegeben wird. Das Geld für die Reparatur der Schäden oder die fehlende Miete zahlt sie als Bürge direkt an den Vermieter aus. Diese Bankbürgschaften können von Geschäftskunden und Privatkunden beantragt werden, wenn sie selbst nicht zahlen können oder möchten.

        Wissenswert: Eine Bankbürgschaft hat nicht den Zweck, eine Mietkaution „abzubezahlen“. Sie dient der Absicherung des Vermieters. Sie gewährleistet nicht die vollständige Befriedigung der Ansprüche des Vermieters, sondern nur bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme. Der an den Vermieter ausbezahlte Betrag muss der Mieter der Bürgin – in dem Fall der Bank – zurückbezahlen.

        Was muss ich bei der Bankbürgschaft beachten?

        Bei Wohnraummieten darf der Vermieter eine Mietkaution in Höhe von maximal 3 Monatsmieten beanspruchen. Bei Gewerberaummieten sind die Vertragsparteien des Mietvertrages frei. In jedem Fall sollte bei einer Bankbürgschaft für ein Gewerbeobjekt ein Höchstbetrag festlegt werden!

        Die Bankbürgschaft ist für den Vermieter aber so sicher wie die Barkaution.

        Wissenswert: Eine Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ bedeutet, dass im Bedarfsfall nicht erst ein Rechtstreit geführt werden muss und die Bank damit ohne Umwege die geforderten Beträge auszahlen muss: Es wird nicht überprüft, ob der vom Vermieter behauptete Anspruch besteht. Dies ist jedoch „Schnee von gestern: Der Bundesgerichtshof hat nämlich entschieden, dass eine Bürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig sind. Mietverträge sind allgemeine Geschäftsbedingungen. Damit dürfte die Möglichkeit, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zumindest in Formularverträgen oder AGBs zu vereinbaren, ausscheiden. Auch der Versuch, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern im Wege einer Individualvereinbarung abzuschließen, ist äußerst gefährlich, wenn Indizien dafür sprechen, dass dies nur zu dem Zweck geschieht, die neue Rechtsprechung des BGH zu umgehen. Grundsätzlich gilt nach § 306 BGB das Verbot der so genannten geltungserhaltenen Reduktion, d.h. eine unwirksame Klausel ist komplett nichtig und kann nicht auf ihren zulässigen Kern reduziert werden.

        Da bei Bankbürgschaften häufig einige Umstände nicht berücksichtigt werden, muss der Vermieter außerdem darauf achten, dass alle Ansprüche, die er an den Mieter stellen könnte, mit der Bankbürgschaft abgedeckt sind. Ist zum Beispiel nicht festgelegt, dass die Bürgschaft auch für nicht gezahlte Mieten gilt, sondern nur für eine Beschädigung der Wohnung, hat der Vermieter im Fall ausbleibender Mietzahlungen keinen Anspruch auf Zahlung durch den Bürgen. Er ist in diesem Fall nicht vollständig abgesichert und sollte sich genau überlegen, ob er sich auf eine Bankbürgschaft einlässt.

        Vor- und Nachteile der Bankbürgschaft

        Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Vor- und Nachteile der Bankbürgschaft zusammengestellt:

        Vorteile

        Nachteile

        Die Kautionsbürgschaft als sichere Alternative zur Bankbürgschaft

        Die Kautionsbürgschaft ist eine clevere und sichere Alternative zur üblichen Bankbürgschaft: Sie hat alle Vorteile die auch die Bankbürgschaft hat:

        Wissenswert: Gleichzeitig belastet eine Kautionsbürgschaft – im Gegensatz zur Bankbürgschaft – ihre Kreditlinie nicht. Denn Banken reduzieren den Kreditrahmen oder Kontokorrentrahmen wenn sie eine Bankbürgschaft erteilen.

        Übersicht: Bankbürgschaft oder Kautionsbürgschaft?

        Sie benötigen einen besseren Überblick über die beiden Bürgschaftsformen? Die folgende Tabelle stellt die Eigenschaften einander gegenüber:

        Bankbürgschaft Kautionsbürgschaft von EuroKaution
        Mehr Liquidität
        Weniger Aufwand für Vermieter
        Keine Belastung der Kreditlinie
        Einfach online abschließen
        Taggenaue Abrechnung
        Frei wählbarer Bürge

        Vorteile für den Vermieter

        Bei einer Kautionsbürgschaft der EUROKAUTION übermittelt der Mieter dem Vermieter eine originale Bürgschaftsurkunde des Bürgen, wie der R& V Versicherung und damit die Garantie, dass etwaige Forderungen des Vermieters  aus dem Mietverhältnis abgesichert sind.

        Der Vermieter muss kein Kautionssparbuch oder Konto verwalten, keine Kontoauszüge abheften o.Ä. . Er kann sicher sein, dass er im Schadensfall (bspw. bei ausbleibender Mietzahlung) Zugriff auf die Sicherheit und somit auf das Geld hat.

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