Sie erreichen uns persönlich Mo. - Fr.: 09:00 – 11:00 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr unter: 0721-619 348 80
Corona-Krise: Was sich für Mieter und Vermieter geändert hat
Mieter, Verbraucher und Kleinunternehmer müssen vor den wirtschaftlichen Auswirkungen der der COVID-19-Pandemie geschützt werden.
Deshalb hat der Bundestag am 25. März 2020 ein Maßnahmenpaket beschlossen, daß sich auf Teile des Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts auswirkt – und auch den Mietsektor betrifft. Die Rechtsexperten der EuroKaution erklären, welche vorübergehenden Änderungen sich daraus für Mieter und Vermieter ergeben.
Die Änderungen beziehen sich auf den personellen Anwendungsbereich und die Rechtsfolgenseite. § 5 des Änderungsgesetzes ändert Art. 240 EG BGB, dort die Absätze 1-4.
Mieter von privaten und gewerblichen Räumen, die wegen der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ihre Miete für April, Mai und Juni dieses Jahres nicht oder nur zum Teil zahlen können, dürfen deswegen aktuell nicht gekündigt werden (Art. 240 EGBGB, § 2, befristeter Ausschluss von Kündigungsrechten wegen Zahlungsrückständen von Mieten/Pachten). Betroffene haben für die Zeit vom 1. April bis einschließlich 30. Juni 2020 ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht (Zurückbehaltungsrecht). Aber: Sie müssen die Miete spätestens bis Juni 2022 nachzahlen – der Vermieter darf also nicht dauerhaft auf seinen Mietausfällen sitzen bleiben. Das Zurückbehaltungsrecht gilt nicht nur für Verbraucher und Kleinstunternehmen, sondern auch für kleine, mittlere und Großunternehmen. Sollte es die Rechtsverordnung angesichts aktueller Entwicklungen vorsehen, kann der Zeitraum der Mietrückstände auch noch bis September 2020 verlängert werden (Art. 240 § 4, Abs. 1, Nr. 2 EGBGB). Sollte die Corona-Krise also nach diesem Sommer immer noch starke Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit von Mietern haben, könnte per Gesetz beschlossen werden, dass die aktuelle Regelung noch bis in den Herbst hinein gilt. Werden die Gesetze aber wieder aufgehoben, gilt wieder das normale Kündigungsrecht.
Wortlaut der Gesetzesbegründung zu § 2, Absatz 1 (Seite 18, Absatz 2/3):
„Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern [die weiteren bestimmten Voraussetzungen vorliegen]. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Gegenzug im Grundsatz bestehen … Die Kündigungsbeschränkung endet mit Ablauf des 30.09.2022 … Sollten nach dem Außerkrafttreten der Vorschriften noch Zahlungsrückstände aus dieser Zeit bestehen, wären wieder die Allgemeinen Vorschriften des BGB hierauf anwendbar.“
Wortlaut in der Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 4 (Seite 37 unten):
„Die Regelung der Absätze 1 bis 3 ist nur bis zum 30.06.2022 anwendbar. Dies bedeutet, dass wegen Zahlungsrückständen, die vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 eingetreten und bis zum 30.06.2022 nicht ausgeglichen sind, nach diesem Tag wieder gekündigt werden kann. Damit haben Mieter und Pächter vom 30.06.2020 über zwei Jahre Zeit, einen zur Kündigung berechtigenden Miet- oder Pachtrückstand auszugleichen.“
Sie haben noch Fragen?
Gerne können Sie uns unter der 0151 59 147 285 erreichen!
Rücken Sie näher zusammen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gemeinsam durchzustehen!
An alle Vermieter und Mieter:
Gestatten Sie sich gegenseitig Liquidität und wirtschaftliche Entspannung. Die Kautionsbürgschaft ist für Mieter wie auch Vermieter eine äußerst attraktive Alternative zur Barkaution. Wandeln Sie ihre Kaution in eine Kautionsbürgschaft um! Die Vorteile liegen auf der Hand: beidseitige Liquidität, finanzielle Entspannung, Verhinderung von Mietausfall und Vermeidung von Mietnachzahlungsforderungen.
Wir stehen als starker Partner an Ihrer Seite
Die EuroKaution Kautionsbürgschaft
Mit der EuroKaution Kautionsbürgschaft ermöglichen wir privaten und gewerbetreibenden Kunden, attraktive Wohn- und Geschäftsräume zu mieten. Gleichzeitig bieten wir Vermietern und Immobilienverwaltern die größtmögliche Sicherheit für die Vermietung ihrer Immobilien und entlasten sie administrativ.
Nutzen Sie jetzt die Kautionsbürgschaft von EuroKaution – die clevere, einfache und sichere Alternative zur Barkaution, Bankbürgschaft oder anderen Kautionslösungen.
Corona-Krise: Was sich für Mieter und Vermieter geändert hat
Vor allem in Großstädten wird Wohnraum immer knapper. Für wenige Wohnungen gibt es meist sehr viele Bewerber. Da ist es wichtig, als Interessent einen guten Eindruck bei seinem Vermieter zu hinterlassen und sich aus der Masse der Bewerber hervorzutun. Der Trend tendiert zu einer Bewerbermappe, die Sie dem Vermieter oder Makler bei einer Wohnungsbewerbung vorlegen.
Wie vorteilhaft sind Wohnungsbewerbungen?
Vor allem in Ballungsräumen wie Berlin oder
München wird der Wohnungsmarkt immer knapper. Aber auch in anderen Städten
werden Sie bei Wohnungsbesichtigungen nur äußerst selten der alleinige
Mietinteressent sein. Eine schriftliche
Bewerbung auf eine Wohnung nützt nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem
potentiellen Vermieter: er erhält bereits vorab alle relevanten Angaben zu
Ihrer Person und kann sich einen Eindruck von Ihrer persönlichen und
finanziellen Lage verschaffen. Im Idealfall gibt er Ihnen dadurch sogar den
Vorrang – sofern Sie mit Ihrer Bewerbung überzeugen können.
Wissenswert: Schriftliche Wohnungsbewerbung – muss das sein? Auch, wenn eine Wohnungsbewerbung entscheidende Vorteile bringen kann, stellt sie keine Pflicht dar. Sie können als Bewerber persönlich entscheiden, ob und in welchem Maße Sie Ihren Vermieter oder Makler näher über sich als Interessent informieren möchten. Das liegt dem Datenschutz zugrunde: Ob Bewerbermappe oder persönliche Angaben – im Gegensatz zur Vertragsunterzeichnung dürfen Vermieter und Makler nicht schon bei der Wohnungsbesichtigung Auskünfte einfordern.
Was sollte die Bewerbermappe beinhalten?
Um mit Ihrer Bewerbermappe
mögliche Vermieter zu überzeugen, ist vor allem der Inhalt entscheidend. Daher
sollten Sie ausführlich und ehrlich über sich und Ihre Lebenssituation Auskunft
geben. Dazu gehören persönliche und berufliche Daten.
Das Anschreiben
Das Anschreiben für eine
Wohnungsbewerbung hat ähnliche Funktionen wie das einer Jobbewerbung und bietet
Ihnen die Chance, sich von Ihren Mitbewerbern abzuheben. Dieses können Sie mit
einer kurzen Vorstellung einleiten, in der Sie sich und Ihre
Hintergrundsituation beschreiben.
Hierzu gehört die Beschreibung
Ihrer beruflichen und familiären Situation. Suchen Sie beispielsweise eine
Wohnung für Ihre Familie, ist es wichtig, Angaben zum Alter Ihrer Kinder zu
machen. Ihre Vorstellung können Sie im Anschreiben relativ kurzhalten, da Sie
in der Selbstauskunft umfangreicher über Ihre Person informieren werden.
In Ihrem Anschreiben sollten Sie
vor allem die Motive für Ihren Wohnungswechsel offenlegen und erklären, warum
Sie gerade an dieser Wohnung so interessiert sind. Hierbei könne Sie auf die
Wohnung selbst oder auch die Lage der Wohnung eingehen.
Das Anschreiben zur
Wohnungsbewerbung kann insgesamt in einem lockeren Ton formuliert sein – werden
Sie gerne kreativ. Sie möchten sich Ihrem Vermieter schließlich ein wenig
persönlicher vorstellen, um Sympathien zu entwickeln. Bleiben Sie bei der
Wahrheit und stellen Sie Ihre positiven Seiten in den Vordergrund.
Diese Fragen sollten Sie im
Anschreiben Ihrer Wohnungsbewerbung beantworten:
Wie lauten Ihre Kontaktdaten?
Wie groß ist Ihr Haushalt?
Wie alt sind Sie und die anderen
Haushaltsmitglieder?
Welcher beruflichen Tätigkeit gehen Sie nach?
Wie hoch ist Ihr Haushaltseinkommen? (inkl.
Sozialhilfeleistungen etc.)
Warum planen Sie den Wohnungswechsel?
Warum interessieren Sie sich für diese Wohnung?
Haben Sie Haustiere? Wenn ja, welche?
Verfügen Sie über einen
Wohnungsberechtigungsschein?
Des Weiteren sollte eine Auflistung
Ihrer Anlagen nicht fehlen. Zu den wichtigen Dokumenten zählen zum Beispiel:
Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigungen, der Bonitätsnachweis und die
Mietzahlungsbestätigung. Mehr Informationen hierzu finden Sie weiter unten in
unserem Blog-Beitrag.
Wissenswert:Wohnungsberechtigungsschein: Verfügen Sie über einen Wohnungsberechtigungsschein (WBS), dürfen Sie sogenannte Sozialwohnungen in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, die öffentlich gefördert werden – die Miete fällt besonders gering aus. Nur, wenn Sie eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreiten, haben Sie das Recht auf einen WBS. Den können Sie beim zuständigen Wohnungsamt beantragen. Ob es sich bei der Wohnung um eine Sozialwohnung handelt, können Sie meist der Wohnungsanzeige entnehmen – üblicherweise wird darauf hingewiesen, dass Sie für den Bezug dieser Wohnung einen Wohnungsberechtigungsschein benötigen.
Die Selbstauskunft
Aus rechtlicher Perspektive ist
die Selbstauskunft freiwillig. Da jedoch auch Vermieter keine rechtliche
Verpflichtung haben an Sie zu vermieten, sollten Sie, um mögliche Vermieter von
Ihnen zu überzeugen, Ihrer Bewerbung auf jeden Fall eine Selbstauskunft
beilegen. Denn: Vermieter haben ein Recht darauf zu wissen, welche und wie viele
Personen in ihrer Wohnung leben. Außerdem ist es ihnen erlaubt zu erfragen, wie
es um Ihre Zahlungsfähigkeit steht und welcher Arbeit Sie nachgehen.
Wissenswert: Trotz ihres Fragerechts sind nicht alle geforderten Informationen Ihres Vermieters zulässig. Fragen zu Ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung, ethnischen Herkunft, Religionsangehörigkeit, Mitgliedschaft in Verbänden oder Parteien sind ebenso verboten wie Fragen nach Ihrem Alter, Ihrer körperlichen Verfassung sowie Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren. Das entspricht demAllgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Doch welche Angaben müssen Sie bei Ihrer Selbstauskunft
berücksichtigen? In der Selbstauskunft geben Sie einige persönliche Daten
preis. Dazu zählen:
Ihr Vor- und Nachname,
Ihr Geburtsdatum
Ihre Staatsangehörigkeit,
Ihre aktuelle Anschrift und
Ihre Kontaktdaten wie Ihre Festnetz- oder
Mobilfunknummer sowie E-Mail-Adresse.
Außerdem
sollte Ihre Selbstauskunft auch Ihr aktuelles berufliches
Beschäftigungsverhältnis und monatliches Einkommen enthalten.
Wissenswert: Auch, wenn Sie sich mit Ihrer Wohnungsbewerbung zunächst nur vorstellen, sollten Sie ehrlich sein. Machen Sie Ihrem Vermieter gegenüber falsche Angaben, darf dieser dem eventuell zustande kommenden Mietvertrag aufgrund arglistiger Täuschung widersprechen. Nach der Wohnungsübergabe geht dies jedoch nicht mehr: Zahlen Sie Miete, ist der Vertrag nicht mehr anfechtbar.
Sie haben noch Fragen?
Gerne können Sie uns unter der 0151 59 147 285 erreichen!
Wichtige Dokumente
Sympathie ist ein großer Faktor,
wenn Vermieter entscheiden, an wen sie vermieten. Noch wichtiger ist für
Vermieter jedoch Sicherheit. Sie wollen sich vor Mietnomaden schützen und
darauf vertrauen können, dass die Miete pünktlich gezahlt wird. Um einem potentiellen
Vermieter Ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, haben Sie verschiedene
Möglichkeiten:
Einkommensnachweis
Um Ihrem Vermieter Ihre
Zahlungsfähigkeit zu beweisen, können Sie Ihrer Bewerbung auch einen
Einkommensnachweis anhängen – in der Regel genügen hierbei die letzten drei
Monate. Selbstständige können aktuelle Auszüge ihres Geschäftskontos sowie die
Steuererklärung des Vorjahres vorlegen. Hier müssen Sie jedoch selbst
entscheiden, wie viel Sie einem meist unbekannten Vermieter von Ihnen
preisgeben wollen – auch vor dem Hintergrund, dass Sie die Wohnung vielleicht
trotz Bewerbungsschreiben nicht bekommen.
Mietzahlungsbestätigung
Um Ihrem neuen Vermieter
Sicherheit über Ihre Zuverlässigkeit zu garantieren, ist es sinnvoll, Ihrer
Bewerbungsmappe eine Mietzahlungsbestätigung beizulegen. Diese können Sie von
Ihrem aktuellen Vermieter ausstellen lassen. Wenn Sie eine gute Beziehung zu Ihrem
Vermieter haben, ist es außerdem empfehlenswert, diesen um ein Empfehlungs-
bzw. Referenzschreiben zu bitten. Ein gutes Schreiben Ihres aktuellen
Vermieters vermittelt einen besseren Eindruck von Ihnen, als Sie es selbst je
könnten.
Arbeitgeberbescheinigung
Ein Beschäftigungsverhältnis
spricht für Ihre Zahlungsfähigkeit. Der Nachweis dafür wird vor allem dann
benötigt, wenn Sie sich für ein Mietobjekt interessieren oder einen Kredit in
Anspruch nehmen möchten. Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bezeugt nicht
nur, dass sie nicht arbeitslos sind, sondern auch wer Sie sind und was Sie tun:
sie enthält nämlich auch eine Zusammenfassung Ihrer Aufgaben.
Kopie Ihres Personalausweises
Ihrem Bewerberschreiben sollten
Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder, falls Sie nicht deutscher
Staatsbürger sind, Ihres Reisepasses beilegen. Offizielle Dokumente verleihen
Ihrer Bewerbung einen Eindruck von Seriosität und Ehrlichkeit.
Bonitätsnachweis: Schufa-Auskunft
Gegen eine Gebühr können Sie bei
Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Schufa) eine Bonitätsauskunft beantragen. Diese
prüfen Ihre finanzielle Situation anhand offizieller Datensätze. Damit werden Ihre allgemeine
Zahlungsfähigkeit sowie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit bestätigt. Diese Art
der Bonitätsprüfung kann durchaus einige Tage in Anspruch nehmen. Vor allem
wenn Sie es eilig haben – und das ist bei Wohnungsbewerbungen meistens der Fall
– kann diese Bonitätsprüfung zu lange dauern.
Kostenloser Bonitätscheck
Ob zu hohe Gebühren oder zu wenig
Zeit: Auf Ihre Bonitätsprüfung müssen Sie im Zweifelsfall allerdings nicht
verzichten. Viele Kautionskassen wie EuroKaution bieten Ihnen einen kostenlosen
Bonitätscheck an, der nicht nur schnell, sondern auch äußerst zuverlässig ist.
Bei EuroKaution müssen Sie dafür übrigens nicht einmal eine Kautionsbürgschaft
abschließen.
Ist die Bonitätsprüfung positiv, erhalten Sie den „geprüften Mieter-Brief“, den Sie Ihrem Vermieter vorlegen können. Auch, wenn Sie keinen weiteren Service von EuroKaution in Anspruch nehmen möchten, können Sie damit Ihrem Vermieter beweisen, dass Sie ein sicherer Mieter sind und im Bedarfsfall von einer Kautionsbürgschaft unterstützt werden würden. Darüber hinaus müssen Sie mit dieser kostenlosen Bonitätsprüfung Ihrem potentiellen Vermieter nicht schon zum Zeitpunkt der Bewerbung all Ihre persönlichen Informationen offenlegen.
Mit der EuroKaution Kautionsbürgschaft ermöglichen wir privaten und gewerbetreibenden Kunden, attraktive Wohn- und Geschäftsräume zu mieten. Gleichzeitig bieten wir Vermietern und Immobilienverwaltern die größtmögliche Sicherheit für die Vermietung ihrer Immobilien und entlasten sie administrativ.
Nutzen Sie jetzt die Kautionsbürgschaft von EuroKaution – die clevere, einfache und sichere Alternative zur Barkaution, Bankbürgschaft oder anderen Kautionslösungen.
Was ist bei einer Wohnungsbewerbung außerdem zu beachten?
Formale Korrektheit
Auch wenn eine Wohnungsbewerbung
nicht so formal oder ausführlich wie eine Jobbewerbung sein muss, ist es
trotzdem wichtig, auf eine korrekte Grammatik und Rechtschreibung zu achten.
Lassen Sie Ihre Bewerbung, wenn möglich, noch einmal gegenlesen.
Ordnung
Der Vermieter wird vom Zustand
Ihrer Bewerbungsunterlagen sicherlich Rückschlüsse auf Ihren Charakter und
Umgang mit der Wohnung ziehen. Daher sollten Sie darauf achten, wie Sie Ihre
Unterlagen einreichen und präsentieren. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen
bei einer Wohnungsbesichtigung direkt ausgedruckt zu übergeben oder als
PDF-Datei per E-Mail zu übermitteln. Dies kann vor allem sinnvoll sein, wenn
die Unterlagen schnell ankommen müssen.
Ihre Unterlagen sollten außerdem
so sorgfältig zusammengestellt werden, dass der Vermieter alle wichtigen
Informationen auf den ersten Blick sichten kann. Dafür ist es wichtig, Ihre
Informationen auf den Punkt zu bringen und auf ausgefallene Layouts oder
verschnörkelte Schriftarten zu verzichten. Außerdem werden anders als bei einer
Jobbewerbung kein Lebenslauf oder gar ein Motivationsschreiben benötigt.
Schnell sein
Gerade da, wo Wohnraum besonders
knapp ist, ist eine erfolgreiche Bewerbung von etwas anderem abhängig: Haben
Sie eine Wohnung entdeckt, die Ihnen gefällt, sollten Sie rasch reagieren.
Vermieter und Makler erhalten auf Ihre Anzeigen in der Regel dutzende Anfragen
– und warten nicht tage- oder wochenlang auf weitere Bewerbungen.
Je länger Sie zögern, desto höher
ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer Kandidat den Zuschlag für die
Wohnung bekommt. Ihrem Vermieter die digitalen Bewerbungsunterlagen via E-Mail
im PDF-Format zu überreichen, kann hier zusätzlich hilfreich sein, um Ihre
Chancen zu erhöhen. Im Idealfall kann er Ihre Bewerbung bereits am selben Tag
einsehen.
Wohnungsbewerbung: Heben Sie sich von Konkurrenten ab
Eine umfangreiche Wohnungsbewerbung folgt keinem
festgeschriebenen Gesetz. Sie machen nichts falsch, wenn Sie nicht alle Tipps
befolgen – Sie versäumen allerdings die Möglichkeit, Ihre Traumwohnung für sich
zu gewinnen. Fügen Sie Ihrer Bewerbungsmappe zusätzliche Details hinzu, um
Ihren potentiellen Vermieter gleich von Anfang an von sich zu überzeugen!
Sie möchten Ihren potentiellen Vermieter davon überzeugen, dass sein Mietobjekt mit Ihnen in sicherer Hand ist? Nutzen Sie unser Angebot und lassen Sie sich den „geprüfter Mieterbrief“ noch heute ausstellen. Hier geht’s zum Kautionscheck.
Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch
und per E-Mail zur Verfügung – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine
Nachricht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Corona-Krise: Was sich für Mieter und Vermieter geändert hat
Unsichere Mietverhältnisse und ausbleibende Zahlungen: Vermieter sollten sich ihren neuen Mieter genauestens anschauen. Eine Bonitätsprüfung kann Sie im Vornherein vor Mietnomaden und Zahlungsausfällen bewahren.
Als Vermieter haben Sie das Recht, sich über die Bonität eines potenziellen Mieters zu erkundigen – und von diesem Recht sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen: So können Sie schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrags abschätzen, wie zahlungsfähig Ihr Mieter ist. Doch was bedeutet Bonität? Wie überprüfen Sie die Zahlungskraft Ihres Mieters und welche kostengünstigen Möglichkeiten der Überprüfung gibt es? Alles, was Sie zur Bonitätsprüfung Ihres Mietinteressenten wissen müssen, erfahren Sie hier.
Was bedeutet Bonität eigentlich?
Bei der Bonität handelt es sich um die Zahlungsfähigkeit oder auch Kreditwürdigkeit: Sie steht im Falle von Mietverträgen für die Fähigkeit eines Mieters, sämtlichen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen. Wenn Ihr Mieter also über eine positive Bonität verfügt, bedeutet das, dass Sie sich als Vermieter zunächst sicher sein können, dass er Miete und Kaution nicht nur fristgerecht, sondern auch vollständig bezahlt.
Sie haben noch Fragen?
Gerne können Sie uns unter der 0151 59 147 285 erreichen!
Selbstauskunft Mieter: Wie überprüfen Sie die Zahlungsfähigkeit ihres potentiellen Mieters?
Um die Bonität Ihres Mietinteressenten zu überprüfen, sollten Sie zuerst eine Mieter-Selbstauskunft einfordern. Dabei handelt es sich um einen Fragebogen, den Sie Ihrem potentiellen Mieter vorlegen – entweder Sie stellen ihn selbst zusammen oder behelfen sich mit einer fertigen Vorlage.
Vorsicht ist geboten, wenn der Bewerber keine Auskunft geben möchte – dann empfiehlt es sich, von einem Mietvertrag Abstand zu nehmen. Denn: Mieter, die tatsächlich an einem Mietverhältnis interessiert sind, werden sich nicht scheuen, die Selbstauskunft auszufüllen.
Welche Fragen dürfen Sie Ihrem Mieter stellen?
Die Fragen, die Sie bei der Bonitätsauskunft stellen, sind allerdings nicht beliebig: Sie dürfen beispielsweise nach folgenden Angaben fragen:
Persönliche Angaben wie Name, Adresse, Wohnort
Beruf, Arbeitgeber, Arbeitsort, Dauer des
Beschäftigungsverhältnisses
Durchschnittliches Nettoeinkommen
Die Durchführung eines
Verbraucherinsolvenzverfahrens
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung:
Gibt oder gab es eine Zwangsvollstreckung gegen den Mietinteressenten?
Fragen, die Sie nicht stellen dürfen
Nicht alle Fragen, die Sie Ihrem Mieter stellen, sind erlaubt – denn es besteht bei manchen Fragen das sogenannte Recht auf Lüge: in diesem Fall darf er Sie sogar täuschen, um einer Antwort zu entgehen.
Unzulässig sind Fragen nach dem Einkommen Angehöriger, die nicht in den Mietvertrag eingeschlossen sind oder Fragen, die zu Diskriminierung führen können. Dazu zählt die Auskunft
über die ethnische Herkunft,
der sexuellen oder
geschlechtlichen Orientierung,
der Weltanschauung bzw. Religion,
der körperlichen Verfassung
(Schwangerschaft, Behinderung, Krankheit),
oder des Alters.
Wann muss der potentielle Mieter Auskunft geben?
Wenn die Miete ungewöhnlich hoch und damit für die meisten Mieter eine hohe Belastung darstellen würde, hat der Vermieter das Einkommen des Mieters betreffend ein Recht auf Auskunft. Das ist z. B. der Fall, wenn die Höhe der Miete mindestens 75 Prozent des monatlichen Gehaltes beansprucht würde.
Wissenswert: Unehrlichkeit: Wenn der Mietinteressent falsche Angaben macht, darf der Vermieter dem Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Entgegen § 142 BGB ist der Vertrag dann aber nicht ex tunc (von Anfang an) nichtig sondern erst ab der Anfechtungserklärung. Nach einer zweiten Meinung tritt an Stelle des Anfechtungsrechtes das außerordentliche Kündigungsrecht.
Auskunft beim Mieter erfragen: Auskunftei
Es besteht zwar keine Pflicht des Mieters, seine Zahlungsfähigkeit bei Mietbeginn nachzuweisen, aber viele potentielle Mieter legen bereits bei Besichtigungsterminen freiwillig eine Auskunft vor. Bringen Mietinteressenten keine Auskünfte mit, dürfen Sie als Vermieter stets darum bitten.
Die Wirtschaftsauskunfteien (wie beispielsweise die SCHUFA) überprüfen Datensätze der finanziellen Situation von Personen anhand öffentlicher Schuldnerverzeichnisse. Auskünfte dürfen in erster Linie nur Inhabern des gespeicherten Datensatzes gewährt werden. Nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, erhalten Sie Auskunft über andere Personen.
Wie teuer sind Auskunfteien?
Wer eine genauere und damit sicherere Auskunft wünscht, kann Wirtschaftsauskunfteien zur Bonitätsprüfung heranziehen – doch auch diese erheben Gebühren. Da sie verschiedene Preismodelle anbieten, können die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen und sind außerdem von den gewünschten Details abhängig. Aspekte, die den Preis beeinflussen, sind unter anderem:
Ihre Position: Ermitteln Sie die
die Bonität gewerblich, privat oder aus dem Ausland?
Die Anforderung an das Scoring:
Hier wird zwischen Voll- und Kurzauskünften unterschieden
Die Anzahl Ihrer eingeforderten
Auskünfte
Die EuroKaution Kautionsbürgschaft
Mit der EuroKaution Kautionsbürgschaft ermöglichen wir privaten und gewerbetreibenden Kunden, attraktive Wohn- und Geschäftsräume zu mieten. Gleichzeitig bieten wir Vermietern und Immobilienverwaltern die größtmögliche Sicherheit für die Vermietung ihrer Immobilien und entlasten sie administrativ.
Nutzen Sie jetzt die Kautionsbürgschaft von EuroKaution – die clevere, einfache und sichere Alternative zur Barkaution, Bankbürgschaft oder anderen Kautionslösungen.
Liegt Ihnen die
Selbstauskunft, aber keine SCHUFA-Auskunft Ihres Mietinteressenten vor, ist es
empfehlenswert, die Bonität anhand öffentlicher Schuldnerverzeichnisse zu
überprüfen. Doch was ist das Schuldnerverzeichnis überhaupt?
Im offiziellen Schuldnerverzeichnis, das vom
Amtsgericht geführt und verwaltet wird, sind Personen aufgeführt, die amtlich
bekannte Schuldner sind. Das umfasst jene, die ihre Vermögensauskunft entweder verweigert
oder offengelegt haben. Die Vermögensauskunft ist auch unter dem Begriff der
eidessstattlichen Versicherung bekannt. Diese Auflistung beabsichtigt, die
Kreditunwürdigkeit von Schuldnern offenzulegen und damit den Handelsaustausch
zu schützen.
Welche Angaben enthält das Schuldnerverzeichnis? Sofern der Schuldner keine Löschung der Daten veranlasst, bleiben die Angaben für drei Jahre im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Anhand dessen erhalten Sie Auskunft über aktuelle Informationen über den Schuldner, die eintragende Stelle und die Ursache für die Eintragung.
Wie können Sie das Schuldnerverzeichnis Ihres Mieters einsehen?
So erhalten Sie Einsicht: Am aktuellen Wohnort des potentiellen Mieters erkundigen Sie sich schriftlich beim Amtsgericht über seine eventuell vorliegenden Datensätze. Beachten Sie jedoch, dass die Amtsgerichte nur Datensätze bis 2013 vorweisen können – darauffolgende Einträge können Sie online beim Schuldnerverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes abrufen.
Was kostet die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis?
Je nach Art und Anzahl der Einträge kann eine Gebühr
erhoben werden. Hat ein Mietinteressent gleich mehrere Datensätze im
Schuldnerverzeichnis, können Sie im Vergleich zu nur einem Datensatz mit
höheren Gebühren rechnen. Im Gegensatz dazu ist die Selbstauskunft des
Mietinteressenten kostenfrei.
Wissenswert: Neben Privatpersonen und Unternehmen greifen auch verschiedene Auskunfteien auf die Informationen des Schuldnerverzeichnisses zurück, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Da Letztere auch weitere Grundlagen heranziehen, ist die Bonitätsprüfung von diesen sicherer als die einfache Auskunft des Amtsgerichtes: das sogenannte Scoring ist genauer – dadurch ist es mit vorliegendem Scoring nicht notwendig, das Schuldnerverzeichnis einzusehen.
Was Sie bei Auskünften beachten sollten
Ob Auskunftei, Amtsgericht
oder Selbstauskunft: Auskünfte, die Sie erhalten, garantieren keine Sicherheit.
Auch, wenn Sie sich für eine Vollauskunft oder gleich mehrere entschieden haben
sollten, besteht immer das Risiko, dass die gespeicherten Daten nicht mehr
aktuell sind. Darüber hinaus kann sich die Bonität eines Mietinteressenten
jederzeit durch verschiedene Umstände verschlechtern. Daher sollten Sie nie nur
auf diese Auskunft vertrauen, sondern immer eine Mietsicherheit wie eine
Mietkaution vereinbaren. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Aufgrund des
Aufwandes und der hohen Preise ist es einfacher und auch kostengünstiger, wenn
Ihr Mietinteressent eine Auskunft vorlegen kann. Gut zu wissen: Schon bei dem
Kautions-Check für eine Kautionsbürgschaft einer Kautionskasse wie EuroKaution
ist eine kostenlose Bonitätsprüfung inbegriffen, die Ihr Bewerber Ihnen in Form
eines geprüften „Mieter-Briefs“ gleich bei der Wohnungsbesichtigung vorlegen
kann. So sparen Sie sich beide nicht nur eine Menge Papierkram, sondern auch
noch eine Menge Geld – auch dann, wenn sich Ihr Bewerber hinterher dagegen
entscheidet, eine Bürgschaft in Anspruch zu nehmen.
Wissenswert: Was ist eine Kautionsbürgschaft? Mietkautionsbürgschaften von Versicherungen sind so angelegt, dass eine Versicherung für den Mieter gegenüber dem Vermieter bürgt. Das heißt, die Versicherung übernimmt aufgrund eines Versicherungsvertrags das Risiko, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des Mietverhältnisses in Höhe der vereinbarten Kaution nicht nachkommt. Als Vermieter sind Sie somit vollkommen abgesichert.
Bonitätsprüfung Mieter: Alle Vorteile nutzen
Für ein sicheres Mietverhältnis mit zahlungsfähigen Mietern: Welche Vorteile bietet welche Bonitätsprüfung? Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen besseren Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Bonitätsprüfung Ihres Mietinteressenten:
Kautionsbürgschaft
Selbstauskunft
Auskunftei
Schuldnerverzeichnis
Kostenloser Bonitätscheck
✔
✔
❌
❌
Genaue Auskunft
✔
❌
✔
❌
Weniger Aufwand im Mietverhältnis
✔
❌
❌
❌
Volle Mietsicherheit
✔
❌
❌
❌
Neben des
kostenlosen Bonitätschecks profitieren Sie als Vermieter gleich mehrfach vom
Abschluss einer Kautionsbürgschaft Ihres Mietinteressenten: Neben der
Sicherheit, dass Ihr potentieller Mieter zahlungsfähig ist, haben Sie durch den
Wegfall von Kautionskonten erheblich weniger Verwaltungsaufwand und sind im
Schadensfall bestens abgesichert. Darüber hinaus sparen Sie sich natürlich die
Kosten einer Bonitätsprüfung.
Machen Sie sich die Vorteile der modernen und cleveren Alternative zur Barkaution zu Nutze: Mit der Kautionsbürgschaft von EuroKaution sparen Sie sich nicht nur eine Menge Verwaltungsaufwand, sondern auch noch einen teuren Bonitätscheck.
Haben Sie Ihre Frage noch nicht beantwortet bekommen? Oder benötigen Sie noch mehr Informationen. Der Verlag für Rechtsjournalismus hat einen Ratgeber Artikel mit wichtigen und interessanten Fragen herausgebracht https://www.schuldnerberatungen.org/bonitaet/
Wissenswertes rund die Bankbürgschaft – die Alternative zur Barkaution
Ob privat oder gewerblich – auf der Suche nach einer neuen Immobilie sind zusätzliche Kosten spätestens beim Umzug unumgänglich. Wer nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kann, stößt bei Recherchen auf sogenannte Bankbürgschaften, die dieses Problem zu lösen versprechen. Doch was ist eine Bankbürgschaft? Was muss ich beachten? Welche Vor- und Nachteile hat sie und welche Alternativen gibt es? In diesem Ratgeber liefern wir Ihnen Antworten und geben wertvolle Tipps rund um die Bankbürgschaft.
Die Bankbürgschaft – eine Definition
In einem Mietvertrag kann anstelle einer Barkaution (Mietkaution) auch eine Bankbürgschaft vereinbart werden. Viele Vermieter akzeptieren Bürgschaften, zum Beispiel die einer Bank. Doch was genau bedeutet das?
Eine Bankbürgschaft ist ein Zahlungsversprechen einer Bank zugunsten eines Dritten, zum Beispiel eines Vermieters. Die Bank tritt in diesem Fall als Bürge ein, wenn zum Beispiel die Miete nicht gezahlt wird oder eine Wohnung nach Auszug des Mieters beschädigt an den Vermieter zurückgegeben wird. Das Geld für die Reparatur der Schäden oder die fehlende Miete zahlt sie als Bürge direkt an den Vermieter aus. Diese Bankbürgschaften können von Geschäftskunden und Privatkunden beantragt werden, wenn sie selbst nicht zahlen können oder möchten.
Wissenswert: Eine Bankbürgschaft hat nicht den Zweck, eine Mietkaution „abzubezahlen“. Sie dient der Absicherung des Vermieters. Sie gewährleistet nicht die vollständige Befriedigung der Ansprüche des Vermieters, sondern nur bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme. Der an den Vermieter ausbezahlte Betrag muss der Mieter der Bürgin – in dem Fall der Bank – zurückbezahlen.
Was muss ich bei der Bankbürgschaft beachten?
Bei Wohnraummieten darf der Vermieter eine Mietkaution in Höhe von maximal 3 Monatsmieten beanspruchen. Bei Gewerberaummieten sind die Vertragsparteien des Mietvertrages frei. In jedem Fall sollte bei einer Bankbürgschaft für ein Gewerbeobjekt ein Höchstbetrag festlegt werden!
Die Bankbürgschaft ist für den Vermieter aber so sicher wie die Barkaution.
Wissenswert: Eine Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ bedeutet, dass im Bedarfsfall nicht erst ein Rechtstreit geführt werden muss und die Bank damit ohne Umwege die geforderten Beträge auszahlen muss: Es wird nicht überprüft, ob der vom Vermieter behauptete Anspruch besteht. Dies ist jedoch „Schnee von gestern: Der Bundesgerichtshof hat nämlich entschieden, dass eine Bürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig sind. Mietverträge sind allgemeine Geschäftsbedingungen. Damit dürfte die Möglichkeit, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zumindest in Formularverträgen oder AGBs zu vereinbaren, ausscheiden. Auch der Versuch, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern im Wege einer Individualvereinbarung abzuschließen, ist äußerst gefährlich, wenn Indizien dafür sprechen, dass dies nur zu dem Zweck geschieht, die neue Rechtsprechung des BGH zu umgehen. Grundsätzlich gilt nach § 306 BGB das Verbot der so genannten geltungserhaltenen Reduktion, d.h. eine unwirksame Klausel ist komplett nichtig und kann nicht auf ihren zulässigen Kern reduziert werden.
Da bei
Bankbürgschaften häufig einige Umstände nicht berücksichtigt werden, muss der
Vermieter außerdem darauf achten, dass alle Ansprüche, die er an den Mieter
stellen könnte, mit der Bankbürgschaft abgedeckt sind. Ist zum Beispiel nicht
festgelegt, dass die Bürgschaft auch für nicht gezahlte Mieten gilt, sondern
nur für eine Beschädigung der Wohnung, hat der Vermieter im Fall ausbleibender
Mietzahlungen keinen Anspruch auf Zahlung durch den Bürgen. Er ist in diesem
Fall nicht vollständig abgesichert und sollte sich genau überlegen, ob er sich
auf eine Bankbürgschaft einlässt.
Vor- und Nachteile der Bankbürgschaft
+
Liquidität für Mieter: Statt des vollen Betrags auf einmal, zahlen Sie monatlich oder jährlich einen kleineren Beitrag und haben so mehr Geld zur Verfügung. Zusatzaufwand für Vermieter entfällt: Das Anlegen und Verwalten eines Mietkautionskontos ist durch eine Bankbürgschaft nicht notwendig.
–
Bankbürgschaften belasten die Kreditlinie: Vor allem für Gewerbetreibende ist die Bankbürgschaft aufgrund ihrer sinkenden Kreditwürdigkeit nachteilig. Finanzielles Risiko: Da Banken häufig Sicherheiten wie etwa den Lohn einfordern, können sie nicht erbrachte Zahlungen direkt vom Arbeitgeber einholen. Nicht frei wählbar: Kunden sind oft an ihre Hausbank gebunden und können nicht das günstigste Angebot wählen, sondern sind gezwungen, die dortigen Konditionen anzunehmen.
Kautionsbürgschaft als sichere Alternative zur Bankbürgschaft
Die Kautionsbürgschaft hat alle Vorteile die auch die Bankbürgschaft hat und ist viel einfacher in der Verwaltung und Abschluss:
Vermieter profitieren vom geringeren Verwaltungsaufwand;
Mieter können den Betrag, den sie als Kaution hinterlegen müssten beliebig einsetzen (Liquidität).
Wissenswert: Gleichzeitig belastet eine Kautionsbürgschaft – im Gegensatz zur Bankbürgschaft – ihre Kreditlinie nicht. Denn Banken reduzieren den Kreditrahmen oder Kontokorrentrahmen wenn sie eine Bankbürgschaft erteilen.
Übersicht: Bankbürgschaft oder Kautionsbürgschaft?
Bankbürgschaft
Kautionsbürgschaft von EuroKaution
Mehr Liquidität
✔
✔
Weniger Aufwand für Vermieter
✔
✔
Keine Belastung der Kreditlinie
❌
✔
Einfach online abschließen
❌
✔
Taggenaue Abrechnung
❌
✔
Frei wählbarer Bürge
❌
✔
Vorteile für den Vermieter
Bei einer Kautionsbürgschaft der EUROKAUTION übermittelt der Mieter dem Vermieter eine originale Bürgschaftsurkunde des Bürgen, wie der R& V Versicherung und damit die Garantie, dass etwaige Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis abgesichert sind.
Der Vermieter muss kein Kautionssparbuch oder Konto verwalten, keine Kontoauszüge abheften o.Ä. . Er kann sicher sein, dass er im Schadensfall (bspw. bei ausbleibender Mietzahlung) Zugriff auf die Sicherheit und somit auf das Geld hat.