Mietkautionsbürgschaft für Vermieter | Weniger Aufwand, volle Sicherheit | EuroKaution Zum Hauptinhalt springen
Deutschlands erste Kautionsgesellschaft seit 2008

Mietkautionsbürgschaft für Vermieter Volle Sicherheit, kein Aufwand

Die Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution bietet Ihnen als Vermieter die gleiche Absicherung wie eine Barkaution. Dazu erhalten Sie bonitätsgeprüfte Mieter und sparen sich den kompletten Verwaltungsaufwand für Kautionskonten.

Seit 2008 am Markt R+V Versicherung bürgt Kostenlos für Vermieter Bonitätsprüfung inklusive
Unsere Auszeichnungen Auszeichnung: Bester Mietkautionsbürgschaft Anbieter Auszeichnung: Bester Mietkautionsversicherung Anbieter ProvenExpert Top-Empfehlung
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Jahre Erfahrung
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Kosten für Vermieter
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Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Eine moderne Alternative zur klassischen Barkaution, die Ihnen als Vermieter volle Sicherheit ohne Verwaltungsaufwand bietet.

Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne Alternative zur klassischen Barkaution. Statt dass Ihr Mieter Bargeld auf ein Kautionskonto einzahlt, erhalten Sie als Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Diese Urkunde ist ein offizielles Dokument der R+V Versicherung.

Die R+V Versicherung verpflichtet sich darin, bei berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis an Sie als Vermieter zu zahlen. Das können zum Beispiel offene Mieten, Nebenkostennachzahlungen oder Schäden an der Wohnung sein. Die Bürgschaft deckt also genau die gleichen Ansprüche ab wie eine Barkaution.

Einfach erklärt: Stellen Sie sich vor, Ihr Mieter würde Ihnen 3.000 Euro Kaution bringen. Mit der Bürgschaftsurkunde sagt stattdessen die R+V Versicherung: „Wenn es Probleme gibt, zahlen wir bis zu 3.000 Euro an den Vermieter.“ Sie haben also die gleiche Sicherheit, aber ohne Kautionskonto.

Rechtlich ist die Mietkautionsbürgschaft gemäß Paragraph 551 BGB als Mietsicherheit anerkannt. Die Kosten für die Bürgschaft trägt ausschließlich der Mieter. Für Sie als Vermieter ist die Bürgschaft komplett kostenlos.

Ihre Vorteile als Vermieter

Die Mietkautionsbürgschaft bietet Ihnen zahlreiche Vorteile gegenüber der klassischen Barkaution.

Volle Mietsicherheit

Die Bürgschaftsurkunde sichert alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ab. Bei berechtigten Forderungen zahlt die R+V Versicherung innerhalb von 14 Tagen direkt an Sie.

Vorteil: Die R+V prüft jede Forderung professionell. Kein langes Warten, keine Diskussionen.

Bonitätsgeprüfte Mieter

Jeder Antrag durchläuft eine umfassende Bonitätsprüfung über die Schufa. Mieter mit schlechter Bonität erhalten keine Bürgschaft. Das gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit bei der Mieterauswahl.

Praxis: Hat Ihr Mietinteressent eine Bürgschaftsurkunde von EuroKaution, wurde seine Zahlungsfähigkeit bereits geprüft.

Kein Verwaltungsaufwand

Kein Kautionskonto eröffnen, keine Zinsabrechnungen erstellen, keine Kontoführungsgebühren zahlen. Die komplette Verwaltung entfällt.

Zeitersparnis: Bei 10 Mieteinheiten sparen Sie pro Jahr mehrere Stunden Verwaltungsarbeit.

Kostenlos für Vermieter

Die kompletten Kosten der Bürgschaft trägt der Mieter. Für Sie als Vermieter entstehen keinerlei Kosten. Keine Gebühren, keine versteckten Ausgaben.

Zum Vergleich: Ein Kautionskonto kostet Sie als Vermieter oft 20 bis 50 Euro Kontoführungsgebühren pro Jahr.

Sofortige Verfügbarkeit

Kein Warten auf Kautionszahlungen in Raten. Mit der Bürgschaftsurkunde haben Sie die volle Kautionssumme vom ersten Tag an gesichert. Keine Diskussionen über Ratenzahlungen nach Paragraph 551 Abs. 2 BGB.

Praxis: Bei Barkaution darf der Mieter in 3 Raten zahlen. Bei der Bürgschaft haben Sie sofort die volle Absicherung.

Kein „Abwohnen“ möglich

Bei einer Barkaution versuchen manche Mieter, die letzten Monatsmieten nicht zu zahlen und auf die Kaution zu verweisen. Das ist bei einer Bürgschaftsurkunde nicht möglich, denn der Mieter hat keinen Zugriff auf die Bürgschaftssumme.

Sicherheit: Die Bürgschaft kann nur vom Vermieter in Anspruch genommen werden. Der Mieter kann sie nicht „abwohnen“.

Barkaution oder Mietkautionsbürgschaft?

Die wichtigsten Unterschiede aus Vermieter-Sicht auf einen Blick.

KriteriumBarkautionBürgschaft (EuroKaution)
AbsicherungBis zu 3 NettokaltmietenBis zu 3 Nettokaltmieten
BonitätsprüfungNicht automatisch enthaltenSchufa-Prüfung bei jedem Antrag
VerfügbarkeitRatenzahlung in 3 Monaten möglichVolle Summe sofort ab Urkunde
VerwaltungKautionskonto, Zinsabrechnung, SteuerbescheinigungKeine Verwaltung nötig
Kosten für VermieterKontoführungsgebühren möglichKomplett kostenlos
„Abwohnen“ durch MieterRisiko vorhandenNicht möglich
SchadensfallVerrechnung mit KautionR+V zahlt nach Prüfung innerhalb von 14 Tagen
BürgeKein BürgeR+V Versicherung (Genossenschaftliche Finanzgruppe)
Tipp für Vermieter: Hat Ihr Mietinteressent eine Bürgschaftsurkunde von EuroKaution, wissen Sie sofort: Die Schufa-Prüfung wurde bestanden. Das ist ein zusätzliches Qualitätsmerkmal bei der Mieterauswahl.

So funktioniert die Schadensregulierung

Wenn Ihr Mieter Schäden hinterlässt oder Mieten schuldig bleibt, können Sie die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Der Ablauf ist einfach und klar geregelt.

Schaden dokumentieren

Halten Sie alle Schäden, offenen Mieten oder Nebenkostennachforderungen schriftlich fest. Machen Sie Fotos und sammeln Sie Kostenvoranschläge oder Rechnungen.

Schadenmeldung einreichen

Füllen Sie das Schadenformular online aus. Legen Sie den Mietvertrag, die Bürgschaftsurkunde und Ihre Nachweise bei.

R+V prüft Ihre Forderung

Die Experten der R+V Versicherung prüfen Ihre Forderung auf Berechtigung. Der Mieter erhält die Möglichkeit, Stellung zu nehmen oder den Schaden selbst zu beheben.

Auszahlung erhalten

Nach positiver Prüfung zahlt die R+V Versicherung den berechtigten Betrag innerhalb von 14 Tagen direkt an Sie aus. Schnell und unkompliziert.

Wichtig zu wissen

Auch wenn der Mieter seine Prämie an EuroKaution nicht gezahlt hat, bleibt die Bürgschaft gegenüber Ihnen als Vermieter gültig. Die Zahlungspflicht des Mieters gegenüber EuroKaution und die Haftung der R+V gegenüber Ihnen sind voneinander unabhängig. Ihre Absicherung bleibt also in jedem Fall bestehen.

Die Kündigung der Bürgschaft ist nur mit Rückgabe der Originalurkunde durch Sie als Vermieter möglich. Sie entscheiden, wann Sie die Urkunde freigeben.

Praxisbeispiele aus Vermieter-Sicht

So profitieren verschiedene Vermietertypen von der Mietkautionsbürgschaft.

Herr Meier, Privatvermieter

2 Eigentumswohnungen zur Vermietung

Herr Meier hatte bisher für jeden Mieter ein separates Kautionskonto. Das bedeutete: jedes Jahr Zinsbescheinigungen erstellen und an die Mieter schicken. Seitdem seine Mieter die Bürgschaft von EuroKaution nutzen, fällt dieser Aufwand komplett weg. Bei der Mieterauswahl schätzt er die integrierte Bonitätsprüfung.

Zeitersparnis: Ca. 4 Stunden pro Jahr

Hausverwaltung Schmidt GmbH

85 Mieteinheiten im Bestand

Für die Hausverwaltung Schmidt war die Verwaltung der Kautionskonten ein erheblicher Kostenfaktor. 85 separate Konten mit Zinsabrechnungen, Steuerbescheinigungen und regelmäßigen Abstimmungen. Seit dem Umstieg auf die EuroKaution-Bürgschaft entfällt dieser Verwaltungsblock vollständig. Bei Mieterwechseln spart die Hausverwaltung zusätzlich Zeit.

Kostenersparnis: Ca. 2.500 Euro pro Jahr

Frau Weber, Vermieterin

Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen

Frau Weber hatte das Problem, dass ein früherer Mieter die letzten drei Monatsmieten nicht zahlte und auf die Barkaution verwies. Mit der Bürgschaftsurkunde ist das nicht mehr möglich. Der Mieter kann die Bürgschaft nicht „abwohnen“. Frau Weber schätzt diese zusätzliche Sicherheit bei jedem neuen Mietverhältnis.

Sicherheit: Kein „Abwohnen“ mehr möglich

Gewerbe-Vermieter Bauer

Büro- und Gewerbeflächen

Bei gewerblichen Mietverhältnissen sind die Kautionssummen oft deutlich höher. Herr Bauer vermietet Büroflächen mit Kautionen von 10.000 bis 25.000 Euro. Für seine Gewerbemieter ist es ein großer Vorteil, diese Summe nicht binden zu müssen. Und Herr Bauer hat die gleiche Absicherung wie bei einer Barkaution.

Schnellere Vermietung durch attraktivere Konditionen

Das sollten Vermieter bei der Mietkautionsbürgschaft beachten

Damit Sie die Mietkautionsbürgschaft sicher nutzen können, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

  • Prüfen Sie die Bürgschaftsurkunde auf Vollständigkeit: Name des Mieters, Mietobjekt, Kautionssumme und Name des Bürgen müssen korrekt angegeben sein.
  • Bewahren Sie die Originalurkunde sicher auf. Ohne die Urkunde kann die Bürgschaft nicht gekündigt werden. Sie behalten also die Kontrolle.
  • Bei Mietende: Prüfen Sie zunächst alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis, bevor Sie die Urkunde zurückgeben. Die übliche Prüffrist von 3 bis 6 Monaten gilt auch bei der Bürgschaft.
  • Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug mit Fotos und einem Übergabeprotokoll. Das erleichtert die Schadensregulierung erheblich.
  • Die Bürgschaft gilt unabhängig von der Prämienzahlung des Mieters. Auch wenn der Mieter in Zahlungsverzug gerät, bleibt Ihre Absicherung bestehen.
Tipp: Ausführliche Vermietertipps rund um die erfolgreiche Vermietung finden Sie in unserem Ratgeber Vermietertipps: So vermieten Sie erfolgreich.

Rechtliche Grundlagen für Vermieter

Als Vermieter ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Regeln für die Mietkaution gelten. Hier sind die wichtigsten Punkte einfach erklärt.

Paragraph 551 BGB: Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter darf die Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Bei einer Bürgschaft entfällt die Ratenzahlung, denn die Urkunde deckt sofort die volle Summe ab.

Anlage der Kaution: Bei einer Barkaution sind Sie verpflichtet, das Geld getrennt von Ihrem eigenen Vermögen anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Bei einer Bürgschaft entfällt diese Pflicht vollständig, weil kein Geld hinterlegt wird.

Keine Pflicht zur Annahme: Sie sind als Vermieter nicht verpflichtet, eine Mietkautionsbürgschaft zu akzeptieren. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Angesichts der vielen Vorteile entscheiden sich jedoch immer mehr Vermieter dafür.

Rückgabe der Kaution: Nach Beendigung des Mietverhältnisses haben Sie eine angemessene Prüffrist von 3 bis 6 Monaten. Erst danach müssen Sie die Bürgschaftsurkunde zurückgeben, sofern keine Ansprüche mehr bestehen. Ausführliche Informationen zur Fälligkeit der Rückgabe finden Sie in unserem Ratgeber.

Wenn Sie Ansprüche gegen den Mieter haben, können Sie diese über die Inanspruchnahme der Bürgschaft geltend machen. Das Verfahren ist klar geregelt und wird von den Mietrechts-Experten der R+V Versicherung professionell begleitet.

Häufige Fragen von Vermietern

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Mietkautionsbürgschaft aus Vermieter-Sicht.

Ist die Mietkautionsbürgschaft genauso sicher wie eine Barkaution?

Ja, die Bürgschaftsurkunde ist der Barkaution als Mietsicherheit gleichgestellt. Bei berechtigten Forderungen zahlt die R+V Versicherung zuverlässig an Sie als Vermieter. In mancher Hinsicht bietet die Bürgschaft sogar mehr Sicherheit: Die integrierte Bonitätsprüfung filtert zahlungsschwache Mieter bereits vorab heraus. Und ein „Abwohnen“ der Kaution ist nicht möglich.

Was kostet die Mietkautionsbürgschaft den Vermieter?

Die Mietkautionsbürgschaft ist für Sie als Vermieter komplett kostenlos. Alle Kosten trägt der Mieter. Der Jahresbeitrag beträgt 4,7 Prozent der Kautionssumme, mindestens 50 Euro pro Jahr. Bei einer Kaution von 1.500 Euro zahlt Ihr Mieter also nur 70,50 Euro im Jahr.

Wie funktioniert die Schadensregulierung genau?

Bei berechtigten Forderungen melden Sie den Schaden über das Online-Schadenformular bei EuroKaution. Legen Sie den Mietvertrag, die Bürgschaftsurkunde und alle Nachweise bei. Die R+V Versicherung prüft die Forderung und zahlt bei Berechtigung innerhalb von 14 Tagen direkt an Sie.

Muss ich als Vermieter eine Bürgschaft akzeptieren?

Nein, die Annahme einer Bürgschaft ist Ihre freiwillige Entscheidung. Sie können als Vermieter weiterhin auf einer Barkaution bestehen. Allerdings bietet die Mietkautionsbürgschaft viele Vorteile: kein Verwaltungsaufwand, integrierte Bonitätsprüfung und schnellere Vermietung. Weitere Details finden Sie auf unserer Seite Informationen für Vermieter.

Wer bürgt bei EuroKaution?

Als Bürge steht die R+V Allgemeine Versicherung AG mit Sitz in Wiesbaden. Die R+V gehört zur genossenschaftlichen Finanzgruppe der Volks- und Raiffeisenbanken und ist einer der größten deutschen Versicherer.

Was passiert, wenn der Mieter seine Prämie nicht zahlt?

Die Bürgschaft bleibt unabhängig von der Prämienzahlung des Mieters gültig. Ihre Absicherung als Vermieter ist also nicht gefährdet. Die Beitragspflicht des Mieters gegenüber EuroKaution und die Haftung der R+V Versicherung gegenüber Ihnen sind komplett voneinander getrennt.

Wie bekomme ich die Bürgschaftsurkunde zurück?

Nach Ende des Mietverhältnisses und Prüfung aller Ansprüche geben Sie die Bürgschaftsurkunde an den Mieter zurück. Der Mieter leitet die Kündigung dann an EuroKaution weiter. Wichtig: Geben Sie die Urkunde erst zurück, wenn alle Ansprüche geklärt sind. Die übliche Prüffrist von 3 bis 6 Monaten steht Ihnen auch bei der Bürgschaft zu.

Gibt es Informationsmaterial für Vermieter und Hausverwaltungen?

Ja, EuroKaution stellt kostenloses Informationsmaterial für Vermieter bereit. Dort finden Sie alle Details zur Bürgschaft, zum Schadensfall und zu den Vorteilen als PDF zum Herunterladen.

Überzeugen Sie sich selbst

Erfahren Sie mehr über die Vorteile der Mietkautionsbürgschaft für Vermieter und Hausverwaltungen. Oder empfehlen Sie EuroKaution direkt Ihren Mietern.

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Oder rufen Sie uns an — wir beraten Sie gerne:

0721 – 619 348 80

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