Geprüfte Mieter, kein Kautionskonto, kein Aufwand für Sie.
Mietkautionsbürgschaft für VermieterVolle Sicherheit, kein Aufwand
Die gleiche Absicherung wie bei der Barkaution: ohne Kautionskonto, ohne Zinsabrechnung und für Sie kostenlos. Es bürgt die R+V Versicherung.
07221 37 4848Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine moderne Alternative zur klassischen Barkaution, die Ihnen als Vermieter volle Sicherheit ohne Verwaltungsaufwand bietet.
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne Alternative zur klassischen Barkaution. Statt dass Ihr Mieter Bargeld auf ein Kautionskonto einzahlt, erhalten Sie als Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Diese Urkunde ist ein offizielles Dokument der R+V Versicherung.
Die R+V Versicherung verpflichtet sich darin, bei berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis an Sie als Vermieter zu zahlen. Das können zum Beispiel offene Mieten, Nebenkostennachzahlungen oder Schäden an der Wohnung sein. Die Bürgschaft deckt also genau die gleichen Ansprüche ab wie eine Barkaution.
Rechtlich ist die Mietkautionsbürgschaft gemäß Paragraph 551 BGB als Mietsicherheit anerkannt. Die Kosten für die Bürgschaft trägt ausschließlich der Mieter. Für Sie als Vermieter ist die Bürgschaft komplett kostenlos.
Ihre Mieter schließen die Bürgschaft selbst ab. Alles Wichtige dazu steht auf unserer Seite Mietkaution versichern. Wer direkt starten möchte, nutzt das Online-Antragsformular und erhält die Bürgschaftsurkunde in der Regel noch am selben Tag.
Ihre Vorteile als Vermieter
Die Mietkautionsbürgschaft bietet Ihnen zahlreiche Vorteile gegenüber der klassischen Barkaution.
Volle Mietsicherheit
Die Bürgschaftsurkunde sichert alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ab. Bei berechtigten Forderungen zahlt die R+V Versicherung innerhalb von 14 Tagen direkt an Sie.
Bonitätsgeprüfte Mieter
Jeder Antrag durchläuft eine umfassende Bonitätsprüfung über die Schufa. Mieter mit schlechter Bonität erhalten keine Bürgschaft. Das gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit bei der Mieterauswahl.
Kein Verwaltungsaufwand
Kein Kautionskonto eröffnen, keine Zinsabrechnungen erstellen, keine Kontoführungsgebühren zahlen. Die komplette Verwaltung entfällt.
Kostenlos für Vermieter
Die kompletten Kosten der Bürgschaft trägt der Mieter. Für Sie als Vermieter entstehen keinerlei Kosten. Keine Gebühren, keine versteckten Ausgaben.
Sofortige Verfügbarkeit
Kein Warten auf Kautionszahlungen in Raten. Mit der Bürgschaftsurkunde haben Sie die volle Kautionssumme vom ersten Tag an gesichert. Keine Diskussionen über Ratenzahlungen nach Paragraph 551 Abs. 2 BGB.
Kein „Abwohnen“ möglich
Bei einer Barkaution versuchen manche Mieter, die letzten Monatsmieten nicht zu zahlen und auf die Kaution zu verweisen. Das ist bei einer Bürgschaftsurkunde nicht möglich, denn der Mieter hat keinen Zugriff auf die Bürgschaftssumme.
Barkaution oder Mietkautionsbürgschaft?
Die wichtigsten Unterschiede aus Vermieter-Sicht auf einen Blick.
| Kriterium | Barkaution | Bürgschaft (EuroKaution) |
|---|---|---|
| Absicherung | Bis zu 3 Nettokaltmieten | Bis zu 3 Nettokaltmieten |
| Bonitätsprüfung | Nicht automatisch enthalten | Schufa-Prüfung bei jedem Antrag |
| Verfügbarkeit | Ratenzahlung in 3 Monaten möglich | Volle Summe sofort ab Urkunde |
| Verwaltung | Kautionskonto, Zinsabrechnung, Steuerbescheinigung | Keine Verwaltung nötig |
| Kosten für Vermieter | Kontoführungsgebühren möglich | Komplett kostenlos |
| „Abwohnen“ durch Mieter | Risiko vorhanden | Nicht möglich |
| Schadensfall | Verrechnung mit Kaution | R+V zahlt nach Prüfung innerhalb von 14 Tagen |
| Bürge | Kein Bürge | R+V Versicherung (Genossenschaftliche Finanzgruppe) |
So funktioniert die Schadensregulierung
Wenn Ihr Mieter Schäden hinterlässt oder Mieten schuldig bleibt, können Sie die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Der Ablauf ist einfach und klar geregelt.
Schaden dokumentieren
Halten Sie alle Schäden, offenen Mieten oder Nebenkostennachforderungen schriftlich fest. Machen Sie Fotos und sammeln Sie Kostenvoranschläge oder Rechnungen.
Schadenmeldung einreichen
Füllen Sie das Schadenformular online aus. Legen Sie den Mietvertrag, die Bürgschaftsurkunde und Ihre Nachweise bei.
R+V prüft Ihre Forderung
Die Experten der R+V Versicherung prüfen Ihre Forderung auf Berechtigung. Der Mieter erhält die Möglichkeit, Stellung zu nehmen oder den Schaden selbst zu beheben.
Auszahlung erhalten
Nach positiver Prüfung zahlt die R+V Versicherung den berechtigten Betrag innerhalb von 14 Tagen direkt an Sie aus. Schnell und unkompliziert.
Auch wenn der Mieter seine Prämie an EuroKaution nicht gezahlt hat, bleibt die Bürgschaft gegenüber Ihnen als Vermieter gültig. Die Zahlungspflicht des Mieters gegenüber EuroKaution und die Haftung der R+V gegenüber Ihnen sind voneinander unabhängig. Ihre Absicherung bleibt also in jedem Fall bestehen.
Die Bürgschaft endet erst, wenn Sie als Vermieter die originale Bürgschaftsurkunde zurückgeben oder eine Enthaftungserklärung abgeben. Sie entscheiden, wann Sie die Bürgschaft freigeben.
Praxisbeispiele aus Vermieter-Sicht
So profitieren verschiedene Vermietertypen von der Mietkautionsbürgschaft.
Herr Meier, Privatvermieter
2 Eigentumswohnungen zur Vermietung
Herr Meier hatte bisher für jeden Mieter ein separates Kautionskonto. Das bedeutete: jedes Jahr Zinsbescheinigungen erstellen und an die Mieter schicken. Seitdem seine Mieter die Bürgschaft von EuroKaution nutzen, fällt dieser Aufwand komplett weg. Bei der Mieterauswahl schätzt er die integrierte Bonitätsprüfung.
Zeitersparnis: Ca. 4 Stunden pro JahrHausverwaltung Schmidt GmbH
85 Mieteinheiten im Bestand
Für die Hausverwaltung Schmidt war die Verwaltung der Kautionskonten ein erheblicher Kostenfaktor. 85 separate Konten mit Zinsabrechnungen, Steuerbescheinigungen und regelmäßigen Abstimmungen. Seit dem Umstieg auf die EuroKaution-Bürgschaft entfällt dieser Verwaltungsblock vollständig. Bei Mieterwechseln spart die Hausverwaltung zusätzlich Zeit.
Kostenersparnis: Ca. 2.500 Euro pro JahrFrau Weber, Vermieterin
Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen
Frau Weber hatte das Problem, dass ein früherer Mieter die letzten drei Monatsmieten nicht zahlte und auf die Barkaution verwies. Mit der Bürgschaftsurkunde ist das nicht mehr möglich. Der Mieter kann die Bürgschaft nicht „abwohnen“. Frau Weber schätzt diese zusätzliche Sicherheit bei jedem neuen Mietverhältnis.
Sicherheit: Kein „Abwohnen“ mehr möglichGewerbe-Vermieter Bauer
Büro- und Gewerbeflächen
Bei gewerblichen Mietverhältnissen sind die Kautionssummen oft deutlich höher. Herr Bauer vermietet Büroflächen mit Kautionen von 10.000 bis 25.000 Euro. Für seine Gewerbemieter ist es ein großer Vorteil, diese Summe nicht binden zu müssen. Und Herr Bauer hat die gleiche Absicherung wie bei einer Barkaution.
Schnellere Vermietung durch attraktivere KonditionenDas sollten Vermieter bei der Mietkautionsbürgschaft beachten
Damit Sie die Mietkautionsbürgschaft sicher nutzen können, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
- Prüfen Sie die Bürgschaftsurkunde auf Vollständigkeit: Name des Mieters, Mietobjekt, Kautionssumme und Name des Bürgen müssen korrekt angegeben sein.
- Bewahren Sie die Originalurkunde sicher auf. Ohne die Urkunde oder eine Enthaftungserklärung endet die Bürgschaft nicht. Sie behalten also die Kontrolle.
- Bei Mietende: Prüfen Sie zunächst alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis, bevor Sie die Urkunde zurückgeben. Die übliche Prüffrist von 3 bis 6 Monaten gilt auch bei der Bürgschaft.
- Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug mit Fotos und einem Übergabeprotokoll. Das erleichtert die Schadensregulierung erheblich.
- Die Bürgschaft gilt unabhängig von der Prämienzahlung des Mieters. Auch wenn der Mieter in Zahlungsverzug gerät, bleibt Ihre Absicherung bestehen.
Rechtliche Grundlagen für Vermieter
Als Vermieter ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Regeln für die Mietkaution gelten. Hier sind die wichtigsten Punkte einfach erklärt.
Paragraph 551 BGB: Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter darf die Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Bei einer Bürgschaft entfällt die Ratenzahlung, denn die Urkunde deckt sofort die volle Summe ab.
Anlage der Kaution: Bei einer Barkaution sind Sie verpflichtet, das Geld getrennt von Ihrem eigenen Vermögen anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Bei einer Bürgschaft entfällt diese Pflicht vollständig, weil kein Geld hinterlegt wird.
Keine Pflicht zur Annahme: Sie sind als Vermieter nicht verpflichtet, eine Mietkautionsbürgschaft zu akzeptieren. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Angesichts der vielen Vorteile entscheiden sich jedoch immer mehr Vermieter dafür.
Rückgabe der Kaution: Nach Beendigung des Mietverhältnisses haben Sie eine angemessene Prüffrist von 3 bis 6 Monaten. Erst danach geben Sie die Bürgschaftsurkunde zurück oder reichen eine Enthaftungserklärung ein, sofern keine Ansprüche mehr bestehen. Ausführliche Informationen zur Fälligkeit der Rückgabe finden Sie in unserem Ratgeber.
Wenn Sie Ansprüche gegen den Mieter haben, können Sie diese über die Inanspruchnahme der Bürgschaft geltend machen. Das Verfahren ist klar geregelt und wird von den Mietrechts-Experten der R+V Versicherung professionell begleitet.
Häufige Fragen von Vermietern
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Mietkautionsbürgschaft aus Vermieter-Sicht.
Ist die Mietkautionsbürgschaft genauso sicher wie eine Barkaution?
Ja, die Bürgschaftsurkunde ist der Barkaution als Mietsicherheit gleichgestellt. Bei berechtigten Forderungen zahlt die R+V Versicherung zuverlässig an Sie als Vermieter. In mancher Hinsicht bietet die Bürgschaft sogar mehr Sicherheit: Die integrierte Bonitätsprüfung filtert zahlungsschwache Mieter bereits vorab heraus. Und ein „Abwohnen“ der Kaution ist nicht möglich.
Was kostet die Mietkautionsbürgschaft den Vermieter?
Die Mietkautionsbürgschaft ist für Sie als Vermieter komplett kostenlos. Alle Kosten trägt der Mieter. Der Jahresbeitrag beträgt 4,7 % der Kautionssumme, mindestens 50 Euro pro Jahr. Bei einer Kaution von 1.500 Euro zahlt Ihr Mieter also nur 70,50 Euro im Jahr.
Wie funktioniert die Schadensregulierung genau?
Bei berechtigten Forderungen melden Sie den Schaden über das Online-Schadenformular bei EuroKaution. Legen Sie den Mietvertrag, die Bürgschaftsurkunde und alle Nachweise bei. Die R+V Versicherung prüft die Forderung und zahlt bei Berechtigung innerhalb von 14 Tagen direkt an Sie.
Muss ich als Vermieter eine Bürgschaft akzeptieren?
Nein, die Annahme einer Bürgschaft ist Ihre freiwillige Entscheidung. Sie können als Vermieter weiterhin auf einer Barkaution bestehen. Allerdings bietet die Mietkautionsbürgschaft viele Vorteile: kein Verwaltungsaufwand, integrierte Bonitätsprüfung und schnellere Vermietung. Die Unterschiede zur Barkaution sehen Sie im Vergleich auf dieser Seite.
Wer bürgt bei EuroKaution?
Als Bürge steht die R+V Allgemeine Versicherung AG mit Sitz in Wiesbaden. Die R+V gehört zur genossenschaftlichen Finanzgruppe der Volks- und Raiffeisenbanken und ist einer der größten deutschen Versicherer.
Was passiert, wenn der Mieter seine Prämie nicht zahlt?
Die Bürgschaft bleibt unabhängig von der Prämienzahlung des Mieters gültig. Ihre Absicherung als Vermieter ist also nicht gefährdet. Die Beitragspflicht des Mieters gegenüber EuroKaution und die Haftung der R+V Versicherung gegenüber Ihnen sind komplett voneinander getrennt.
Wie endet die Bürgschaft bzw. wie gebe ich die Urkunde frei?
Nach Ende des Mietverhältnisses und Prüfung aller Ansprüche geben Sie dem Mieter die originale Bürgschaftsurkunde zurück oder reichen eine Enthaftungserklärung ein. Erst damit endet die Haftung des Versicherers und die Beitragspflicht des Mieters. Geben Sie die Urkunde erst frei, wenn alle Ansprüche geklärt sind. Die übliche Prüffrist von 3 bis 6 Monaten steht Ihnen auch bei der Bürgschaft zu.
Gibt es Informationsmaterial für Vermieter und Hausverwaltungen?
Ja, EuroKaution stellt kostenloses Informationsmaterial für Vermieter als PDF bereit. Darin finden Sie alle Details zur Bürgschaft, zum Schadensfall und zu den Vorteilen.
Überzeugen Sie sich selbst
Erfahren Sie mehr über die Vorteile der Mietkautionsbürgschaft für Vermieter und Hausverwaltungen. Oder empfehlen Sie EuroKaution direkt Ihren Mietern.
Oder rufen Sie uns an — wir beraten Sie gerne:
07221 37 4848Weitere hilfreiche Informationen
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