Bonität verbessern für Unternehmer
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Nachdem der Umzug abgeschlossen ist – die Möbel sicher im Transporter verstaut, alle persönlichen Gegenstände sorgfältig in Kartons gepackt und das alte Zuhause für die Übergabe vorbereitet wurde – stellt sich die Frage: Was kommt als Nächstes?
Nun ist es wichtig, den Wohnsitzwechsel bei den zuständigen Behörden zu melden. Doch bei welchen Ämtern ist dies erforderlich, und welche Fristen müssen dabei eingehalten werden? In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.
Gemäß Bundesmeldegesetz sind Sie nach einem Umzug verpflichtet, Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Dabei beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie in die neue Wohnung einziehen. Als Grundlage hierfür dient die Bescheinigung des Vermieters, die das Einzugsdatum bestätigt.
In der Regel erfolgt die Ummeldung persönlich beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes. Allerdings bieten einige Kommunen inzwischen auch die Möglichkeit, die Anmeldung bequem online durchzuführen.
In den meisten Fällen ist eine persönliche Vorsprache beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes erforderlich, denn dort wird Ihre Adresse direkt auf Ihrem Personalausweis durch den Sachbearbeiter aktualisiert.
Einige Meldebehörden bieten inzwischen die Möglichkeit, den Wohnsitz online umzumelden. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Behörde, ob dieser Service verfügbar ist.
Wichtig: Für die Online-Ummeldung benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
Ein zusätzlicher Vorteil: Eine Abmeldung bei Ihrer vorherigen Meldebehörde ist nicht notwendig, denn Dank des elektronischen Datenaustauschs zwischen den Ämtern erfolgt dies automatisch.
Wenn Sie Ihren Umzug melden möchten, sind einige Dokumente erforderlich. Hier ein Überblick, was Sie bereithalten sollten:
Für deutsche Staatsbürger besteht Ausweispflicht, daher müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Ihre neue Adresse wird direkt auf dem Ausweis aktualisiert.
Bei einer Ummeldung wird lediglich der Wohnort geändert, wobei der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Passes gestrichen und anschließend durch den neuen Wohnort ersetzt wird. Alternativ kann die Änderung auch durch einen speziellen Aufkleber auf einer Seite für amtliche Vermerke vorgenommen werden.
Diese Bescheinigung ist ein Nachweis des Vermieters, dass Sie die Wohnung tatsächlich bezogen haben, und enthält das genaue Einzugsdatum. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und bei der Ummeldung zwingend erforderlich.
Dieses Formular können Sie entweder direkt beim Einwohnermeldeamt erhalten oder in vielen Fällen vorab auf der Website Ihrer Meldebehörde herunterladen. Es enthält dabei alle notwendigen Angaben zu Ihrer Person sowie Ihrem neuen Wohnsitz.
In der Regel ist die Ummeldung kostenlos, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt.
Falls eine Gebühr anfällt (zum Beispiel bei verspäteter Ummeldung oder Zusatzservices), liegt diese meist unter 10 Euro. Informationen hierzu finden Sie auf der Website Ihres Einwohnermeldeamtes.
Ein Wohnungswechsel kann teuer werden, aber es gibt Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Die MietkautionsBürgschaft bietet eine praktische Lösung, um Ihre Ausgaben zu reduzieren.
Stattdessen, die Kaution in bar oder auf einem Sparbuch zu hinterlegen, können Sie die R+V-MietkautionsBürgschaft nutzen, die sowohl für neue als auch für bestehende Mietverhältnisse geeignet ist. Dabei erhalten Sie eine Bürgschaftsurkunde, welche Ihrem Vermieter als Sicherheit dient und dadurch die gesamte Kautionssumme abdeckt.
Geringe monatliche Kosten: Anstelle der kompletten Kautionssumme zahlen Sie lediglich eine kleine monatliche Gebühr (alternative Zahlungsmodelle sind möglich).
Mehr Geld für andere Ausgaben: Das gesparte Kapital können Sie für andere wichtige Dinge einsetzen, etwa den Kauf von Möbeln oder die Renovierung Ihrer neuen Wohnung.
Flexibilität: Durch die MietkautionsBürgschaft bleiben Sie finanziell beweglich und müssen nicht auf Ihre Ersparnisse zurückgreifen.
Sind Sie interessiert? Dann erfahren Sie, wie unsere MietkautionsBürgschaft Ihnen dabei helfen kann, den finanziellen Druck beim Umzug zu mindern, während sie gleichzeitig eine sichere Lösung für den Vermieter bietet. (Informationsbroschüre für Vermieter)
Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn Sie diese gesetzliche Frist ignorieren, kann dies Konsequenzen haben – und es kann teuer werden.
Laut Bußgeldkatalog können Versäumnisse bei der Ummeldung mit einer Strafe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie lange die Frist überschritten wurde:
Bei kleineren Verzögerungen zeigen sich die Behörden meist kulant. In diesen Fällen liegt die Strafe häufig bei maximal 30 Euro.
Wer sich lange Zeit nicht ummeldet, muss mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen, die empfindlich ausfallen können.
Wenn Sie triftige Gründe für die verspätete Ummeldung vorlegen können, wie zum Beispiel eine Erkrankung, lassen die Behörden das Bußgeld oft entfallen. Ein ärztliches Attest oder eine andere glaubhafte Bescheinigung kann hier hilfreich sein.
Neben dem Bußgeld drohen weitere Nachteile, wenn Sie Ihre Adresse nicht rechtzeitig ändern lassen:
Wichtige Briefe oder Dokumente könnten nicht zugestellt werden.
Schwierigkeiten bei Steuererklärungen, Sozialleistungen oder der Führerscheinanmeldung können auftreten.
Ihre Angaben müssen dort aktuell sein, um Vertragsbedingungen einzuhalten.
Ein Umzug bedeutet nicht nur, sich an ein neues Zuhause zu gewöhnen, sondern auch, verschiedene Stellen rechtzeitig über die neue Adresse zu informieren. Neben dem Einwohnermeldeamt gibt es zudem weitere Behörden sowie Dienstleister, die über Ihre Adressänderung benachrichtigt werden sollten:
Das Einwohnermeldeamt ist Ihre erste Anlaufstelle. Melden Sie sich innerhalb der vorgeschriebenen Frist (in der Regel 14 Tage) an Ihrem neuen Wohnort um.
Falls Sie ein Fahrzeug besitzen, müssen Sie die Zulassungsstelle über Ihren Wohnortwechsel informieren, um die Adresse auf Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aktualisieren zu lassen.
Ein Umzug kann steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere bei einem Wechsel in einen anderen Zuständigkeitsbereich. Informieren Sie das Finanzamt, damit Ihre Daten aktuell bleiben.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenkasse und gegebenenfalls Ihre Rentenversicherung Ihre neue Adresse kennen, um den Erhalt wichtiger Unterlagen sicherzustellen.
Ihre Bank sowie alle Versicherungsanbieter (z. B. Haftpflicht-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung) sollten über Ihren neuen Wohnsitz informiert werden, um die korrekte Zustellung von Rechnungen und Unterlagen zu gewährleisten.
Melden Sie Ihre neue Adresse Ihrem Strom-, Gas- und Wasseranbieter, um die Abrechnung korrekt durchzuführen und Ihre Verträge gegebenenfalls anzupassen.
Falls Sie Ihre bestehenden Verträge übernehmen möchten, geben Sie Ihrem Anbieter rechtzeitig Bescheid, damit die Dienste am neuen Wohnort verfügbar sind.
Ihr Arbeitgeber, Abonnements (z. B. Zeitungen, Streaming-Dienste) sowie Mitgliedschaften (z. B. Fitnessstudio) sollten ebenfalls über Ihre neue Adresse informiert werden.
Um sicherzustellen, dass keine Post verloren geht, richten Sie bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag ein. So wird Ihre Post automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet, während Sie noch alle Stellen informieren.
Ein gut organisierter Adresswechsel erleichtert den Übergang in Ihr neues Zuhause und verhindert, dass wichtige Mitteilungen verloren gehen.
Ein Umzug verursacht zahlreiche Kosten, da neben der ersten Monatsmiete auch die Mietkaution sowie möglicherweise die Anschaffung neuer Möbel anfallen. Hinzu kommt, dass das Geld aus der alten Kaution oft noch nicht zurückgezahlt wurde, wodurch die finanzielle Belastung zusätzlich steigt.
Deshalb können Sie mit der MietkautionsBürgschaft diese Hürde leicht umgehen. Denn sie stellt eine einfache und praktische Alternative zur klassischen Mietkaution dar, sei es in bar oder auf einem Sparbuch.
Anstelle der üblichen Barkaution erhalten Sie von uns eine Bürgschaftsurkunde, die Ihrem Vermieter als Sicherheit dient.
Wir bürgen gegenüber Ihrem Vermieter für die gesamte Kautionssumme.
Unsere MietkautionsBürgschaft können Sie ganz einfach online abschließen.
Eine Kautionsbürgschaft kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden beantragt werden. Voraussetzung ist ein positiv bewerteter Bonitätscheck.
Ja. Der Mieter kann jederzeit seine hinterlegte Barkaution in eine Eurokaution-Kautionsbürgschaft wandeln – sofern der Vermieter die Kautionsbürgschaft akzeptiert. Die bereits hinterlegte Barkaution wird vom Vermieter erst zurückerstattet, wenn die entsprechende Eurokaution-Kautionsbürgschaftsurkunde im Original überreicht wird.
Der Antrag erfolgt in wenigen Schritten:
Schritt 1: Kautionsbürgschaft beantragen.
Fordern Sie online ein Kautionsangebot an und geben Sie Ihre Kontaktdaten und Ihre Kautionshöhe an.
Schritt 2: EuroKaution bearbeitet Ihren Antrag in max. 24h.
Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns persönlich bei Ihnen. Gewerbetreibende erhalten ein individuelles Angebot für Ihre Kautionsbürgschaft von EuroKaution.
Schritt 3: Sie erhalten Ihre Bürgschaftsurkunde per Post.
Sie erhalten Ihre original Bürgschaftsurkunde und übergeben diese Ihrem Vermieter oder lassen sie direkt an den Vermieter senden.
Die Kautionsversicherung wird bei EuroKaution taggenau abgerechnet. Zieht der Mieter um und möchte die neue Wohnung ebenfalls mit einer Kautionsversicherung absichern, so kündigt er den alten Vertrag und sendet die originale Bürgschaftsurkunde mit einem Freigabevermerk des Vermieters zurück an EuroKaution. Der Tag, an dem die Urkunde bei EuroKaution eintrifft, ist maßgeblich für die Abrechnung. Für die neue Wohnung stellt der Mieter online einfach einen neuen Antrag.
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Ja, egal, ob Sie aktuell bereits Mieter sind oder demnächst eine Wohnung mieten möchten – mit der EuroKaution Mietkautionsbürgschaft können Sie sich Ihre hinterlegte Mietkaution/ Barkaution durch eine Mietkautionsbürgschaft ersetzen.
Ein echter Vorteil! Ihre bereits gezahlte Kaution (Barkaution) lässt sich unkompliziert und in wenigen Schritten in eine Mietkautionsbürgschaft umwandeln. Bevor Sie jedoch die EuroKaution Mietkautionsbürgschaft beantragen, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen. Wenn Ihr Vermieter zustimmt, können Sie die Barkaution durch eine Kautionsbürgschaft ersetzen. Das spart Ihrem Vermieter Zeit und Aufwand bei der Verwaltung. Sie hingegen können das frei gewordene Geld nach Belieben nutzen oder sinnvoll investieren.
Falls Ihnen noch die richtigen Argumente fehlen um Ihr Barkaution zurückzuholen, dann geben Sie Ihm einfach unseren Broschüre für Vermieter
Mit einer Mietkautionsbürgschaft können Sie sich finanziellen Spielraum verschaffen! Die Versicherung übernimmt für Sie die Kautionspflicht gegenüber Ihrem Vermieter. Dadurch bleiben Sie finanziell flexibler und können sich mehr Wünsche erfüllen.
Die Mietkautionsbürgschaft ersetzt die klassische Kaution in bar oder als Sparbuch. Im Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, leistet die Versicherung Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme. Der Mieter ist dann verpflichtet, diese Summe der Versicherung zurückzuzahlen.
Mietkautionsversicherung in nur wenigen Minuten online beantragen
Sie bekommen in ca. 1 Minute eine Bestätigungsmail und Ihre Unterlagen kommen per Post
Mietkautionsbürgschaftsurkunde Ihrem Vermieter übergeben
Sie behalten Ihr Geld!
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Vor allem in Großstädten wird Wohnraum immer knapper und macht die Wohnungssuche beschwerlich. Für wenige Wohnungen gibt es meist sehr viele Bewerber. Dabei sollten die Wohnungsbewerber, jedoch sowohl die anfallenden Kosten als auch den damit verbundenen Aufwand berücksichtigen. Wie finden Sie eine Wohnung, die Ihren Ansprüchen gerecht wird? Welche formalen Schritte sind dabei notwendig? Da ist es wichtig, als Interessent einen guten Eindruck bei seinem Vermieter zu hinterlassen und sich aus der Masse der Bewerber hervorzutun. Der Trend tendiert zu einer Bewerbermappe, die Sie dem Vermieter oder Makler bei einer Wohnungssuche vorlegen.
Internetportale bieten einen umfassenden Einblick in den aktuellen Wohnungsmarkt. Dank der großen Auswahl und den oft ausführlichen Bildern der Inserate wird die Suche nach der passenden Wohnung erleichtert: Übersicht der Online-Immobilienportale.
Regionale Tageszeitungen sind eine gute Alternative zur Wohnungssuche im Internet. Vor allem ältere Personen, die oft nicht so internetaffin sind, veröffentlichen ihre Wohnungsanzeigen bevorzugt in der lokalen Zeitung. Der Vorteil für Wohnungssuchende: Sie haben hier in der Regel deutlich weniger Konkurrenz als bei der Online-Suche.
Vielleicht schon mal gehört! Wenn ein Makler in die Vermittlung einer Wohnung involviert ist, fällt eine Maklerprovision an. Wichtig zu wissen: Entgegen der weit verbreiteten Annahme muss diese Gebühr nicht zwangsläufig vom Mieter getragen werden. Seit 2015 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip.
Dieses Prinzip legt fest, dass die Person, die den Makler beauftragt hat, auch die Kosten übernimmt. Beauftragt also der Vermieter den Makler, ist er auch verpflichtet, die Provision zu zahlen.
Was sollten Sie sonst noch beachten, wenn Sie Ihre erste Wohnung mieten? Besonders bei der Einrichtung oder Umzugskosten, können schnell hohe Kosten entstehen.
Am besten erstellen Sie schon im Voraus eine Liste mit den zu erwartenden Ausgaben, um den Überblick zu behalten.
Häufig verlangt der Vermieter außerdem eine Mietkaution, die bis zu drei Kaltmieten betragen kann. Mit dem Einverständnis des Vermieters haben Sie jedoch die Möglichkeit, diese Kaution in Form einer Mietkautionsbürgschaft zu hinterlegen. Der Vorteil dabei: Ihre Ersparnisse bleiben verfügbar, und Sie können sie für andere Anschaffungen nutzen.
Mit unserem renommierten Kooperation Partner, der R+V-Allgemeine Versicherung. Lässt sich die Mietkautionsbürgschaft bequem online abschließen, und das schon zu einem niedrigen monatlichen Beitrag.
Vor allem in Ballungsräumen wie Berlin oder München wird der Wohnungsmarkt immer knapper. Aber auch in anderen Städten werden Sie bei Wohnungsbesichtigungen nur äußerst selten der alleinige Mietinteressent sein. Eine schriftliche Bewerbung auf eine Wohnung nützt nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem potentiellen Vermieter: er erhält bereits vorab alle relevanten Angaben zu Ihrer Person und kann sich einen Eindruck von Ihrer persönlichen und finanziellen Lage verschaffen. Im Idealfall gibt er Ihnen dadurch sogar den Vorrang – sofern Sie mit Ihrer Bewerbung überzeugen können.
Wissenswert: Schriftliche Wohnungsbewerbung – muss das sein?
Auch, wenn eine Wohnungsbewerbung entscheidende Vorteile bringen kann, stellt sie keine Pflicht dar. Sie können als Bewerber persönlich entscheiden, ob und in welchem Maße Sie Ihren Vermieter oder Makler näher über sich als Interessent informieren möchten. Das liegt dem Datenschutz zugrunde: Ob Bewerbermappe oder persönliche Angaben – im Gegensatz zur Vertragsunterzeichnung dürfen Vermieter und Makler nicht schon bei der Wohnungsbesichtigung Auskünfte einfordern.
Reservieren Sie sich kostenlos für einen Monat die Mietkautionsbürgschaft als geprüfter Mieter – noch bevor Sie einen Mietvertrag unterschrieben haben. Mit der Reservierungszusage zeigen Sie potenziellen Vermietern, dass Sie bonitätsgeprüft sind – ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Bewerbern!
Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Chancen auf Ihre Wunschwohnung zu erhöhen!
Um mit Ihrer Bewerbermappe mögliche Vermieter zu überzeugen, ist vor allem der Inhalt entscheidend. Daher sollten Sie ausführlich und ehrlich über sich und Ihre Lebenssituation Auskunft geben. Dazu gehören persönliche und berufliche Daten.
Das Anschreiben für eine Wohnungsbewerbung erfüllt eine ähnliche Funktion wie das einer Jobbewerbung: Es gibt Ihnen die Möglichkeit, sich von anderen Bewerbern abzuheben. Beginnen Sie mit einer kurzen Vorstellung, in der Sie sich selbst sowie Ihre aktuelle Lebenssituation beschreiben. So hinterlassen Sie direkt einen positiven ersten Eindruck.
Hierzu gehört die Beschreibung Ihrer beruflichen und familiären Situation. Suchen Sie beispielsweise eine Wohnung für Ihre Familie, ist es wichtig, Angaben zum Alter Ihrer Kinder zu machen. Ihre Vorstellung können Sie im Anschreiben relativ kurzhalten, da Sie in der Selbstauskunft umfangreicher über Ihre Person informieren werden.
In Ihrem Anschreiben sollten Sie vor allem die Motive für Ihren Wohnungswechsel offenlegen und erklären, warum Sie gerade an dieser Wohnung so interessiert sind. Hierbei könne Sie auf die Wohnung selbst oder auch die Lage der Wohnung eingehen.
Das Anschreiben zur Wohnungsbewerbung kann insgesamt in einem lockeren Ton formuliert sein – werden Sie gerne kreativ. Sie möchten sich Ihrem Vermieter schließlich ein wenig persönlicher vorstellen, um Sympathien zu entwickeln. Bleiben Sie bei der Wahrheit und stellen Sie Ihre positiven Seiten in den Vordergrund.
Des Weiteren sollte eine Auflistung Ihrer Anlagen nicht fehlen. Zu den wichtigen Dokumenten zählen zum Beispiel: Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigungen, der Bonitätsnachweis und die Mietzahlungsbestätigung. Mehr Informationen hierzu finden Sie weiter unten in unserem Blog-Beitrag.
Wissenswert: Wohnungsberechtigungsschein: Verfügen Sie über einen Wohnungsberechtigungsschein (WBS), dürfen Sie sogenannte Sozialwohnungen in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, die öffentlich gefördert werden – die Miete fällt besonders gering aus. Nur, wenn Sie eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreiten, haben Sie das Recht auf einen WBS. Den können Sie beim zuständigen Wohnungsamt beantragen. Ob es sich bei der Wohnung um eine Sozialwohnung handelt, können Sie meist der Wohnungsanzeige entnehmen – üblicherweise wird darauf hingewiesen, dass Sie für den Bezug dieser Wohnung einen Wohnungsberechtigungsschein benötigen.
Aus rechtlicher Perspektive ist die Selbstauskunft freiwillig. Da jedoch auch Vermieter keine rechtliche Verpflichtung haben an Sie zu vermieten, sollten Sie, um mögliche Vermieter von Ihnen zu überzeugen, Ihrer Bewerbung auf jeden Fall eine Selbstauskunft beilegen. Denn: Vermieter haben ein Recht darauf zu wissen, welche und wie viele Personen in ihrer Wohnung leben. Außerdem ist es ihnen erlaubt zu erfragen, wie es um Ihre Zahlungsfähigkeit steht und welcher Arbeit Sie nachgehen.
Wissenswert: Trotz ihres Fragerechts sind nicht alle geforderten Informationen Ihres Vermieters zulässig. Fragen zu Ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung, ethnischen Herkunft, Religionsangehörigkeit, Mitgliedschaft in Verbänden oder Parteien sind ebenso verboten wie Fragen nach Ihrem Alter, Ihrer körperlichen Verfassung sowie Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren. Das entspricht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Doch welche Angaben müssen Sie bei Ihrer Selbstauskunft berücksichtigen? In der Selbstauskunft geben Sie einige persönliche Daten preis. Dazu zählen:
Außerdem sollte Ihre Selbstauskunft auch Ihr aktuelles berufliches Beschäftigungsverhältnis und monatliches Einkommen enthalten.
Wissenswert: Auch, wenn Sie sich mit Ihrer Bewerbungsmappe bei der Wohnungssuche zunächst nur vorstellen, sollten Sie ehrlich sein. Machen Sie Ihrem Vermieter gegenüber falsche Angaben, darf dieser dem eventuell zustande kommenden Mietvertrag aufgrund arglistiger Täuschung widersprechen. Nach der Wohnungsübergabe geht dies jedoch nicht mehr: Zahlen Sie Miete, ist der Vertrag nicht mehr anfechtbar.
Gerne können Sie uns unter der 0151 59 147 285 erreichen!
Sympathie ist ein großer Faktor, wenn Vermieter entscheiden, an wen sie vermieten. Noch wichtiger ist für Vermieter jedoch Sicherheit. Sie wollen sich vor Mietnomaden schützen und darauf vertrauen können, dass die Miete pünktlich gezahlt wird. Um einem potentiellen Vermieter Ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Eine große Sicherheit die Sie Ihrem Vermieter geben können, ist eine Mietkautionsbürgschaft. Mit dieser Mietkautionsversicherung ist er ab dem ersten Tag abgesichert, Sie müssen Ihm nur die Kautionsbürgschaftsurkunde überreichen. Wie das funktioniert erfahren Sie hier:
Mit diesem Dokument können Sie Ihren Vermieter für eine Mietkautionsversicherung überzeugen:
Um Ihrem Vermieter Ihre Zahlungsfähigkeit zu beweisen, können Sie Ihrer Bewerbung auch einen Einkommensnachweis anhängen – in der Regel genügen hierbei die letzten drei Monate. Selbstständige können aktuelle Auszüge ihres Geschäftskontos sowie die Steuererklärung des Vorjahres vorlegen. Hier müssen Sie jedoch selbst entscheiden, wie viel Sie einem meist unbekannten Vermieter von Ihnen preisgeben wollen – auch vor dem Hintergrund, dass Sie die Wohnung vielleicht trotz Bewerbungsschreiben nicht bekommen.
Um Ihrem neuen Vermieter Sicherheit über Ihre Zuverlässigkeit zu garantieren, ist es sinnvoll, Ihrer Bewerbungsmappe eine Mietzahlungsbestätigung beizulegen. Diese können Sie von Ihrem aktuellen Vermieter ausstellen lassen. Wenn Sie eine gute Beziehung zu Ihrem Vermieter haben, ist es außerdem empfehlenswert, diesen um ein Empfehlungs- bzw. Referenzschreiben zu bitten. Ein gutes Schreiben Ihres aktuellen Vermieters vermittelt einen besseren Eindruck von Ihnen, als Sie es selbst je könnten.
Ein Beschäftigungsverhältnis spricht für Ihre Zahlungsfähigkeit. Der Nachweis dafür wird vor allem dann benötigt, wenn Sie sich für ein Mietobjekt interessieren oder einen Kredit in Anspruch nehmen möchten. Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bezeugt nicht nur, dass sie nicht arbeitslos sind, sondern auch wer Sie sind und was Sie tun: sie enthält nämlich auch eine Zusammenfassung Ihrer Aufgaben.
Ihrem Bewerberschreiben sollten Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder, falls Sie nicht deutscher Staatsbürger sind, Ihres Reisepasses beilegen. Offizielle Dokumente verleihen Ihrer Bewerbung einen Eindruck von Seriosität und Ehrlichkeit.
Gegen eine Gebühr können Sie bei Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Schufa) eine Bonitätsauskunft beantragen. Diese prüfen Ihre finanzielle Situation anhand offizieller Datensätze. Damit werden Ihre allgemeine Zahlungsfähigkeit sowie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit bestätigt. Diese Art der Bonitätsprüfung kann durchaus einige Tage in Anspruch nehmen. Vor allem wenn Sie es eilig haben – und das ist bei Wohnungsbewerbungen meistens der Fall – kann diese Bonitätsprüfung zu lange dauern.
Ob zu hohe Gebühren oder zu wenig Zeit: Auf Ihre Bonitätsprüfung müssen Sie im Zweifelsfall allerdings nicht verzichten. Viele Kautionskassen wie EuroKaution bieten Ihnen einen kostenlosen Bonitätscheck an, der nicht nur schnell, sondern auch äußerst zuverlässig ist. Bei EuroKaution müssen Sie dafür übrigens nicht einmal eine Kautionsbürgschaft abschließen.
Ist die Bonitätsprüfung positiv, erhalten Sie den „geprüften Mieter-Brief“, den Sie Ihrem Vermieter vorlegen können. Auch, wenn Sie keinen weiteren Service von EuroKaution in Anspruch nehmen möchten, können Sie damit Ihrem Vermieter beweisen, dass Sie ein sicherer Mieter sind und im Bedarfsfall von einer Kautionsbürgschaft unterstützt werden würden. Darüber hinaus müssen Sie mit dieser kostenlosen Bonitätsprüfung Ihrem potentiellen Vermieter nicht schon zum Zeitpunkt der Bewerbung all Ihre persönlichen Informationen offenlegen.
Auch wenn eine Wohnungsbewerbung nicht so formal oder ausführlich wie eine Jobbewerbung sein muss, ist es trotzdem wichtig, auf eine korrekte Grammatik und Rechtschreibung zu achten. Lassen Sie Ihre Bewerbung, wenn möglich, noch einmal gegenlesen.
Der Vermieter wird vom Zustand Ihrer Bewerbungsunterlagen sicherlich Rückschlüsse auf Ihren Charakter und Umgang mit der Wohnung ziehen. Daher sollten Sie darauf achten, wie Sie Ihre Unterlagen einreichen und präsentieren. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen bei einer Wohnungsbesichtigung direkt ausgedruckt zu übergeben oder als PDF-Datei per E-Mail zu übermitteln. Dies kann vor allem sinnvoll sein, wenn die Unterlagen schnell ankommen müssen.
Ihre Unterlagen sollten außerdem so sorgfältig zusammengestellt werden, dass der Vermieter alle wichtigen Informationen auf den ersten Blick sichten kann. Dafür ist es wichtig, Ihre Informationen auf den Punkt zu bringen und auf ausgefallene Layouts oder verschnörkelte Schriftarten zu verzichten. Außerdem werden anders als bei einer Jobbewerbung kein Lebenslauf oder gar ein Motivationsschreiben benötigt.
Gerade da, wo Wohnraum besonders knapp ist, ist eine erfolgreiche Bewerbung von etwas anderem abhängig: Haben
Sie eine Wohnung entdeckt, die Ihnen gefällt, sollten Sie rasch reagieren. Vermieter und Makler erhalten auf Ihre Anzeigen in der Regel dutzende Anfragen – und warten nicht tage- oder wochenlang auf weitere Bewerbungen.
Je länger Sie zögern, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer Kandidat den Zuschlag für die Wohnung bekommt. Ihrem Vermieter die digitalen Bewerbungsunterlagen via E-Mail im PDF-Format zu überreichen, kann hier zusätzlich hilfreich sein, um Ihre Chancen zu erhöhen. Im Idealfall kann er Ihre Bewerbung bereits am selben Tag einsehen.
Eine umfangreiche Wohnungsbewerbung folgt keinem festgeschriebenen Gesetz. Sie machen nichts falsch, wenn Sie nicht alle Tipps befolgen – Sie versäumen allerdings die Möglichkeit, Ihre Traumwohnung für sich zu gewinnen. Fügen Sie Ihrer Bewerbungsmappe zusätzliche Details hinzu, um Ihren potentiellen Vermieter gleich von Anfang an von sich zu überzeugen!
Sie möchten Ihren potentiellen Vermieter davon überzeugen, dass sein Mietobjekt mit Ihnen in sicherer Hand ist? Nutzen Sie unser Angebot und lassen Sie sich den „geprüfter Mieterbrief“ noch heute ausstellen. Hier geht’s zum Kautionscheck.
Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.