Sie sind umgezogen und müssen sich jetzt ummelden: Hier erfahren Sie alles was Sie wissen müssen.

ummelden

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Gemäß Bundesmeldegesetz sind Sie nach einem Umzug verpflichtet, Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Dabei beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie in die neue Wohnung einziehen. Als Grundlage hierfür dient die Bescheinigung des Vermieters, die das Einzugsdatum bestätigt.

In der Regel erfolgt die Ummeldung persönlich beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes. Allerdings bieten einige Kommunen inzwischen auch die Möglichkeit, die Anmeldung bequem online durchzuführen.

Nach dem Umzug ummelden: So funktioniert es.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Wohnsitz – Ummeldung?

Wenn Sie Ihren Umzug melden möchten, sind einige Dokumente erforderlich. Hier ein Überblick, was Sie bereithalten sollten:

1.  Identitätsnachweis

Für deutsche Staatsbürger besteht Ausweispflicht, daher müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Personalausweis

Ihre neue Adresse wird direkt auf dem Ausweis aktualisiert.

Reisepass

Bei einer Ummeldung wird lediglich der Wohnort geändert, wobei der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Passes gestrichen und anschließend durch den neuen Wohnort ersetzt wird. Alternativ kann die Änderung auch durch einen speziellen Aufkleber auf einer Seite für amtliche Vermerke vorgenommen werden.

2. Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung

Diese Bescheinigung ist ein Nachweis des Vermieters, dass Sie die Wohnung tatsächlich bezogen haben, und enthält das genaue Einzugsdatum. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und bei der Ummeldung zwingend erforderlich.

3. Anmeldeformular für den Wohnungswechsel

Dieses Formular können Sie entweder direkt beim Einwohnermeldeamt erhalten oder in vielen Fällen vorab auf der Website Ihrer Meldebehörde herunterladen. Es enthält dabei alle notwendigen Angaben zu Ihrer Person sowie Ihrem neuen Wohnsitz.

4.Eventuelle Gebühren

Kostenfreiheit
bei fristgerechter Ummeldung:

In der Regel ist die Ummeldung kostenlos, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt.

Bearbeitungsgebühren:

Falls eine Gebühr anfällt (zum Beispiel bei verspäteter Ummeldung oder Zusatzservices), liegt diese meist unter 10 Euro. Informationen hierzu finden Sie auf der Website Ihres Einwohnermeldeamtes.

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So können Sie beim Umzug Geld sparen

Was passiert, wenn Sie die Frist zur Ummeldung nach dem
Umzug verpassen?

Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn Sie diese gesetzliche Frist ignorieren, kann dies Konsequenzen haben – und es kann teuer werden.

Bußgeld bei verspäteter Ummeldung

Laut Bußgeldkatalog können Versäumnisse bei der Ummeldung mit einer Strafe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie lange die Frist überschritten wurde:

Geringe
Verspätung (wenige Tage):

Bei kleineren Verzögerungen zeigen sich die Behörden meist kulant. In diesen Fällen liegt die Strafe häufig bei maximal 30 Euro.

Deutliche
Fristüberschreitung (mehrere Monate):

Wer sich lange Zeit nicht ummeldet, muss mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen, die empfindlich ausfallen können.

Ausnahmen und Entschuldigungen

Wenn Sie triftige Gründe für die verspätete Ummeldung vorlegen können, wie zum Beispiel eine Erkrankung, lassen die Behörden das Bußgeld oft entfallen. Ein ärztliches Attest oder eine andere glaubhafte Bescheinigung kann hier hilfreich sein.

Warum ist die rechtzeitige Ummeldung wichtig?

Neben dem Bußgeld drohen weitere Nachteile, wenn Sie Ihre Adresse nicht rechtzeitig ändern lassen:

Postzustellung

Wichtige Briefe oder Dokumente könnten nicht zugestellt werden.

Behördliche
Angelegenheiten:

Schwierigkeiten bei Steuererklärungen, Sozialleistungen oder der Führerscheinanmeldung können auftreten.

Versicherungen
und Banken:

Ihre Angaben müssen dort aktuell sein, um Vertragsbedingungen einzuhalten.

Wissenswertes rund um die Kautionsbürgschaft

Für wen kommt eine Kautionsbürgschaft in Frage und wer kann sie beantragen?

Eine Kautionsbürgschaft kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden beantragt werden. Voraussetzung ist ein positiv bewerteter Bonitätscheck.

Kann ich meine bereits hinterlegte Barkaution durch eine Kautionsbürgschaft ersetzen?

Ja. Der Mieter kann jederzeit seine hinterlegte Barkaution in eine Eurokaution-Kautionsbürgschaft wandeln – sofern der Vermieter die Kautionsbürgschaft akzeptiert. Die bereits hinterlegte Barkaution wird vom Vermieter erst zurückerstattet, wenn die entsprechende Eurokaution-Kautionsbürgschaftsurkunde im Original überreicht wird.

Wie beantrage ich eine Kautionsbürgschaft?

Der Antrag erfolgt in wenigen Schritten:
Schritt 1: Kautionsbürgschaft beantragen.
Fordern Sie online ein Kautionsangebot an und geben Sie Ihre Kontaktdaten und Ihre Kautionshöhe an.

Schritt 2: EuroKaution bearbeitet Ihren Antrag in max. 24h.
Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns persönlich bei Ihnen. Gewerbetreibende erhalten ein individuelles Angebot für Ihre Kautionsbürgschaft von EuroKaution.

Schritt 3: Sie erhalten Ihre Bürgschaftsurkunde per Post.
Sie erhalten Ihre original Bürgschaftsurkunde und übergeben diese Ihrem Vermieter oder lassen sie direkt an den Vermieter senden.

Wie wird die Kautionsbürgschaft abgerechnet, wenn ich umziehe oder kündige?

Die Kautionsversicherung wird bei EuroKaution taggenau abgerechnet. Zieht der Mieter um und möchte die neue Wohnung ebenfalls mit einer Kautionsversicherung absichern, so kündigt er den alten Vertrag und sendet die originale Bürgschaftsurkunde mit einem Freigabevermerk des Vermieters zurück an EuroKaution. Der Tag, an dem die Urkunde bei EuroKaution eintrifft, ist maßgeblich für die Abrechnung. Für die neue Wohnung stellt der Mieter online einfach einen neuen Antrag.

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Wie funktioniert die Mietkautions Bürgschaft

Die Mietkautionsbürgschaft ersetzt die klassische Kaution in bar oder als Sparbuch. Im Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, leistet die Versicherung Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme. Der Mieter ist dann verpflichtet, diese Summe der Versicherung zurückzuzahlen.

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Neue Wohnung: Bewerbungstipps und Wissenswertes rund um die Wohnungssuche

Vor allem in Großstädten wird Wohnraum immer knapper und macht die Wohnungssuche beschwerlich. Für wenige Wohnungen gibt es meist sehr viele Bewerber. Dabei sollten die Wohnungsbewerber, jedoch sowohl die anfallenden Kosten als auch den damit verbundenen Aufwand berücksichtigen. Wie finden Sie eine Wohnung, die Ihren Ansprüchen gerecht wird? Welche formalen Schritte sind dabei notwendig? Da ist es wichtig, als Interessent einen guten Eindruck bei seinem Vermieter zu hinterlassen und sich aus der Masse der Bewerber hervorzutun. Der Trend tendiert zu einer Bewerbermappe, die Sie dem Vermieter oder Makler bei einer Wohnungssuche vorlegen.

Die Wohnungssuche

Internetportale bieten einen umfassenden Einblick in den aktuellen Wohnungsmarkt. Dank der großen Auswahl und den oft ausführlichen Bildern der Inserate wird die Suche nach der passenden Wohnung erleichtert: Übersicht der Online-Immobilienportale.

Ein toller Tipp ist auch immer die Tageszeitung.

Regionale Tageszeitungen sind eine gute Alternative zur Wohnungssuche im Internet. Vor allem ältere Personen, die oft nicht so internetaffin sind, veröffentlichen ihre Wohnungsanzeigen bevorzugt in der lokalen Zeitung. Der Vorteil für Wohnungssuchende: Sie haben hier in der Regel deutlich weniger Konkurrenz als bei der Online-Suche.

Wer übernimmt eigentlich die Maklerprovision?

Bestellerprinzip

Vielleicht schon mal gehört! Wenn ein Makler in die Vermittlung einer Wohnung involviert ist, fällt eine Maklerprovision an. Wichtig zu wissen: Entgegen der weit verbreiteten Annahme muss diese Gebühr nicht zwangsläufig vom Mieter getragen werden. Seit 2015 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip.

Dieses Prinzip legt fest, dass die Person, die den Makler beauftragt hat, auch die Kosten übernimmt. Beauftragt also der Vermieter den Makler, ist er auch verpflichtet, die Provision zu zahlen.

Experten Tipp um Geld zu sparen

So sparen Sie sich die Mietkaution!

Was sollten Sie sonst noch beachten, wenn Sie Ihre erste Wohnung mieten? Besonders bei der Einrichtung oder Umzugskosten, können schnell hohe Kosten entstehen.

Am besten erstellen Sie schon im Voraus eine Liste mit den zu erwartenden Ausgaben, um den Überblick zu behalten.

Häufig verlangt der Vermieter außerdem eine Mietkaution, die bis zu drei Kaltmieten betragen kann. Mit dem Einverständnis des Vermieters haben Sie jedoch die Möglichkeit, diese Kaution in Form einer Mietkautionsbürgschaft zu hinterlegen. Der Vorteil dabei: Ihre Ersparnisse bleiben verfügbar, und Sie können sie für andere Anschaffungen nutzen.

Mit unserem renommierten Kooperation Partner, der R+V-Allgemeine Versicherung. Lässt sich die Mietkautionsbürgschaft bequem online abschließen, und das schon zu einem niedrigen monatlichen Beitrag.

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Wie vorteilhaft sind Bewerbungsmappen bei der Wohnungssuche?

Vor allem in Ballungsräumen wie Berlin oder München wird der Wohnungsmarkt immer knapper. Aber auch in anderen Städten werden Sie bei Wohnungsbesichtigungen nur äußerst selten der alleinige Mietinteressent sein.  Eine schriftliche Bewerbung auf eine Wohnung nützt nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem potentiellen Vermieter: er erhält bereits vorab alle relevanten Angaben zu Ihrer Person und kann sich einen Eindruck von Ihrer persönlichen und finanziellen Lage verschaffen. Im Idealfall gibt er Ihnen dadurch sogar den Vorrang – sofern Sie mit Ihrer Bewerbung überzeugen können.

Wissenswert: Schriftliche Wohnungsbewerbung – muss das sein?
Auch, wenn eine Wohnungsbewerbung entscheidende Vorteile bringen kann, stellt sie keine Pflicht dar. Sie können als Bewerber persönlich entscheiden, ob und in welchem Maße Sie Ihren Vermieter oder Makler näher über sich als Interessent informieren möchten. Das liegt dem Datenschutz zugrunde: Ob Bewerbermappe oder persönliche Angaben – im Gegensatz zur Vertragsunterzeichnung dürfen Vermieter und Makler nicht schon bei der Wohnungsbesichtigung Auskünfte einfordern.

Was sollte die Bewerbermappe beinhalten?

Um mit Ihrer Bewerbermappe mögliche Vermieter zu überzeugen, ist vor allem der Inhalt entscheidend. Daher sollten Sie ausführlich und ehrlich über sich und Ihre Lebenssituation Auskunft geben. Dazu gehören persönliche und berufliche Daten.

Das Anschreiben bei der Wohnungssuche

Das Anschreiben für eine Wohnungsbewerbung erfüllt eine ähnliche Funktion wie das einer Jobbewerbung: Es gibt Ihnen die Möglichkeit, sich von anderen Bewerbern abzuheben. Beginnen Sie mit einer kurzen Vorstellung, in der Sie sich selbst sowie Ihre aktuelle Lebenssituation beschreiben. So hinterlassen Sie direkt einen positiven ersten Eindruck.

Hierzu gehört die Beschreibung Ihrer beruflichen und familiären Situation. Suchen Sie beispielsweise eine Wohnung für Ihre Familie, ist es wichtig, Angaben zum Alter Ihrer Kinder zu machen. Ihre Vorstellung können Sie im Anschreiben relativ kurzhalten, da Sie in der Selbstauskunft umfangreicher über Ihre Person informieren werden.

In Ihrem Anschreiben sollten Sie vor allem die Motive für Ihren Wohnungswechsel offenlegen und erklären, warum Sie gerade an dieser Wohnung so interessiert sind. Hierbei könne Sie auf die Wohnung selbst oder auch die Lage der Wohnung eingehen.

Das Anschreiben zur Wohnungsbewerbung kann insgesamt in einem lockeren Ton formuliert sein – werden Sie gerne kreativ. Sie möchten sich Ihrem Vermieter schließlich ein wenig persönlicher vorstellen, um Sympathien zu entwickeln. Bleiben Sie bei der Wahrheit und stellen Sie Ihre positiven Seiten in den Vordergrund.

Welche Fragen sollten Sie bei der Bewerbung beantworten:

  • Wie lauten Ihre Kontaktdaten?
  • Wie groß ist Ihr Haushalt?
  • Wie alt sind Sie und die anderen
    Haushaltsmitglieder?
  • Welcher beruflichen Tätigkeit gehen Sie nach?
  • Wie hoch ist Ihr Haushaltseinkommen? (inkl.
    Sozialhilfeleistungen etc.)
  • Warum planen Sie den Wohnungswechsel?
  • Warum interessieren Sie sich für diese Wohnung?
  • Haben Sie Haustiere? Wenn ja, welche?
  • Verfügen Sie über einen
    Wohnungsberechtigungsschein?

Des Weiteren sollte eine Auflistung Ihrer Anlagen nicht fehlen. Zu den wichtigen Dokumenten zählen zum Beispiel: Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigungen, der Bonitätsnachweis und die Mietzahlungsbestätigung. Mehr Informationen hierzu finden Sie weiter unten in unserem Blog-Beitrag.

Wissenswert: Wohnungsberechtigungsschein: Verfügen Sie über einen Wohnungsberechtigungsschein (WBS), dürfen Sie sogenannte Sozialwohnungen in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, die öffentlich gefördert werden – die Miete fällt besonders gering aus. Nur, wenn Sie eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreiten, haben Sie das Recht auf einen WBS. Den können Sie beim zuständigen Wohnungsamt beantragen. Ob es sich bei der Wohnung um eine Sozialwohnung handelt, können Sie meist der Wohnungsanzeige entnehmen – üblicherweise wird darauf hingewiesen, dass Sie für den Bezug dieser Wohnung einen Wohnungsberechtigungsschein benötigen.

Die Selbstauskunft

Aus rechtlicher Perspektive ist die Selbstauskunft freiwillig. Da jedoch auch Vermieter keine rechtliche Verpflichtung haben an Sie zu vermieten, sollten Sie, um mögliche Vermieter von Ihnen zu überzeugen, Ihrer Bewerbung auf jeden Fall eine Selbstauskunft beilegen. Denn: Vermieter haben ein Recht darauf zu wissen, welche und wie viele Personen in ihrer Wohnung leben. Außerdem ist es ihnen erlaubt zu erfragen, wie es um Ihre Zahlungsfähigkeit steht und welcher Arbeit Sie nachgehen.

Wissenswert: Trotz ihres Fragerechts sind nicht alle geforderten Informationen Ihres Vermieters zulässig. Fragen zu Ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung, ethnischen Herkunft, Religionsangehörigkeit, Mitgliedschaft in Verbänden oder Parteien sind ebenso verboten wie Fragen nach Ihrem Alter, Ihrer körperlichen Verfassung sowie Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren. Das entspricht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Doch welche Angaben müssen Sie bei Ihrer Selbstauskunft berücksichtigen? In der Selbstauskunft geben Sie einige persönliche Daten preis. Dazu zählen:

  • Ihr Vor- und Nachname,
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Staatsangehörigkeit,
  • Ihre aktuelle Anschrift und
  • Ihre Kontaktdaten wie Ihre Festnetz- oder
    Mobilfunknummer sowie E-Mail-Adresse.

Außerdem sollte Ihre Selbstauskunft auch Ihr aktuelles berufliches Beschäftigungsverhältnis und monatliches Einkommen enthalten.

Wissenswert: Auch, wenn Sie sich mit Ihrer Bewerbungsmappe bei der Wohnungssuche zunächst nur vorstellen, sollten Sie ehrlich sein. Machen Sie Ihrem Vermieter gegenüber falsche Angaben, darf dieser dem eventuell zustande kommenden Mietvertrag aufgrund arglistiger Täuschung widersprechen. Nach der Wohnungsübergabe geht dies jedoch nicht mehr: Zahlen Sie Miete, ist der Vertrag nicht mehr anfechtbar.

Sie haben noch Fragen?

Gerne können Sie uns unter der 0151 59 147 285 erreichen!

Wichtige Dokumente

Sympathie ist ein großer Faktor, wenn Vermieter entscheiden, an wen sie vermieten. Noch wichtiger ist für Vermieter jedoch Sicherheit. Sie wollen sich vor Mietnomaden schützen und darauf vertrauen können, dass die Miete pünktlich gezahlt wird. Um einem potentiellen Vermieter Ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Eine große Sicherheit die Sie Ihrem Vermieter geben können, ist eine Mietkautionsbürgschaft. Mit dieser Mietkautionsversicherung ist er ab dem ersten Tag abgesichert, Sie müssen Ihm nur die Kautionsbürgschaftsurkunde überreichen. Wie das funktioniert erfahren Sie hier:

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Mit diesem Dokument können Sie Ihren Vermieter für eine Mietkautionsversicherung überzeugen:

Einkommensnachweis

Um Ihrem Vermieter Ihre Zahlungsfähigkeit zu beweisen, können Sie Ihrer Bewerbung auch einen Einkommensnachweis anhängen – in der Regel genügen hierbei die letzten drei Monate. Selbstständige können aktuelle Auszüge ihres Geschäftskontos sowie die Steuererklärung des Vorjahres vorlegen. Hier müssen Sie jedoch selbst entscheiden, wie viel Sie einem meist unbekannten Vermieter von Ihnen preisgeben wollen – auch vor dem Hintergrund, dass Sie die Wohnung vielleicht trotz Bewerbungsschreiben nicht bekommen.

Mietzahlungsbestätigung

Um Ihrem neuen Vermieter Sicherheit über Ihre Zuverlässigkeit zu garantieren, ist es sinnvoll, Ihrer Bewerbungsmappe eine Mietzahlungsbestätigung beizulegen. Diese können Sie von Ihrem aktuellen Vermieter ausstellen lassen. Wenn Sie eine gute Beziehung zu Ihrem Vermieter haben, ist es außerdem empfehlenswert, diesen um ein Empfehlungs- bzw. Referenzschreiben zu bitten. Ein gutes Schreiben Ihres aktuellen Vermieters vermittelt einen besseren Eindruck von Ihnen, als Sie es selbst je könnten.

Arbeitgeberbescheinigung

Ein Beschäftigungsverhältnis spricht für Ihre Zahlungsfähigkeit. Der Nachweis dafür wird vor allem dann benötigt, wenn Sie sich für ein Mietobjekt interessieren oder einen Kredit in Anspruch nehmen möchten. Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bezeugt nicht nur, dass sie nicht arbeitslos sind, sondern auch wer Sie sind und was Sie tun: sie enthält nämlich auch eine Zusammenfassung Ihrer Aufgaben.

Kopie Ihres Personalausweises

Ihrem Bewerberschreiben sollten Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder, falls Sie nicht deutscher Staatsbürger sind, Ihres Reisepasses beilegen. Offizielle Dokumente verleihen Ihrer Bewerbung einen Eindruck von Seriosität und Ehrlichkeit.

Bonitätsnachweis: Schufa-Auskunft

Gegen eine Gebühr können Sie bei Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Schufa) eine Bonitätsauskunft beantragen. Diese prüfen Ihre finanzielle Situation anhand offizieller Datensätze.  Damit werden Ihre allgemeine Zahlungsfähigkeit sowie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit bestätigt. Diese Art der Bonitätsprüfung kann durchaus einige Tage in Anspruch nehmen. Vor allem wenn Sie es eilig haben – und das ist bei Wohnungsbewerbungen meistens der Fall – kann diese Bonitätsprüfung zu lange dauern.

Kostenloser Bonitätscheck

Ob zu hohe Gebühren oder zu wenig Zeit: Auf Ihre Bonitätsprüfung müssen Sie im Zweifelsfall allerdings nicht verzichten. Viele Kautionskassen wie EuroKaution bieten Ihnen einen kostenlosen Bonitätscheck an, der nicht nur schnell, sondern auch äußerst zuverlässig ist. Bei EuroKaution müssen Sie dafür übrigens nicht einmal eine Kautionsbürgschaft abschließen.

Ist die Bonitätsprüfung positiv, erhalten Sie den „geprüften Mieter-Brief“, den Sie Ihrem Vermieter vorlegen können. Auch, wenn Sie keinen weiteren Service von EuroKaution in Anspruch nehmen möchten, können Sie damit Ihrem Vermieter beweisen, dass Sie ein sicherer Mieter sind und im Bedarfsfall von einer Kautionsbürgschaft unterstützt werden würden. Darüber hinaus müssen Sie mit dieser kostenlosen Bonitätsprüfung Ihrem potentiellen Vermieter nicht schon zum Zeitpunkt der Bewerbung all Ihre persönlichen Informationen offenlegen.

Neugierig geworden?

Hier können Sie den kostenlosen Bonitätscheck bei unserem Partner der Baloise, machen und bei der Besichtigung einen geprüften Mieter Brief vorlegen.

Was ist bei einer Wohnungssuche außerdem zu beachten?

Formale Korrektheit

Auch wenn eine Wohnungsbewerbung nicht so formal oder ausführlich wie eine Jobbewerbung sein muss, ist es trotzdem wichtig, auf eine korrekte Grammatik und Rechtschreibung zu achten. Lassen Sie Ihre Bewerbung, wenn möglich, noch einmal gegenlesen.

Ordnung

Der Vermieter wird vom Zustand Ihrer Bewerbungsunterlagen sicherlich Rückschlüsse auf Ihren Charakter und Umgang mit der Wohnung ziehen. Daher sollten Sie darauf achten, wie Sie Ihre Unterlagen einreichen und präsentieren. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen bei einer Wohnungsbesichtigung direkt ausgedruckt zu übergeben oder als PDF-Datei per E-Mail zu übermitteln. Dies kann vor allem sinnvoll sein, wenn die Unterlagen schnell ankommen müssen.

Ihre Unterlagen sollten außerdem so sorgfältig zusammengestellt werden, dass der Vermieter alle wichtigen Informationen auf den ersten Blick sichten kann. Dafür ist es wichtig, Ihre Informationen auf den Punkt zu bringen und auf ausgefallene Layouts oder verschnörkelte Schriftarten zu verzichten. Außerdem werden anders als bei einer Jobbewerbung kein Lebenslauf oder gar ein Motivationsschreiben benötigt.

Schnell sein

Gerade da, wo Wohnraum besonders knapp ist, ist eine erfolgreiche Bewerbung von etwas anderem abhängig: Haben
Sie eine Wohnung entdeckt, die Ihnen gefällt, sollten Sie rasch reagieren. Vermieter und Makler erhalten auf Ihre Anzeigen in der Regel dutzende Anfragen – und warten nicht tage- oder wochenlang auf weitere Bewerbungen.

Je länger Sie zögern, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer Kandidat den Zuschlag für die Wohnung bekommt. Ihrem Vermieter die digitalen Bewerbungsunterlagen via E-Mail im PDF-Format zu überreichen, kann hier zusätzlich hilfreich sein, um Ihre Chancen zu erhöhen. Im Idealfall kann er Ihre Bewerbung bereits am selben Tag einsehen.

Wohnungsbewerbung: Heben Sie sich von Konkurrenten ab

Eine umfangreiche Wohnungsbewerbung folgt keinem festgeschriebenen Gesetz. Sie machen nichts falsch, wenn Sie nicht alle Tipps befolgen – Sie versäumen allerdings die Möglichkeit, Ihre Traumwohnung für sich zu gewinnen. Fügen Sie Ihrer Bewerbungsmappe zusätzliche Details hinzu, um Ihren potentiellen Vermieter gleich von Anfang an von sich zu überzeugen!

Sie möchten Ihren potentiellen Vermieter davon überzeugen, dass sein Mietobjekt mit Ihnen in sicherer Hand ist? Nutzen Sie unser Angebot und lassen Sie sich den „geprüfter Mieterbrief“ noch heute ausstellen. Hier geht’s zum Kautionscheck.

Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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