Welche Form der Mietkaution ist am sinnvollsten?
Welche Form der Mietkaution ist am sinnvollsten? Mietkaution Vergleich: Welche Lösung überzeugt wirk…
Im direkten Mietkaution Vergleich zeigt sich schnell: Mieter und Vermieter haben zwar Mietkaution Alternativen, eine Kaution abzusichern – doch nicht alle sind gleichermaßen praktisch oder zuverlässig. Insbesondere deshalb überzeugt die Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution, weil sie sowohl für Mieter als auch für Vermieter klare Vorteile bietet. In unserem Mietkaution Vergleich zeigen wir, weshalb sich diese moderne Lösung wirklich lohnt – und worin sich andere Kautionsformen deutlich unterscheiden.
Wenn Mieter die Kaution bar oder per Überweisung an den Vermieter zahlen, hat dieser direkten Zugriff auf das Geld – bei berechtigten Forderungen. Allerdings:
Hier eröffnet der Mieter selbst ein Konto und verpfändet es an den Vermieter. Diese Lösung ist formal korrekt, aber:
Bankbürgschaften müssen viele formale Voraussetzungen erfüllen. Zudem gibt es häufig Unsicherheiten:
Eltern oder Freunde bürgen oft für junge Mieter. Doch das birgt viele Risiken:
Mit einer Mietkautionsversicherung von EuroKaution sichern Mieter ihre Kaution ab, ohne Geld zu hinterlegen – und Vermieter erhalten maximale Sicherheit. Die Vorteile im Überblick:
Im Vergleich zur Barkaution, Bankbürgschaft oder Privatbürgschaft ist die Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution die überzeugendste Mietkaution Alternative – sie vereint Sicherheit, einfache Abwicklung und hohe Effizienz in einer modernen Lösung. Vermieter sind im Fall der Fälle bestens abgesichert – ohne zusätzliche Arbeit. Und Mieter behalten ihre Liquidität.
Eurokaution.de hat die Beste und zuverlässigste Lösung für Sie.
Fälligkeit der Kautionsleistung
Verspätete Kautionsforderung
Verjährung und Verwirkung der Kautionsforderung
Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
Kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Kündigung bei Nichtleistung der Mietkaution
Korrekte Anlage der Mietkaution
Gesetzlicher Regelfall: Barkaution
Mietkaution getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters
Die vielleicht umstrittenste und wichtigste Frage aus dem Recht der Mietkaution ist, wann der Vermieter diese zurückzahlen oder zurückgeben bzw. darüber abrechnen muss. Dies betrifft insbesondere die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution.
Die Rückgabe der Mietkaution ist nicht allein vom Zeitablauf abhängig. Der Vermieter muss die Kaution erst dann zurückzahlen, wenn feststeht, dass er keine offenen Ansprüche mehr gegen den Mieter hat, für die die Kaution vorgesehen ist. Solange ein Sicherungsbedarf besteht – etwa wegen möglicher Schäden oder ausstehender Nebenkosten – ist die Rückzahlung noch nicht fällig. Erst wenn dieses Sicherungsinteresse entfällt, entsteht der Rückzahlungsanspruch des Mieters.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem wichtigen Rechtsentscheid die Rahmenbedingungen zur Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution festgelegt. Laut Entscheidung muss der Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses eine angemessene Frist erhalten, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe er Ansprüche gegen den Mieter hat, die er mit der Kaution verrechnen möchte.
Solange diese Prüfungsfrist läuft, darf der Mieter seine Kaution nicht zurückfordern oder mit eigenen Forderungen aufrechnen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, wird der Rückzahlungsanspruch des Mieters fällig.
Wie lange diese Frist im Einzelfall dauert, hängt von den konkreten Umständen ab. In einfachen Fällen reichen wenige Wochen – in komplizierten Fällen, etwa bei umfangreichen Betriebskostenabrechnungen oder Schadensfragen, kann der Vermieter auch mehr als sechs Monate Zeit benötigen, was für den Mieter in bestimmten Fällen zumutbar ist und sich auf die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution auswirkt.
BGH, Beschluss vom 01.07.1987 – Az. VIII ARZ 2/87
Jedenfalls darf der Vermieter von der Rechtsprechung zugelassene Ausnahmen nicht als Freibrief verstehen. Er muss sich aktiv darum bemühen, die Kautionsabrechnung vorzubereiten und durchzuführen.
Erkennt der Vermieter, dass er nicht die gesamte Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche benötigt, kann und sollte er den nicht mehr benötigten Teil frühzeitig zurückzahlen. Die restliche Kaution darf er bis zur endgültigen Abrechnung einbehalten.
Dieses Vorgehen ist jederzeit zulässig und kann dem Vermieter helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, die entstehen könnten, wenn er die Kautionsabrechnung unzumutbar lange hinauszögert, was relevant sein kann für die Fälligkeit der Rückgabe dieser Mietkaution.
Mit der Kautionsabrechnung stellt der Vermieter alle noch offenen Forderungen dem Rückzahlungsanspruch des Mieters gegenüber, was entscheidend ist für die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution. Damit ist die letzte Gelegenheit, Forderungen geltend zu machen oder zurückzuweisen.
Zahlt der Vermieter nach der Kautionsabrechnung ein Guthaben an den Mieter aus, kann dies bedeuten, dass alle offenen Forderungen erledigt sind. In der Regel ist der Vermieter damit von späteren Nachforderungen ausgeschlossen – sie gelten als erlassen.
Auch für den Mieter gilt: Nimmt er die Rückzahlung vorbehaltlos an, kann er meist keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen. Ob die bloße Annahme rechtlich als Zustimmung zur Abrechnung gewertet wird, ist zwar umstritten, doch der Mieter sollte eine fehlerhafte Abrechnung innerhalb einer angemessenen Frist beanstanden, um seine Rechte zu wahren.
Liegt dem Vermieter eine Kautionsbürgschaft der Eurokaution vor, so ist der Antrieb des Mieters, diese zurückzufordern nicht so groß, als hätte der Mieter einen Barbetrag zu erwarten. Denn bei der Eurokaution werden die Gebühren bei Rückgabe der Urkunde taggenau abgerechnet.
Eurokaution.de hat die Beste und zuverlässigste Lösung für Sie.
Welche Form der Mietkaution ist am sinnvollsten? Mietkaution Vergleich: Welche Lösung überzeugt wirk…
Fälligkeit zur Rückgabe der Mietkaution/ Mietkautionsbürgschaft Die vielleicht umstrittenste und wic…
Welche Ansprüche des Vermieters sichert die Mietkaution ab? Die Mietkaution dient dazu, finanzielle …
Rückzahlung der Mietkaution Ist das Mietverhältnis beendet, bekommt der Mieter nach Ablauf einer ang…
Korrekte Anlage der Mietkaution Laut § 551 Abs. 3 Satz 1 BGB ist der Vermieter […]
Was passiert, wenn der Mieter keine Kaution zahlt? Kündigung wegen fehlender Mietkaution Es war lang…
Zurückbehaltungsrecht der Schlüssel bei Wohnungsübergabe Am vernünftigsten ist es für den Vermieter …
Verjährung und Verwirkung der Mietkautionsforderung Der Vermieter sollte mit der Geltendmachung sein…
Verspätete Kautionsforderung vom Vermieter Wenn ein Mieter die Mietkautionsbürgschaft von Eurokautio…
Verspätete Kautionszahlung: Risiken für Mieter und Vermieter – und wie die Mietkautionsbürgschaft vo…
Recht des Mieters zur Ratenzahlung Ist im Mietvertrag die Leistung einer Barkaution vereinbart, hat …
Fälligkeit der Mietkautionsleistung Für die Fälligkeit ist es grundsätzlich unerheblich, ob es um di…
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Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft: Die Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft ist ein wichtiger…
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Mietvertrag ohne Mietkaution – clever mieten mit EuroKaution Ein Mietvertrag ohne Mietkaution ist in…
Zugriff auf die Mietkaution im laufenden Mietverhältnis Nach aktueller Rechtsprechung ist der Zugrif…
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Sonderkaution (Barrierefreiheit E-Mobilität, Einbruchschutz) Eine Sonder- und Ausnahmeregelung finde…
Mietkautionserhöhung nach Tod des Mieters Nachträgliche Kautionsforderung nach Tod des Mieters gemäß…
Die Mietkaution dient dazu, finanzielle Ansprüche des Vermieters Mietkaution abzusichern, die aus dem Mietverhältnis entstehen können. Das bedeutet: Der Vermieter kann über die Mietkaution alle Geldforderungen gegenüber dem Mieter geltend machen – nicht nur offene Mietzahlungen. Welche Ansprüche sichert die Mietkaution ab, ist eine wichtige Frage, die sich viele Vermieter stellen.
Die Kaution sichert nicht nur die Zahlung der Miete ab. Welche Ansprüche sichert die Mietkaution ab? Sie kann auch verwendet werden für:
Der Vermieter entscheidet selbst, welche seiner Ansprüche er mit der Mietkaution ausgleicht – auch dann, wenn die Kaution als Bürgschaft hinterlegt wurde.
Wichtig: Die Kaution darf nur zur Absicherung von Geldforderungen verwendet werden.
Will der Vermieter z.B. Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen geltend machen, muss der Mieter zuvor entweder die Durchführung endgültig verweigert haben oder der Vermieter muss ihn mit Fristsetzung und ggf. Ablehnungsandrohung zur Erfüllung aufgefordert haben. Erst wenn der Mieter die Renovierung verweigert oder nicht fristgerecht durchführt, kann der Vermieter den Anspruch in einen Geldanspruch auf Schadensersatz umwandeln und mit der Mietkaution verrechnen.
Die Kaution darf nicht zurückbehalten werden, um Druck auf den Mieter auszuüben, z.B. ihn zur Renovierung zu zwingen. Der Vermieter kann seine Ansprüche nur dann mit der Mietkaution verrechnen, wenn er sie innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB) geltend macht. Danach verjähren sie, falls sich der Mieter darauf beruft.
Die Rückzahlung erfolgt in der Form, in der die Kaution gestellt wurde. Bei einer Bürgschaft wird z. B. die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben – etwa an die Firma Eurokaution.
Im Streitfall kann grundsätzlich nur die Bürgschaftsfirma (z. B. R+V Allgemeine Versicherungs AG oder Baloise) auf Rückgabe klagen. Der Mieter kann selbst verlangen, dass der Vermieter ihm die Bürgschaftsurkunde zurückgibt. Da der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter besteht, vertreten einige die Auffassung, dass der Mieter einen direkten Anspruch auf Rückgabe der Urkunde an sich selbst hat.
Wann die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution oder Mietkautionsbürgschafts-Urkunde ist – erfahren Sie hier.
Fälligkeit der Kautionsleistung
Verspätete Kautionsforderung
Verjährung und Verwirkung der Kautionsforderung
Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
Kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Kündigung bei Nichtleistung der Mietkaution
Korrekte Anlage der Mietkaution
Gesetzlicher Regelfall: Barkaution
Mietkaution getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters
Es war lange Zeit unklar, ob ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen darf, wenn der Mieter keine Kautionsbürgschaft (z. B. von der Firma Eurokaution) vorlegt. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist klar: Wenn der Mieter keine Kaution zahlt , was oft vorkommt, kann das eine Vertragsverletzung sein.
In solchen Fällen kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen – eventuell sogar fristlos, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. In der Regel muss der Vermieter den Mieter aber vorher abmahnen.
Quelle: BGH, Urteil vom 21.03.2007, Az. XII ZR 36/05
Für Mietverhältnisse über Wohnraum (also Wohnungen oder Häuser) hat der Gesetzgeber eine spezielle Regel eingeführt: § 569 Absatz 2a BGB. Diese Vorschrift erlaubt es dem Vermieter, fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mit einem Betrag in Rückstand ist, der zwei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) entspricht.
Eine vorherige Abmahnung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Wenn der Mieter die ausstehende Kaution vor der Kündigung vollständig zahlt, darf der Vermieter nicht kündigen. Selbst wenn der Vermieter schon gekündigt hat, wird die Kündigung unwirksam, wenn der Mieter den vollständigen Betrag nachträglich rechtzeitig überweist.
Achtung: Wenn die Kaution in Raten gezahlt wird und nach der Kündigung eine neue Rate fällig wird, muss auch diese Rate fristgerecht bezahlt werden. Sonst bleibt die Kündigung bestehen.
Derzeit wird allgemein davon ausgegangen, dass § 569 Absatz 2a BGB nur für die erstmalige Zahlung der Kaution gilt – also nicht, wenn die Kaution im Laufe des Mietverhältnisses erneut aufgefüllt werden muss (z. B. nach einer Teilverrechnung wegen Schäden).
Fälligkeit der Kautionsleistung
Verspätete Kautionsforderung
Verjährung und Verwirkung der Kautionsforderung
Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
Kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Kündigung bei Nichtleistung der Mietkaution
Korrekte Anlage der Mietkaution
Gesetzlicher Regelfall: Barkaution
Mietkaution getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters
Um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden und dem Vermieter schnell Sicherheit zu bieten, kann eine Mietkautionsbürgschaft von EuroKaution eine einfache und flexible Alternative zur Barkaution sein.
Statt mehrere Monatsmieten auf einmal zahlen zu müssen, übernimmt EuroKaution die Bürgschaft – und der Mieter behält seine Liquidität. Der Vermieter erhält trotzdem die volle Sicherheit.
Vorteile auf einen Blick:
Jetzt berechnen und Mietkaution clever absichern.
Der Umzug steht bevor, aber die hohe Mietkaution belastet Ihr Budget? Mit der Mietkautionsbürgschaft der EuroKaution Service EKS GmbH bleiben Sie finanziell flexibel – ganz ohne auf Sicherheit für Ihren Vermieter zu verzichten. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für Mietkautionsbürgschaft sind einfach zu verstehen und zu erfüllen.
Damit der Abschluss schnell und einfach klappt, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Unsere Mietkautionsbürgschaft gilt für private Mietwohnungen – ganz egal, ob du alleine einziehst oder mit deiner Familie.
Ihr Vermieter muss die Mietkautionsbürgschaft akzeptieren. In vielen Mietverträgen ist die Kautionsform offen – in diesen Fällen genügt eine kurze schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Für den Abschluss prüfen wir Ihre Bonität, meist über eine SCHUFA-Auskunft – dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Mietkautionsbürgschaft.
Bonität bezeichnet die Fähigkeit, finanzielle Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen, und gibt Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mieter, Unternehmen oder eine Privatperson ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Für Kreditgeber, Banken und andere Finanzinstitute, wie aber auch Vermieter spielt die Bonität eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, ob ein Kredit oder sogar ein Mietobjekt vergeben wird.
Unsere Bürgschaft deckt die gesetzlich zulässige Höchstgrenze ab: bis zu drei Nettokaltmieten.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über ein deutsches Bankkonto verfügen.
Statt mehrere tausend Euro als Kaution zu hinterlegen, zahlen Sie bei uns nur einen kleinen jährlichen Beitrag – und können Ihr Geld für das verwenden, was wirklich zählt: neue Möbel, Umzugskosten oder Ihre Familie.
Unser Team berät Sie gerne – persönlich, verständlich und unkompliziert.
0721-619 348 80 E-MailWenn ein Mieter die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution nicht sofort bei Mietbeginn vorlegt, verliert der Vermieter seinen Anspruch auf die Kaution nicht automatisch. Auch bei einer verspäteten Mietkautionsforderung – solange das Mietverhältnis besteht – kann der Vermieter die Kaution noch einfordern. Das Gleiche gilt natürlich für eine andere vereinbarte Form der Mietkaution.
Komplizierter wird es, wenn die Wohnung oder das Haus verkauft wird, bevor die Kaution geleistet wurde. In diesem Fall geht der Anspruch auf die Kaution nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet: Der ursprüngliche Vermieter muss seinen Anspruch auf die Kaution an den Käufer schriftlich abtreten, idealerweise im notariellen Kaufvertrag. Ohne diese Abtretung kann der neue Eigentümer die Kaution möglicherweise nicht rechtlich durchsetzen, da ihm die sogenannte Aktivlegitimation fehlt.
Fälligkeit der Kautionsleistung
Verjährung und Verwirkung der Kautionsforderung
Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
Kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Kündigung bei Nichtleistung der Mietkaution
Korrekte Anlage der Mietkaution
Gesetzlicher Regelfall: Barkaution
Mietkaution getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters
Wer sich diesen Ärger sparen will, sollte auf eine Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de setzen. Eine verspätete Mietkautionsforderung entfällt somit. Statt den gesamten Kautionsbetrag auf einmal hinterlegen zu müssen, stellt eurokaution.de dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus, die als vollwertiger Kautionsersatz dient.
Verspätete Kautionszahlungen führen schnell zu rechtlichen und finanziellen Problemen. Mit der Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de profitieren beide Seiten: Der Vermieter erhält sofort Sicherheit, der Mieter bleibt liquide und vermeidet Ärger. Eine kluge Lösung für ein sorgenfreies Mietverhältnis.
Jetzt berechnen und Mietkaution clever absichern.
Eine Mietkautionsversicherung bietet dem Vermieter eine Kombination aus
Sicherheit, administrativer Erleichterung und Flexibilität. Sie sorgt dafür, dass der Vermieter im Schadensfall oder bei Mietausfällen schnell an sein Geld kommt. Gleichzeitig wird die Verwaltung der Kaution einfacher. Auch das Risiko für den Vermieter wird dadurch geringer, vor allem bei einer Mietkautionserhöhung nach Tod des Mieters. Wichtig zu beachten ist, dass die Fälligkeit der Mietkautionsleistung auch im Falle einer Versicherung klar geregelt sein muss.
Gerne nehmen wir auch Kontakt mit Ihrem Vermieter auf
– falls er noch Fragen zum Produkt Kautionsversicherung hat. Themen wie Sonderkaution können ebenfalls geklärt werden.
Ist im Mietvertrag die Leistung einer Barkaution vereinbart, hat der Mieter nach § 551 Abs. 2 Satz 1 BGB das Recht, diese in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Eine verspätete Kautionszahlung kann jedoch zu Problemen führen. Auf dieses Recht muss der Vermieter den Mieter nicht ausdrücklich hinweisen, es darf aber auch nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden (s.o.). Ist Ratenzahlung vereinbart, bestimmt § 551 Abs. 2 Satz 2 BGB, dass die erste Teilzahlung „zu Beginn des Mietverhältnisses fällig“ ist. Die weiteren Kautionsraten sind gemäß § 551 Abs.2, S.3 BGB mit den unmittelbar folgenden Mieten fällig.
In vielen Mietverhältnissen kommt es vor: Der Mieter zahlt die vereinbarte Mietkaution nicht pünktlich oder nicht vollständig. Trotz klarer vertraglicher Regelung wird der Kautionsbetrag häufig erst nach mehrfacher Erinnerung und Mahnung beglichen. Die Folgen für den Vermieter sind nicht zu unterschätzen – denn durch die verspätete Zahlung entsteht ein potenzieller finanzieller Schaden.
Zahlt der Mieter die Kaution zu spät, entsteht dem Vermieter ein sogenannter Verzögerungsschaden. Dieser besteht vor allem darin, dass das Kautionskonto in der Zwischenzeit keine oder geringere Zinsen erwirtschaftet hat. Im Ernstfall kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, der sich auf die entgangene Verzinsung bezieht. Zwar mag der Betrag gering erscheinen – doch er ist rechtlich durchsetzbar und für den Mieter mit unnötigem Aufwand und Zusatzkosten verbunden.
Fälligkeit der Kautionsleistung
Verspätete Kautionsforderung
Verjährung und Verwirkung der Kautionsforderung
Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
Kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters
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Korrekte Anlage der Mietkaution
Gesetzlicher Regelfall: Barkaution
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Wer sich diesen Ärger sparen will, sollte auf eine Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de setzen. Statt den gesamten Kautionsbetrag auf einmal hinterlegen zu müssen, stellt eurokaution.de dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus, die als vollwertiger Kautionsersatz dient.
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Sicherheit, administrativer Erleichterung und Flexibilität. Sie sorgt dafür, dass der Vermieter im Schadensfall oder bei Mietausfällen schnell an sein Geld kommt. Gleichzeitig wird die Verwaltung der Kaution einfacher. Auch das Risiko für den Vermieter wird dadurch geringer, vor allem bei einer Mietkautionserhöhung nach Tod des Mieters. Wichtig zu beachten ist, dass die Fälligkeit der Mietkautionsleistung auch im Falle einer Versicherung klar geregelt sein muss.
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– falls er noch Fragen zum Produkt Kautionsversicherung hat. Themen wie Sonderkaution können ebenfalls geklärt werden.
Ist im Mietvertrag die Leistung einer Barkaution vereinbart, hat der Mieter nach § 551 Abs. 2 Satz 1 BGB das Recht, diese in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Auf dieses Recht muss der Vermieter den Mieter nicht ausdrücklich hinweisen, es darf aber auch nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden (s.o.). Ist Ratenzahlung vereinbart, bestimmt § 551 Abs. 2 Satz 2 BGB, dass die erste Teilzahlung „zu Beginn des Mietverhältnisses fällig“ ist. Die weiteren Kautionsraten sind gemäß § 551 Abs.2, S.3 BGB mit den unmittelbar folgenden Mieten fällig.
Fälligkeit der Kautionsleistung
Folgen verspäteter Mietkautionszahlung
Verspätete Kautionsforderung
Verjährung und Verwirkung der Kautionsforderung
Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
Kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Kündigung bei Nichtleistung der Mietkaution
Korrekte Anlage der Mietkaution
Gesetzlicher Regelfall: Barkaution
Mietkaution getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters
Eine Mietkautionsversicherung bietet dem Vermieter eine Kombination aus
Sicherheit, administrativer Erleichterung und Flexibilität. Sie sorgt dafür, dass der Vermieter im Schadensfall oder bei Mietausfällen schnell an sein Geld kommt. Gleichzeitig wird die Verwaltung der Kaution einfacher. Auch das Risiko für den Vermieter wird dadurch geringer, vor allem bei einer Mietkautionserhöhung nach Tod des Mieters. Wichtig zu beachten ist, dass die Fälligkeit der Mietkautionsleistung auch im Falle einer Versicherung klar geregelt sein muss.
Gerne nehmen wir auch Kontakt mit Ihrem Vermieter auf
– falls er noch Fragen zum Produkt Kautionsversicherung hat. Themen wie Sonderkaution können ebenfalls geklärt werden.
Im gewerblichen Mietrecht kommt es häufig vor, dass Mietverträge hohe Kautionen vorsehen, um die Ansprüche des Vermieters abzusichern. In solchen Fällen kann die Kombination mehrerer Mietkautionsarten eine sinnvolle Lösung darstellen, um den geforderten Sicherheitsbetrag zu decken, ohne dass der Mieter eine einzelne hohe Barkaution leisten muss. Besonders bei gewerblichen Mietverhältnissen, in denen die Mietkaution oft mehrere Monatsmieten umfasst, bietet sich eine solche Kombination an.
Eine denkbare Konstellation ist die Vereinbarung einer Barkaution zusammen mit einer Mietkautionsbürgschaft. Ein typisches Beispiel: Der Mieter zahlt zwei Monatsmieten als Barkaution und stellt zusätzlich eine Bürgschaft über einen weiteren Monat als Sicherheit zur Verfügung. Diese Kombination bietet dem Vermieter eine umfassende Absicherung, ohne dass der Mieter den gesamten Betrag als Barkaution leisten muss.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Summe dieser beiden Sicherheitsarten in der Regel die gesetzliche Obergrenze von drei Monatsmieten nicht überschreiten darf. Das bedeutet, dass der Vermieter in diesem Fall eine zusätzliche Bürgschaft nur bis zu dem Betrag annehmen kann, der die Differenz zwischen der geleisteten Barkaution und der Höchstgrenze von drei Monatsmieten ausmacht. Überschreitet die kombinierte Kaution diese Obergrenze, würde der übersteigende Teil als teilnichtig gelten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen klargestellt hat.
Im Gegensatz zum privaten Mietrecht, in dem die Mietkaution gesetzlich auf drei Monatskaltmieten begrenzt ist, gibt es im gewerblichen Mietrecht keine gesetzliche Obergrenze. Die Höhe der gewerblichen Mietkaution kann daher individuell im Mietvertrag vereinbart werden – abhängig von Objektwert, Standort, Mietvertragslaufzeit und Bonität des Mieters.
In der Praxis variiert die Kautionshöhe stark. Üblich sind:
Diese Flexibilität bietet dem Vermieter umfassenden Schutz – stellt Mieter aber oft vor die Herausforderung, hohe Beträge sofort bereitstellen zu müssen. Hier kommt die Möglichkeit ins Spiel, mehrere Kautionsarten zu kombinieren.
Gerade im gewerblichen Bereich ist die Kombination mehrerer Kautionsarten eine sinnvolle Lösung. Anstelle einer reinen Barkaution können Mieter z. B. einen Teilbetrag als Barkaution hinterlegen und den restlichen Betrag über eine Mietkautionsbürgschaft absichern. Ein typisches Modell sieht folgendermaßen aus:
Diese Kombination bietet Vermietern die volle vertraglich vereinbarte Sicherheit – und dem Mieter die Möglichkeit, Liquidität zu erhalten und den finanziellen Aufwand zu minimieren.
Wird eine Kombination mehrerer Kautionsarten vereinbart, ist darauf zu achten, dass die Summe aller Sicherheiten – Barkaution, Bürgschaft, Verpfändung etc. – nicht gegen gesetzliche oder vertragliche Obergrenzen verstößt. In Fällen, in denen eine Obergrenze vertraglich geregelt wurde (z. B. 3 Monatsmieten/Privater Wohnraum), kann eine Überschreitung zur Teilnichtigkeit der Vereinbarung führen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu mehrfach entschieden, dass übersteigende Sicherheiten unzulässig sind – es sei denn, sie wurden freiwillig von einem Dritten (z. B. Eltern des Mieters) unaufgefordert angeboten.
Eurokaution bietet gewerblichen Mietern eine schnelle, sichere und kostengünstige Lösung, wenn es um die Stellung einer Mietkaution geht. Ob als alleinige Sicherheit oder in Kombination mit einer Barkaution – die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution überzeugt durch:
Fazit
Die Höhe der gewerblichen Mietkaution kann frei vereinbart werden – was sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt. Eine Kombination mehrerer Kautionsarten, z. B. Barkaution und Mietkautionsbürgschaft, bietet Flexibilität und finanzielle Entlastung. Wichtig ist, dass die Summe der Sicherheiten rechtlich sauber geregelt ist, um spätere Konflikte zu vermeiden. Mit einer Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution sichern Sie sich rechtlich wirksam ab – ohne Ihre Liquidität zu belasten.
Jetzt informieren und die passende Mietkautionslösung für Ihr Unternehmen finden – mit Eurokaution.
Die Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft ist ein wichtiger Bestandteil jedes Mietverhältnisses, um sowohl Mieter als auch Vermieter abzusichern. Während in der Regel eine Barkaution vereinbart wird, entscheiden sich immer mehr Mieter und Vermieter für die Mietkautionsbürgschaft. Veränderung der Mietkaution kann sich hierbei auf die finanziellen Voraussetzungen der Mieter auswirken. Doch was genau bedeutet das, und wie steht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Form der Kaution?
Im Gegensatz zur klassischen Barkaution, bei der der Mieter einen bestimmten Geldbetrag als Sicherheitsleistung hinterlegt, stellt die Mietkautionsbürgschaft eine Art Versicherung dar. Der Mieter zahlt hierfür eine regelmäßige Gebühr an einen Versicherer, der im Falle eines Schadens für die Kaution aufkommt. Diese Lösung, die als Mietkaution auch als Mietkautionsbürgschaft funktioniert, ist besonders attraktiv für Mieter, die nicht über die nötige Summe für eine Barkaution verfügen, oder die ihre Liquidität nicht durch eine hohe Vorauszahlung binden möchten. Veränderung der Mietkaution durch neue Vereinbarungen ist oft ein Thema.
Solange eine Barkaution vereinbart wird, ist die rechtliche Situation klar und unproblematisch. Schwieriger wird es jedoch, wenn eine Kautionsbürgschaft in Betracht gezogen wird oder wenn Barkaution und Bürgschaft nebeneinander bestehen. Die Veränderung der Mietkaution durch Bürgschaft erfordert besondere rechtliche Beachtung. Denn auch bei der Mietkautionsbürgschaft gilt das Mietrecht, insbesondere § 551 BGB, der die Höhe der Kaution regelt. Bei der Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft müssen daher diese Regeln unbedingt beachtet werden.
Laut § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen, unabhängig davon, ob sie in bar oder als Bürgschaft geleistet wird. Eine Bürgschaft, die eine unbegrenzte Haftung umfasst, ist daher nicht zulässig. In der Praxis bedeutet dies, dass auch bei Anbietern von Mietkautionsbürgschaften, wie zum Beispiel Eurokaution, eine unbegrenzte Haftung ausgeschlossen ist.
Eurokaution bietet eine rechtlich einwandfreie und transparente Lösung für alle, die eine Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen möchten. Als führender Anbieter von Mietkautionsbürgschaften stellt Eurokaution sicher, dass die Bürgschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben von § 551 BGB erfolgt. Das bedeutet, dass die Kaution auf maximal drei Monatsmieten begrenzt ist – und Sie keine unzulässigen, unbegrenzten Bürgschaften eingehen müssen.
Mit Eurokaution genießen Mieter und Vermieter eine sichere, unkomplizierte und rechtlich einwandfreie Lösung für die Kautionsabsicherung. Die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution ist besonders attraktiv für Mieter, die ihre finanziellen Mittel effizient nutzen möchten, ohne auf die Sicherheit einer Kaution verzichten zu müssen.
Die Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne und flexible Alternative zur Barkaution. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Vorgaben zu beachten, um unangemessene Bürgschaftsvereinbarungen zu vermeiden. Mit Eurokaution entscheiden Sie sich für einen zuverlässigen Partner, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihnen eine faire und transparente Mietkautionsbürgschaft bietet. So können Sie sicher sein, dass Ihre Kautionsbürgschaft korrekt und rechtskonform ist – und das zu attraktiven Konditionen.
Verlassen Sie sich auf Eurokaution – Ihre Sicherheit bei der Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft.