Welche Form der Mietkaution ist am sinnvollsten?

Barkaution – veraltet und verwaltungsintensiv

Wenn Mieter die Kaution bar oder per Überweisung an den Vermieter zahlen, hat dieser direkten Zugriff auf das Geld – bei berechtigten Forderungen. Allerdings:

  • Streitfälle sind mühsam: Akzeptiert der Mieter die Abrechnung des Vermieters nicht, bleibt ihm nur der Weg vor Gericht. Dies kann in bestimmten Fällen zumutbar sein, wirkt sich jedoch unmittelbar auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Rückzahlung der Mietkaution au
  • Der Verwaltungsaufwand ist hoch: Der Vermieter muss ein separates Kautionskonto einrichten, Zinsen abrechnen, Bescheinigungen ausstellen und das Guthaben sicher verwahren.
  • Die Zinsen sind minimal: In Zeiten niedriger Zinsen lohnt sich die Anlage für den Mieter praktisch nicht.

Mietkautionskonto mit Verpfändung – umständlich und unpraktisch

Hier eröffnet der Mieter selbst ein Konto und verpfändet es an den Vermieter. Diese Lösung ist formal korrekt, aber:

  • Sie ist aufwendig: Konto eröffnen, Verpfändungserklärung aufsetzen, alles sauber dokumentieren – das kostet Zeit und Nerven.
  • Sie bringt kaum Vorteile gegenüber der Barkaution.

Bankbürgschaft – bürokratisch und riskant

Bankbürgschaften müssen viele formale Voraussetzungen erfüllen. Zudem gibt es häufig Unsicherheiten:

  • Gültigkeit fraglich: Wird der Mietvertrag verlängert oder ändert sich etwas am Mietverhältnis, ist die Bürgschaft eventuell nicht mehr wirksam.
  • Erheblicher Aufwand im Ernstfall: Vermieter müssen oft gegen Bank und Mieter rechtlich vorgehen, um an ihr Geld zu kommen.
  • Banken handeln zögerlich: Sie stellen sich im Zweifel auf die Seite des Mieters und zahlen oft erst nach gerichtlicher Klärung.

Privatbürgschaft – unsicher und schwer zu bewerten

Eltern oder Freunde bürgen oft für junge Mieter. Doch das birgt viele Risiken:

  • Bonität ist kaum überprüfbar: Der Vermieter weiß nicht, ob der Bürge im Bedarfsfall wirklich zahlungsfähig ist.
  • Zahlungswilligkeit unsicher: Enge Beziehungen zum Mieter können eine objektive Zahlung erschweren.
  • Rechtlich schwach: Privatbürgschaften sind oft nur einfache Bürgschaften, mit vielen Schlupflöchern für den Bürgen.

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Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution: Was sagt der BGH?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem wichtigen Rechtsentscheid die Rahmenbedingungen zur Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution festgelegt. Laut Entscheidung muss der Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses eine angemessene Frist erhalten, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe er Ansprüche gegen den Mieter hat, die er mit der Kaution verrechnen möchte.

Solange diese Prüfungsfrist läuft, darf der Mieter seine Kaution nicht zurückfordern oder mit eigenen Forderungen aufrechnen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, wird der Rückzahlungsanspruch des Mieters fällig.

Wie lange diese Frist im Einzelfall dauert, hängt von den konkreten Umständen ab. In einfachen Fällen reichen wenige Wochen – in komplizierten Fällen, etwa bei umfangreichen Betriebskostenabrechnungen oder Schadensfragen, kann der Vermieter auch mehr als sechs Monate Zeit benötigen, was für den Mieter in bestimmten Fällen zumutbar ist und sich auf die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution auswirkt.

BGH, Beschluss vom 01.07.1987 – Az. VIII ARZ 2/87

Jedenfalls darf der Vermieter von der Rechtsprechung zugelassene Ausnahmen nicht als Freibrief verstehen. Er muss sich aktiv darum bemühen, die Kautionsabrechnung vorzubereiten und durchzuführen.

Teilrückzahlung der Mietkaution ist möglich und sinnvoll

Erkennt der Vermieter, dass er nicht die gesamte Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche benötigt, kann und sollte er den nicht mehr benötigten Teil frühzeitig zurückzahlen. Die restliche Kaution darf er bis zur endgültigen Abrechnung einbehalten.

Dieses Vorgehen ist jederzeit zulässig und kann dem Vermieter helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, die entstehen könnten, wenn er die Kautionsabrechnung unzumutbar lange hinauszögert, was relevant sein kann für die Fälligkeit der Rückgabe dieser Mietkaution.

Die Kautionsabrechnung klärt alle gegenseitigen Ansprüche

Mit der Kautionsabrechnung stellt der Vermieter alle noch offenen Forderungen dem Rückzahlungsanspruch des Mieters gegenüber, was entscheidend ist für die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution. Damit ist die letzte Gelegenheit, Forderungen geltend zu machen oder zurückzuweisen.

Nach der Abrechnung sind weitere Forderungen meist ausgeschlossen

Zahlt der Vermieter nach der Kautionsabrechnung ein Guthaben an den Mieter aus, kann dies bedeuten, dass alle offenen Forderungen erledigt sind. In der Regel ist der Vermieter damit von späteren Nachforderungen ausgeschlossen – sie gelten als erlassen.

Auch für den Mieter gilt: Nimmt er die Rückzahlung vorbehaltlos an, kann er meist keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen. Ob die bloße Annahme rechtlich als Zustimmung zur Abrechnung gewertet wird, ist zwar umstritten, doch der Mieter sollte eine fehlerhafte Abrechnung innerhalb einer angemessenen Frist beanstanden, um seine Rechte zu wahren.

Liegt dem Vermieter eine Kautionsbürgschaft der Eurokaution vor, so ist der Antrieb des Mieters, diese zurückzufordern nicht so groß, als hätte der Mieter einen Barbetrag zu erwarten. Denn bei der Eurokaution werden die Gebühren bei Rückgabe der Urkunde taggenau abgerechnet.

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ACHTUNG – Nur Geldforderungen sind abgesichert

Wichtig: Die Kaution darf nur zur Absicherung von Geldforderungen verwendet werden.
Will der Vermieter z.B. Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen geltend machen, muss der Mieter zuvor entweder die Durchführung endgültig verweigert haben oder der Vermieter muss ihn mit Fristsetzung und ggf. Ablehnungsandrohung zur Erfüllung aufgefordert haben. Erst wenn der Mieter die Renovierung verweigert oder nicht fristgerecht durchführt, kann der Vermieter den Anspruch in einen Geldanspruch auf Schadensersatz umwandeln und mit der Mietkaution verrechnen.

Die Kaution darf nicht zurückbehalten werden, um Druck auf den Mieter auszuüben, z.B. ihn zur Renovierung zu zwingen. Der Vermieter kann seine Ansprüche nur dann mit der Mietkaution verrechnen, wenn er sie innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB) geltend macht. Danach verjähren sie, falls sich der Mieter darauf beruft.

Rückgabe der Kaution

Die Rückzahlung erfolgt in der Form, in der die Kaution gestellt wurde. Bei einer Bürgschaft wird z. B. die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben – etwa an die Firma Eurokaution.

Im Streitfall kann grundsätzlich nur die Bürgschaftsfirma (z. B. R+V Allgemeine Versicherungs AG oder Baloise) auf Rückgabe klagen. Der Mieter kann selbst verlangen, dass der Vermieter ihm die Bürgschaftsurkunde zurückgibt. Da der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter besteht, vertreten einige die Auffassung, dass der Mieter einen direkten Anspruch auf Rückgabe der Urkunde an sich selbst hat.

Wann die Fälligkeit der Rückgabe der Mietkaution oder Mietkautionsbürgschafts-Urkunde ist – erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn der Mieter keine Kaution zahlt?

Kündigung wegen fehlender Mietkaution

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Mietkautionsbürgschaft bei privaten Wohnraummietverträgen

Der Umzug steht bevor, aber die hohe Mietkaution belastet Ihr Budget? Mit der Mietkautionsbürgschaft der EuroKaution Service EKS GmbH bleiben Sie finanziell flexibel – ganz ohne auf Sicherheit für Ihren Vermieter zu verzichten. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für Mietkautionsbürgschaft sind einfach zu verstehen und zu erfüllen.

Damit der Abschluss schnell und einfach klappt, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Wohnraummietvertrag muss vorliegen

Unsere Mietkautionsbürgschaft gilt für private Mietwohnungen – ganz egal, ob du alleine einziehst oder mit deiner Familie.

Zustimmung des Vermieters

Ihr Vermieter muss die Mietkautionsbürgschaft akzeptieren. In vielen Mietverträgen ist die Kautionsform offen – in diesen Fällen genügt eine kurze schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Positive Bonität

Für den Abschluss prüfen wir Ihre Bonität, meist über eine SCHUFA-Auskunft – dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Mietkautionsbürgschaft.

Bonität bezeichnet die Fähigkeit, finanzielle Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen, und gibt Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mieter, Unternehmen oder eine Privatperson ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Für Kreditgeber, Banken und andere Finanzinstitute, wie aber auch Vermieter spielt die Bonität eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, ob ein Kredit oder sogar ein Mietobjekt vergeben wird.

Maximal drei Monatskaltmieten

Unsere Bürgschaft deckt die gesetzlich zulässige Höchstgrenze ab: bis zu drei Nettokaltmieten.

Volljährigkeit & Wohnsitz in Deutschland

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über ein deutsches Bankkonto verfügen.

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Unser Team berät Sie gerne – persönlich, verständlich und unkompliziert.

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Verspätete Kautionsforderung vom Vermieter

Wenn ein Mieter die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution nicht sofort bei Mietbeginn vorlegt, verliert der Vermieter seinen Anspruch auf die Kaution nicht automatisch. Auch bei einer verspäteten Mietkautionsforderung – solange das Mietverhältnis besteht – kann der Vermieter die Kaution noch einfordern. Das Gleiche gilt natürlich für eine andere vereinbarte Form der Mietkaution.

Komplizierter wird es, wenn die Wohnung oder das Haus verkauft wird, bevor die Kaution geleistet wurde. In diesem Fall geht der Anspruch auf die Kaution nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet: Der ursprüngliche Vermieter muss seinen Anspruch auf die Kaution an den Käufer schriftlich abtreten, idealerweise im notariellen Kaufvertrag. Ohne diese Abtretung kann der neue Eigentümer die Kaution möglicherweise nicht rechtlich durchsetzen, da ihm die sogenannte Aktivlegitimation fehlt.

Verspätete Kautionszahlung:

Risiken für Mieter und Vermieter – und wie die Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de hilft

In vielen Mietverhältnissen kommt es vor: Der Mieter zahlt die vereinbarte Mietkaution nicht pünktlich oder nicht vollständig. Trotz klarer vertraglicher Regelung wird der Kautionsbetrag häufig erst nach mehrfacher Erinnerung und Mahnung beglichen. Die Folgen für den Vermieter sind nicht zu unterschätzen – denn durch die verspätete Zahlung entsteht ein potenzieller finanzieller Schaden.

Rechtliche Folgen einer verspäteten Kautionszahlung

Zahlt der Mieter die Kaution zu spät, entsteht dem Vermieter ein sogenannter Verzögerungsschaden. Dieser besteht vor allem darin, dass das Kautionskonto in der Zwischenzeit keine oder geringere Zinsen erwirtschaftet hat. Im Ernstfall kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, der sich auf die entgangene Verzinsung bezieht. Zwar mag der Betrag gering erscheinen – doch er ist rechtlich durchsetzbar und für den Mieter mit unnötigem Aufwand und Zusatzkosten verbunden.

Recht des Mieters zur Ratenzahlung

Ist im Mietvertrag die Leistung einer Barkaution vereinbart, hat der Mieter nach § 551 Abs. 2 Satz 1 BGB das Recht, diese in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Auf dieses Recht muss der Vermieter den Mieter nicht ausdrücklich hinweisen, es darf aber auch nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden (s.o.). Ist Ratenzahlung vereinbart, bestimmt § 551 Abs. 2 Satz 2 BGB, dass die erste Teilzahlung „zu Beginn des Mietverhältnisses fällig“ ist. Die weiteren Kautionsraten sind gemäß § 551 Abs.2, S.3 BGB mit den unmittelbar folgenden Mieten fällig.

Kombination mehrerer Mietkautionsarten im gewerblichen Bereich

– Eine sinnvolle Lösung für hohe Mietkautionen

Im gewerblichen Mietrecht kommt es häufig vor, dass Mietverträge hohe Kautionen vorsehen, um die Ansprüche des Vermieters abzusichern. In solchen Fällen kann die Kombination mehrerer Mietkautionsarten eine sinnvolle Lösung darstellen, um den geforderten Sicherheitsbetrag zu decken, ohne dass der Mieter eine einzelne hohe Barkaution leisten muss. Besonders bei gewerblichen Mietverhältnissen, in denen die Mietkaution oft mehrere Monatsmieten umfasst, bietet sich eine solche Kombination an.

Kombination von Barkaution und Mietkautionsbürgschaft

Eine denkbare Konstellation ist die Vereinbarung einer Barkaution zusammen mit einer Mietkautionsbürgschaft. Ein typisches Beispiel: Der Mieter zahlt zwei Monatsmieten als Barkaution und stellt zusätzlich eine Bürgschaft über einen weiteren Monat als Sicherheit zur Verfügung. Diese Kombination bietet dem Vermieter eine umfassende Absicherung, ohne dass der Mieter den gesamten Betrag als Barkaution leisten muss.

Private Mietkautionsbürgschaft – Kombination:

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Summe dieser beiden Sicherheitsarten in der Regel die gesetzliche Obergrenze von drei Monatsmieten nicht überschreiten darf. Das bedeutet, dass der Vermieter in diesem Fall eine zusätzliche Bürgschaft nur bis zu dem Betrag annehmen kann, der die Differenz zwischen der geleisteten Barkaution und der Höchstgrenze von drei Monatsmieten ausmacht. Überschreitet die kombinierte Kaution diese Obergrenze, würde der übersteigende Teil als teilnichtig gelten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen klargestellt hat.

Gewerbliche Mietkautionsbürgschaft-Kombination:

Im Gegensatz zum privaten Mietrecht, in dem die Mietkaution gesetzlich auf drei Monatskaltmieten begrenzt ist, gibt es im gewerblichen Mietrecht keine gesetzliche Obergrenze. Die Höhe der gewerblichen Mietkaution kann daher individuell im Mietvertrag vereinbart werden – abhängig von Objektwert, Standort, Mietvertragslaufzeit und Bonität des Mieters.

Wie hoch ist die gewerbliche Mietkaution?

In der Praxis variiert die Kautionshöhe stark. Üblich sind:

  • 3 bis 6 Monatskaltmieten bei standardisierten Gewerbeverträgen
  • Bis zu 12 Monatsmieten oder mehr bei spezialisierten Objekten oder Mietern mit geringerer Bonität
  • Bei hochpreisigen Lagen oder langen Vertragslaufzeiten auch verhandlungsabhängige Sicherheiten

Diese Flexibilität bietet dem Vermieter umfassenden Schutz – stellt Mieter aber oft vor die Herausforderung, hohe Beträge sofort bereitstellen zu müssen. Hier kommt die Möglichkeit ins Spiel, mehrere Kautionsarten zu kombinieren.

Kombination mehrerer Kautionsarten – Liquidität bewahren, Sicherheit bieten

Gerade im gewerblichen Bereich ist die Kombination mehrerer Kautionsarten eine sinnvolle Lösung. Anstelle einer reinen Barkaution können Mieter z. B. einen Teilbetrag als Barkaution hinterlegen und den restlichen Betrag über eine Mietkautionsbürgschaft absichern. Ein typisches Modell sieht folgendermaßen aus:

  • 2 Monatsmieten als Barkaution
  • 1 Monatsmiete als Mietkautionsbürgschaft (z. B. von Eurokaution)

Diese Kombination bietet Vermietern die volle vertraglich vereinbarte Sicherheit – und dem Mieter die Möglichkeit, Liquidität zu erhalten und den finanziellen Aufwand zu minimieren.

Wichtig: Vermeidung von Teilnichtigkeit

Wird eine Kombination mehrerer Kautionsarten vereinbart, ist darauf zu achten, dass die Summe aller Sicherheiten – Barkaution, Bürgschaft, Verpfändung etc. – nicht gegen gesetzliche oder vertragliche Obergrenzen verstößt. In Fällen, in denen eine Obergrenze vertraglich geregelt wurde (z. B. 3 Monatsmieten/Privater Wohnraum), kann eine Überschreitung zur Teilnichtigkeit der Vereinbarung führen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu mehrfach entschieden, dass übersteigende Sicherheiten unzulässig sind – es sei denn, sie wurden freiwillig von einem Dritten (z. B. Eltern des Mieters) unaufgefordert angeboten.

Die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution – Ideal für gewerbliche Mieter

Eurokaution bietet gewerblichen Mietern eine schnelle, sichere und kostengünstige Lösung, wenn es um die Stellung einer Mietkaution geht. Ob als alleinige Sicherheit oder in Kombination mit einer Barkaution – die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution überzeugt durch:

  • Erhalt der Liquidität
  • Einfache Beantragung und schnelle Ausstellung
  • Rechtssichere Ausgestaltung
  • Verlässliche Akzeptanz bei Vermietern

Fazit

Die Höhe der gewerblichen Mietkaution kann frei vereinbart werden – was sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt. Eine Kombination mehrerer Kautionsarten, z. B. Barkaution und Mietkautionsbürgschaft, bietet Flexibilität und finanzielle Entlastung. Wichtig ist, dass die Summe der Sicherheiten rechtlich sauber geregelt ist, um spätere Konflikte zu vermeiden. Mit einer Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution sichern Sie sich rechtlich wirksam ab – ohne Ihre Liquidität zu belasten.

Jetzt informieren und die passende Mietkautionslösung für Ihr Unternehmen finden – mit Eurokaution.

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Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft:

Die Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft ist ein wichtiger Bestandteil jedes Mietverhältnisses, um sowohl Mieter als auch Vermieter abzusichern. Während in der Regel eine Barkaution vereinbart wird, entscheiden sich immer mehr Mieter und Vermieter für die Mietkautionsbürgschaft. Veränderung der Mietkaution kann sich hierbei auf die finanziellen Voraussetzungen der Mieter auswirken. Doch was genau bedeutet das, und wie steht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Form der Kaution?

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Im Gegensatz zur klassischen Barkaution, bei der der Mieter einen bestimmten Geldbetrag als Sicherheitsleistung hinterlegt, stellt die Mietkautionsbürgschaft eine Art Versicherung dar. Der Mieter zahlt hierfür eine regelmäßige Gebühr an einen Versicherer, der im Falle eines Schadens für die Kaution aufkommt. Diese Lösung, die als Mietkaution auch als Mietkautionsbürgschaft funktioniert, ist besonders attraktiv für Mieter, die nicht über die nötige Summe für eine Barkaution verfügen, oder die ihre Liquidität nicht durch eine hohe Vorauszahlung binden möchten. Veränderung der Mietkaution durch neue Vereinbarungen ist oft ein Thema.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mietkautionsbürgschaft

Solange eine Barkaution vereinbart wird, ist die rechtliche Situation klar und unproblematisch. Schwieriger wird es jedoch, wenn eine Kautionsbürgschaft in Betracht gezogen wird oder wenn Barkaution und Bürgschaft nebeneinander bestehen. Die Veränderung der Mietkaution durch Bürgschaft erfordert besondere rechtliche Beachtung. Denn auch bei der Mietkautionsbürgschaft gilt das Mietrecht, insbesondere § 551 BGB, der die Höhe der Kaution regelt. Bei der Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft müssen daher diese Regeln unbedingt beachtet werden.

Laut § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen, unabhängig davon, ob sie in bar oder als Bürgschaft geleistet wird. Eine Bürgschaft, die eine unbegrenzte Haftung umfasst, ist daher nicht zulässig. In der Praxis bedeutet dies, dass auch bei Anbietern von Mietkautionsbürgschaften, wie zum Beispiel Eurokaution, eine unbegrenzte Haftung ausgeschlossen ist.

Warum Eurokaution die richtige Wahl ist

Eurokaution bietet eine rechtlich einwandfreie und transparente Lösung für alle, die eine Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen möchten. Als führender Anbieter von Mietkautionsbürgschaften stellt Eurokaution sicher, dass die Bürgschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben von § 551 BGB erfolgt. Das bedeutet, dass die Kaution auf maximal drei Monatsmieten begrenzt ist – und Sie keine unzulässigen, unbegrenzten Bürgschaften eingehen müssen.

Mit Eurokaution genießen Mieter und Vermieter eine sichere, unkomplizierte und rechtlich einwandfreie Lösung für die Kautionsabsicherung. Die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution ist besonders attraktiv für Mieter, die ihre finanziellen Mittel effizient nutzen möchten, ohne auf die Sicherheit einer Kaution verzichten zu müssen.

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