Verjährung und Verwirkung der Mietkautionsforderung
Der Vermieter sollte mit der Geltendmachung seines Anspruchs auf Kautionszahlung nicht allzu lange warten, da dieser im Laufe der (Miet-) Zeit verwirken und verjähren kann. Die Aspekte der Verjährung und Verwirkung der Mietkautionsforderung sind besonders wichtig. Das Problem der Verwirkung dürfte sich mit der Schuldrechtsreform und der damit verbundenen Abkürzung der Regelverjährungsfrist von 30 auf 3 Jahre wohl weitgehend überholt haben, weil die Kautionsforderung jetzt bereits nach drei Jahren ab Fälligkeit (in der Regel ab Vertragsbeginn) verjährt.
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Verspätete Kautionsforderung
Verjährung und Verwirkung der Kautionsforderung
Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
Kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Kündigung bei Nichtleistung der Mietkaution
Korrekte Anlage der Mietkaution
Gesetzlicher Regelfall: Barkaution
Mietkaution getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters
Mehr Sicherheit mit der Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de
Wer sich diesen Ärger sparen will, sollte auf eine Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de setzen. Statt den gesamten Kautionsbetrag auf einmal hinterlegen zu müssen, stellt eurokaution.de dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus, die als vollwertiger Kautionsersatz dient.
Ihre Vorteile mit eurokaution.de:
- Sofortige Sicherheit für den Vermieter: Kein Risiko durch verspätete Zahlung
- Kein finanzieller Engpass für den Mieter: Keine große Einmalzahlung nötig
- Schnelle, unkomplizierte Abwicklung: Online beantragen und sofort absichern
- Rechtskonforme Alternative zur Barkaution
Fazit: Stress vermeiden – mit der richtigen Lösung
Verspätete Kautionszahlungen führen schnell zu rechtlichen und finanziellen Problemen. Mit der Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de profitieren beide Seiten: Der Vermieter erhält sofort Sicherheit, der Mieter bleibt liquide und vermeidet Ärger. Eine kluge Lösung für ein sorgenfreies Mietverhältnis.
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Sie müssen Ihren Vermieter noch überzeugen – wir helfen Ihnen gerne.
Eine Mietkautionsversicherung bietet dem Vermieter eine Kombination aus
Sicherheit, administrativer Erleichterung und Flexibilität. Sie sorgt dafür, dass der Vermieter im Schadensfall oder bei Mietausfällen schnell an sein Geld kommt. Gleichzeitig wird die Verwaltung der Kaution einfacher. Auch das Risiko für den Vermieter wird dadurch geringer, vor allem bei einer Mietkautionserhöhung nach Tod des Mieters. Wichtig zu beachten ist, dass die Fälligkeit der Mietkautionsleistung auch im Falle einer Versicherung klar geregelt sein muss.
Gerne nehmen wir auch Kontakt mit Ihrem Vermieter auf
– falls er noch Fragen zum Produkt Kautionsversicherung hat. Themen wie Sonderkaution können ebenfalls geklärt werden.
Verspätete Kautionsforderung vom Vermieter
Wenn ein Mieter die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution nicht sofort bei Mietbeginn vorlegt, verliert der Vermieter seinen Anspruch auf die Kaution nicht automatisch. Auch bei einer verspäteten Mietkautionsforderung – solange das Mietverhältnis besteht – kann der Vermieter die Kaution noch einfordern. Das Gleiche gilt natürlich für eine andere vereinbarte Form der Mietkaution.
Komplizierter wird es, wenn die Wohnung oder das Haus verkauft wird, bevor die Kaution geleistet wurde. In diesem Fall geht der Anspruch auf die Kaution nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet: Der ursprüngliche Vermieter muss seinen Anspruch auf die Kaution an den Käufer schriftlich abtreten, idealerweise im notariellen Kaufvertrag. Ohne diese Abtretung kann der neue Eigentümer die Kaution möglicherweise nicht rechtlich durchsetzen, da ihm die sogenannte Aktivlegitimation fehlt.
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- Rechtskonforme Alternative zur Barkaution
Fazit: Stress vermeiden – mit der richtigen Lösung
Verspätete Kautionszahlungen führen schnell zu rechtlichen und finanziellen Problemen. Mit der Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de profitieren beide Seiten: Der Vermieter erhält sofort Sicherheit, der Mieter bleibt liquide und vermeidet Ärger. Eine kluge Lösung für ein sorgenfreies Mietverhältnis.
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Sicherheit, administrativer Erleichterung und Flexibilität. Sie sorgt dafür, dass der Vermieter im Schadensfall oder bei Mietausfällen schnell an sein Geld kommt. Gleichzeitig wird die Verwaltung der Kaution einfacher. Auch das Risiko für den Vermieter wird dadurch geringer, vor allem bei einer Mietkautionserhöhung nach Tod des Mieters. Wichtig zu beachten ist, dass die Fälligkeit der Mietkautionsleistung auch im Falle einer Versicherung klar geregelt sein muss.
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Verspätete Kautionszahlung: Risiken für Mieter und Vermieter – und wie die Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de hilft
Ist im Mietvertrag die Leistung einer Barkaution vereinbart, hat der Mieter nach § 551 Abs. 2 Satz 1 BGB das Recht, diese in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Eine verspätete Kautionszahlung kann jedoch zu Problemen führen. Auf dieses Recht muss der Vermieter den Mieter nicht ausdrücklich hinweisen, es darf aber auch nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden (s.o.). Ist Ratenzahlung vereinbart, bestimmt § 551 Abs. 2 Satz 2 BGB, dass die erste Teilzahlung „zu Beginn des Mietverhältnisses fällig“ ist. Die weiteren Kautionsraten sind gemäß § 551 Abs.2, S.3 BGB mit den unmittelbar folgenden Mieten fällig.
In vielen Mietverhältnissen kommt es vor: Der Mieter zahlt die vereinbarte Mietkaution nicht pünktlich oder nicht vollständig. Trotz klarer vertraglicher Regelung wird der Kautionsbetrag häufig erst nach mehrfacher Erinnerung und Mahnung beglichen. Die Folgen für den Vermieter sind nicht zu unterschätzen – denn durch die verspätete Zahlung entsteht ein potenzieller finanzieller Schaden.
Rechtliche Folgen einer verspäteten Kautionszahlung
Zahlt der Mieter die Kaution zu spät, entsteht dem Vermieter ein sogenannter Verzögerungsschaden. Dieser besteht vor allem darin, dass das Kautionskonto in der Zwischenzeit keine oder geringere Zinsen erwirtschaftet hat. Im Ernstfall kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, der sich auf die entgangene Verzinsung bezieht. Zwar mag der Betrag gering erscheinen – doch er ist rechtlich durchsetzbar und für den Mieter mit unnötigem Aufwand und Zusatzkosten verbunden.
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Verspätete Kautionszahlungen führen schnell zu rechtlichen und finanziellen Problemen. Mit der Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de profitieren beide Seiten: Der Vermieter erhält sofort Sicherheit, der Mieter bleibt liquide und vermeidet Ärger. Eine kluge Lösung für ein sorgenfreies Mietverhältnis.
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Recht des Mieters zur Ratenzahlung
Ist im Mietvertrag die Leistung einer Barkaution vereinbart, hat der Mieter nach § 551 Abs. 2 Satz 1 BGB das Recht, diese in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Auf dieses Recht muss der Vermieter den Mieter nicht ausdrücklich hinweisen, es darf aber auch nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden (s.o.). Ist Ratenzahlung vereinbart, bestimmt § 551 Abs. 2 Satz 2 BGB, dass die erste Teilzahlung „zu Beginn des Mietverhältnisses fällig“ ist. Die weiteren Kautionsraten sind gemäß § 551 Abs.2, S.3 BGB mit den unmittelbar folgenden Mieten fällig.
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Folgen verspäteter Mietkautionszahlung
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Bei uns müssen Sie Ihrem Vermieter nur eine Bürgschaftsurkunde übergeben.
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Eine Mietkautionsversicherung bietet dem Vermieter eine Kombination aus
Sicherheit, administrativer Erleichterung und Flexibilität. Sie sorgt dafür, dass der Vermieter im Schadensfall oder bei Mietausfällen schnell an sein Geld kommt. Gleichzeitig wird die Verwaltung der Kaution einfacher. Auch das Risiko für den Vermieter wird dadurch geringer, vor allem bei einer Mietkautionserhöhung nach Tod des Mieters. Wichtig zu beachten ist, dass die Fälligkeit der Mietkautionsleistung auch im Falle einer Versicherung klar geregelt sein muss.
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Kombination mehrerer Mietkautionsarten im gewerblichen Bereich – Eine sinnvolle Lösung für hohe Mietkautionen
Im gewerblichen Mietrecht kommt es häufig vor, dass Mietverträge hohe Kautionen vorsehen, um die Ansprüche des Vermieters abzusichern. In solchen Fällen kann die Kombination mehrerer Mietkautionsarten eine sinnvolle Lösung darstellen, um den geforderten Sicherheitsbetrag zu decken, ohne dass der Mieter eine einzelne hohe Barkaution leisten muss. Besonders bei gewerblichen Mietverhältnissen, in denen die Mietkaution oft mehrere Monatsmieten umfasst, bietet sich eine solche Kombination an.
Kombination von Barkaution und Mietkautionsbürgschaft
Eine denkbare Konstellation ist die Vereinbarung einer Barkaution zusammen mit einer Mietkautionsbürgschaft. Ein typisches Beispiel: Der Mieter zahlt zwei Monatsmieten als Barkaution und stellt zusätzlich eine Bürgschaft über einen weiteren Monat als Sicherheit zur Verfügung. Diese Kombination bietet dem Vermieter eine umfassende Absicherung, ohne dass der Mieter den gesamten Betrag als Barkaution leisten muss.
Private Mietkautionsbürgschaft – Kombination:
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Summe dieser beiden Sicherheitsarten in der Regel die gesetzliche Obergrenze von drei Monatsmieten nicht überschreiten darf. Das bedeutet, dass der Vermieter in diesem Fall eine zusätzliche Bürgschaft nur bis zu dem Betrag annehmen kann, der die Differenz zwischen der geleisteten Barkaution und der Höchstgrenze von drei Monatsmieten ausmacht. Überschreitet die kombinierte Kaution diese Obergrenze, würde der übersteigende Teil als teilnichtig gelten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen klargestellt hat.
Gewerbliche Mietkautionsbürgschaft-Kombination:
Im Gegensatz zum privaten Mietrecht, in dem die Mietkaution gesetzlich auf drei Monatskaltmieten begrenzt ist, gibt es im gewerblichen Mietrecht keine gesetzliche Obergrenze. Die Höhe der gewerblichen Mietkaution kann daher individuell im Mietvertrag vereinbart werden – abhängig von Objektwert, Standort, Mietvertragslaufzeit und Bonität des Mieters.
Wie hoch ist die gewerbliche Mietkaution?
In der Praxis variiert die Kautionshöhe stark. Üblich sind:
- 3 bis 6 Monatskaltmieten bei standardisierten Gewerbeverträgen
- Bis zu 12 Monatsmieten oder mehr bei spezialisierten Objekten oder Mietern mit geringerer Bonität
- Bei hochpreisigen Lagen oder langen Vertragslaufzeiten auch verhandlungsabhängige Sicherheiten
Diese Flexibilität bietet dem Vermieter umfassenden Schutz – stellt Mieter aber oft vor die Herausforderung, hohe Beträge sofort bereitstellen zu müssen. Hier kommt die Möglichkeit ins Spiel, mehrere Kautionsarten zu kombinieren.
Kombination mehrerer Kautionsarten – Liquidität bewahren, Sicherheit bieten
Gerade im gewerblichen Bereich ist die Kombination mehrerer Kautionsarten eine sinnvolle Lösung. Anstelle einer reinen Barkaution können Mieter z. B. einen Teilbetrag als Barkaution hinterlegen und den restlichen Betrag über eine Mietkautionsbürgschaft absichern. Ein typisches Modell sieht folgendermaßen aus:
- 2 Monatsmieten als Barkaution
- 1 Monatsmiete als Mietkautionsbürgschaft (z. B. von Eurokaution)
Diese Kombination bietet Vermietern die volle vertraglich vereinbarte Sicherheit – und dem Mieter die Möglichkeit, Liquidität zu erhalten und den finanziellen Aufwand zu minimieren.
Wichtig: Vermeidung von Teilnichtigkeit
Wird eine Kombination mehrerer Kautionsarten vereinbart, ist darauf zu achten, dass die Summe aller Sicherheiten – Barkaution, Bürgschaft, Verpfändung etc. – nicht gegen gesetzliche oder vertragliche Obergrenzen verstößt. In Fällen, in denen eine Obergrenze vertraglich geregelt wurde (z. B. 3 Monatsmieten/Privater Wohnraum), kann eine Überschreitung zur Teilnichtigkeit der Vereinbarung führen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu mehrfach entschieden, dass übersteigende Sicherheiten unzulässig sind – es sei denn, sie wurden freiwillig von einem Dritten (z. B. Eltern des Mieters) unaufgefordert angeboten.
Die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution – Ideal für gewerbliche Mieter
Eurokaution bietet gewerblichen Mietern eine schnelle, sichere und kostengünstige Lösung, wenn es um die Stellung einer Mietkaution geht. Ob als alleinige Sicherheit oder in Kombination mit einer Barkaution – die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution überzeugt durch:
- Erhalt der Liquidität
- Einfache Beantragung und schnelle Ausstellung
- Rechtssichere Ausgestaltung
- Verlässliche Akzeptanz bei Vermietern
Fazit
Die Höhe der gewerblichen Mietkaution kann frei vereinbart werden – was sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt. Eine Kombination mehrerer Kautionsarten, z. B. Barkaution und Mietkautionsbürgschaft, bietet Flexibilität und finanzielle Entlastung. Wichtig ist, dass die Summe der Sicherheiten rechtlich sauber geregelt ist, um spätere Konflikte zu vermeiden. Mit einer Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution sichern Sie sich rechtlich wirksam ab – ohne Ihre Liquidität zu belasten.
Jetzt informieren und die passende Mietkautionslösung für Ihr Unternehmen finden – mit Eurokaution.
Weitere rechtliche Beiträge
Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft:
Die Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft ist ein wichtiger Bestandteil jedes Mietverhältnisses, um sowohl Mieter als auch Vermieter abzusichern. Während in der Regel eine Barkaution vereinbart wird, entscheiden sich immer mehr Mieter und Vermieter für die Mietkautionsbürgschaft. Veränderung der Mietkaution kann sich hierbei auf die finanziellen Voraussetzungen der Mieter auswirken. Doch was genau bedeutet das, und wie steht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Form der Kaution?
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Im Gegensatz zur klassischen Barkaution, bei der der Mieter einen bestimmten Geldbetrag als Sicherheitsleistung hinterlegt, stellt die Mietkautionsbürgschaft eine Art Versicherung dar. Der Mieter zahlt hierfür eine regelmäßige Gebühr an einen Versicherer, der im Falle eines Schadens für die Kaution aufkommt. Diese Lösung, die als Mietkaution auch als Mietkautionsbürgschaft funktioniert, ist besonders attraktiv für Mieter, die nicht über die nötige Summe für eine Barkaution verfügen, oder die ihre Liquidität nicht durch eine hohe Vorauszahlung binden möchten. Veränderung der Mietkaution durch neue Vereinbarungen ist oft ein Thema.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mietkautionsbürgschaft
Solange eine Barkaution vereinbart wird, ist die rechtliche Situation klar und unproblematisch. Schwieriger wird es jedoch, wenn eine Kautionsbürgschaft in Betracht gezogen wird oder wenn Barkaution und Bürgschaft nebeneinander bestehen. Die Veränderung der Mietkaution durch Bürgschaft erfordert besondere rechtliche Beachtung. Denn auch bei der Mietkautionsbürgschaft gilt das Mietrecht, insbesondere § 551 BGB, der die Höhe der Kaution regelt. Bei der Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft müssen daher diese Regeln unbedingt beachtet werden.
Laut § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen, unabhängig davon, ob sie in bar oder als Bürgschaft geleistet wird. Eine Bürgschaft, die eine unbegrenzte Haftung umfasst, ist daher nicht zulässig. In der Praxis bedeutet dies, dass auch bei Anbietern von Mietkautionsbürgschaften, wie zum Beispiel Eurokaution, eine unbegrenzte Haftung ausgeschlossen ist.
Warum Eurokaution die richtige Wahl ist
Eurokaution bietet eine rechtlich einwandfreie und transparente Lösung für alle, die eine Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen möchten. Als führender Anbieter von Mietkautionsbürgschaften stellt Eurokaution sicher, dass die Bürgschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben von § 551 BGB erfolgt. Das bedeutet, dass die Kaution auf maximal drei Monatsmieten begrenzt ist – und Sie keine unzulässigen, unbegrenzten Bürgschaften eingehen müssen.
Mit Eurokaution genießen Mieter und Vermieter eine sichere, unkomplizierte und rechtlich einwandfreie Lösung für die Kautionsabsicherung. Die Mietkautionsbürgschaft von Eurokaution ist besonders attraktiv für Mieter, die ihre finanziellen Mittel effizient nutzen möchten, ohne auf die Sicherheit einer Kaution verzichten zu müssen.
Fazit:
Die Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne und flexible Alternative zur Barkaution. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Vorgaben zu beachten, um unangemessene Bürgschaftsvereinbarungen zu vermeiden. Mit Eurokaution entscheiden Sie sich für einen zuverlässigen Partner, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihnen eine faire und transparente Mietkautionsbürgschaft bietet. So können Sie sicher sein, dass Ihre Kautionsbürgschaft korrekt und rechtskonform ist – und das zu attraktiven Konditionen.
Verlassen Sie sich auf Eurokaution – Ihre Sicherheit bei der Mietkaution als Mietkautionsbürgschaft.
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Mietkautionsvereinbarung auch formularvertraglich möglich
JA! Eine Mietkautionsvereinbarung ist formularvertraglich möglich. Hierbei ist es für die Wirksamkeit der Vereinbarung nicht erforderlich, dass der Mieter bereits im Mietvertragsformular auf sein Recht zur Ratenzahlung (s.u.) hingewiesen wird, da dies bereits gesetzlich so vorgesehen ist. Ggf. muss die Vertragsklausel, wonach der Mieter zur Kautionszahlung in voller Gesamthöhe verpflichtet sein soll, gesetzeskonform ausgelegt werden.
Ebenso kann formularmäßig vereinbart werden, dass der Mieter eine Mietkautionsbürgschaft bei der Eurokaution abschließt, beispielsweise, bevor er die Wohnung übergeben bekommt.

In der Vergangenheit war umstritten, welche Folgen eine bestimmte Vereinbarung hat. Es ging um Fälle, in denen die Kaution in einer Summe gezahlt werden soll – ohne Ratenzahlung. Das Ratenzahlungsrecht des Mieters war dabei ausdrücklich oder indirekt ausgeschlossen.
Unterschieden wurde zwischen zwei Varianten:
- Erstens dem klaren, ausdrücklichen Ausschluss der Ratenzahlung.
- Zweitens einem nur indirekten Ausschluss. Dieser ergibt sich allein aus der Pflicht zur Zahlung und der Angabe des vollen Kautionsbetrags.
Gesamtnichtigkeit bei Ratenzahlungsausschluss?
Der Großteil der Rechtsprechung war zunächst einer bestimmten Meinung. Er ging davon aus, dass ein Ausschluss der Ratenzahlung bedeutet: Der Mieter muss keine Kaution zahlen. Bereits gezahlte Beträge kann er zurückfordern. Der Vermieter darf dagegen nicht mit eigenen Forderungen aufrechnen. Dies gilt dann natürlich auch für eine Mietkautionsbürgschaft der Eurokaution.
Teilnichtigkeit bei Ratenzahlungsausschluss?
Teilweise wurde differenziert, indem zwischen der Verpflichtung des Mieters zur Kautionsleistung einerseits und der Verpflichtung zur Einmalzahlung andererseits unterschieden wurde.
BGH entscheidet: Teilnichtigkeit bei Mietkautionsvereinbarung
Mit Grundsatzurteil vom 25.06.04 hat der BGH entschieden, dass zumindest ein mittelbarer Ausschluss des Ratenzahlungsrechts des Mieters die Mietkautionsvereinbarung im Übrigen nicht unwirksam macht, somit die entsprechende Vereinbarung ohne Verstoß gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer Vertragsklausel wirksam bleibe. Damit bleibt die grundsätzliche Verpflichtung des Mieters, die vereinbarte Mietkaution zu zahlen, erhalten, auch wenn er deren Zahlung in Raten entgegen der Vereinbarung erbringen. BGH, U.v. 30.06.04, Az. VIII ZR 243/03, WM 2004, S. 473 ff;
Private Mietkautionsversicherung berechnen
Bonitätsprüfung von Mietern für Vermieter
Unsichere Mietverhältnisse und ausbleibende Zahlungen: Vermieter sollten sich ihren neuen Mieter genauestens anschauen. Oft stellt sich jedoch die Frage: Wie kann der Mieter eine Bonität nachweisen, ohne direkt hohe Kosten zu verursachen? Die Antwort ist einfach: Mietkautionsversicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit, eine kostenlose Bonitätsprüfung durchzuführen – und das mit zahlreichen weiteren Vorteilen. Eine kostenlose Bonitätsprüfung kann Sie im Vornherein vor Mietnomaden und Zahlungsausfällen bewahren.
Als Vermieter haben Sie das Recht, sich über die Bonität eines potenziellen Mieters zu erkundigen – und von diesem Recht sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen: So können Sie schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrags abschätzen, wie zahlungsfähig Ihr Mieter ist. Doch was bedeutet Bonität? Wie überprüfen Sie die Zahlungskraft Ihres Mieters und welche kostengünstigen Möglichkeiten der Überprüfung gibt es? Alles, was Sie zur Bonitätsprüfung Ihres Mietinteressenten wissen müssen, erfahren Sie hier.
Was bedeutet Bonität eigentlich?
Bei der Bonität handelt es sich um die Zahlungsfähigkeit oder auch Kreditwürdigkeit: Sie steht im Falle von Mietverträgen für die Fähigkeit eines Mieters, sämtlichen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen. Wenn Ihr Mieter also über eine positive Bonität verfügt, bedeutet das, dass Sie sich als Vermieter zunächst sicher sein können, dass er Miete und Kaution nicht nur fristgerecht, sondern auch vollständig bezahlt.
Wir haben die clever Lösung für Sie als Vermieter
Die kostenlose Bonitätsprüfung durch eine Mietkautionsversicherung – Ihre Vorteile auf einen Blick
Was ist ein Bonitätscheck und warum ist er wichtig?
Ein Bonitätscheck gibt Auskunft über Ihre finanzielle Zuverlässigkeit und zeigt, ob Sie in der Lage sind, Mietzahlungen pünktlich zu leisten. Für Vermieter ist diese Information ausschlaggebend, um das Risiko von Mietausfällen zu minimieren. Ein guter Bonitätsnachweis verbessert Ihre Chancen erheblich, eine Wohnung zu bekommen.
Vorteile des kostenlosen Bonitätschecks bei der Mietkautionsversicherung
- Kostenfreie Prüfung: Der Bonitätscheck ist im Rahmen der Mietkautionsversicherung kostenlos enthalten, sodass Sie keine zusätzlichen Gebühren für eine Bonitätsauskunft bezahlen müssen.
- Schnelle Abwicklung: Sie erhalten das Ergebnis des Bonitätschecks innerhalb kurzer Zeit, was den gesamten Mietprozess beschleunigt.
- Bessere Chancen auf die Wunschwohnung: Mit einer positiven Bonität und einer Mietkautionsversicherung können Sie Vermieter schnell überzeugen und Ihre Chancen auf Ihre Wunschwohnung erhöhen.
- Sicherer für Vermieter: Durch die Mietkautionsversicherung erhält der Vermieter zusätzlich die Sicherheit, dass eventuelle Mietausfälle gedeckt sind, was für beide Parteien eine Win-win-Situation ist.
Wie funktioniert der Bonitätscheck über die Mietkautionsversicherung?
Sobald Sie eine Mietkautionsversicherung beantragen, wird Ihre Bonität automatisch geprüft – kostenfrei und unkompliziert. Der Versicherer übernimmt die Prüfung und sendet das Ergebnis direkt an den Vermieter, ohne dass Sie sich um weitere Schritte kümmern müssen.
Fazit: Mehr Sicherheit für Mieter und Vermieter
Eine Mietkautionsversicherung mit kostenlosem Bonitätscheck bietet nicht nur finanzielle Flexibilität, sondern auch eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Ihre Bonität nachzuweisen. So sind Sie bestens vorbereitet, um Ihre Traumwohnung zu sichern – ohne hohe Mietkaution und ohne zusätzliche Kosten für Bonitätsnachweise – Vorteile für Vermieter
Sie haben noch Fragen?
Gerne können Sie uns unter der 0151 59 147 285 erreichen!
Haben Sie die Vorteile einer Mietkautionsversicherung nicht überzeugt, folgen hier die Tipps zur kostenpflichtigen Bonitätsprüfung Ihres potenziellen Mieters:
Selbstauskunft Mieter: Wie überprüfen Sie die Zahlungsfähigkeit ihres potentiellen Mieters?
Um die Bonität Ihres Mietinteressenten zu überprüfen, sollten Sie zuerst eine Mieter-Selbstauskunft einfordern. Dabei handelt es sich um einen Fragebogen, den Sie Ihrem potentiellen Mieter vorlegen – entweder Sie stellen ihn selbst zusammen oder behelfen sich mit einer fertigen Vorlage.
Vorsicht ist geboten, wenn der Bewerber keine Auskunft geben möchte – dann empfiehlt es sich, von einem Mietvertrag Abstand zu nehmen. Denn: Mieter, die tatsächlich an einem Mietverhältnis interessiert sind, werden sich nicht scheuen, die Selbstauskunft auszufüllen.
Welche Fragen dürfen Sie Ihrem Mieter stellen?
Die Fragen, die Sie bei der Bonitätsauskunft stellen, sind allerdings nicht beliebig: Sie dürfen beispielsweise nach folgenden Angaben fragen:
- Persönliche Angaben wie Name, Adresse, Wohnort
- Beruf, Arbeitgeber, Arbeitsort, Dauer des
Beschäftigungsverhältnisses - Durchschnittliches Nettoeinkommen
- Die Durchführung eines
Verbraucherinsolvenzverfahrens - Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung:
Gibt oder gab es eine Zwangsvollstreckung gegen den Mietinteressenten?
Fragen, die Sie nicht stellen dürfen
Nicht alle Fragen, die Sie Ihrem Mieter stellen, sind erlaubt – denn es besteht bei manchen Fragen das sogenannte Recht auf Lüge: in diesem Fall darf er Sie sogar täuschen, um einer Antwort zu entgehen.
Unzulässig sind Fragen nach dem Einkommen Angehöriger, die nicht in den Mietvertrag eingeschlossen sind oder Fragen, die zu Diskriminierung führen können. Dazu zählt die Auskunft
- über die ethnische Herkunft,
- der sexuellen oder
geschlechtlichen Orientierung, - der Weltanschauung bzw. Religion,
- der körperlichen Verfassung
(Schwangerschaft, Behinderung, Krankheit), - oder des Alters.
Wann muss der potentielle Mieter Auskunft geben?
Wenn die Miete ungewöhnlich hoch und damit für die meisten Mieter eine hohe Belastung darstellen würde, hat der Vermieter das Einkommen des Mieters betreffend ein Recht auf Auskunft. Das ist z. B. der Fall, wenn die Höhe der Miete mindestens 75 Prozent des monatlichen Gehaltes beansprucht würde.
Wissenswert: Unehrlichkeit: Wenn der Mietinteressent falsche Angaben macht, darf der Vermieter dem Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Entgegen § 142 BGB ist der Vertrag dann aber nicht ex tunc (von Anfang an) nichtig sondern erst ab der Anfechtungserklärung. Nach einer zweiten Meinung tritt an Stelle des Anfechtungsrechtes das außerordentliche Kündigungsrecht.
Auskunft beim Mieter erfragen: Auskunftei
Es besteht zwar keine Pflicht des Mieters, seine Zahlungsfähigkeit bei Mietbeginn nachzuweisen, aber viele potentielle Mieter legen bereits bei Besichtigungsterminen freiwillig eine Auskunft vor. Bringen Mietinteressenten keine Auskünfte mit, dürfen Sie als Vermieter stets darum bitten.
Die Wirtschaftsauskunfteien (wie beispielsweise die SCHUFA) überprüfen Datensätze der finanziellen Situation von Personen anhand öffentlicher Schuldnerverzeichnisse. Auskünfte dürfen in erster Linie nur Inhabern des gespeicherten Datensatzes gewährt werden. Nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, erhalten Sie Auskunft über andere Personen.
Wie teuer sind Auskunfteien?
Wer eine genauere und damit sicherere Auskunft wünscht, kann Wirtschaftsauskunfteien zur Bonitätsprüfung heranziehen – doch auch diese erheben Gebühren. Da sie verschiedene Preismodelle anbieten, können die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen und sind außerdem von den gewünschten Details abhängig. Aspekte, die den Preis beeinflussen, sind unter anderem:
- Ihre Position: Ermitteln Sie die
die Bonität gewerblich, privat oder aus dem Ausland? - Die Anforderung an das Scoring:
Hier wird zwischen Voll- und Kurzauskünften unterschieden - Die Anzahl Ihrer eingeforderten
Auskünfte

Die EuroKaution Kautionsbürgschaft
Mit der EuroKaution Kautionsbürgschaft ermöglichen wir privaten und gewerbetreibenden Kunden, attraktive Wohn- und Geschäftsräume zu mieten. Gleichzeitig bieten wir Vermietern und Immobilienverwaltern die größtmögliche Sicherheit für die Vermietung ihrer Immobilien und entlasten sie administrativ.Nutzen Sie jetzt die Kautionsbürgschaft von EuroKaution –
die clevere, einfache und sichere Alternative zur Barkaution, Bankbürgschaft oder anderen Kautionslösungen.
Bonitätsprüfung im Schuldnerverzeichnis
Liegt Ihnen die Selbstauskunft, aber keine SCHUFA-Auskunft Ihres Mietinteressenten vor, ist es empfehlenswert, die Bonität anhand öffentlicher Schuldnerverzeichnisse zu überprüfen. Doch was ist das Schuldnerverzeichnis überhaupt?
Im offiziellen Schuldnerverzeichnis, das vom Amtsgericht geführt und verwaltet wird, sind Personen aufgeführt, die amtlich bekannte Schuldner sind. Das umfasst jene, die ihre Vermögensauskunft entweder verweigert oder offengelegt haben. Die Vermögensauskunft ist auch unter dem Begriff der eidessstattlichen Versicherung bekannt. Diese Auflistung beabsichtigt, die Kreditunwürdigkeit von Schuldnern offenzulegen und damit den Handelsaustausch zu schützen.
Welche Angaben enthält das Schuldnerverzeichnis? Sofern der Schuldner keine Löschung der Daten veranlasst, bleiben die Angaben für drei Jahre im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Anhand dessen erhalten Sie Auskunft über aktuelle Informationen über den Schuldner, die eintragende Stelle und die Ursache für die Eintragung.
Wie können Sie das Schuldnerverzeichnis Ihres Mieters einsehen?
So erhalten Sie Einsicht: Am aktuellen Wohnort des potentiellen Mieters erkundigen Sie sich schriftlich beim Amtsgericht über seine eventuell vorliegenden Datensätze. Beachten Sie jedoch, dass die Amtsgerichte nur Datensätze bis 2013 vorweisen können – darauffolgende Einträge können Sie online beim Schuldnerverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes abrufen.
Was kostet die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis?
Je nach Art und Anzahl der Einträge kann eine Gebühr erhoben werden. Hat ein Mietinteressent gleich mehrere Datensätze im Schuldnerverzeichnis, können Sie im Vergleich zu nur einem Datensatz mit höheren Gebühren rechnen. Im Gegensatz dazu ist die Selbstauskunft des Mietinteressenten kostenfrei.
Wissenswert: Neben Privatpersonen und Unternehmen greifen auch verschiedene Auskunfteien auf die Informationen des Schuldnerverzeichnisses zurück, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Da Letztere auch weitere Grundlagen heranziehen, ist die Bonitätsprüfung von diesen sicherer als die einfache Auskunft des Amtsgerichtes: das sogenannte Scoring ist genauer – dadurch ist es mit vorliegendem Scoring nicht notwendig, das Schuldnerverzeichnis einzusehen.
Was Sie bei Auskünften beachten sollten
Ob Auskunftei, Amtsgericht oder Selbstauskunft: Auskünfte, die Sie erhalten, garantieren keine Sicherheit. Auch, wenn Sie sich für eine Vollauskunft oder gleich mehrere entschieden haben sollten, besteht immer das Risiko, dass die gespeicherten Daten nicht mehr aktuell sind. Darüber hinaus kann sich die Bonität eines Mietinteressenten jederzeit durch verschiedene Umstände verschlechtern. Daher sollten Sie nie nur auf diese Auskunft vertrauen, sondern immer eine Mietsicherheit wie eine Mietkaution vereinbaren. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Kostenlose Bonitätsprüfung dank Kautionsbürgschaft
Aufgrund des Aufwandes und der hohen Preise ist es einfacher und auch kostengünstiger, wenn Ihr Mietinteressent eine Auskunft vorlegen kann. Gut zu wissen: Schon bei dem Kautions-Check für eine Kautionsbürgschaft einer Kautionskasse wie EuroKaution ist eine kostenlose Bonitätsprüfung inbegriffen, die Ihr Bewerber Ihnen in Form eines geprüften „Mieter-Briefs“ gleich bei der Wohnungsbesichtigung vorlegen kann. So sparen Sie sich beide nicht nur eine Menge Papierkram, sondern auch noch eine Menge Geld – auch dann, wenn sich Ihr Bewerber hinterher dagegen entscheidet, eine Bürgschaft in Anspruch zu nehmen.
Wissenswert: Was ist eine Kautionsbürgschaft? Mietkautionsbürgschaften von Versicherungen sind so angelegt, dass eine Versicherung für den Mieter gegenüber dem Vermieter bürgt. Das heißt, die Versicherung übernimmt aufgrund eines Versicherungsvertrags das Risiko, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des Mietverhältnisses in Höhe der vereinbarten Kaution nicht nachkommt. Als Vermieter sind Sie somit vollkommen abgesichert.
Bonitätsprüfung Mieter: Alle Vorteile nutzen
Für ein sicheres Mietverhältnis mit zahlungsfähigen Mietern: Welche Vorteile bietet welche Bonitätsprüfung? Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen besseren Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Bonitätsprüfung Ihres Mietinteressenten:
Kautionsbürgschaft | Selbstauskunft | Auskunftei | Schuldnerverzeichnis | |
Kostenloser Bonitätscheck | ✔ | ✔ | ❌ | ❌ |
Genaue Auskunft | ✔ | ❌ | ✔ | ❌ |
Weniger Aufwand im Mietverhältnis | ✔ | ❌ | ❌ | ❌ |
Volle Mietsicherheit | ✔ | ❌ | ❌ | ❌ |
Neben des kostenlosen Bonitätschecks profitieren Sie als Vermieter gleich mehrfach vom Abschluss einer Kautionsbürgschaft Ihres Mietinteressenten: Neben der Sicherheit, dass Ihr potentieller Mieter zahlungsfähig ist, haben Sie durch den Wegfall von Kautionskonten erheblich weniger Verwaltungsaufwand und sind im Schadensfall bestens abgesichert. Darüber hinaus sparen Sie sich natürlich die Kosten einer Bonitätsprüfung.
Machen Sie sich die Vorteile der modernen und cleveren Alternative zur Barkaution zu Nutze: Mit der Kautionsbürgschaft von EuroKaution sparen Sie sich nicht nur eine Menge Verwaltungsaufwand, sondern auch noch einen teuren Bonitätscheck.
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