Die Kautionsversicherung kann auf bis zu zwei Hauptmieter ausgestellt werden.

Sie können jederzeit mit vollständiger Beendigung das Mietverhältnisses kündigen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht unbedingt dem Tag der Kündigung entspricht. Der Vermieter darf sich das Recht vorbehalten, die Urkunde bis zu einem halben Jahr einzubehalten, um Mängel abzurechnen. Wir benötigen zur Kündigung der Kautionsbürgschaft die Bürgschaftsurkunde im Original. Diese muss einen Freigabevermerk des Vermieters enthalten. (zur Kündigung)

Auch, wenn Sie aktuell eine andere Immobilie nutzen, müssen Sie beim Antrag auf eine Kautionsbürgschaft immer die zukünftige Wohnadresse angeben, da sich die Bürgschaft lediglich auf diese neue Immobilie bezieht.

Der Antrag erfolgt in wenigen Schritten:
Schritt 1: Kautionsbürgschaft beantragen.
Fordern Sie online ein Kautionsangebot an und geben Sie Ihre Kontaktdaten und Ihre Kautionshöhe an.

Schritt 2: EuroKaution bearbeitet Ihren Antrag in max. 24h.
Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns persönlich bei Ihnen. Gewerbetreibende erhalten ein individuelles Angebot für Ihre Kautionsbürgschaft von EuroKaution.

Schritt 3: Sie erhalten Ihre Bürgschaftsurkunde per Post.
Sie erhalten Ihre original Bürgschaftsurkunde und übergeben diese Ihrem Vermieter oder lassen sie direkt an den Vermieter senden.

Ja. Der Mieter kann jederzeit seine hinterlegte Barkaution in eine Eurokaution-Kautionsbürgschaft wandeln – sofern der Vermieter die Kautionsbürgschaft akzeptiert. Die bereits hinterlegte Barkaution wird vom Vermieter erst zurückerstattet, wenn die entsprechende Eurokaution-Kautionsbürgschaftsurkunde im Original überreicht wird.