Bleibt die Bürgschaftsurkunde im Todesfall auch mit Ableben des Mieters gültig?

Die Bürgschaftsurkunde behält grundsätzlich auch über den Tod des Mieters hinaus ihre Gültigkeit. Sofern Personen i.S.d. §§ 563, 564 BGB in das Mietverhältnis eintreten, bleibt die Mietsicherheit in Form der Bürgschaft bis auf Weiteres bestehen.

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