Ja. Der Mieter kann jederzeit seine hinterlegte Barkaution in eine Eurokaution-Kautionsbürgschaft wandeln – sofern der Vermieter die Kautionsbürgschaft akzeptiert. Die bereits hinterlegte Barkaution wird vom Vermieter erst zurückerstattet, wenn die entsprechende Eurokaution-Kautionsbürgschaftsurkunde im Original überreicht wird.