Der Mieter übergibt die Wohnung an den Vermieter. Eventuelle Schäden werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Bei Forderungen des Vermieters an den Mieter kann der Vermieter EuroKaution (als Bürgen) in Anspruch nehmen – oder die beiden Parteien einigen sich untereinander, um den Schaden zu beheben.