Auch, wenn Sie aktuell eine andere Immobilie nutzen, müssen Sie beim Antrag auf eine Kautionsbürgschaft immer die zukünftige Wohnadresse angeben, da sich die Bürgschaft lediglich auf diese neue Immobilie bezieht.
Auch, wenn Sie aktuell eine andere Immobilie nutzen, müssen Sie beim Antrag auf eine Kautionsbürgschaft immer die zukünftige Wohnadresse angeben, da sich die Bürgschaft lediglich auf diese neue Immobilie bezieht.