Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Eurokaution Mietkautionsbürgschaft zu kündigen.
EuroKaution kündigen – So geht es.
So kündigen Sie Ihre EuroKaution Mietkautionsbürgschaft
Die Kündigung ist jederzeit, unkompliziert und ohne Angabe von Gründen möglich.
So gehen Sie vor:
Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter die Bürgschaftsurkunde aushändigen. Dieser muss auf der Rückseite mit seiner Unterschrift bestätigen, dass Sie aus der Bürgschaft entlassen werden.
Übermittlung der Kündigung:
Sie haben drei Möglichkeiten, uns das unterzeichnete Dokument zukommen zu lassen:
- Per Post an die unten angegebene Adresse
- Als Scan oder Foto (Vorder- und Rückseite) per E-Mail
- Direkt hier hochladen (Vorder- und Rückseite)
Wichtige Hinweise:
Falls sich auf der Rückseite Ihrer Bürgschaftsurkunde kein Feld für die Enthaftung befindet, benötigen wir das Originaldokument per Post.
Bei einem Wohnungswechsel benötigen wir Ihre neue Adresse, damit der Versicherer Ihnen die schriftliche Kündigungsbestätigung zusenden kann.
EuroKaution Service EKS GmbH
Jägermattstrasse 5
76530 Baden-Baden
E-Mail:
info(at)eurokaution.de
Vertrag ist älter als 14 Tage:
Widerruf ausüben (14Tage Frist)
Damit wir Ihren Widerruf schnell bearbeiten können, senden Sie uns bitte:
Per E-Mail (vorab): Ihre schriftliche Widerrufserklärung an kundenservice@eurokaution.de
So einfach geht’s: Widerrufsformular herunterladen, ausfüllen und per E-Mail senden an
Per Post (erforderlich): Die Original-Bürgschaftsurkunde (gekennzeichnet als „Original für den Vermieter“)
Eurokaution Service EKS GmbH
Jägermattstrasse 5
76530 Baden-Baden
💡 Empfehlung: Nutzen Sie den Versand per Einschreiben – so haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Unterlagen sicher bei uns ankommen.
Häufige Fragen zur Kündigung der Mietkautionsbürgschaft
Warum muss der Vermieter die Bürgschaft enthaften?
Die Enthaftung durch den Vermieter ist gesetzlich erforderlich, um beide Vertragsparteien zu schützen. Könnte die Mietbürgschaft ohne Zustimmung des Vermieters gekündigt werden, würde seine vertragliche Sicherheit plötzlich entfallen – möglicherweise ohne dass er davon Kenntnis erlangt. Aus diesem Grund würde kein Vermieter Bürgschaften als Kautionsalternative akzeptieren, wenn diese einseitig aufgelöst werden könnten.
Wann erhalte ich eine Kündigungsbestätigung?
Nach Eingang Ihrer Kündigung:
Gerechnet ab dem Tag, an dem die Original-Bürgschaftsurkunde bei uns eingegangen ist
Wir leiten Ihre Unterlagen sofort an die R+V Versicherung weiter
Die R+V versendet Ihre Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen
Wann erhalte ich zu viel gezahltes Geld zurück?
Die R+V Versicherung rechnet taggenau ab: Haben Sie beispielsweise den Jahresbeitrag bereits gezahlt und kündigen nach 6 Monaten, erhalten Sie den anteiligen Beitrag für die restlichen 6 Monate zurück. Die Erstattung wird Ihnen üblicherweise innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Bürgschaftsurkunde ausgezahlt.
Die Bürgschaftsurkunde ist nicht mehr vorhanden, was muss ich tun?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Option 1: Fordern Sie die Verlusterklärung per E-Mail an: kundenservice@eurokaution.de
Option 2: Laden Sie das Formular hier herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es an kundenservice@eurokaution.de