Versicherungsmaklerauftrag Fassung 05/2015

Versicherungsmaklerauftrag

Mit sofortiger Wirkung wird der EuroKaution Service EKS GmbH, Kriegsstrasse 135, 76135 Karlsruhe (im Folgenden „EuroKaution“ genannt) der Auftrag erteilt, als Versicherungsmakler gemäß §§ 1-6 für den Versicherungsnehmer tätig zu werden. Dieser Versicherungsmaklerauftrag ist auf das in § 1 beschriebende Risiko bzw. Versicherungsprodukt beschränkt

§1 Der Kunde/die Kundin beauftragt die Firma EuroKaution ihr einen Mietkautionsversicherungsvertrag zu vermitteln. Die Firma EuroKaution erhält die Courtage für ihre Tätigkeiten aus diesem Vertrag direkt vom Versicherer.

§2 Der Kunde/die Kundin beauftragt die Firma EuroKaution mit der Wahrnehmung der aus dem genanntenMietkautionsversicherungsvertrag resultierenden Versicherungsinteressen.

Dazu gehören

§3 Der Kunde/die Kundin ermächtigt die Firma EuroKaution bezogen auf den genannten Mietkautionsversicherungsvertrag alle erforderlichen Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften zu führen. Die Firma EuroKaution ist bevollmächtigt, Änderungen, Kündigungen oder Umdeckung des genannten Kautionsversicherungsvertrages für den Mandanten nach Abstimmung und gemäß den Weisungen des Mandanten durchzuführen und entsprechende Erklärungen der Versicherungsunternehmen für den Mandanten entgegenzunehmen.

§4 Der Kunde/die Kundin erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma EuroKaution persönliche Daten des Kunden, soweit sie für die Beantragung von Versicherungen oder die Vertragsdurchführung auch in Schadenfällen notwendig sind, an die von ihr angesprochenen Versicherungsunternehmen und an ihren Fachverband übermitteln darf und diese Daten dort im für die Durchführung der Versicherungsverträge notwendigen Umfang gespeichert werden.

§5 Der Versicherungsmaklerauftrag gilt unbefristet. Beide Parteien können den Versicherungsmaklerauftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Firma EuroKaution darf nur in der Art kündigen, dass sich der Versicherungsnehmer die Dienste anderweitig beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt.

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