Liebe Kunden,
wie Sie wissen, sind wir, die „Eurokaution“, Ihr Makler, über den Sie seinerzeit Ihre Mietkautionsbürgschaft bei der Versicherung „Builders Direct“ abgeschlossen haben. Diese Versicherung wurde umbenannt und heißt nun „Stonefort Insurance“. Sie haben unter Nennung Ihrer Versicherungspolice vor Kurzem von der Stonefort Insurance eine Mitteilung erhalten, dass im Zuge einer Umstrukturierung des Versicherungsunternehmens Ihre Mietkautionsbürgschaft nicht weiter aufrechterhalten wird. Darüber wurden wir als Makler mehr oder minder „mit einem Dreizeiler“ informiert.
Nach unserem Verständnis haben wir die Aufgabe, Ihnen einen sorgenfreien Wechsel zu einer anderen Kautionsversicherung anzubieten. Deshalb möchten wir Ihnen anbieten, Ihren kostenfreien Wechsel zur
R + V Allgemeine Versicherung
zu organisieren. Unerlässlich dafür ist aber auch eine neue Bonitätsprüfung, die wir Ihnen leider nicht ersparen können, die aber bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen unproblematisch sein dürfte.
Ablauf
- Um Ihren neuen Beitrag zu berechnen, gehen Sie bitte zu unserem Kautionsrechner. Sie finden diesen oben unter dem Titelbild. Einfach Ihre Kautionssumme eintragen und die Antragsstrecke ausfüllen.
- Sie können uns aber auch folgende beide Dokumente ausfüllen und wir erledigen den Rest für Sie:
Unterschreiben Sie zu diesem Zweck bitte die beigefügte Maklervollmacht, die nur diesen einen Zweck hat und nach Vollzug des Versicherungswechsels sofort wieder erlischt und das Datenblatt.
Bitte scannen Sie dieses ein und schicken es an kundenservice@eurokaution.de
oder auf dem Postweg an: EuroKaution EKS Service GmbH, Jägermattsttrasse 5, 76530 Baden-Baden.
- Nachdem Sie Ihre neue Bürgschaftsurkunde im Original erhalten haben, tauschen Sie diese bitte unverzüglich bei Ihrem Vermieter aus und senden Sie Ihre alte Bürgschaftsurkunde im Original an EuroKaution EKS Service GmbH, Jägermattstrasse 5, 76530 Baden-Baden.
- Alternative können Sie uns auch die Befreiung aus der Bürgschaftserklärung zukommen lassen. Bitte ebenfalls im original an die oben stehende Adresse in Baden-Baden.
Ab sofort pflanzen wir für jede neue Mietkautionsbürgschaft einen Baum!
EuroKaution hat sich dazu entschieden, die Wiederaufforstung in Deutschland zu unterstützen. Selbstverständlich erhalten Sie eine offizielle Urkunde für die Bäume, die durch Ihre Unterstützung gepflanzt werden können.
Unsere glücklichen Kunden
u003cbu003eMit unseren Servicesu003c/bu003ernnoch einfacher in die neuernTraumwohnung
Wir bauen stetig unseren Service für Sie weiter aus, um Ihnen den Weg in attraktive Wohn- und Geschäftsräume noch einfacher zu gestalten: So unterstützen wir Sie beispielsweise auch bei der Finanzierung des Umzugs oder bieten günstige Leasing-Angebote.Wissenswertes rund um die Kautionsbürgschaft
Eine Kautionsbürgschaft kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden beantragt werden. Voraussetzung ist ein positiv bewerteter Bonitätscheck.
Es handelt sich bei der Kautionsversicherung nicht wirklich um eine klassische Versicherung, sondern auch um eine Bürgschaft. Obwohl der Mieter bei einer Kautionsversicherung einen Vertrag mit einer Versicherung abschließt, wird nicht die Mietkaution versichert, sondern eine sogenannte Mietsicherheit gewährleistet. Für den Vermieter ist zugleich die Bonität des Mieters versichert. Der Vorteil der Kautionsversicherung ist, dass sie die vertraglichen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus dem Mietvertrag übernimmt und damit die klassische Barkaution des Mieters ersetzt. Der Mieter erhält einen Versicherungsschein, der Vermieter die originale Bürgschaftsurkunde.
Ja, mit einer Kautionsversicherung von EuroKaution kann auch eine bereits hinterlegte Mietkaution wieder zurückgeholt werden. Dazu muss der Vermieter sein Einverständnis geben. Die Umwandlung der bar hinterlegten Mietkaution zu einer Kautionsversicherung kann ebenfalls online über die normale Anmeldung vorgenommen werden. Sobald die originale EuroKaution-Bürgschaftsurkunde dem Vermieter übergeben wurde, kann die hinterlegte Kaution zurückgezahlt werden.
Bei Wohnraummieten darf der Vermieter eine Mietkaution in Höhe von maximal 3 Monatsmieten beanspruchen.